Romantic germany


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  • mal schauen was zurückkommt. *ka*

    Vermutlich nicht viel, meine erste Erstattungsanfrage ging an die im Impressum hinterlegte Mailadresse, Ende Dezember und seit dem hab ich noch mehrmals geschrieben, auf keine dieser Mails wurde bis heute reagiert. Ich werde noch eine weitere Frist setzen und wenn diese verstreicht, werde ich nicht damit zögern einen Anwalt damit zubeauftragen, zumal alle Mails zugestellt wurden.

  • Ich habe gerade letzte Woche deshalb auf der Railtraction-Internetseite nachgesehen. Da hat sich nichts getan. Ich habe meine Bestellung am 16.12.2019 für 10, 29 Euro für diese Strecke. aufgegeben. Railtraction ist die Bezahlung von mir auch bekannt. Immerhin haben Sie es bei meinen Bestellungen mit dem Bestellbetrag von 10,29 Euro gelistet. Ich habe seither keine Reaktion von RT bekommen. Jetzt überlege ich ob ich mir einen Gutschein von RT erstellen lassen soll? Das habe ich bereits mehrmals letztes Jahr überlegt, weiß jedoch nicht was ich aus dem Reportoire bei RT bestellen sollte. Ich habe eigentlich nur den Vario Twindexx BR 446von RT. Die anderen Modelle von RT interessieren mich eigentlich nicht.

  • ...werde ich nicht damit zögern einen Anwalt damit zubeauftragen,...

    Erst einmal möchte ich sagen das ich ebenfalls die Strecke vorbestellt habe. Nur bin ich anscheinend einer der wenigen, die es nicht stört das es eben noch dauert bis zum Release. Deswegen dreht sich die Welt auch weiter.


    Aber deswegen will ich mich gar nicht melden, sondern wegen deiner Aussage.


    Ich kann deinen und auch den Unmut aller anderen Vorbesteller nachvollziehen.

    Aber denkt ihr wirklich die Sache an einen Anwalt zu übergeben ist Sinnvoll?


    Hier geht es um einen Betrag von 10 - 15 Euro. Klar es wurde etwas bezahlt und nicht geliefert. Aber bei so einer Aussage sollte man sich immer vor Augen halten, dass ein Anwalt und die für ihn daraus resultierende Arbeit oder ein eventuelles Verfahren weit mehr kosten würden als der Preis der Strecke.


    Also sofern ihr keine Flat bei eurem Anwalt habt, würde ich aufgrund des Kosten-Nutzen Verhältnisses abraten.



    Nur mal so ein Gedanke von mir.

    Mal abgesehen davon, dass es bei Paypal den Käuferschutz gibt, der genau für solche Fälle existiert.

  • Vermutlich nicht viel, meine erste Erstattungsanfrage ging an die im Impressum hinterlegte Mailadresse

    Hast du von der Mailadresse aus geschrieben, mit der du auch im Shop registriert bist? Damit können sie dich auf jeden Fall eindeutig zuordnen.


    Ich werde noch eine weitere Frist setzen und wenn diese verstreicht, werde ich nicht damit zögern einen Anwalt damit zubeauftragen, zumal alle Mails zugestellt wurden.

    So ist es rechtlich auch korrekt im Sinne des § 323 I BGB: Frist zur Veröffentlichung der Strecke setzen, ansonsten innerhalb einer Frist das Geld zurückverlangen, verstreicht beides, geht's zum Anwalt oder das Geld wird eigenhändig zurückgebucht. Die Voraussetzung eines Kaufvertrages dürfte durch das Abbuchen des Geldes erfüllt sein. Im Beschreibungstext steht ja auch, dass man bis vor der Veröffentlichung das Recht auf Stornierung hat. Auf taub stellen darf sich RT nicht, das wäre strafbar.


    Mir ist die Strecke auf jeden Fall, auch gemessen an den paar zu sehenden Bildern, zu teuer. Ich habe Hamburg-Lübeck nicht und zahle somit effektiv 35,60 €. Nach wie vor frage ich mich, welche Inhalte aus diesem 5 Jahre alten DLC verwendet werden, hoffentlich nicht für Szenarien mit der DTG-Katastrophen-218 und Doppelstockwagen.

