❤️ Gemeinsam Gutes tun – 100 % des Erlöses für das Kinder- und Jugendhospiz Halle (Saale)

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  • Hallo zusammen,


    ich möchte euch heute eine kleine Herzensangelegenheit vorstellen.

    Ab sofort wird der komplette Erlös meines Rollmaterials „Gedeckter Güterwagen Glmmhs – 100 Jahre Steiff-Teddybären“ einmal monatlich an das Ambulante Kinder- und Jugendhospiz Halle (Saale) gespendet.

    Mit jedem Kauf unterstützt ihr somit nicht nur mein Projekt, sondern helft gleichzeitig Familien mit schwerstkranken Kindern und Jugendlichen.

    Der Güterwagen steht selbstverständlich weiterhin für den Train Simulator Classic zur Verfügung und kann wie gewohnt heruntergeladen werden.

    💚 Was bedeutet das?

    • ✅ 100 % des Verkaufserlöses werden gespendet.
    • ✅ Monatliche Sammelspende an das Ambulante Kinder- und Jugendhospiz Halle (Saale).
    • ✅ Mit jedem Kauf unterstützt ihr eine wichtige Einrichtung in unserer Region.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr diese Aktion unterstützt oder den Beitrag mit anderen Train-Simulator-Fans teilt.

    Den Güterwagen findet ihr hier:

    https://www.saale-zugsimulator.de

    Vielen Dank für eure Unterstützung! ❤️


    Viele Grüße

    Peter Schumacher

    Saale-Zugsimulator

  • train:bird


    Was hätte ich davon, eine solche Aktion öffentlich bekannt zu geben und sie anschließend nicht einzuhalten?


    Die Spendenaktion ist bereits auf meiner Website veröffentlicht. Das Ambulante Kinder- und Jugendhospiz Halle (Saale) wurde von mir bereits darüber informiert und hat der Verwendung des Namens im Zusammenhang mit dieser Spendenaktion zugestimmt.


    Der komplette Erlös des Produkts wird – wie auf meiner Website beschrieben – einmal monatlich an das Ambulante Kinder- und Jugendhospiz Halle (Saale) weitergeleitet.


    Mir ist bei dieser Aktion Transparenz und Verlässlichkeit besonders wichtig.


    Mit besten Grüßen

    Peter

  • Die Aktion an sich steht außer Frage. Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass da mehr an Erlös rumkommt als ein paar Tüten Gummibärchen.


    Meine Reaktion bezog sich darauf, dass scheinbar blind ein von einem großen Sprachmodell verfasster oder umformulierter Text hier reinkopiert wurde und nichtmal die Instruktionen rausgenommen wurden. Der zitierte Text richtet sich nämlich an dich und nicht an uns, falls du das nicht gemerkt hast. Es scheint also, als hättest du nicht mal den Text durchgelesen vor dem Posten.


    Das finde ich erstmal lustig, im Nachgang mache ich mir aber ernsthaft Sorgen, um die Menschheit, aber vor allem um das Internet.

  • Die KI hat Peter`s Hülle anscheinend bereits vollständig übernommen *ka*

    Wenn man nix mehr selbst auf die Reihe bekommt, nicht mal einen Text oder Bilder aus dem TSC, dann gute Nacht.

  • train:bird


    Es soll auch kein Geheimnis sein, das ich mir es über ein Google Dienst formulieren lassen habe, aber wie ich schon schrieb, dass ich nichts davon habe etwas anzukündigen und es hinterher nicht einhalte. Gestern habe ich z.b. schon einmal 15,00 € aus den ersten 10 Verkäufen des Saale-Zugsimulator ZZA-Editor und von unseren Privatvermögen 150,00€ an das AKJH überwiesen im Anhang auch den vereinfachten Spendenbeleg.



    Gruß

    Peter

  • In letzte Zeit (Wochen bzw. Monate) habe ich im Forum nur gelesen und mir meine Gedanken über das eine oder andere Thema gemacht und Gott sei Dank meine Gedanken nicht niedergeschrieben. Aber jetzt ein Zeitpunkt gekommen, wo es mir gegen den Strich geht. Hier gibt es User, die in ihrer Freizeit versuchen den TSC noch besser zu machen, sei es mit Freeware - Bereich, Erstellen repaints oder von hilfreichen Tools und so weiter und so fort.


