Verwendung von originalen Ansagen in Freeware-Szenarien

  • sondern wenn waren es welche, die mir zugesendet wurden oder aber sie wurden von YT entnommen.

    Und da liegt das Problem, bei zugesendeten sachen weiß man nie woher die sind.

    Wenn es jemand darauf anlegt (und anscheinend war es der Fall), kann er dir richtig vor den Karren fahren.

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Tja, hatte mir schon mal überlegt für etwaige Repaints mal Geld da zu lassen - mit der Aktion werde ich dann aber von dem Verein die Finger lassen. Ich halte das ganze nur für weiteres Denunziantentum und hat nichts mit "gesunden Menschenverstand" zu tun... Egal was die als "Grund" ansehen. So etwas schadet der ganzen Community und noch mehr das Ansehen dieser Firma. Ich halte die Preise auch für überteuert, egal wie echt die diese Szenarien bauen möchten! Bauen wir nur noch Szenarien vor 2000, da gab es dann keine Maschinellen Ansagen und die können auch wieder nicht Punkten... Denn da kann jeder Sprechen ;) ... oder die FIS ist im Eimer und man muss "leider" selbst Sprechen... dann können die sonst wo hin mit ihren Schwachsinns Klagen!

  • TrainFW :

    Auf jeden Fall sollen die erstmal den ersten Schritt machen und du wartest ab, was nun kommt.

    Es muss ja eig. entweder ein Brief von Anwalt oder eine Anzeige sein - oder nichts.

    Sie müssen jedenfalls erstmal darlegen, was du verbrochen haben sollst und sind in der Beweispflicht.

    Und wenn es wirklich zur Anzeige kommt, wirst du das erfahren.

    Dann lasse dir sehr genau erläutern, was man dir vorwirft. und konsultiere ggf. einen Anwalt.


    Sollte am Ende deine Unschuld erwiesen werden, zeigst du sie wegen Verleumdung an.


    Ich würde vielleicht auch prüfen, inwieweit man über deinen Alias per Recherche an Daten von dir kommt. Sicher ist sicher. Mach denen die Arbeit schwer. :)

  • - Falls kein vorangegangener Schriftverkehr stattfand (klang ja nicht so), dann ist das keine Art der Kommunikation seitens Kläger. Könnte man ja erstmal klären: "du wir sehen das so und so, würdest du daher bitte....". So hat das eher einen Beigeschmack nach dem Motto: "....der hat meinen Stift in der Schule geklaut...das sag ich meiner Mami und die sagt es deiner...und dem Rektor".


    - was mich interessieren würde inwie weit eine selbst aufgenommene Ansage überhaupt großartig gegen das Urheberrecht verstösst (ich denke da Bsp.weise an analoge Aufnahme eines Songs vom Radio). Vor allem da ja nichts daran verdient wird.


    - der Payware-Hersteller (dessen Name nicht genannt werden soll aber jeder weiss um wenn es sich höchstwahrscheinlich handelt ^^) beschwert sich auch noch dass die als "unerlaubten" deklarierten Ansagen KOSTENFREI in den Downloads enthalten sind? ....

    Zitat von BR650/001

    Hört sich alles irgendwie verdammt nach Kapitalismus an , auf biegen und brechen Geld erwirtschaften.

    Auch mir kommt da das Beispiel mit den eckigen, bunten aufeinander steckbaren Steinchen in den Sinn. Aber vor allem auch das Beispiel der Wetterapp DWD (Deutscher Wetterdienst), denen ein Konkurrent auch Steine in den Weg gelegt hatte, weil die was UMSONST angeboten hatten (der Konkurent hatte auch entsprechend damals einen Shitstorm geerntet ).


    Echt schade was und wie da scheinbar abläuft *ohman*. Ich meine Urheberrecht schön und gut. Ein Werk von Shakespeare oder von J.K. Rowling nicht als sein eigenes auszugeben macht ja durchaus Sinn - aber Ansagen? Ansagenjingles könnt ich vielleicht auch noch verstehen, aber eine Ansage von Station XY, ggf Anschlußzüge, Werbung für Bordbistr etc. ? Unterläge da nicht auch jeder Städtename einem Urheberrecht nämlich der entsprechenden Stadt? Hat die Bahn da eine Lizenz? Irgendwann sollte man einfach die Kirche im Dorf lassen. Haben wir auf der Welt nicht schon genug andere wichtigere Probleme?


