wieso ausgerechnet Ich angeschrieben wurde
Suche mal in Google:
Zitatsite:https://rail-sim.de/forum/filebase/ "ingo ruff"
Das Antwort ist dann sofort klar.
wieso ausgerechnet Ich angeschrieben wurde
Suche mal in Google:
Zitatsite:https://rail-sim.de/forum/filebase/ "ingo ruff"
Das Antwort ist dann sofort klar.
Was heißt hier nicht reagieren ist dumm?
Das war eine allgemeine Aussage. Nicht direkt auf dich bezogen. Sonst hätte ich deinen Namen erwähnt. Also bitte erst richtig lesen und verstehen und dann erst explodieren.
ich habe bereits gestern Nacht noch auf die PN geantwortet und gefragt, wieso ausgerechnet Ich angeschrieben wurde und nicht auch sämtliche andere aus dem Forum
Spielt doch keine Rolle: Wenn man wegen einer Geschwindigkeitsüberhöhung angehalten wird, hilft der Verweis, dass andere doch auch schneller gefahren seien, auch nicht.
Ich würde an deiner Stelle sowieso erst mal die Füsse stillhalten(auch hier im Forum) und am Montag anwaltlichen Rat einholen.
Dieses Thema ist etwas für Anwälte und nicht für ein Forum!
Da muss ich aleister recht geben. Zumal man ja im Forum Aufgaben findet wo erwähnt wird es sind Originale Ansagen verwendet worden. Ist ja nur noch die Frage: Ob mit Zustimmung oder Ohne.
Ich warte erstmal ab, ob überhaupt nochmal was kommt und dann kann man immer noch rechtlichen Rat in Form eines Anwalts holen.
Also, wenn ich hier richtig lese, sind das Problem die Ansagen, die TrainFW "zugeschickt bekommen" hat. Hier sollte geklärt werden, ob das auch Mitschnitte aus der Bahn oder aber Files aus den Szenarien vom Paywarehersteller sind. Vielleicht hat die ja jemand da raus genommen und an ihn geschickt, ohne, dass er um ihre Herkunft wusste. In diesem Fall wäre die Abmahnung völlig legitim und nachvollziehbar und TrainFW sollte mal seinem Ansagenlieferanten die Hölle heiß machen. Sollten diese aber auch reguläre Mitschnitte aus der Bahn sein, müsste die Abmahnung von Herrn Ruff oder der Bahn kommen.
Das Thema Mitschnitte scheint mir eine Grauzone, die Ansagen im Zug sehe ich irgendwo zwischen "Urheberrechtlich geschütztem Material" und "Umgebungsgeräusche". Scheint mir aber auf jeden Fall ein Thema zu sein, bei dem sehr unterschiedliche Meinungen zusammen kommen dürften.
Auch wenn es hier teilweise schon angeklungen bzw. beantwortet wurde, möchte ich als Jurist, der aber auch die Praxis im Blick hat, mal ein paar Sätze dazu verlieren.
Die rechtliche Einordnung ist schon richtig. Das Verwerten von Ansagen in Szenarien zur Veröffentlichung bedarf einer Erlaubnis des Rechteinhabers oder Rechteverwerters. Liegt diese nicht vor, handelt es sich um eine klassische Urheberrechtsverletzung. Der Hinweis ist insoweit nicht unberechtigt (Grundsatz, selbst das ist nicht mal in Stein gemeißelt, s.u.)
Nun aber mal meine persönliche rechtliche Meinung in Verbindung mit praktischen Erfahrungen (nicht als Rechtsberatung aufzufassen):
Der besagte Hersteller ist weder Rechteinhaber noch Rechteverwerter der fragwürdigen Ansagen. Das ist und bleibt die DB, die Herrn Ruff für das Einsprechen der Ansagen beauftragt haben. Eine solche Unterlassungsaufforderung steht dem hiesigen Hersteller nicht zu, es gibt im Zivilrecht generell keine Prozessstandschaft und selbst wenn, ist nicht davon auszugehen, dass die DB diese einem TS-DLC-Hersteller erteilen würde. Gleichwohl hat das Unternehmen auch Herrn Ruff selbst mit dem Einsprechen von Ansagen beauftragt. Eine Verbreitung dieser Dateien könnten sie daher sehr wohl geltend machen. Dies ist aber nicht der Fall, es handelt sich um die Ansagen aus dem Fundus der DB.
Daher gibt es hier keine Sanktionen seitens des besagten Add-On-Herstellers zu befürchten. Es bestehen keine Ansprüche.
Kommen wir damit zum praktischen Part. Auch wenn es sich hinsichtlich der DB um eine Urheberrechtsverletzung handelt, bezweifle ich, dass irgendein Konzernanwalt auch nur daran denken würde, hier Klage zu erheben oder eine Abmahnung rauszuschicken. Die Kosten hierfür wären höher als jeglicher Streitwert. Ich würde sogar bestreiten, dass der DB hier irgendein Schaden entstanden ist. In Betracht kommen für mich nur klassische Unterlassungsansprüche (§ 1004 BGB) und solche aus dem UrhG. Aber, wie gesagt, meines Erachtens ist der infrage kommende Wert so gering, dass man das schon im riesigen Stil machen müsste, um hier ansatzweise Verhältnismäßigkeit herzustellen.
