Fragen zu Grenzzeichen (Ra12)

  • Ja, ja sorry, hatte mich gerade vertan. Habe immer Probleme, da das Ding bei der DR So12 hieß.


    Edit:
    So, ich habe aber auch dazu etwas gefunden:


    Grenzzeichen Ra 12 (Deutsche Reichsbahn So 12):


    Definition: Die Grenze, bis zu der schienengebundene Fahrzeuge bei Weichenverbindungen und Kreuzungen profilfrei abgestellt werden müssen.


    Die Gleise haben einen Regellichtraum, der freigehalten werden muss.
    Damit schienengebundene Fahrzeuge sich darin bewegen können, ohne irgendwo anzustoßen (z. B. an Signalmasten, Brückenpfeiler, Bahnsteigkante usw.), gibt es solche Bereiche.
    Bei Weichen, wo die Gleise von der stumpfen Seite her zusammenlaufen, könnten sich die Fahrzeuge berühren, da dort die Lichtraumbereiche beider Gleise zusammenlaufen. Dieser Punkt, an dem beide Lichträume zusammentreffen, ist mit diesem Grenzzeichen Ra 12 gekennzeichnet. Es gehört zu den Rangiersignalen. Das Grenzzeichensignal steht im Winkel zwischen beiden Gleisen (in einer Entfernung, die abhängig ist, von der Profilgröße der örtlichen Eisenbahn), und zwar entweder ein Zeichen in der Mitte zwischen beiden Gleisen oder je ein Zeichen neben der inneren Schiene jedes Gleises.


    In Gleisen der DB (auch früher der DR), die mit einer Gleisfreimeldeanlage ausgerüstet sind, wird diese Bedingung technisch sichergestellt und benötigt keine Grenzzeichen. Die Achszähler
    werden nicht genau an dieser Stelle montiert, sondern in einem weiteren Abstand von ca. sechs Metern. Die Position des Grenzzeichens hinter der
    Weiche wird durch den Mindestgleisabstand der beiden zusammenlaufenden Gleise in Abhängigkeit von Überhöhung, Radius und örtlicher Eisenbahn
    (BVG, Parkeisenbahn usw.) bestimmt. Da das Grenzzeichen nur für den Rangierbetriebeingesetzt ist, wird der Mindestgleisabstand für
    Rangiergeschwindigkeiten betrachtet und steht bei Normalspurbahnen bei einem Gleisabstand von 3,50 Meter.
    Bei Drei- und Vierschienengleisen der DB könnenmehrere Grenzzeichen, jeweils für Normal- und Schmalspur, aufgestellt sein.

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    2 Mal editiert, zuletzt von bernd_NdeM ()

  • Ich darf das mal korrigieren:
    Das Grenzzeichen sollte an jeder Weiche und ggf Gleisverschlingung stehen. Leider verschwinden die Dinger aber gerne nach Bauarbeiten oder im Keller von Pufferküssern. Aufgemalte Grenzzeichen halten da meist länger :ugly:

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    Einmal editiert, zuletzt von Barrett ()

  • Leider verschwinden die Dinger aber gerne nach Bauarbeiten oder im Keller von Pufferküssern.

    :whistling: Sprichst du aus Erfahrung? :ugly:


    On Topic: bei der Bahn ist nicht alles in Stein gemeißelt. Es gibt so viele Ausnahmen von der Regel. Nicht umsonst braucht man überall ÖRil und Streckenkenntnis. Wie gesagt, bei der Bahn "kann alles, nichts muss". Meine Bescheidene Meinung natürlich :)

  • Ein echter VoPo? Fütterst du den auch immer brav, oder stinkt der schon? :ugly:


    :whistling: Sprichst du aus Erfahrung? :ugly:

    Leider ja, ich hab aber keine im Keller, :ugly: Man kann sich notfalls auch ohne behelfen, wenn man weiß wie. - Aber schöner ists doch mit :ugly:

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    Einmal editiert, zuletzt von Barrett ()

