Diskussion zu den Angeboten rund um den Train Simulator

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  • The pack was released as a great fun add-on for TS Classic, with proceeds going to the organisation restoring the real FahrBar for a return to the rails. Now, that project has sadly halted, and with it the TS Classic FahrBar pack will leave the Steam store.

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Vorab Info: 3DZUG 23.02. - 03.03. Geburtstagssale.

    Code HAPPY-BIRTHDAY für 35 % auf alle 3DZUG & SimTrain Produkte.

    Ausnahme:
    Fahrzeit Vol. 80 sowie die Geburtstags Special Pakete. Letztere sind bereits rabattiert.


    Bonuspunkte gibt es in der Zeit nicht.

    matthias.gose


    Beim Extrazeit Geburtstags Paket stimmt mit dem Download etwas nicht. Da wird ein Reisezeit Paket geladen, was natürlich falsch ist… Bitte mal die Downloadlinks überprüfen und korrigieren. :/

  • matthias.gose


    Beim Extrazeit Geburtstags Paket stimmt mit dem Download etwas nicht. Da wird ein Reisezeit Paket geladen, was natürlich falsch ist… Bitte mal die Downloadlinks überprüfen und korrigieren. :/

    Hat noch jemand das "Extrazeit Geburtstags Paket" gekauft und bekommt es nicht runtergeladen? Es lädt stattdessen ein Reisezeit Paket, welches mir nichts nützt da ich das Extrazeit Paket gekauft habe. Ich habe vor 2 Tagen schon eine Mail an den Support geschrieben, bisher keine Reaktion. Hier im Forum habe ich eine Persönliche Nachricht geschrieben, bisher aber leider auch ohne Reaktion. Daher mal die Frage in die Runde ob noch jemand das Problem hat?


    matthias.gose

  • Der ICE Flash Sale bei 3DZug ist echt gut. Drei ICE-Typen für 20€ sind wirklich ein Brett. Wer noch keinen der ICEs hat sollte echt zuschlagen.

    System: i7 13700K | Asus Strix B760-F Gaming | G.Skill Trident Z5 RGB 48GB 7200C36 | Asus TUF RTX 4070 Ti | Asus ROG Strix 850G | 3x Samsung 980 PRO | LianLi O11 Dynamic EVO

  • Das ist tatsächlich nur der Nettopreis der in der Anzeige durchgestrichen ist (24,95€ : 1,19 = 20,97€). Und genau hier sollte vR_Ulf schnell nachbessern, denn, das ist - rein objektiv betrachtet - ein eindeutiger und schwerwiegender Verstoß sowohl gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) als auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).



    1. Verstoß gegen das Gesamtpreisgebot (§ 3 Abs. 1 PAngV)

    Das obere gelbe Banner ist eine eindeutige Werbung unter Angabe von Preisen im B2C-Kontext (gegenüber Verbrauchern). Für den Kunden ist dort die finale Zahl 12,58 € zu sehen. Da nirgends ein Hinweis auf die Umsatzsteuer steht (und selbst wenn er dort stünde, wäre es unzulässig), erwartet der Verbraucher, das Produkt für 12,58 € kaufen zu können. Dass der tatsächliche Gesamtpreis im Warenkorb dann bei 14,97 € liegt, bricht die PAngV auf direktem Weg. Die Preisangabenverordnung ist hier im B2C-Bereich glasklar:

    1. Das Gesamtpreisprinzip (§ 3 Abs. 1 PAngV): "Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Gesamtpreise anzugeben."
    2. Was unter Gesamtpreis zu verstehen ist, ist in § 2 Nr. 3 PAngV definiert: "„Gesamtpreis“ den Preis, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile für eine Ware oder eine Leistung zu zahlen ist"

    Der Fehler in der Anzeige: Die Angabe von Nettopreisen (20,97 € bzw. 12,58 €) ohne den Hinweis auf die Mehrwertsteuer und ohne Nennung des tatsächlichen Brutto-Endpreises verstößt direkt gegen diese Pflicht. Selbst wenn auf der Anzeige der Zusatz "zzgl. MwSt." gestanden hätte, wäre es im B2C-Bereich unzulässig gewesen. Verbraucher müssen immer sofort sehen, was sie am Ende tatsächlich aus eigener Tasche zahlen müssen.


    Hier liegt zusätzlich eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG bzw. §§ 5a und 5b UWG wegen Vorenthaltung wesentlicher Informationen) vor.

    2. Irreführung des Kunden durch Vorenthalten von Informationen (§§ 5a, 5b UWG)

    Das Banner fordert mit dem Button JETZT ANSEHEN aktiv zum Klicken (einer geschäftlichen Entscheidung) auf. Zu diesem Zeitpunkt wird dem Verbraucher die wesentliche Information vorenthalten, dass es sich um einen Nettopreis handelt und noch Steuern hinzukommen. Das erfüllt exakt den Tatbestand des § 5b Abs. 1 Nr. 3 UWG.

    3. Irreführung des Kunden durch klassischen Anlockeffekt (§ 5 Abs. 1 UWG)

    Der Verbraucher wird durch einen künstlich niedrigen Preis (den Nettopreis) dazu verleitet, auf die Anzeige zu klicken und sich mit dem Angebot zu befassen. Er trifft also eine geschäftliche Entscheidung (den Klick), die er bei Kenntnis des wahren Preises vielleicht nicht getroffen hätte. Der Kunde klickt auf die Anzeige, weil er denkt, er bekommt ein Schnäppchen für 12,58 €. Im Warenkorb (unterer Teil des Bildes) sieht er sich plötzlich mit einem um knapp 2,40 € höheren Preis konfrontiert. Das nennt man einen unzulässigen Anlockeffekt (oder "Bait-and-Switch"). Die Rechtsprechung sagt dazu: Der Kunde wurde bereits durch den Klick (geschäftliche Entscheidung) auf die Landingpage gelockt. Dieser psychologische Effekt („Jetzt bin ich schon mal hier, jetzt kaufe ich es halt trotzdem“) beruht auf einer anfänglichen Täuschung und ist wettbewerbswidrig. Es entlastet den Werbenden nicht, dass der Preis auf der eigentlichen Produktseite dann korrekt in Brutto (14,97 €) angegeben ist. Der Wettbewerbsverstoß wurde bereits in dem Moment begangen, als die irreführende Anzeige geschaltet wurde. Die Korrektur auf der Website hebt die Täuschung beim ersten Klick nicht auf.


    Diese Werbepraxis ist wettbewerbswidrig. Sie verstößt gegen das Transparenz- und Gesamtpreisgebot der PAngV und stellt eine irreführende Werbung nach dem UWG dar. Solche Anzeigen werden im Online-Marketing regelmäßig von Verbraucherzentralen oder Mitbewerbern abgemahnt.


    Hinweis: Dies stellt eine allgemeine rechtliche Ersteinschätzung des Sachverhalts dar und ersetzt keine formelle Rechtsberatung durch einen Anwalt.



    Das Angebot sollte seitens vR schnellstmöglich auf Rechtskonformität überarbeitet werden.

  • Hobbyanwälte in ihren Metier.


    Das hätte man Ulf nicht per e-mail mitteilen können, nein, man muss einen ganz großen Zirkus in einem Forum daraus machen (ich hoffe du hast dich auch ausführlich bei TikTok und Insta empört, das mal jemand einen Fehler macht, ist ja ekelhaft sowas).


    *facepalm* *facepalm*

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