RhB Surselva-Linie erweitert (Beta)


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  • Hallo Thaddäus. Bei den von mir angesprochenen "urheberrechtlichen Gründen" geht es definitiv nicht um Thomson Interactive oder um Rivet Games. Da ich bei Baustart meiner Surselva Linie auch Objekte aus der "Heidi Express"-Linie verwendet habe, wurde ich von SimTrain angeschrieben, dass es ausdrücklich untersagt ist die Heidi-Express Strecke mit anderen Strecken zu verlinken und dies auch so im Handbuch beschrieben ist. Tatsächlich findet man im Handbuch unter den Copy Right Hinweisen folgenden Vermerk:
    Wichtig: Eine Verlinkung von Heidi-Express Dateien zu anderen Projekten ist untersagt. Dateien oder Teile von diesem Heidi-Express Produkt dürfen nicht für andere Strecken oder Loks verwendet werden.

    Dieses zusätzliche Verlinkungsverbot habe ich schlicht und ergreifend (und dummerweise) übersehen und ist somit mein Fehler. Das hängt vielleicht auch damit zusammen, dass dieses Verlinkungsverbot für mich sehr aussergewöhnlich (allenfalls auch diskussionswürdig) ist und ich das bei keiner anderen Paywarestrecke bisher gesehen habe - was aber nicht heisst dass es das nicht gibt.


    Aktuell sieht es bei meiner Strecke so aus, dass der Streckenteil Chur-Ilanz relativ weit fortgeschritten ist aber noch ein paar Baustellen aufweist. Geplant ist auf jeden Fall die Heidi-Express Objekte zu ersetzen. Glücklicherweise hat sich ein User aus dem Forum jetzt anerboten mir beim Weiterbau der Strecke zu helfen. Sobald ich etwas konkreteres hierzu sagen kann, werde ich mich wieder melden.


    Gruss fredbull

  • Die (simtrain) haben wahrscheinlich Schiss, dass ihr Zeug für Strecken verwendet wird, die besser als ihre eigene werden. Speziell wenn jemand versucht deren Murks auf der Heidi auszubessern.
    Dabei wär es für die eigentlich sogar Werbung, wenn man deren Strecke braucht. Von daher ist es besser, wenn das Zeug rausfliegt. :whistling:


    Toi, toi toi für den Um- und Weiterbau. :thumbsup:

    "Wenn ihr nicht auf meiner Seite steht, dann seid ihr mein Feind!" (Anakin/Vader) - "Nur ein Sith kennt nichts weiter als Extreme" (Kenobi) - Star Wars

    2 Mal editiert, zuletzt von fizzbin ()

  • @fredbull vielen Dank für deine Informationen und deine Absicht nun doch weiterzubauen an deiner bereits super umgesetzten Strecke. Schön dass du auch Unterstützung bekommst. Ich wünsche euch viel Mut und Ausdauer und ich freu mich schon sehr drauf wieder was zu hören von euch.

  • Wichtig: Eine Verlinkung von Heidi-Express Dateien zu anderen Projekten ist untersagt. Dateien oder Teile von diesem Heidi-Express Produkt dürfen nicht für andere Strecken oder Loks verwendet werden.

    Eine Verlinkung von Assets kann gar nicht verboten werden. Es wird weder das Original mitgeben noch in einer anderen Form zugänglich gemacht. Tünnes, was die da schreiben.

  • Aus meiner Sicht ein krankhaftes Verhalten, wenn man etwas untersagt und es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.
    Ich denke Urheberrechte sowie der Umgang mit Daten ist klar geregelt. Da der TS nun mal ohne die Weitergabe von Dateien auskommt ist es Pech für den Entwickler. Da hätte er eben mit ein anderen Game Kasse machen sollen, da die Struktur von Anfang an jeden bekannt ist.


    Also was so manch Entwickler an in seiner geistigen Paranoia von sich gibt kann man getrost ignorieren. Man sollte auch auf keinen Fall einknicken denn es gibt Regeln und Gesetze und nach den wird verfahren. Wo kämen wir hin wenn jeder seine eigenen Regeln aufstellt...

