Ist es eine Urheberrechtsverletzung, fremde Train Simulator Assets ohne explizites Einverständnis des Autors zu referenzieren (aber nicht mitzuliefern)?


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  • Weil es ansatzweise hier her passt und ich durch diese Diskussion etwas abgeschreckt bin:

    Ich habe angefangen eine Freeware-Strecke zu bauen und bevor ich das Projekt hier im Forum vorstelle hätte ich gerne das Rechtliche geklärt. Ich will ja niemanden vor den Kopf stoßen.

    Die Strecke basiert hauptsächlich auf den Assets Konstanz-Villingen + Hausach, also dem Material von Maik Goltz .

    Um es kurz zu machen: Darf ich das verwenden ? Bzw. Was muss ich tun um von Maik die Erlaubnis zu bekommen ?


    Würde mich sehr über eine Antwort freuen,

    Grüße

    D-ANNY

  • Du kannst Die komplette Strecke aus fremden Material bauen, jedoch nichts mitliefern, solange Du Deine Strecke als Freeware veröffentlichst.

    Allerdings immer Die Readmes zu den Addons lesen, da gibts Hersteller die die Verwendung in anderen Strecken ausschliessen. Gemeint ist meist Payware, da sollte man aber trotzdem fragen.

    Wichtig ist, das eine aktuelle Readme existiert, die sagt, was man wo bekommt.

    Spick mal hier im Download, da gibts Beispiele zu Hauf.

    Was darfst Du mitliefern: Eigene Assets, Deine Route-Template und ggf. Deine Trackrules, Signale mit mehr Links, die Du nach den Signalbeschreibungen erzeugt hast und nicht in den Signalgrundpaketen enthalten sind.

    Keine Hilfe und Auskunft per PN, da meist von allgemeinem Interesse. Diese Fragen bitte im Forum stellen.

  • Rechtlich ist sowas eigentlich unbedenklich, du darfst die Assets aber nicht mitliefern. Heißt, am Ende darf nur der Content-Ordner in die rwp, der Pfad zu den Konstanz-Hausach-Assets darf nicht rein. Damit benötigt man dann zwingend die Original-Strecke, und dadurch bleibt Maiks Urheberrecht gewahrt.

  • Danke für die Antworten, dass mitliefern verboten ist, ist klar.

    Aaaaaber:

    Zitat von Maik Goltz

    Du hast noch eine Gegebenheit vergessen und um diese geht es eigentlich. Nämlich dass Payware Assets in einer Freeware Strecke referenziert werden. Die Upgrades sind ja quasi Freeware Strecken. Diese nutzen dann Payware Assets aus anderen Strecken.

    Das liest sich für mich so, als würde sich das auf das reine verwenden (nicht mitliefern) beziehen.

    Besser einmal mehr den Rechteinhaber um Erlaubnis fragen als hinterer Ärger.

  • mitliefern kann man nur bei Freeware.

    DA muss der Urheber trotzdem sein Plazet zu geben, ob das in ein spezielles Sterecken-Assets-Paket darf. Da gibts etliche die das Mitliefern aussschliessen. Vor allem Wenn Updates geplant sind, diese Pakete werden dann nie aktualisiert.!

    Bei älteren Downloads wird dann gerne Neu durch alt überschrieben.

    Keine Hilfe und Auskunft per PN, da meist von allgemeinem Interesse. Diese Fragen bitte im Forum stellen.

  • StS

    Grundsätzlich darf man Freeware mitliefern, solange es nicht explizit verboten wird.


    Als Freeware bezeichnet man kostenlose Software.
    Dies bedeutet, dass die Software zur kostenlosen Nutzung durch den Urheber zur Verfügung gestellt wird. Freeware ist in zahlreichen Einsatzbereichen zu finden. Grundsätzlich ist Freeware von jedermann unentgeltlich nutzbar. Es ist somit keinerlei Vergütung an den Urheber, also den Softwarehersteller, zu entrichten. Freewareprogramme können frei kopiert und weitergegeben werden.

    Dies bedeutet allerdings nicht, dass Freeware keinerlei Urheberrecht unterliegt. Aufgrund der Unentbehrlichkeit kann nicht auf einen Verzicht hinsichtlich des Urheberrechts geschlossen werden. Lediglich der Verzicht auf die Vergütung für die Nutzung der Software lässt sich dahingehend auslegen, dass der Softwarehersteller und damit Urheber den Anwendern konkludent ein einfaches Nutzungsrecht für seine Computersoftware einräumt. Diese Tatsache erklärt auch, warum Änderungen der Software oder einzelner Teile davon oft in den Bedingungen der Freewareprogramme untersagt werden.