    Wie auch immer... Viel Glück TrainFW - ich denke die Community steht hinter dir

    "Wenn ihr nicht auf meiner Seite steht, dann seid ihr mein Feind!" (Anakin/Vader) - "Nur ein Sith kennt nichts weiter als Extreme" (Kenobi) - Star Wars

    3 Mal editiert, zuletzt von fizzbin ()

  • Ich habe ja kein Geld für die Szenarien mit den Ansagen von Herrn Ruff verwendet.... Nach meiner Ansicht müsste man dann auch sämtliche Freeware Strecken, Repaints und andere Szenarien löschen wegen fehlender Lizenzen bzw. Urheberrechtsverstößen - quasi der Todesstoß für die gesamte Freeware Szene.....


    Uiiii ... Was hat denn der Vorsatz "mit Etwas" Geld verdienen mit dem Umstand einer "Urheberrechtsverletzung" zu tun? *nixda*
    Selbstverständlich kannst du eine Urheberrechtsverletzung begehen, auch wenn du das nicht für finanzielle Aspekte verwendest.:!:

    Grundsätzlich gehe ich eig. davon aus, dass sämtliche Freewarehersteller oder Youtuber vorher anfragen, ob sie das verwenden dürfen,
    was rechtlich geschützt ist.
    Wenn nicht sind das tatsächlich alles Urheberrechtsverletzungen, teilweise.

    Meine Ansagen habe ich entweder von jemandem zugeschickt bekommen per Mail, meistens jedoch habe ich sie einfach YT-Videos entnommen,

    Damit hast du deine Tat sogar öffentlich gestanden.
    Vermutlich, wenn der Paywarehersteller tatsächlich einen Anwalt einschaltet, wird er dich damit konkret auf deine Tat festnageln können.

    Pass auf einfache Logik:
    Stell dir vor, du machst etwas, du schaffst etwas.
    Egal ob visuell, audiell oder auch eine Idee.

    Jetzt verwendet das jemand ohne dich zu fragen, vielleicht sogar in einem negativen Kontext oder in einem Zusammenhang, den du dir absolut nicht wünscht.
    Würde es dich nicht ärgern, wenn du das nicht unterbinden könntest?

    Vermutlich zu 100% ja.
    Deswegen gibt es das Urheberrecht.
    So sieht es der Paywarehersteller auch. Er muss dafür bezahlen, dass er die Originalstimme der DB anbieten kann und dann kommt jemand daher und verbreitet diese Ansagen, an die der Paywarehersteller vermutlich die Rechte hat.

    Warum nun ggf. der Paywarehersteller gegen dich vorgehen kann ist äußerst einfach:

    Ich für meinen Teil kann dir aber sagen, das der Paywarehersteller nichts machen kann, da er nicht rechteinhaber ist.

    Diese Aussage ist nämlich nicht unbedingt richtig.
    Sehr wohl kann der Paywarehersteller Rechteinhaber sein.

    Wenn Ingo Ruff die Ansagen aufnimmt, wird er diese höchstvermutlich an Jemanden verkaufen.
    Ingo Ruff ist dann nicht mehr der Rechteinhaber, sondern der Käufer ist dann der Rechteinhaber.
    Der Käufer kann diese auch weiterverkaufen oder nur Bestandteile dessen.
    So könnte die DB z.B. an den Paywarehersteller auch die Rechte für eine TS-Nutzung verkauft haben.

    Auch sonst dürfen Nutzungsrechtinhaber oder Verwertungsgesellschaften abmahnen.
    Der Paywarehersteller wird MINDESTENS Nutzungsrechteinhaber sein.
    Somit wird er das höchstvermutlich dürfen.


    Einfach abwarten ob das nicht nur heiße Luft ist, erst wenn man etwas Schwarz auf Weiß von einer Offiziellen Seite hat (Polizei/Staatsanwaltschaft), ist Handeln nötig.

    Uiiiii.... :pinch:

    Das ist grottenfalsch.

    Dieses Schreiben würde ich als eine Abmahnung betrachten.
    https://www.abmahnung.org/schreiben/

    Urheberrecht ist ÜBERWIEGEND Zivilrecht. Nur wenn gewerbsmäßige und schwere Urheberrechtsverletzungen (hier meiner Meinung nach nicht der Fall) vorliegen, bekommt man Post von der Staatsanwaltschaft oder Polizei, außer ggf. eine Vernehmung oder Einstellungsbescheid.
    (der hier sehr wahrscheinlich wäre)

    Durchaus SOLLTE man (dringenst empfohlen) auch eine solche Aussage ernst nehmen.
    Sollte es zu einer Klage kommen und man hat weiteren "Schaden" angerichtet bzw. die Urheberrechtsverletzung nicht unterbunden,
    wird das wesentlich teurer, als wenn man direkt einlenkte.