  • Ich kann nur sagen Dein gezeigtes im Video zu Anfang ist erstklassig! Die Gewässergestaltung ist wirklich toll, wußte gar nicht dass die unzähligen Wasserkraftwerke in CH solche Strecken übergelassen haben, naja wahrscheinlich restwasser- oder schwallbeeinflusst schätze ich mal?
    Also für mich das beste gezeigte für die CH bisher und total berechtigt bestehende Sachen zu verbauen, an mir verlieren sie genau in dem Moment einen Kunden!


    Also beide Daumen hoch *dhoch**dhoch* , ein Grund mehr für mich persönlich sich die Kaufversion (die mich auch tatsächlich, abseits der "perfekt in Szene gesetzten Screenshots" nicht sonderlich vom Hocker reißt) nicht zu holen.

  • krankhaftes Verhalten

    So etwas gibt es im juristischen Sinne gar nicht. Und eine rechtliche Gundlage git es schon, nämlich die Eula. Und wenn der Hersteller es eben verbietet, dass man seine Assets anderweitig nutzen darf (das schließt auch die reine Nutzung in anderen Strecken ein, bei denen das Asset schon installiert sein muss), dann ist das eben so. Thomson Interactive verbietet zum Beispiel, dass man kostenpflichtige Scenarios u.ä. zu ihren Strecken erstellen und vertreiben darf, ebenso ist es bei ihnen verboten (bzw eine starke Soll-Regelung), dass Scenarios außerhalb des Steam-Workshops angeboten werden dürfen.


    Wie der Ersteller der Assets/Strecken sein Urheberrecht auslegt, das ist innerhalb der Grenzen des Rechts seine Sache. Und wenn er es eben nicht will, dass die Dinge anderswo als auf den eigenen Strecken benutzt werden, dann ist das eben so! Da tut die offene Dateistruktur usw nichts zur Sache.

  • Wo steht denn das ich es im juristischen Sinne ausgelegt habe?
    Auch war hier keine Rede von kostenpflichtigen XXX
    Eben die Auslegung im Rahmen des Rechts und daher ist es einfach Unfug.


    Ensteht oder entstand ein Schaden? Nein
    Wurden Daten unrechtmäßig erworben oder verbreitet? Nein
    Hat der Entwickler ein Nachteil, Verlust oder sonstigen Schaden durch das Verhalten von XY? Nein
    Hat sich XY bereichert durch sein Verhalten? Nein


    Das sind Fragen die ein Gericht interessiert, wenn es um Urheberrecht geht.
    Nun ja, soll jeder für sein Recht kämpfen oder es eben lassen. Mich beeindruckt so ein Wisch nicht.
    Ich hätte keine Scheu sowas vor ein Gericht zu bringen, wobei ich sicher bin das es soweit gar nicht kommen würde.


    Das kann jeder selbst für sich einordnen.

  • Wo steht denn das ich es im juristischen Sinne ausgelegt habe?

    Gut, dann habe ich es missverstanden. Besser wird es aber dadurch auch nicht, jemandem eine wie auch immer geartete Erkrankung anzudichten (und das tut die Formulierung ja), weil es deinem Verständnis/Meinung entgegen steht. Das ist ziemlich unterste Schublade.


    Ob etwaige Schäden entstehen usw. ist hier aber nicht von Belang. Wenn der Ersteller es in der Lizenzvereinbarung (und die ist hier von Relevanz) so spezifiziert, dass man die Assets nur im Rahmen seiner Kreationen verwenden darf, dann bedeutet das, dass man die Lizenz zur Nutzung nur eben für diesen einen Fall bezahlt hat. Und genau das tut man ja indem man ein DLC kauft. Der Ersteller kann jegliche, darüber hinausgehende Verwendung seiner Kreationen erlauben, muss dies aber nicht!


    Aber ich sehe, dass eine weitere Diskussion darüber wenig Sinn macht. Kommt ja klar raus, dass dir die Regelungen ziemlich egal sind.