Dies ist hier offenkundig nicht der Fall. Perotinus Ausführungen kommen dazu: Ein Gericht müsste hier auch erstmal eine Urheberrechtsverletzung feststellen. Es gibt genug Gründe, sogar das nicht zu tun.
Und ganz abseits der rechtlichen Facetten: Es ist schon äußerst fragwürdig, dass ein Hersteller eine solche Firmenpolitik betreibt. Vom schädigenden Image abgesehen ist die rechtliche Einordnung völlig falsch.
Der besagte Hersteller ist weder Rechteinhaber noch Rechteverwerter der fragwürdigen Ansagen.
Dies ist aber nicht der Fall, es handelt sich um die Ansagen aus dem Fundus der DB.
Es bestehen keine Ansprüche.
Bist du dir das sicher? Die Frage ist ernst gemeint. Ich weis es ja auch nicht, also gehe ich zumindest davon aus, dass es so sein könnte, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Bist du dir das sicher? Die Frage ist ernst gemeint. Ich weis es ja auch nicht, also gehe ich zumindest davon aus, dass es so sein könnte, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Also mal ehrlich - dass die von mir verwendeten Ansagen nicht ansatzweise die von Versystem sind erkennt jeder Laie.....
Das Ganze hatte SÜWEX vorhin bereits vollkommen richtig dargelegt:
Zitat von Süwex
Die Ansagen von versystem erkennt man doch direkt da diese keine Störgeräusche haben bzw man direkt hört das ein Filter drüber liegt.
Wie gesagt: Wenn es sich um die Ansagen aus den Szenarien handelt, sieht die Geschichte natürlich anders aus. Das sind dann „deren“ Dateien - und die Diskussion erübrigt sich. Wobei ich hier bei der Frage nach der Schadenshöhe und der Verhältnismäßigkeit eines Prozesses weiter offen lassen würde.
Aber so wie ich es verstanden habe geht es um aufgenommene Ansagen aus den Zügen selbst. Da wäre der Ansprechpartner die DB.
dass die von mir verwendeten Ansagen nicht ansatzweise die von Versystem sind erkennt jeder Laie.....
Ich glaub, dass ist wie bei der Musikindustrie.
Wenn jemand die Musik von jemand anderem Unerlaubt in seinem eigenem Werk benutzt, kommt z.B. die GemA und mahnt denjenigen ab. Das muss nicht der Song Hersteller selber machen
Dann müsste man aber auch die ganzen Youtube Videos mit Ingo Ruff's stimme entfernen
Nur das hier kein Werk von dem Paywarehersteller genutzt wurde. Das traue ich TrainFW beim besten willen nicht zu.
So. Dann hier mal ein eindeutiger Beweis der zeigt, dass meine Ansagen sich von den vom Versystem-Szenario unterscheiden.
Video 1 (Versystem) :
Video 2 (meine Ansagen):
Noch dazu kommt ja, dass die Ansagen über das Programm von Versystem laufen und ich absolut keine Ahnung habe wie ich da an die Ansagendateien kommen sollte..... Ich habe das Programm auch garantiert nicht gehackt....
Das muss nicht der Song Hersteller selber machen
Jo, aber lies mal meinen Beitrag. Die GEMA ist ein Rechteverwerter. Versystem nicht.
Also mal ehrlich - dass die von mir verwendeten Ansagen nicht ansatzweise die von Versystem sind erkennt jeder Laie.....
Geh bitte davon aus, dass ich mir die Sache nicht angeschaut habe. Ich bin nur Beobachter. Ich kenne die Dateien nicht. Deswegen frage ich. Wenn diese eindeutig nicht von Versystem hergestellt wurden, ist diese eine Frage zumindest beantwortet. Aber das Problem noch immer nicht aus der Welt. Die Ansagen sind irgendwo her. Und das "irgendwo her" ist das Problem erst mal. Wenn die in einem Zug aufgenommen wurden, dann hast du dennoch grundsätzlich gegen das geltende Recht verstoßen. Ob das dann jemand ahndet oder nicht, ist dabei auch relativ wenig relevant. Ist halt ne Grauzone. Wer sich erwischen lässt, musst mit den Konsequenzen leben. Was Versystem davon hat, das weis nur Versystem. Ohne Grund werden die das nicht gemacht haben. Für so unfähig halte ich Kamil nicht. Da wird schon irgendwo etwas dran sein. Warte einfach auf die Antwort. Bin mir sicher, dass man dir genau sagen wird, was du falsch gemacht hast.