    Wenn hier also wirklich eine Urheberrechtsverletzung wegen eindeutiger Rechteinhaberbesitzverhältnisse vorliegt, und der andere beweisen kann der Rechteinhaber zu sein, würde ich auch bei einer Pille-Palle-Email lieber sofort reagieren.
    Wenn du gegen den ausdrücklichen Willen des Rechteinhabers weiterhin rechtswidrig handelst (Und der kann deine Unterlassung sogar mündlich fordern!),
    dann verstößt du im Zweifelsfall gegen das Urheberrecht und dann definitiv vorsätzlich.

    Nur so als ein Tipp für die Zukunft:
    Lieber erst einmal das Internet (google) befragen, statt direkt in ein öffentliches Forum zu posten.
    Du hast jetzt deinen Widerwillen, deine Nicht-Einsicht eines ggf. stattgefundenen Fehlverhaltens gezeigt und noch provoziert.

    Viele fordern hier Deeskalation des Paywareherstellers.
    Wo ist deine Deeskalation?

    Da du deine "Tat" jedoch schon mit Beschreibung gepostet hast *blöd* und du wegen Nennung deines Geburtstages über den Familienanschluss somit EINDEUTIG identifizierbar bist, ist bei eindeutiger Klärung des Urheberrechtes für dich die Sache nur noch eines:
    Teuer.
    Mein Tipp: Vor Montag dürfte der Rechtsanwalt des Paywareherstellers sich den Fall nicht annehmen.

    Geh DU auf den Paywarehersteller zu, frage nach dessen Rechte an den Sachen und dann versuche einzulenken.
    Wirke Deeskalierend ein und frag vielleicht nachträglich um Erlaubnis.
    Ansonsten lass es einfach sein und bitte um Entschuldigung.


    Egal ob die Anzeige eingestellt wird oder nicht, den Rechtsanwalt musst du sonst ggf. vollständig bezahlen.


    Ob man das Verhalten des Paywareherstellers nun gut oder (ich erlaube es mir) scheiße findet,
    ist dabei total egal.



    :!: Ich hoffe jetzt nur, dass du durch deinen öffentlichen Post nicht eine Welle losgetreten hast. :!:



    einMonster
    Jetzt weißt du, dass du ggf. falsch gelegen hast mit deiner Aussage.
    Insiderwitz: Wetten? :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Gast () aus folgendem Grund: RS & Verständnis

  • Hmm... Danke für dein Aufklärung @Tattissi , man könnte fast meinen, eine Ansage zu verbauen kommt einem Mord gleich. Anwälte, Recht und Gesetz.... bei einem Hobby welches in der Freizeit betrieben wird. Schade aber dies ist wohl die Realität. Bleibt aber immer noch die Frage, was sich Volde... Versy.... also der Hersteller dessen Name nicht genannt werden darf davon erhofft? Wie dem auch sei.... Ansagen sind nicht das wichtigste in den Szenarien, tragen für mich aber schon sehr zu Immersion bei.


    Ich hoffe, die ganze Sache geht gut für die Beteiligten aus.


    OT: Was haben in letzter Zeit eigentlich alle mit ihrem Recht, eine Uhr hochzuheben? *denk* Findet man ja in jeder Hobbybranche nun, auch in der mit den eckigen Steinen die man Stapeln kann. Wo ist das leben und leben lassen geblieben?

    Wenn man weiß, wer der Feind ist, hat der Tag Struktur...

  • Das ist komplett krank.... Solche Ansage sind auch öffentlich im züg oder am Bahnhof aufzunehmen..... Wieso redet versystem über Eigentum? Ich bin sehr gespannt wie das aus sieht mit Beweis dafür...

  • Dem Beitrag(253) von Tattissi ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

    Wie man es dreht und wendet: Das Urheberschutzrecht wurde verletzt.

    Mal so nebenbei gesagt: Der Ansager und der Softwareersteller leben davon, ihre Produkte zu verkaufen.

    Wenn man mal ein Verstoss gegen das Urheberschutzrecht mit Diebstahl gleichsetzt ist es egal ob ein Auto oder ein Kaugummi geklaut wird.

