Wow, also den Schritt finde ich wirklich alles andere als gut. Klar kann man das sichern, klar kann man es zur doppelten Sicherheit auf einen Cloud Server hochladen aber was ist mit denjenigen welche die Geschehnisse um den Train Simulator nicht aktiv verfolgen, sich eine Auszeit genommen haben etc. und dann mal der PC abschmiert und blöd dastehen?
Vor allem ist die Zeitspanne zwischen Ankündigung und Schließung der Seite mit einem Monat ziemlich gering. Kundenfreundlich ist definitiv was anderes und auch wenn ich die Produkte von vR schätze, kaufe ich dann in Zukunft lieber bei anderen Herstellern wie 3DZug ein, weil die bekommen das ganze ja scheinbar gebacken...
[vR] neuer Shop ab Februar (alter Shop bleibt als Archiv erhalten!)
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- erhältlich
- steamtrain25
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Komisch, dass bei 3DZug eine Übertragung möglich war, hier aber nicht...
Zudem steht in den AGB:
§ 3 Zeitliche Begrenzung des Downloads
Sie können das Produkt nach der Freischaltung zeitlich ohne Begrenzung und mindestens 5 mal herunterladen.
§ 4 Downloadanzahl
Sie können das Produkt mindestens 5 mal herunterladen. -
§ 3 Zeitliche Begrenzung des Downloads
Sie können das Produkt nach der Freischaltung zeitlich ohne Begrenzung und mindestens 5 mal herunterladen.vR ist daher (wahrscheinlich) rechtlich verpflichtet, die Produkte weiterhin ohne Begrenzung verfügbahr zu stellen.
Ich zitiere aus einem Artikel von Spiegel Online:
"Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein wirksamer Vertrag zwischen zwei Parteien. Wirksam an diesem Vertrag ist aber nur das, was nicht gegen das Gesetz verstößt. „Bindend sind AGB also nicht immer und nicht automatisch“, erklärt Jurist Solmecke. Das bezieht sich auch auf formale Kriterien wie die gesetzlich vorgeschriebene Gliederung oder Lesbarkeit. Enthalten die AGB Klauseln, die deutschem oder europäischem Recht widersprechen, können Sie sich dagegen wehren – theoretisch."
Da dieses AGB nicht gegen geltendes deutsches Recht verstößt müsste es rechtlich bindend sein.
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@klimi15 Das ist nicht korrekt. Siehe z.B AGB § 5 - auch nach dem Download durchaus zutreffend!
§ 5 Regelung des Nutzungsrechts
Sie sind lediglich berechtigt, Privatkopien auf anderen Trägermedien anzufertigen. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder die Unterlizenzierung ist nicht gestattet. -
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Also ist vR rechtlich dazu verpflichtet, den Download weiter anzubieten?
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Uuuh, hier wird ja ein ganz schön dickes Fass aufgemacht.
Wie oft wollt ihr die Addons denn runterladen?
Ich habe sie alle genau 1x runtergeladen. Das langt doch."Musterfeststellungsklage"
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Klingt vielleicht ziemlich hart und weit hergeholt aber , das was VR da vor hat zu tun ist mal wieder ein Zeichen wie geldgeil sie sind und wie wenig Rücksicht sie auf die Community nehmen. Ist zumindest meine Persönliche Meinung.
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@Muckelchen , ja so ist es.
Dieses AGB ist nach dem ersten drüberlesen auch nach Abschluss des Kaufvertrages rechtlich bindend.
Somit bedeutet dies dass man sich eigentlich dazu verpflichtet hat, die Downloads weiter anzubieten.
Soweit die Theorie.@Prelli
Es ist einfach nicht Kundenfreundlich wenn dieser seine Downloads, für die er viel Geld bezahlt hat, nicht jederzeit
herunterladen kann. Wenn die AGB auch nach Abschluss des Kaufvertrages rechtlich bindend sein sollte, ist es sogar rechtswidrig. -
Wie kommst du darauf, dass die AGB nach Abschluss nicht mehr zutreffend sind, @klimi15?
Dann könnte man sich den halben Inhalt darin ja direkt sparen.Übrigens werden die AGB auch direkt mit der Bestellbestätigung versandt. Und da der Kaufvertrag mit einer Bestätigung der Bestellung angenommen ist, jedoch spätestens mit dem Versand der Bestellung, stellt sich erneut die Frage: wie kommst du darauf, dass die AGB danach nicht mehr gültig sind?
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Probably (I hope) a new store for future new TSW add-ons.
With the arrival of the editor, 2019 will be the year of consecration.
https://youtu.be/Fs6i179cuGQ -
Irgendwie bin ich jetzt doch froh die 101 über Steam gekauft zu haben...