    So manchmal habe ich das Gefühl, dass einigen die Hohen Temperaturen zu Kopf gestiegen sind oder ihren Frust (Sommerloch) loswerden wollen, anders kann ich es nicht formulieren. Auch das man sich gleich über eine falsche Schreibweise, so dermaßen mokiert oder anderen Usern irgendetwas unterstellt, weil sie Spendenaufruf starten, weil sie/er ein gutes Herz für Kinder hat, die es nicht leicht haben und mit aller Macht um ihr Leben kämpfen, dass verdient meiner Meinung Hochachtung und nicht solche Unterstellung, wie sie derzeit von den einen oder anderen User abgegeben werden. Hier kann ich tom87 mit seinem Post #40 nur beipflichten.


    Es wäre angebracht, wenn wir alle mal wieder einen Gang runterfahren und mit einem respektvolleren Ton miteinander kommunizieren.


    Zitat von haju

    ........ ich glaube nicht das Du hier wem auch immer Rechenschaft schuldig bist, das hatten wir doch schon mal

    In diesem Punkt stimme ich Dir voll zu.



    Gruß

    Bahnfreak

  • @tsplpz 2025

    Was heisst'macht muss misstrauisch '.

    Wenn kritisieren dann verständlich und nicht

    schon zeigen,dass man nicht in der Lage ist

    verständliche Sätze zu artikulieren,aber unbedingt was negatives raushauen muss.

  • Nun wenn Jemand, egal wo öffentlich Spenden ankündigt, kann man schon mal nachfragen. Das ist dann daselbe wie wenn einer kommt und sagt er sammle im Auftrag für "irgendeinS.Träger".

    Da kann man durchaus nach dem Nachweiss fragen. Und eine Spendenquittung ist das sicher nicht. Zumal das ziemlich verwurstet gechrieben war.

    Aber man kann das auch höflich tun ohne Jemanden gleich zu negativ zu bewerten oder böse Absichten zu unterstellen.

    Aber da es öffentlich probagiert wird, kann man sicher durchaus mal nachfragen.

  • Du warst nicht gemeint, ich meinte daß universell. Wohl damit dann auch eher zukünftlich.

    Trotzalledem muss man auch damit rechnen daß man auf Spenden angesprochen wird, solange es offiziell verkündet wird.

  • Zunächst möchte ich vorweg nehmen, dass ich die Aktion von pschumacher036 äußerst löblich finde und es da aus meiner Sicht nichts dran zu kritisieren gibt. Vielmehr erschreckt es mich, wie grundschlecht hier einige User demgegenüber eingestellt sind. Bei einigen vermute ich mal, hängt es mit Unwissenheit zusammen, bei anderen fehlen mir die Worte.


    Wer`s glaubt ist selber Schuld

    Die KI hat Peter`s Hülle anscheinend bereits vollständig übernommen *ka*

    Wenn man nix mehr selbst auf die Reihe bekommt, nicht mal einen Text oder Bilder aus dem TSC, dann gute Nacht.

    Ich finde, diese Aussagen von sehr grenzwertig bis verleumderisch. Raptor Was hat die Sache (Verkaufserlöse an ein Kinderhospiz spenden) bei dir ausgelöst, dass du pschumacher036 so dermaßen persönlich angehen musst? Offenbar vergessen einige, dass ein solch persönlicher und abwertender Beitrag hier ggf. strafrechtliche Relevanz haben könnte.


    Referenz zu dem was ich hier lese, macht muss misstrauisch.

    diese PDF ist ja kein Spendenbeleg

    Das ist richtig. Die beigelegte PDF stellt keinen direkten Spendenbeleg dar, sondern vielmehr eine Handreichung zur steuerlichen Behandlung von Spenden bis 300 €. Diese stützt sich auf § 50 Abs. 4 Nr. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (kurz: EstDV). Die EstDV stellt quasi die Handlungsanweisung für das Finanzamt dar, die bei Besteuerung eines jeden Einkommens zugrunde gelegt wird und § 50 Abs. 4 Nr. 2 EstDV stellt eine Erleichterung insofern dar, als dass es bei Spenden-Beträgen bis 300 € genügt, einen Kontoauszug oder ähnlichen Zahlungsbeleg als Nachweis für die getätigte Spende gegenüber dem Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt akzeptiert also bis Spendensumme 300 € einen Kontoauszug o.ä. Das vereinfacht zum einen dem Steuerpflichtigen die Spende nachzuweisen und entlastet zum anderen den Spendenempfänger, da nicht für jede "Kleinstbetragsspende" eine gesonderte Spendenquittung ausgestellt werden muss. Wem es nicht bekannt sein sollte: Spenden lassen sich bei der Steuer ansetzen und mindern die Steuerlast.