  • Hallo Fabischo,


    Grenzzeichen sind nach der zugehörigen gültigen Ril (819.0302.6) grundsätzlich für alle Weichen und Kreuzungen zu planen. Jedoch für Schutzweichen kurzer Bauart (sog. Schutzstummel) wird auf das Signal verzichtet, weil es dort keine betriebliche Bedeutung hat. Also du kannst mit den Grenzzeichen wirklich nicht viel "verderben". In der Realität kann man natürlich auch auf Mängel stoßen, wie das Barrett beschrieben hat, z. B. das Signal wurde vor Bauarbeiten entfernt, dann nicht wieder aufgestellt oder ist im Schotterbett versteckt, ist stark verschmutzt usw. Ausnahmsweise könnte es passieren, dass die Aufstellung des Signals nach älteren Richtlinien (Planungsregelwerk) in bestimmten Fällen nicht erforderlich war und später der neuen Regelung nicht angepasst wurde.


    Das Grenzzeichen ist in der Regel bei einem Gleisabstand von mindestens 3,50 m und zwischen zusammenlaufenden NBS-Gleisen bei einem Gleisabstand von 3,90 m anzuordnen (also Maß zwischen den Gleisachsen).


    Gruß Jan

  • In Gleisen der DB (auch früher der DR), die mit einer Gleisfreimeldeanlage ausgerüstet sind, wird diese Bedingung technisch sichergestellt und benötigt keine Grenzzeichen. Die Achszähler


    werden nicht genau an dieser Stelle montiert, sondern in einem weiteren Abstand von ca. sechs Metern.

    Nein - wo finde ich die Quelle für diesen Stuß? Eine Gleisfreimeldeanlage garantiert die Grenzfreiheit allenfalls indirekt in ESTWs, weil dort üblicherweise nicht frei, sondern nur mit Rangierstraßen rangiert wird, und nur dann fällt der Rangierstraße auf, dass da eine Belegung im geplanten Fahrweg herumgeistert. Beim freien Rangieren aber müsste der Rangierführer den möglicherweise hinter dem Hindernis auf der abgewandten Seite liegenden Achszähler sehen und einschätzen, ob das Hindernis nun mehr oder weniger als 6 m darüber ragt. Nee, gerade dafür braucht man ein Ra 12 - auch mit Achszählern. Das ist der eine Widerspruch.
    Außerdem gibt es Achszähler, die zwischen zwei nicht grenzzeichenfrei isolierten Weichen liegen und folglich für keine davon die Grenzzeichenfreiheit (schon gar nicht plus 6 m in die jeweilige Richtung) gewährleisten könnten. (Beispiel Wuppertal zwischen 86W04 und 86W05B, falls sich jemand das anschauen möchte, da fahren gerade nur Baufahrzeuge und Testloks). Natürlich könnte man das durch überlappende Achszähler (also den einen durch 2 neue Achszähler ersetzen) korrigieren, aber wie soll denn der Rangierführer aus dem ersten Absatz nun erkennen, welcher der beiden Achszähler die Grenzzeichenfreiheit garantiert - er müsste ja immer den weiter entfernten nehmen und dazu auch noch wissen, dass es einen solchen 2. Achszähler gibt?

  • Hallo @tom1stein, das ist kein Stuss - sorry. Aber es ist das Problem, wenn man Dinge nicht umfänglich beschreibt. Du hast Recht, das RA12 ist immer Vorschrift, da ich eine entsprechende Rückfallebene brauche, wenn die Technik außer Betrieb ist. Aber schau Dir die konsequent umgesetzte ESTW-Technik an, oder wenn Du EOW-Weichen verbaut hast. Dann gehören Grenzzeichenkontakte zur Technik, die mit den Achzählerkreisen zusammen arbeiten. Du bekommst angezeigt, dass sich die Weiche nicht umstellen lässt, ist bei diversen Bahnen entsprechend verbaut. Ich hätte das nicht geschrieben, wenn ich mir nicht vor ein paar Jahren einen Entwurf für eine ESTW-Steuerung unseres alten Container-Bahnhofs hätte machen lassen. Da war genau diese Technik verbaut. Der Achszählkreis überwacht mit den beiden Grenzzeichenkontakten die Weiche mit ihren Strängen.


    Ein Beispiel für EOW-Technik findest Du hier: http://lpa.luebeck.de/files/Lha_Anhang_4_EOW_Weichen.pdf


    Das gibt es ähnlich bei den ESTWs von Scheid & Bachmann.


    Gruß Bernd

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