  • Hast du von der Mailadresse aus geschrieben, mit der du auch im Shop registriert bist?

    Natürlich, ich habe ebenso die Bestellnummer angegeben, die Zuordnung ist in jedem Fall gegeben.


    Frist zur Veröffentlichung der Strecke setzen, ansonsten innerhalb einer Frist das Geld zurückverlangen

    Beides habe ich getan und auf nichts erfolgte irgendeine Reaktion. Deshalb lässt sich das Geld offensichtlich nur noch über einen Weg zurückholen, wenn man auf mehrfache E-Mails mit angemessen Fristsetzungen keinerlei Reaktion erhält, ich renne meinem Geld jetzt seit fast einem halben Jahr hinterher, irgendwann ist genug.

    -Hier steht nichts-

    3 Mal editiert, zuletzt von 99 245 ()

  • Wenn ihr per PP bezahlt habt, einfach da einen fall öffnen.

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Man kann bei PayPal einen Käuferschutz nur bis 180 Tage nach dem Kauf eröffnen.
    Das ist bei u.A. genannten Bezahldatum in 2019 längst verstrichen!


    https://www.paypal.com/de/weba…aypal-safety-and-security
    Reiter: Richtlinien.


    Also sofern ihr keine Flat bei eurem Anwalt habt, würde ich aufgrund des Kosten-Nutzen Verhältnisses abraten.

    Ich auch. Wer nicht ohne Selbstbeteiligung rechtsschutzversichert ist, dem lohnt das kaum.

    Eine Meldung an die Verbraucherzentrale wäre mein erster Schritt und wenn sich da wirklich überhaupt niemand rührt,
    schon seit Monaten nicht, dann würde ich wegen Verdacht auf Betrug die verantwortliche Person im Impressum anzeigen.
    Diese zwei "Maßnahmen" kosten nichts, außer Zeit.
    Letztere lohnt jedoch nur wenn mehrere Personen eine Anzeige machen.
    Vorher wird die Justiz sich für knapp 10 € nicht interessieren. (Erfahrungswert)

  • werde ich nicht damit zögern einen Anwalt damit zubeauftragen, zumal alle Mails zugestellt wurden.

    Anwalt für 10-15 € Strecke, finde ich müsste jetzt nicht sein, aber jeder kann das handhaben wie er will. Ich denke wenn du ein Anwalt zuziehst zahlst du das 8 Fache der Strecke, oder sogar mehr.


    Klar ist das eine "frechheit" (meine Meinung) was RT abzieht, keine News (außer die änderung, in der beschreibung der Webseite), ich denke dieses Jahr wird das eh nichts mehr, mit dem Realease der Strecke.

  • Es ist eigentlich traurig. Das ein Hersteller es nicht Schafft sich Grundsätzlich gegenüber den Bestellern zu äußern bzw. auf anfragen zu reagieren. Echt armseliges verhalten. Ich verstehe den Ärger von einigen darüber. Vielleicht hat ja jemand von unseren Paywareherstellern Kontakt zu RT ?

  • Dieses Verhalten von Railtraction scheint auch unabhängig von der Vorbestellung der Strecke eher merkwürdig zu sein. Nach Kauf eines Fahrzeuges von Railtraktin wurde mir eine nicht funktiorende Serien-Nr.mitgeteilt, woraufhin ich 2 Mal den Support angeschrieben habe ohne irgendeine Reaktion mit einer Wartezeit von 4 Wochen. Erst nach Einschaltung von PayPal und eröffnung eines Tickets wurde mir geantwortet und das Problem duch Railtraction gelöst.

  • Also was hier schon wieder abgeht ist echt unnormal.


    Ersteinmal ja ich kann den Unmut der jenigen verstehen die dort vorbestellt haben und ihr Produkt bis zum Heutigen Datum nicht erhalten, geschweige denn den Kaufpreis zurück erstattet bekommen haben,

    wenn ich jetzt aber Lese ach von einem Anwalt würde ich abraten da bezahlst du doch locker das 8 - 10 Fache von dem was du da verlierst stellt sich mir ernsthaft eine Frage:


    Das was RT da abzieht ist also im Prinzip für euch ok und man sollte sich da möglichst nicht mehr drum kümmern ?

