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  • [...] Ins Jahr 2008 reisen [...]

    Ins Jahr 2008 gehören für mich die DBuz. BR 111 + N-Wagen gibt es doch schon *denk*


    So eine um 2005 angesiedelte Strecke würde mich mehr interessieren. Das ist aber nur meine persönliche Meinung! (ganz subjektiv) *off*


    Aber ich würde mal vorschlagen, dass wir zurück zum Thema kommen...

    Mopsi2001 wünscht dir stets eine zwangsenfreie Fahrt!

    2 Mal editiert, zuletzt von Mopsi2001 ()

  • Und auf welcher Strecke möchtet ihr den ET 428 der Eurobahn nutzen? Ich könnte mir jetzt hier auch den VT 623 und LINT 54/81 in allen Varianten wünschen, aber das zaubert auch keine Strecken herbei.

    z.B. in Münster als KI fnach Hamm,Dortmund, oder für den RB 66 zwischen Münster und Osnabrück

  • Wem es noch nicht aufgefallen ist, der Trend geht immer mehr in Richtung fiktiv um sich neue Lizenzgebühren zu sparen. Ergebnis: Mehr Gewinn, da weniger Ausgaben! Hätten manche schon früher mal drauf kommen
    können, denn es gibt ja die Repainter die das ganze ohne bei den Firmen nachfragen zu müssen problemlos nachreichen können. Würde ich als Paywarefuzzy definitiv immer so machen, dann klingelt auch die Kasse

    Ich kann da keinen Trend erkennen. Zumal vergisst du auch einige Sachen:


    • Lizenzen können teuer sein (Bestes Beispiel ist da z.b. DICE Battelfront, nicht nur musste man einige Millionen dafür Zahlen, sondern muss auch noch zwischen 20 und 30% Pro verkaufter Einheit abdrücken. Und das können auch im bereich TS mal nen paar Tausender sein)
    • Nicht jedes Unternehmen erlaubt es (ist eben auch auf deren Seite einiges an Aufwand, den sich nicht jedes Unternehmen zumuten will oder leisten kann)
    • Die Repainter können es nicht einfach ohne bei den Firmen nach zu fragen nachreichen
    • machen es Repainter trotzdem ohne zu fragen
  • Schon mal an die Baureihe 425 gedacht? Wäre auch eine weitere Option.


    Könnte mir diese aber eher von Railworks-Austria vorstellen.


    Grüße Marcel

    Eisenbahner im Betriebsdienst - DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee
    Baureihenbefähigung: 111, 146.2, 147, 218, 245, 401/402, 407, 425/426, 611, 612, 628.4, 650

    • Die Repainter können es nicht einfach ohne bei den Firmen nach zu fragen nachreichen

    Doch das können sie, solange es Freeware ist was sie erstellen! Mach dich mal mit dem Kram vertraut bevor du Dinge behauptest die nicht der Wahrheit entsprechen!

  • Schon mal an die Baureihe 425 gedacht? Wäre auch eine weitere Option.


    Könnte mir diese aber eher von Railworks-Austria vorstellen.


    Grüße Marcel

    Das wäre sogar eine richtig geile Option :D


    Aber klar könnte auch von RWA kommen. Gegen einen 425 in der 423 Qualität hätte ich absolut nichts und ich fände ihn sogar besser, weil man die ja auch besser als Regionalzug einsetzen kann und der Klang ist eh unschlagbar schön ;D

  • Da bei dem Klang etc. Bin ich genau deiner Meinung :)
    Ich glaube, dass wäre keine Fehlentscheidung aber ich würde es befürworten wenn sie den IC 2 und die 425 wenn sie mal kommen würden(Nicht von DTG) von der Konztellation(<richtig geschrieben?)
    " @Jumaster @alTerr und @linusf " kommen
    Wie beim 423, denn der war/ist Spitze ;)

  • Vom Modell her, ist der IC2 schon fertig, alTerr gab ihn (laut letzten Infos) an Rail Traction zum Scripten & für die Sounds.

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Doch das können sie, solange es Freeware ist was sie erstellen! Mach dich mal mit dem Kram vertraut bevor du Dinge behauptest die nicht der Wahrheit entsprechen!

    Zeige mir bitte den entsprechenden Paragraphen in einem Gesetzestext der es explizit und unmissverständlich erlaubt bevor du mich so angehst. Ich bin mir nämlich nicht sicher ob ein Repaint als Zitat gilt, und $51 ist der einzige Paragraph der mir in den sinn kommt der es erlaubt unentgeltlich und ohne Genehmigung solche Werke zu verbreiten.


    Ich lasse mich aber gerne etwas besseren belehren, aber das ist hier bisher noch nicht vorgekommen, sondern es wird wie so üblich nur Verbal dagegen vorgegangen wie wenig man doch Ahnung hat, und das mann den Kopf zumachen soll. Aber konkrete Passagen aus Gesetzestexten oder aus Gerichtsbeschlüssen werden nie genannt. (Ein verweiß reicht ja schon, muss ja nicht der gesamte Gesetzestext sein)
    Das urteil von LKW-Walter gegen Roco(?) würde ich übrigens nicht heranziehen als Gerichtsbeschluss.




    Ein Verkehrs-rot dürfte übrigens eher nicht Urheberrechtlich Geschützt sein, ein Design wie es z.b. auf den Süwex vorkommt ist da aber schon wieder was ganz anderes, und dürfte in der regel geschützt sein. Das verwenden des Firmen Logos ist zumeist 'erlaubt' von den Firmen bei unentgeltlichen dingen wie Freeware Repaints, aber einige wenige wollen das wohl nicht so wirklich.