    Die Schwere des Vergehens ist zwar unterschiedlich und wird auch so strafrechtlich bewertet, Diebstahl bleibt dennoch Diebstahl!*teetrink*

  • @Tattissi eine PN ist keine erkennbare Abmahnung, da sie ja jeder Verfassen kann, erst wenn man es Schwarz auf Weiß in den Händen hat weiß man das sie echt ist.


    Außerdem schlüsselt eine echte Abmahnung auf, wo genau die Verletzung stattfand und nicht einfach nur "indem sie Szenarios mit Ansagen von" beschreibt.

    Da könnte ich bei YT den Leuten genauso per PN Schreiben, das ich sie Abmahne, weil sie nicht Lizensierte Ansagen von Ingo Ruff in ihren Videos bereitstellen.


    Zudem:


    Allerdings entscheiden sich die meisten Abmahner für eine schriftliche Variante. Denn dadurch lassen sich mögliche Beweisprobleme oder auch Unklarheiten bei der Formulierung vermeiden.


    Und mit Schriftlich, ist Papier + Schwarze Schriftfarbe gemeint.

    Wie gesagt, per Digitalen weg, kann jeder kommen.

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Die ganze Situation ist ein wenig fishy ...

    Ich kenne die Rechtslage in Deutschland nicht, nichtsdestotrotz braucht der Kläger erst die IP Addresse von TrainFW nachdem der User nirgendwo persönliche Daten veröffentlicht hat - das wird über die Administratoren laufen und die werden die IP Addresse wohl erst bei einem Gerichtsbeschluss rausrücken.

    Weiters wird ein Gerichtsbeschluss für die Identifizierung des Users beim Provider notwendig. Und selbst dann ... die IP Addresse ist kein eindeutiges Identifizierungsmerkmal.


    Die Frage ist ob der Paywarehersteller diesen Fakt auch so erkannt hat und stattdessen über das Forum Druck macht weil sie eh kaum Aussicht auf Erfolg haben oder ob sie auch den erwähnten Weg bestreiten würden.

    Das ist jetzt viel "Häti-Wari" aber ich würd die Angegelenheit der Rechtsschutzversicherung übergeben. Wirklich verbindliche Empfehlungen über ein Forum zu besziehen ist nicht gut ..


    Könnte auch sein, dass der Paywarehersteller mit einem Duplicate Account seine Position versucht zu stärken und du dann erst recht einknickst.

  • @Tattissi

    TrainFW verwendet ja keine Ansagen, die Ingo Ruff extra für den Payware-Hersteller eingesprochen hat. Wäre das der Fall, wäre das ganz klar strafrechtlich relevant.


    Ich glaube auch nicht, dass besagter Payware-Hersteller das Urheberrecht an allen je von Ingo Ruff für die DB eingesprochenen Ansagen hat. Ansagen werden meines Wissens nach von Ingo Ruff für die Szenarien extra eingesprochen, an diesen hat der Payware-Hersteller dann (vielleicht) das Urheberrecht (kenne den Vertrag zwischen Payware-Hersteller und Ingo Ruff nicht).


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Ingo Ruff seine Stimme an die DB "verkauft" hat und jeder andere (auch der Payware-Hersteller) eine "Nutzungsgebühr" an die DB dafür zahlen muss.


    Zuerst muss man also mal klären, ob der Payware-Hersteller überhaupt ein Urheberrecht an den von TrainFW verwendeten Ansagen hat. Die Ansagen vom Payware-Hersteller lassen sich außerdem wie SÜWEX geschrieben hat nicht all zu schwer von anderen unterscheiden.


    Deeskalierend wirken und sachlich bleiben ist wichtig, aber man kann zuerst mal versuchen, den Sachverhalt ohne Anwalt usw. zu klären. Aber man muss nicht von vornherein schon einlenken und gleich die Downloads runternehmen (das ist meiner Meinung nach die Intention des Payware-Herstellers, weil er die Konkurrenz aus dem Weg schaffen möchte), weil ja möglicherweise der Payware-Hersteller keine Rechte (Payware-Hersteller hat ja noch nicht nachgewiesen, dass er Rechte daran hat und diese verletzt wurden) an den verwendeten Ansagen hat.

  • Naja da Spricht, mirko_o was an, das Urheberrecht ist immer noch nicht, auf die Zeiten des Internets angepasst und hatte ursprünglich eine ganze andere Aufgabe als was es jetzt abdecken soll. Eine Reform vom Urheberrecht wird ohnehin mal Zeit, aber da ist die Politik gefragt.


