Beiträge von Jan Chudoba

    BR200: Keine Ursache! Aber pass darauf auf, dass du auf Schwierigkeiten, die mit der Fehlermeldung etwas zu tun haben, später im Szenario stoßen kannst. Mein Tipp kann dich aus der Fehlermeldung "befreien", aber er löst das Problem nicht. In einigen Fällen kann diese Methode doch zum Erfolg führen, abhängig von der Natur des Problems/der Ursache :)


    Gruß


    Jan

    trotzdem müsste 50 km/h im Display stehen aufgrund der neuen Vorschrift/Weisung. Beim 442 wurde beispielsweise durch ein Softwareupdate komplett auf einen Geschwindigkeitshinweis im Display verzichtet. Wie das bei der 185 ist kann ich leider nicht beurteilen.


    Interessant. Aber dann hätte die Anzeige "v - Überwachung 50 km/h" keinen Sinn, weil die Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überwacht wird. Natürlich gibt es viele, zu viele Softwareversionen :) Die Anzeige, die für 185 eingeführt wurde, ist für ältere Softwareversionen typisch. Es ist nicht leicht festzustellen, was MRCE 185 Loks eigentlich anzeigen...


    Jan

    Die PZB kann sogar auf Störung gehen, das kann ja nicht mal die von vR *dumm* Gut, die 100 km/h müssten noch auf 50 geändert werden aber nettes Feature :thumbup:


    Die PZB überwacht im Störbetrieb die Geschwindigkeit von 100 km/h (eigentlich 105 km/h). Bei nicht wirksamer PZB - und somit auch im PZB-Störbetrieb - darf ein signalgeführter Zug mit höchstens 50 km/h weiterfahren, was die PZB nicht überwacht :) .


    In diesem Falle handelt es sich jedoch um keinen Störbetrieb ;) Dieselbe Anzeige ist für den Richtungsschalter in Stellung "R" vorhanden. Leider "funktioniert" es jetzt auch, wenn sich der Zug (Fahrzeug) trotz dem Richtungsschalter in Stellung "V" (fahrzeugabhängig auch "M") rückwärts bewegt. Das braucht noch "tweaks" :)


    Gruß


    Jan

    Die 2. Zwangsbremsung kann natürlich die erste nicht verstärken, das habe ich auch gar nicht geschrieben, sie wird aber erfasst und registriert und löst, wenn auch durch die bereits wirkende ZB, nicht spürbar eine Zwangsbremsung aus.


    Das mit der "Verstärkung" war nur mein eigenes Addendum :) Aus technischer Sicht kann keine neue Zwangsbremsung während einer bereits laufenden (wirksamen) Zwangsbremsung eingeleitet/ausgelöst werden. Es gibt nur eine Zwangsbremsung in diesen Fällen.


    Nach dem Halt ist es nun entscheidend, welche Beeinflussungen noch wirken, welche Wegstrecken ggf. zu beachten sind, sprich nach dem Befreien muss ich anhand der LM Kombinationen erkennen, was ansteht und daraus mein weiteres Verhalten ableiten.


    Nach dem Halt muss man erst die PZB-Zwangsbremsung aufheben. In unserem Falle war die 500 Hz-ÜF zum Zeitpunkt des Stillstands offensichtlich schon abgelaufen. Weil die Bedienung der FT zum Lösen der Zwangsbremsung bewirkt gleichzeitig die Befreiung aus einer eventuell noch laufenden 1000 Hz-ÜF, war diese nicht mehr wirksam. Dann zeigt der blaue LM "70" Dauerlicht. Die 1000 Hz-ÜF läuft im Hintergrund weiter aber nur bis zum Ablauf von 1250 m ab 1000 Hz-Beeinflussung (am Evsig), also zum Zeitpunkt des Überfahrens des letzten 500er im Abstellgleis konnte es keine Ursache für eine Zwangsbremsung sein ;)


    Jan

    Die zweite, eher unbemerkte ZB gab es am Hauptsignal, da bei Vorbeifahrt keine Befehlstaste betätigt wurde (zumindest sagen das die LM). Daraus resultiert beim Anfahren eine restriktive Überwachung auf zunächst 25 Km/h mit verdeckter 1000 Hz Beeinflussung, die dann hätte wirksam werden müssen, was aber auch nicht geschah. Die 3. ZB hätte somit am 500 Hz Magneten erfolgen müssen (den ich aber gar nicht gesehen habe), sofern die restriktive 1000 Hz Beeinflussung, bzw. ein Wechselblinken noch vorhanden waren, da dann gleich 25 Km/h überwacht werden. Die PZB passt also hier eher gar nicht, bzw. nur stellenweise.