    Wer das jetzt mit ja beantworten kann darf sich gerne bei mir per Pm melden bekommt dann meine Konto Daten und darf mir dann denselben Betrag aufs Konto überweisen gut ihr bekommt keine gegenleistung dafür aber so what bei RT ja auch nicht. *haumichweg*


    Ich würde mitlerweile sogar soweit gehen zu behaupten das es sich dabei schlicht und ergreifend um § 236 Betrug handelt

    hier mal der Auszug aus dem ersten Absatz:


    Zitat

    Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,


    und genau das und nichts anderes wurde doch hier ganz eindeutig abgezogen man hat sich hier einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft (10,29€ - 15,61€) unter Vorspielung falscher Tatsachen ( man bekämme dafür die Strecke Romantic Germany wenn Sie fertig ist ) und unterhält weiterhin den Irrtum ( Das die Strecke irgendwann Releast wird ).


    Reagiert aber auf keinerlei E-mails oder dergleichen man ist schlichtweg abgetaucht.


    Nun habt ihr viele verschiedene Möglichkeiten wieder an euer Geld zu kommen:


    1. Die einfachste Möglichkeit wenn ihr noch im 180 Tage Käuferschutz von Paypal zeitlich drin liegt dann wendet euch an Paypal dann müssen die euch helfen.


    Für alle andere gilt das hier:


    Ich würde nun so vorgehen erstmal eine Frist setzen bis wann das Geld denn wieder auf eurem Konto zu sein hat,

    das macht man am besten Schriftlich und Nachweisbar per Einschreiben an:


    RAILTRACTION

    Parijsstraat 50,

    1334CR Almere ,

    Netherlands


    kostet ein bisschen mehr als Standartbrief kann man sich aber vorher schlau machen und das am ende mit drauf setzen auf die Rechnung.


    Wenn darauf immer noch keine Reaktion erfolgt, habt ihr noch weitere Möglichkeiten wieder an euer Geld zu kommen aber zu aller erst würde ich dann eine Anzeige erstatten wegen Betruges unter:


    Strafanzeige


    und ja das geht auch International. Anschließend könnt ihr euch dann einen Anwalt suchen wenn ihr denn wollt, der euch vertritt oder ihr geht an ein Inkasso unternehmen und nein weder das eine noch das andere müsst ihr bezahlen wenn ihr:


    a: im Recht seit dann gilt nämlich wer die Klage verliert muss Zahlen nicht andersrum oder ihr habt einen Beratunsghilfeschein gibts bei jedem Amtsgericht auch dann müsst ihr nix Zahlen oder ihr habt eine Rechtschutzversicherung auch dann Zahlt ihr nix ( Achtung einen Beratungshilfeschein bekommt ihr nicht wenn ihr eine Rechtsschutz habt ).


    bei Inkasso genau das selbe Spiel: ihr beauftragt das Inkasso, am ende muss aber derjenige die Kosten Zahlen der den Brief bekommt nicht ihr.


    Wenn ich jetzt davon ausgehe das viele Unternehmen, mitlerweile schon bei 2€ das inkasso beauftragen würde sich das doch garnicht lohnen wenn die das Zahlen müssten.


    Es gilt aber immer sichert euch vorher habt, macht euch:


    a: eine Kopie der Webseite von Romantic Germany wie oft hab ich schon erlebt das die Webseiten plötzlich verschwunden waren und die Unternehmen nix mehr davon wissen wollten.

    b: sichert euch die Zahlungs Bestätigung von Paypal

    c: sorgt immer dafür das ihr etwas nachweisbar macht


    Fakt ist ihr müsst beweisen können das RT euch gegenüber eine Leistungsverpflichtung hat, sei es durch Kaufbestätigung oder Bestätigung das die Rechnung bezahlt wurde ect.


    Und auch hier nochmal mein Rat wer sich das nicht alleine zutraut oder nicht das Geld für einen Anwalt auf der hohen kante hat oder eine Rechtsschutz Versicherung, möge bitte zu seinem Zuständigen Amtsgericht gehen / Fahren was auch immer und sich dort einen Beratungshilfeschein holen die gibt es dort nämlich für Menschen die nicht mit Goldenem Löffel im Mund geboren wurden.