    Spätestens wenn es sich dann noch um Werbung auf den Loks, Wagen, oder Triebwagen handelt ist es definitiv ein geschütztes Werk.
    Erschwerender kommt es dann noch wenn das ganze irgendwo im Ausland ein geschütztes Werk darstellt und es Entsprechende Verträge zwischen Deutschland und diesem Land gibt. (Da wäre ich z.b. extrem vorsichtig mit werken die in irgend einer weise mit Disney zu tun haben.)




    Mann ist aber IMMER auf der sicheren Seite wenn man vorher Schriftlicht um Erlaubnis fragt, und es schriftlich bestätigt bekommt das man es nutzen darf. Dann kann einem nämlich niemals nie nicht jemand etwas.


    Ist im Flugsimulator Bereich übrigens schon öfters mal gewesen das es da mal etwas länger dauert bis ein Repaint veröffentlicht wurde, weil es Urheberrechtliche Fragen und bedenken vom Urheber gab.



    Auf Fair Use kann man sich in Deutschland übrigens !!!!!nicht!!!!! berufen. Es sei den vielleicht eine Amerikanische Firma will dich in Deutschland angehen, da müsste man wieder einen Rechtsanwalt fragen wie es da ausschaut.

  • in Verkehrs-rot dürfte übrigens eher nicht Urheberrechtlich Geschützt sein, ein Design wie es z.b. auf den Süwex vorkommt ist da aber schon wieder was ganz anderes, und dürfte in der regel geschützt sein. Das verwenden des Firmen Logos ist zumeist 'erlaubt' von den Firmen bei unentgeltlichen dingen wie Freeware Repaints, aber einige wenige wollen das wohl nicht so wirklich.

    Allein schon der Begriff ICE in Verbindung mit einem Bahnfahrzeug ist geschützt - ohne vom Design und/oder Logo zu sprechen. ;) Natürlich wird auch gerne immer behauptet, als Freeware darf man Logos / Namen frei verwenden und verteilen. Dieser Irrtum ist auch nachvollziehbar, da nach meiner Kenntnis noch kein Autor (Freeware) bezüglich Bahnlogos oder ähnlichen angegangen worden ist.


    Auf der anderen Seite liegt der Streitwert bei 0 EUR und somit kann man es entspannter sehen. Anders sieht es natürlich aus wenn ein Autor dafür Spenden oder ähnliche Leistungen erhält. Auch eine Spende an die Webseite kann u.a. zu einem Streitwert herangezogen werden. Aber dies muss jeder Autor für sich selbst entscheiden...


    Was mir - wie schon geschrieben - nur auffällt, ist das viele Mitarbeiter von Unternehmen mittlerweile genervt reagieren wenn man eine Anfrage stellt. Wenn man sich manche Beiträge in vielen Foren (u.a. ETS, TS, oder andere) anschaut verwundert diese Tatsache nur bedingt - wenn die Leute so auch am Telefon / Mails ihre Anfrage stellen....

  • Und diese Diskussion hat hier meines Erachtens nichts zu suchen. Bitte lagert diese Diskussion in den privaten Chat aus. Sonst ist dieses Thema wie viele ebenfalls sehr unübersichtlich. Und ihr wisst ja wie das mit neuen Usern ist. Die sind sich ja zu gütig um alles durchzulesen.


    Danke.

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    Baureihenbefähigung: 111, 146.2, 147, 218, 245, 401/402, 407, 425/426, 611, 612, 628.4, 650

    Einmal editiert, zuletzt von Marcel Kühne ()

  • Gemäß §14 des deutschen Markengesetzes ist der Schutz von Marken und Kennzeichen nur im geschäftlichen Verkehr gegeben.
    Beim Urheberrecht wird das Problem auftreten, dass man dem Unternehmen damit nicht schaden kann. Ich kann ja auch kein Logo rechtswidrig verbreiten, dass sowieso auf Loks (=öffentlich) zu finden ist. Somit sind die Möglichkeiten eines Schadenersatzanspruches oder einer Unterlassungsaufforderung nur sehr abstrakt gegeben.


    Und ein Gesetz das es mir ausdrücklich erlaubt braucht es nicht, solange es ein Gesetz nicht ausdrücklich verbietet. @Matze L

  • Zwischen einem Spielzeugauto und eine Repaint einer Nachbaulok besteht aber ein Unterschied.


    Zitat:


    Das am Modellauto angebrachte Markenzeichen werde von den Verbrauchern als Nachbildungsdetail des Modells angesehen, nicht aber als Verweis auf dessen Hersteller.


    Zitat Ende.


    Bei einer Lok sieht das schon anders aus. Hier stellt der Verbraucher einen klaren Bezug her.


    Und zu dem Punkt (Verbraucher stellt Bezug her) hat das BGH eben nicht geurteilt. Somit Äpfel und Birnen!


    Aber ich denke dieses Thema gehört a) nicht hier hin und b) erfordert eine differenzierte Sichtweise, welche hier in der natürlichen Form nicht vorhanden sein kann.

  • Nein, nicht Äpfel und Birnen. Das Repaint an sich ist ebenfalls eine Nachbildung bzw. enthält diese Details.


    Aber das führt an diese Richtung Stelle zu weit; der Thread ist für was anderes da.


    edit: vielleicht kann ein Mod diese Konversation ja raustrennen.

    Ein Herz für die Eisenbahn in England

    Einmal editiert, zuletzt von zero909 ()

  • Ich find die Übergänge von einem Thema zum nächsten ganz interessant, aber geht es hier nicht um die drei Produkte von RailTraction?


    Ich persönliche würde mich auf den IC2 freuen, finde der FV ist im TS etwas vernachlässigt worden.


    Gruß