Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Entweder ist das erste Hauptsignal ein Zwischensignal (das die Funktion eines Ausfahrsignals bei dieser eingestellten Fahrstraße nicht hat), auf das ein Ausfahrsignal im Bremswegabstand folgt, wobei dieser Bremswegabstand verkürzt sein kann, aber er muss immer ausreichend sein (Vorsignalisierung oder Kennzeichnung des Bremswegabstandes vor dem Ausfahrsignal jedoch erforderlich), oder das Hauptsignal wird als reines Ausfahrsignal geplant bzw. ein Zwischensignal gilt für die betroffene Ausfahrstraße als Ausfahrsignal. Bei nicht ausreichenden Signalabständen stellt die Langausfahrt natürlich die einzige Lösung (zulässige Anordnung) dar. Bei einem Bremswegabstand der Strecke von 1000 m oder 700 m sind keine Vorsignalabstände unter 400 m zu planen.
Aber auch wenn ein Vorsignalabstand realisierbar wäre, müsste es festgestellt werden, ob solche Lösung aus betrieblicher Sicht auch sinnvoll ist (z. B. Erhöhung der Ausfahrgeschwindigkeit am Ausfahrsignal, und damit auch Beschleunigung des Betriebs usw.).
Im Falle, dass Prelli hier vorgelegt hat, ist kein Bremswegabstand wegen nicht ausreichenden Signalabständen (soweit ich etwas nicht übersehen habe, handelt es sich um etwa 100 m) zu realisieren. Deshalb muss er stattdessen ein Kennlicht am "zweiten" Ausfahrsignal und am zugehörigen Vorsignalwiederholer, der zur eingestellten Fahrstraße gehört, planen. Die ganze Ausfahrt wird durch Ausfahrsignal "N3" geregelt. Diese Situation kann man sich z. B hier (ab 25:31) ansehen. Die Situation ist fast identisch, nur der Vorsignalwiederholer befindet sich nicht auf der eingestellten Fahrstraße, sondern "vor" (außer) ihr, so dass er in Grundstellung ist, weil er mit seinem "Herren" die Verbindung zeitweilig verloren hat (bildlich gesprochen ).
Gruß Jan