    Danach kann man sich dann bei einem Anwalt seines Vertrauens zum beispiel in dem Fall vermutlich Strafrecht einen Termin holen und dort Kostenfrei hingehen, sieht der Anwalt eine Chance wird er sich dann um alles weitere für den Mandanten Kostenfrei kümmern da er sein Geld dann vom Staat bekommt oder er wird euch zumindest sagen was zu tun ist.


    Was jetzt die Denkbar schlechteste aller alternativen wäre, ist den Kopf in den Sand stecken und so tun als wäre nichts passiert, damit zeigt ihr RT und anderen Unternehmen nur eins, solange der Betrag nicht alzu groß ist wird es immer blöde geben die sich ohne das die Unternehmen Konsequenzen befürchten müssten bescheißen lassen.


    Nun wünsche ich denjenigen die das möchte viel Erfolg das ihr euer Geld wieder bekommt.

  • Passionlevier Also Betrug halte ich für etwas zu hoch, denn da müsste ja dahinter stehen, dass diese Strecke zum Verkauf angeboten wurde, ohne je die Absicht zu haben, sie tatsächlich auch zu veröffentlichen. Ich gehe eher davon aus, dass es ein klassischer Fall von "zu früh angekündigt" ist, also dass die Strecke angekündigt und vorverkauft wurde, ohne dass ein Ende des Entwicklungsprozesses in Sicht war bzw. die restliche Arbeit unterschätzt wurde. Es stimmt aber schon, dass von RT gar nichts mehr kommt, weder Neuerscheinungen noch etwaige Erklärungen usw. Er war ja auch immer wieder mal hier im Forum unterwegs, auch da seit längerer Zeit nicht gesehen.

  • Man kann bei PayPal einen Käuferschutz nur bis 180 Tage nach dem Kauf eröffnen.
    Das ist bei u.A. genannten Bezahldatum in 2019 längst verstrichen!


    https://www.paypal.com/de/weba…aypal-safety-and-security
    Reiter: Richtlinien.

    Richtlinien hin oder her, einfach nachfragen, kostet nichts.

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Ich hätte einen Vorschlag. Wenn sich alle Leute z.B: aus dieser Community die eine Vorbestellung bei RT für diese Strecke vorgenommen haben zusammentun würden hätte das schon für RT unangenehme Folgen. Ich mutmaße das Railtraction wahrscheinlich ein Ein-Mann-Unternehmen ist. Ob es sinnvoll wäre wenn sich alle zusammentun würden ist wahrscheinlich nur dann der Fall wenn eine Sammelklage zustande käme. Wie seht ihr diese Möglichkeit?

  • Passionlevier


    Auch wenn das jetzt zu Offtopic wird aber so einfach wie es bei dir klingt ist es dann doch nicht.

    Aus persönlicher Erfahrung (kein Strafrecht aber trotzdem mit anwaltlichen Beistand und gewonnenen Verfahren) kann ich dir versichern das unter Umständen beide Seiten die Hälfte des Verfahrens bezahlen müssen (richterliche Entscheidung) und jede Partei ihren Anwalt selbst zahlt.

    Selbst wenn man irgendeine Art Beihilfe bekommt so kann es sein, dass man diese in Raten zurück bezahlen muss. Denn es wird vor und mehrmals nach dem Bereitstellen dieser Hilfsleistungen eine Vermögensprüfung gemacht. Und sollte festgestellt werden, dass mehr Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, muss alles zurückgezahlt werden.


    Das wird einem aber alles beim Erstgespräch vom Anwalt erklärt. Welches bei einem anständigen Anwalt übrigens kostenlos ist.


    Und hier sind wir wieder bei 15 Euro, um die es im Endeffekt geht.

    Selbst wenn der Anwalt dafür bei Gericht etwas einreichen sollte, kann man ganz sicher davon ausgehen, dass es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Und wer zahlt dann den Anwalt?


    Es ist verständlich das man sein Geld bei nicht erbrachter Leistung wieder bekommen möchte. Aber ich denke der Weg ist der Falsche.


    Früher hieß es mal, "das kannst du unter Lehrgeld verbuchen."




    Vielleicht passiert doch noch was an der Front und Railtraction reagiert noch.

    Vielleicht ist der Shop auch pleite und keiner weiß es oder der Eigentümer ist nicht mehr in der Lage zu reagieren.