    LG. Schwarzwaldbahner

    EiB - Fahrweg; DB InfraGO Südwest, Karlsruhe

  • Um Copyright Rechte zu verteidigen, muss man viel Geld und Zeit mitbringen. Und wenn man Pech hat und der Anwalt ein Windhund ist und einen falsch berät (Geldgier), dann ist man am Ende viel Geld los. Ach ja, wenn dann noch so ein Schyeiz 69Richter das auf den Tisch bekommt.. *lach*

  • @Schwarzwaldbahner unterlasse bitte deine Unterstellungen. Ich habe die Dinge aus meiner Sicht dargestellt, wenn du es nicht akzeptieren kannst oder willst ist es dein Problem. Dein Schubladendenken ist mir egal, ja!


    Mir sind Reglungen die rechtskräftig vertretbar sind nicht egal, die Punkte habe ich genannt. Alle anderen willkürlichen Regeln sind mir egal, bzw nicht Ernst zu nehmen.
    Sämtliches Asset wird nur für den TS genutzt, da jetzt zu untersagen du darfst aber nicht in den Editor gehen da das Ding hinstellen ist lächerlich und sicher auch nicht im Interesse von DTG.
    Aber gut nun wir werden uns da nicht einigen können. Macht was ihr wollt oder eben nicht.

  • Ist auch vorbildlich so wie :thumbsup:@hansdampff nun den Kauf des benötigten Assets ausschließt, ist es das Beste was man machen kann. Lieber andere unterstützen die nicht so zimperlich sind. Es gibt für den TS alles doppelt und dreifach und zur Not findet sich immer einer der etwas erstellen kann. Also ist man auf "Eingeschränkte Payware" nicht angewiesen.

  • Bitte gehen Sie weiter, hier gibt es nichts mehr zusehen.
    Und für uns alle; Zurück zu den Thema Projekt Surselva Linie von FredBull.
    Tipp;
    Also Wer bessere Texturen vom Gebirge der Strecke haben möchte, der kann ja mit den Street Map Link (Bahn) die Strecke abfahren und unterwegs Schnappschüsse machen. Nach Aufbereitung der "solchen" ..hat man dann 1:1 das Original. Fotografieren ist ja nicht verboten ..auch nicht virtuell. ;)

  • Naja, Vorsicht. Kommt drauf an was fotografiert wird. Soll Sehenswürdigkeiten geben wo man dann theoretisch auch wieder rechtlich Probleme kriegen kann, vor allem wenn die zb auf Twitter, Facebook usw gepostet werden.
    Bei Felsen allerdings sollte niemand was einzuwenden haben (wenn doch ist die Welt völlig dem Wahnsinn verfallen).

    "Wenn ihr nicht auf meiner Seite steht, dann seid ihr mein Feind!" (Anakin/Vader) - "Nur ein Sith kennt nichts weiter als Extreme" (Kenobi) - Star Wars

    Einmal editiert, zuletzt von fizzbin ()

  • Eula sei Rechtsgrundlage, meint unser Schwarzwaldbahner. Das steht aber nirgends im Bürgerlichen Gesetzbuch. Er sollte uns doch bitte mal die Stelle zeigen, wo geschrieben steht, dass der Hersteller oder Händler uns nach dem Abschluss des Kaufgeschäftes die Ware in der Benutzung einschränken darf.


    Ist es für ihn vielleicht auch vorstellbar, dass der Autohändler uns ein Auto verkaufen kann, in dessen Handbuch später eventuell zu lesen ist, dass er es nicht weiterverkaufen, verschenken, umspritzen, tunen und verschrotten darf. Vergleichbares aber konnten und können wir den seltsamen Eulas für unser Bähnle entnehmen. Zu was hat er eigentlich einen Editor, der uns Zugriff auf alle Objekte erlaubt? Steht im Kaufvertrag, dass wir es nicht dürfen?