    Ein gemeinnütziges Kinderhospiz darf und kann für jeden Betrag ab 1 € eine offizielle Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen, die oben genannte Norm und die beigefügte PDF erläutern lediglich, dass das vereinfacht gesagt erst ab > 300 € gemacht wird. Wenn jetzt pschumacher036 als Verkäufer 15 € Verkaufserlös überwiesen hat, stellt das Hospiz evtl. auf Wunsch exakt darüber eine Quittung aus, andernfalls stellt sein Kontoauszug o.ä. die Spendenbescheinigung dar.


    Die rechtliche und steuerrechtliche Besonderheit hier: Wer Produkte für den TSC verkauft, schließt zivilrechtlich einen Kaufvertrag nach § 433 BGB. Die Einnahmen sind steuerrechtlich erst einmal Einnahmen des Verkäufers. Wenn er das Geld danach spendet, tut er das als Privatperson. Der Käufer selbst spendet nicht und kann den Kaufpreis auch nicht steuerlich absetzen.



    So löblich die Aktion von pschumacher036 ist, gibt es jedoch auch einige rechtliche Fallstricke, die hoffentlich bereits fachmännisch bedacht wurden. Wer mit 100 % des Verkaufserlöses für das Kinderhospiz wirbt, unterliegt strengen Transparenzpflichten des UWG: z.B. Brutto vs. Netto, also was bedeutet "Erlös"? Werden PayPal-Gebühren, Plattformgebühren, Steuern o.ä. abgezogen? Fehlt eine solche Aufschlüsselung, liegt rechtlich eine irreführende Werbung (§§ 5 f. UWG) vor, da beim Käufer die Erwartung geweckt wird, jeder gezahlte Cent fließe eins zu eins an das Hospiz. Auch wenn das Gesetz hier häufig von Täuschungen spricht, möchte ich an dieser Stelle betonen, dass bei dem vorliegenden Fall hier bei weitem nicht so drastisch und arglistig gemeint ist, wie der Begriff bei vielen von uns konnotiert ist:

    • § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG (Täuschung über Anlass und Preisberechnung): Greift bei unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben über den Anlass des Verkaufs, den Preis oder die Art und Weise, wie dieser berechnet wird. Wer mit "100 % des Erlöses" wirbt, macht eine direkte Angabe zur Verwendung des Kaufpreises. Wird nicht exakt offengelegt, ob damit der Brutto-Umsatz oder ein um Steuern und PayPal-Gebühren geminderter Reingewinn gemeint ist, liegt eine Irreführung über die Preisberechnung vor.
    • § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG (Täuschung über Sponsoring und Unterstützung): Erfasst irreführende Angaben über die direkte oder indirekte Unterstützung von Projekten, Personen oder Organisationen. Das Werben mit der Förderung des Kinderhospizes fällt genau unter diesen Tatbestand. Stimmen die Angaben zur tatsächlichen Weiterleitung des Geldes nicht oder sind sie nicht nachvollziehbar, ist der Tatbestand erfüllt.
    • Ergänzend: § 5a Abs. 1 & 2 UWG (Vorenthalten wesentlicher Informationen): Bei sozialbezogener Werbung verlangt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine erhöhte Aufklärungspflicht, weil der Verbraucher aus Altruismus zum Kauf verleitet wird. Das Verschweigen von Berechnungsgrundlagen (z. B. Verrechnung von Eigenkosten oder ungewisse Spendensummen) gilt als unlauteres Vorenthalten wesentlicher Informationen. Der Verkäufer muss von vornherein transparent aufschlüsseln, welcher Betrag wie und wann beim Empfänger ankommt.

    Das stellt wie immer keine Rechtsberatung dar, sondern eine sachliche Einordnung. Es sollte lediglich bekannt sein, dass es rechtlich nicht damit getan ist, privat Betrag X an das Hospiz zu überweisen. Ich möchte damit keinesfalls eine weitere Diskussion oder Skepsis schüren, sondern lediglich aufzeigen, warum solche Transparenzfragen in Foren schnell aufkommen.