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Also mal ehrlich unter uns, keiner von euch wird einen Shop als sicheres "Backup" seiner Bestellungen / Daten ansehen. Wie ich VR kenne wird es auch KEIN Problem sein später sich nochmal zu melden und zu schreibe: "sry, habe das nicht mitbekommen, ich habe immer per PayPal bezahlt könnte ich ....". Jeder Geschäftsmann / jede Firma ist verpflichtet Abrechnungsrelevante Daten 10 Jahre (!) aufzubewahren.
Ihr macht hier ein Fass auf ohne Informationen zu besitzen wie es sich im Fall der Fälle verhält. Und sry, Musterfeststellungsklage? Rly? Mal bitte vorab informieren was dies für ein Rechtsinstrument ist.
PS: Aber klar, für Aufregung sorgt dieses Thema erstmal - nachvollziehbar.
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Habe VR angeschrieben und das habe ich bekommen.
Aus dem Text geht eigentlich klar hervor, dass nach dem Shop ein neues Shopsystem installiert wird.
Die gekauften Artikel müssen Sie aber unbedingt bis Anfang Februar auf Ihrem PC heruntergeladen haben, da Sie in dem neuen Shop nur Zugriff auf die dann neu gekauften Dateien haben.
Ein Archiv im Netz wird es nicht geben, für die Sicherung der gekauften Artikel sind Sie selbst verantwortlich.
Gruss Ulf Freudenreich -
Mensch vR. Ihr macht es den Leuten echt nicht einfach. Ich habe euch zwar in der Sale Diskussion verteidigt, aber dieses Mal muss auch ich sagen, dass das zu weit geht. Den Kunden, die teilweise nen ordentlichen Haufen Kohle bei euch liegen lassen haben, jetzt zu sagen, dass ihr einen neuen Shop eröffnet und man seine alten Käufe dann nicht mehr runterladen kann, ist eine absolute Frechheit. Nehmt euch ein Beispiel an 3DZug. Dort hat die Zusammenführung perfekt funtioniert. Es wird doch wohl auch in eurem Interesse liegen, diese Umstrukturierung bzw. Übersiedelung nicht zu Lasten eurer Kundschaft gehen zu lassen. Ich hoffe ihr findet einen guten Kompromiss, welcher beeinhaltet, dass Kunden den Zugriff auf ihre Produkte nicht verlieren. Selbst wenn das heißt, dass man euch einen Zahlungsnachweis vorlegt und ihr das Produkt auf dem neuen Kundenkonto freischaltet. Und lasst euch was einfallen, um das Vetrauen eurer Kunden wiederzugewinnen. Den bei solch einer Aktion könnt ihr sichergehen, dass viele kein Vertrauen mehr zu euch haben.
LG -
Uuuh, hier wird ja ein ganz schön dickes Fass aufgemacht.
Hehe. Seh ich auch so.
Was sich hier manche rausnehmen...Heute wird gleich wieder rumgeheult, wenn irgendwo was nicht nach der eigenen Pfeife tanzt. Tja - Das Leben ist kein Wunschkonzert. Ganz einfach. -Sense
Früher hätte man das einfach so akzeptiert. Aber heute, da muss gleich mal Theater gemacht und zehnmal diskutiert werden, ob das überhaupt rechtlich zulässig sei. Tipp: Erst nachdenken und dann in die Tasten hauen. Sonnst könnte hier schneller zu sein, wie man gucken kann. Sachlich ist es hier schon lang nicht mehr.
Wäre nur blöd, da dann Ulf und Maik nicht mehr antworten könnten. Wobei ich nicht wüsste, was man hier zu antworten hat. Ihre Entscheidung und Punkt.Was ist wenn deine kompletten Festplatten abrauchen
Man sollte schon wissen, wie man seine Daten trotz "abrauchen der Festplatten" behält und wie man Daten richtig sichert, damit ein Verlust kein Problem darstellt.
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Sachlich ist es hier schon lang nicht mehr.
Ach Steinchen, wie Recht Du doch hast...
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Heidenei, hier wir ja gleich wieder sofort scharf geschossen...
Das Netz ist kein BackUp, das gilt nicht nur für vR sondern auch für andere angebotene Downloadprodukte.
Jeder Kunde ist verpflichtet seine Daten selbst zu sichern, darum habe ich in der News noch einmal gebeten
und eine angemessene Frist dazu gesetzt, dazu bin ich verpflichtet.Bestelldaten und Rechnungen liegen mir hier selbstverständlich vor, sind aber aus technischen Gründen nicht in
das neue Shopsystem übertragbar. Das ist leider häufig so, so auch hier.Sollte jemandem dann die Installationsdatei abhanden kommen, warum auch immer, wird es bei vorhandener Bestellung
und Rechnung sicherlich eine Möglichkeit geben, diese Datei wieder zur Verfügung zu stellen.Aber hier jetzt gleich wieder diese Anfeindungen und Vorwürfe lostreten scheint mir nicht wirklich sinnvoll.
Ulf
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