Naja da Spricht, mirko_o was an, das Urheberrecht ist immer noch nicht, auf die Zeiten des Internets angepasst und hatte ursprünglich eine ganze andere Aufgabe als was es jetzt abdecken soll. Eine Reform vom Urheberrecht wird ohnehin mal Zeit, aber da ist die Politik gefragt.
Für micht steht jedenfalls fest das ich den Hersteller nicht mehr unterstützen sollte, ohnehin hat dieser nichts brauchbares im Angebot, selbst das Talent 2 Soundupdate hat die Community besser umgesetzt als der Hersteller mit seinen Orginalaufnhamen und die paar Repaints die man sonst neben den teuren Aufgaben anbietet sind auch nicht so toll.
Ich seh es auch so, eigentlich alle Repaints von Versystem sind auch von der Community gemacht worden.
Die 101 usw reloaded packs -> TTB Pluspack
Soundmods sind eh nur von linusf zu empfehlen
Das einzig brauchbare is der 474 reloaded.
Grüße.
TrainFW ich wünsch dir Glück dass es nicht mit einem richtigen prozess endet und dass du die Szenarien wieder hochladen darfst!
Ein paar Tipps von mir:
- Es gibt Ansagen in Reisezügen, die kann man nicht erfinden und von denen glaube ich, das nur der jeweilige Zug-/Lokführer der Autor sein kann. Googeln und die Suche bei YouTube hilft da weiter. Auch die sozialen Medien können da ergiebig sein
- Es gibt Geräuschdatenbanken zur freien Benutzung im Internet. Die kann man sich einfach herunterladen. Einige von Ihnen können zweifellos als Hintergrundgeräusche auf Bahnhöfen oder in Zügen benutzt werden. Einfach nur mal eure Lieblingssuchmaschine befragen.
- Es gibt einen Tool Balabolka (Schwätzer) mit männlicher und weiblicher Stimme. Von diesem kann man einen geschrieben Text vorlesen lassen. Ein Tutorial gibt es hier
eine PN ist keine erkennbare Abmahnung, da sie ja jeder Verfassen kann, erst wenn man es Schwarz auf Weiß in den Händen hat weiß man das sie echt ist.
Nö, eine zivilrechtliche Abmahnung kann auch per E-Mail erfolgen. Ich würde jetzt spontan auch eine E-Mail mit einer Forums PN gleichsetzen.
Ob die jetzt inhaltlich korrekt ist, ist für mich persönlich erst einmal (aus pragmatischen Gründen) nachrangig.
Da kann man jahrelang vor Gericht drüber streiten und muss am Ende dennoch zahlen, weil der im Anschluss beauftrage Rechtsanwalt dann alles richtig gemacht hat.
Wenn wirklich noch ein Schreiben von einem Rechtsanwalt eintrudelt, wird man sich ärgern, wenn man nicht vorher bereits reagiert hat.
Es ist auch kein "persönliches Werk".
Darüber könnte man durchaus streiten
Aber das ist dann wieder so eine Kann-Kann-Geschichte, die nicht 100% klar ist und vom Einzelfall abhängt.
Wäre mir persönlich jedoch aufgrund der Bekanntheit und der Besonderheit zu heikel.
Kann es nicht einfach sein, dass sich da ein Online-Betrüger als wen anders ausgibt und versucht, abzuzocken?
Gerade deswegen wäre es noch viel klüger, wenn man sich als Betroffener dann erst einmal beim Paywarehersteller über das Kontaktformular meldet.
Dieses Recht der Urheberschaft kann er auch nicht verkaufen. Er kann maximal eine Verwertungslizenz veräußern.
Das ist korrekt, habe ich oben richtig gemeint aber falsch geschrieben. Danke für die Klarstellung.
TrainFW "Also mal ehrlich - dass die von mir verwendeten Ansagen nicht ansatzweise die von Versystem sind erkennt jeder Laie....."
Das hätte mit im ersten Post stehen sollen. Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass du aus Youtube-Videos von dem Paywarehersteller die Ansagen rausgeschnitten hast bzw. aufgenommen hast.
Damit ändert sich Vieles.
Wenn deine Ansagen absolut nichts mit dem Paywarehersteller zu tun haben, dann kann er dich mal gern haben, dann ist alias203 nichts mehr hinzuzufügen.
[Wobei "kein entstandener Schaden" auch wieder nicht richtig ist, da die DB für Alles (meines Wissenstandes von ca. 2015 nach) Lizenzgebühren verlangt.
Sogar für DB Logos auf virtuellen Zügen.
Und die Verhältnismäßigkeit bezieht sich nur auf den maximal strafrechtlichen Charakter (also öffentliches Recht), nicht aber auf den Zivilrechtlichen.
Überzogen penibel und gut begründet kann man auch wegen 1 Cent klagen, wenn man das will.]
Das ist die WICHTIGSTE Info überhaupt und taucht erst auf Seite 5 auf!
ich ergänze das jetzt mal auf Seite 1 im Startpost. Sicherlich ein guter Hinweis.