    Der Händler macht uns vor dem Verkauf der Software auch nicht darauf aufmerksam (das muss er nämlich), das wir nur eine Lizenz erworben haben und die Benutzung der Software weitestgehend eingeschränkt ist. Aber genau das verlangt das Bürgerliche Gesetzbuch. Das musste selbst der große Herr M$ schon in mehreren Gerichtsverfahren an deutschen Gerichten zur Kenntnis nehmen. Oder kann Schwarzwaldbahner in Erfahrung bringen, weshalb Win10-Lizenzen ganz offiziell im Onlinehandel für nur ganz wenige Eus zu haben sind. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der Online-Händler Rakuten.de. Einfach mal googeln.


    Wer die Medien in den letzten Wochen intensiv studiert hat, konnte lesen, dass der Spielehändler eures Vertrauens in Frankreich vom dortigen Obersten Gericht eine große Patsche einstecken musste, weil er den privaten Weiterverkauf der bei ihm erworbenen Games unterbinden wollte. Das Gleiche könnte in Deutschland eintreten. Erst dann, wenn ein Kläger auftritt, wird ein Urteil gesprochen. Eher nicht. Dies gilt seit der Antike. Steam Deutschland klagt aber nicht und die deutschen Gerichte völlig überlastet.

    Nur Feiglinge machen ein Backup. Ich bin ein Feigling

  • Ich hoffe inständig, dass Fredbull die Strecke fertigbaut, da sie landschaftlich "wesentlich" :thumbsup: besser zu sein scheint als die jetzt erschienene payware, wo die Rheinschlucht und die Felsen einfach nur miserabel nachgebaut sind.

  • Hallo zusammen,


    nach reichlich langer Funkstille möchte ich Euch wieder mal ein Lebenszeichen von mir bzw. von meiner Surselva-Linie geben. Aus gesundheitlichen und familiären Gründen ging und geht es seit meinem letzten Post beim Um- bzw. Weiterbau der Strecke leider nur noch sehr harzig weiter.


    Mittlerweile sind aber die Strecken- und Landschaftsarbeiten für den Streckenteil Chur bis Ilanz weitestgehend abgeschlossen. Leider hat sich im Verlauf des Streckenbaus ein Problem mit ein paar Vor- und Hauptsignalen ergeben, welche nicht (mehr) korrekt funktionieren. So müssen aktuell beim Befahren der Strecke einige (renitente) Vorsignale, welche „Halt erwarten“ anzeigen oder Einfahrts- bzw. Ausfahrtssignale an Bahnhöfen, welche „Halt“ anzeigen vor der Überfahrt durch Betätigen der Tab-Taste „aktiviert“ werden damit sie und die folgenden Signale das korrekte Signalbild anzeigen.


    Da ich mangels Erfahrung und vertiefte Kenntnisse des Innenlebens des TS die Ursache dieses Problems weder eruieren oder beheben konnte, habe mich entschlossen die aktuelle Version der Strecke als eine Art „Open Beta“ in den nächsten Tagen zu veröffentlichen. Ich hoffe und wäre auch sehr dankbar, wenn aus dem Forum vielleicht ein paar Hinweise oder im optimalen Fall Lösungsvorschläge kommen würden die Aufzeigen ob und wie man dieses unschöne Problem beheben könnte.


    Hier findet Ihr eine YT-Video, welches eine Fahrt mit Glacier Express durch die Rheinschlucht (Ruinaulta oder Swiss Grand Canion) von Chur nach Ilanz zeigt:


    [

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    ][/https://www.youtube.com/watch?v=2wS0hbpHM2Y&feature=youtu.be]


    MfG
    Fredbull

  • lieber Fred - Klasse dass du das machst, super Video und das macht wirklich Freude und gibt feuchte Augen
    , so schön ist das! Ich bin so begeistert. Teilst du mir bitte mit (per PN) wo man dir was spenden kann? Ich freu mich so sehr auf deiner Strecke fahren zu dürfen. Gerade in dieser speziellen Zeit Ein richtiger Aufsteller!!