    Frank


    Das ist aber nicht richtig. Es gab keine "zweite" Zwangsbremsung am Hauptsignal, weil eine Zwangsbremsung (bis zum Stillstand) zum Zeitpunkt des Befahrens des wirksamen 2000 Hz Magneten schon eingeleitet war. Das bedeutet, dass die 2000 Hz Beeinflussung keine "neue" Zwangsbremsung einleiten kann oder die laufende irgendwie "verstärken". Nachdem sich der Zug/Fahrzeug im Stillstand befindet, bedient der Tf die Freitaste, um die PZB-Zwangsbremsung aufzuheben. Wird durch eine wirksame Überwachungsfunktion (z. B. 1000 Hz) eine PZB-Zwangsbremsung eingeleitet (wie gerade in unserem Fall), so bewirkt die Bedienung der FT (hier von Lennart) gleichzeitig eine Befreiung aus dieser Überwachungsfunktion, d. h. keine "verdeckte" oder wirksame restriktive 1000 Hz-ÜF mehr danach (beim Anfahren und weiter) laufen konnte. Dies natürlich bedeutet, dass Lennart keine restriktive oder nicht restriktive 500 Hz- oder 1000 Hz-Überwachungsgeschwindigkeit dann einhalten musste, nur den 500er im Abstellgleis mit unter 50 km/h befahren und die Geschwindigkeit auf den nächsten 153 Metern unter 35 km/h ermäßigen, was er eindeutig erfüllte aber keinen Erfolg dabei hatte. Lennart´s Erstaunen am Ende ist dafür vollständig berechtigt. Das Befahren eines wirksamen 500 Hz Magneten ohne eine laufende 1000 Hz ÜF (verdeckt oder nicht verdeckt) wird leider als unzulässige Befreiung aus einer 1000 Hz ÜF betrachtet, und deshalb erfolgt eine PZB-Zwangsbremsung (beim Befahren des wirksamen 500 Hz Magneten). Dieses Problem (als auch andere Probleme) brauchen noch Zeit... ;)


    Gruß


    Jan

    Tschechische Neigungszeiger (sklonovníky) sind ja fast "allgegenwärtig" :) Ursprünglich mussten alle und sogar die geringsten Neigungsänderungen durch einen Neigungszeiger angekündigt werden, was natürlich zu "extremen" Aufstellungen dieser Tafeln führte. Heute dürfen und sollen die Neigungszeiger nach den gültigen tschechischen Vorschriften (Ril "D1 - Dopravní a návěstní předpis", Bestimmungen in Artikeln 1178 bis 1180) mit gerundeten Zahlen genutzt werden, z. B. für Streckenneigungen von 5 ‰ bis 10 ‰ (inkl.) wird nur eine rote Zahl "10" immer angezeigt. Die alten "exakten" Neigungszeiger sind natürlich noch aufgestellt (nach älteren Vorschriften) und gelten weiter (bis sie ersetzt, entfernt usw. werden) aber dürfen nicht mehr aufgestellt werden.


    Gruß


    Jan

    Eine Mischung aus Formsignalen und Lichtsignalen ist kein Problem, solange keine Lichthauptsignale durch Formvorsignale angekündigt werden. Ein Formhauptsignal darf durch ein Lichtvorsignal angekündigt werden aber nicht umgekehrt (das wäre nach Ril 819 eine unzulässige Anordnung). Formsignale sind jetzt natürlich nur für Ergänzungen in Altanlagen vorgesehen.



    Im Vorbild war dieser Bahnhof mit HL-Signalen und Formsignalen bestückt. Die Kuju-HL-Signale machen aber leider ein paar Probleme, deswegen der Griff zu den HV-Signalen.


    Das verstehe ich nicht. Früher HL-Signale, jetzt H/V Lichtsignale? Ich weiß nicht, dass es Kuju HL-Signale überhaupt gibt...


    Gruß Jan