Nö, eine zivilrechtliche Abmahnung kann auch per E-Mail erfolgen. Ich würde jetzt spontan auch eine E-Mail mit einer Forums PN gleichsetzen.
Trotzdem nicht sicher
Alles anzeigenDurch die verschiedenen Abmahnwellen der vergangenen Jahre ist die Angst vor Abmahnungen in der Bevölkerung nicht gerade klein. Von dieser Furcht bzw. Unsicherheit versuchen auch windige Geschäftemacher und Betrüger zu profitieren, indem sie falsche Abmahnschreiben versenden.
Dabei lässt sich eine falsche Abmahnung per E-Mail verhältnismäßig einfach und kostengünstig versenden. Denn mithilfe entsprechender Programme lassen sich persönlich adressierte Mails an viele Personen versenden, ohne dass dabei Porto- oder Papierkosten anfallen.
Ob Sie tatsächlich eine Fake-Abmahnung per E-Mail erhalten haben, lässt sich meist nur schwer feststellen. Denn die Mitteilungen unterscheiden sich sowohl gestalterisch als auch inhaltlich nur wenig von echten Abmahnschreiben. Zudem stammen die Mails angeblich von bekannten Abmahnkanzleien. Teilweise werden in den Fake-Abmahnungen sogar die echten Kanzlei-Logos und Formulierungen aus originalen Abmahnschreiben verwendet.
Dieser Umstand erschwert für Verbraucher die Einschätzung, ob es sich bei der Abmahnung per E-Mail um einen Fake handelt oder nicht. Ein Indikator für einen Fake können Abweichungen bei den Angaben zur Bankverbindung sein. Schließlich wollen die Betrüger, dass das Geld auf ihr eigenes Konto fließt.
Wie also schon erwähnt, da könnte ja jeder kommen und besonders per PN, da kann ich auch der Kaiser von China sein.
Erst wenn man also etwas auf Papier gedrucktes in den Händen hält, ist es ziemlich sicher.