    Für micht steht jedenfalls fest das ich den Hersteller nicht mehr unterstützen sollte, ohnehin hat dieser nichts brauchbares im Angebot, selbst das Talent 2 Soundupdate hat die Community besser umgesetzt als der Hersteller mit seinen Orginalaufnhamen und die paar Repaints die man sonst neben den teuren Aufgaben anbietet sind auch nicht so toll.

  • Was ein merkwürdiger Fall und Gebaren des Herstellers. Statt das möglichwereise so zu klären, wird mit der großen Keuel geschwungen und angeblich gleich der Anwalt eingeschalten. Von Professionalität zeugt das nicht gerade.


    Ich kann es mir nur auf zweierlei Arten erklären: 1. dass unwissentlich Aufnahmen verwendet wurden (TrainFW hat ja bestätigt, dass der die in oder andere Ansage zugesendet bekommen hat), die vom Hersteller erstellt wurden oder 2. dass der Hersteller ein wie auch immer vertraglich geeregeltes alleiniges Nutzungsrecht der Ansagen des Sprechers in Ts-Kontext hat.


    In jedem Fall würde ich persölich nicht unterhemen, solange nicht detailliert und rechtlich aussagekräftig dargelegt wurde, wo gewisse Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. So wie das im Anfangspost auszugsweise steht, ist das abolut nichtssagend.

    LG. Schwarzwaldbahner

    EiB - Fahrweg; DB InfraGO Südwest, Karlsruhe

  • So dann äußere ich mich auch mal wieder :

    Ich habe bereits gestern Nacht noch auf die PN geantwortet und gefragt, wieso ausgerechnet Ich angeschrieben wurde und nicht auch sämtliche andere aus dem Forum, die das selbe machen und wo genau sie sich in ihren Rechten gekränkt fühlen ( welche Szenarien konkret) .

    Bisher keine Antwort darauf. Also mal abwarten.

  • Hier wird viel zu viel gemutmaßt und geglaubt statt zu wissen. Der einzig sinnvolle Beitrag ist #66 von Tattissi, welcher die Sache neutral und ohne Emotionen angeht. Nur weil hier einige "glauben" sie wüssten was richtig ist, heißt das noch nicht, dass es auch richtig ist was sie glauben. Keiner von euch weis wirklich, welche Vereinbarungen Ingo Ruff mit der DB und/ dem Paywarehersteller hat. Das kann völlig anders sein als ihr zu wissen glaubt. Die Arbeit eines Sprechers ist auch geistiges Eigentum und zwar des Sprechers. Er besitzt das Urheberrecht auf die gesprochenen Worte, denn und das ist hier ja wohl eindeutig klar, er hat sie selbst ausgesprochen. Dieses Recht der Urheberschaft kann er auch nicht verkaufen. Er kann maximal eine Verwertungslizenz veräußern. Das Urheberrecht liegt auf ihm bis viele Jahre nach seinem Tod. Er verdient sein Lebensunterhalt damit. Somit ist es auch legitim, dass er oder beauftragte Unternehmen, seine Recht führ ihn wahren. Da spielt es auch überhaupt keine Rolle wer das Recht verletzt hat. Schaut doch nur mal auf die Film- und Musikindustrie wen die so verklagen wegen vermeintlich unbedeutender Straftaten. Ich wäre da sehr vorsichtig.


    Als Anekdote mal was von mir aus dem Bereich. Ich war mal leidenschaftlicher Filmesammler auf VHS Kassetten. Irgendwann um 1995 wurde mir das aber zu lastig und ich wollte die Kassetten als leer verkaufen. Natürlich war ich Jung und unwissend um das Urheberrecht. Ich hab die Bänder alle überspielt mit Rauschen. Aber ich hab vergessen die Namen der Filme von den Kassetten zu entfernen. Das ganze damals in der Zweiten-Hand angeboten und der "Käufer" war ein Ermittler der Kripo. Der Spaß war teuer und langwierig, weil man davon ausging, dass ich mit Absicht bespielte Kassetten verkaufen wollte, also urheberrechtlich geschütztes Material anbot (offensichtlich, nicht faktisch wie sich dann ja rausstellte). Die Kassetten hab ich nie wieder gesehen, die wurden als Beweismitten einbehalten und dann vernichtet. Also nur weil etwas nicht zu sein scheint, heißt das nicht, dass es nicht doch so sein kann. Ich würde mit allem rechnen. Und auch eine schlichet PN in einem Forum kann eine Unterlassungsaufforderung sein, weil man sie eben auch mündlich abliefern kann. Darauf nicht zu reagieren ist dumm.