Dafür sind Fahrtanzeiger nicht da. Diese dienen nur dem Zugbegleitpersonal um es über die Stellung des Ausfahrsignals zu informieren. Sie sind nicht als Signalwiederholer zu interpretieren, weil sie nicht signaltechnisch abgesichert sind und dürfen vom Lokführer nicht beachtet werden. Sollte ein Tf mit der Begründung des leuchtenden Fahrtanzeigers gegen ein Hp0 anfahren, dürfte er sich von seinem Chef was anhören. Also bitte: stellt einen Wiederholer auf und denkt Euch keine Regelungen aus, die ebenso fiktiv sind wie die Strecke selbst.
Also, einerseits sind Fahrtanzeiger dazu da um die Zugbegleiter über die Ausfahrt zu Informieren. Der Fahrtanzeiger darf aber ebenso vom Tf wahrgenommen werden. Fundstelle: 408.2331 Abschnitt 3 Absatz 1a "Der Triebfahrzeugführer darf die Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt auch anhand eines Fahrtanzeigers feststellen." In diesem Fall muss er bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals max 40 kmh
und so vorsichtig fahren, dass der Zug ggf. rechtzeitig zum Halten kommt.
Danke