    Hiervon ist Public Domain Software zu unterscheiden, die völlig frei nutzbar und veränderbar ist.

    https://www.juraforum.de/lexikon/freeware


    Also genau genommen ist es heikel wenn du ein Freeware Objekt Repaintest und die dazu benötigten Dateien mitlieferst, aber nicht wenn du das Downloadpaket welches zur Verfügung steht nochmal als Download reinpackst.


    EDIT:

    Es ist mir allgemein nicht so ganz klar was die Leute mit nicht weitergebarer Freeware bewirken wollen, es ist ja genau das Gegenteil was Freeware ist. Wie ernst zu nehmen so welche verbote sind bei Freeware ist meiner Meinung nach anzuzweifeln, aber darüber sollen die sich die im Juraforum die Köpfe einschlagen.


    EDIT2: ich hab mir das jetzt noch genauer angeschaut und dieses Verbreitungsverbot beißt sich eigentlich mit der Freeware bezeichnung, sehr fragwürdig auf jeden Fall so eine Entscheidung.

    a. Definition von Freeware

    Freeware ist Software, die der Autor veröffentlicht und jedem Interessierten zur unentgeltlichen Nutzung (in der Regel zum Kopieren, Verbreiten, Einsetzen35) überläßt. Der Verzicht auf das Entgelt ist dabei, bezogen auf Lebensdauer und Weiterentwicklung eines Programms, nicht immer endgültig. Teilweise werden zunächst als Freeware veröffentlichte Programme in späteren Versionen als Shareware oder auf dem normalen Vertriebsweg veröffentlicht. Das Veröffentlichen geschieht bei Freeware meist über das Internet, Mail-box-Netzwerke, Share- und Freeware-CDs sowie durch Weitergabe der Kopien von Anwender zu Anwender in einer Art Schneeballsystem, ohne daß durch die Verbreitung des Programms oder auch für den Druck von Handbüchern oder Werbemaßnahmen Kosten für den Autor entstehen. Dadurch wird innerhalb kurzer Zeit eine flächendeckende Verbreitung erreicht. Auch üblich ist das Verteilen über Freeware- und Sharewarehändler, wobei der Anwender in diesen Fällen an den Händler eine als »Vermittlungsgebühr« oder »Kopiergebühr« bezeichnete Zahlung leistet und eine Diskette oder eine CD-ROM mit Software erwirbt. Für die Autoren ist bei der Verbreitung ihrer Software als Freeware grundsätzlich wichtig, daß die Software zwar von anderen unentgeltlich genutzt werden kann, der Anwender aber keine darüber hinausgehenden Rechte erhält. Insbesondere das Verändern des Programms oder das Übernehmen des Quellcodes, auch in Teilen, in eigene Programme sind dem Anwender häufig nicht oder nur in Ausnahmefällen gestattet36.

  • Zitat von Pietmaniack

    Es ist mir allgemein nicht so ganz klar was die Leute mit nicht weitergebarer Freeware bewirken wollen, es ist ja genau das Gegenteil was Freeware ist

    Ein nach meiner Meinung nach guter Grund ist sicherzustellen, dass der Benutzer immer die aktuellste Version des Assets bekommt. Wenn es nur eine Downloadquelle gibt ist dies deutlich leichter sicherzustellen.


    Ganz abgesehen davon finde ich aber, dass wenn jemand sich in seiner Freizeit hinsetzt und etwas baut und dann bei einer Veröffentlichung darum bittet, dass die Assets nicht woanders hochgeladen werden, man dieser bitte durchaus folge kann. Ganz egal ob nun irgendein Gericht was anderes sagen würde. Das ist meiner Meinung nach ein Sache des freundlichen Miteinanders.

  • TobiasM

    Das funktioniert solange gut bis einer ein Objekt erstellt und es in den Assets Ordner eines anderen gibt. Welches aber leider sehr oft vorkommt.

    Wie soll ich dann wissen woher genau dieses eine Objekt kommt, bzw. es sind ja meistens mehrere. Ich bin dann eugentlich dazu gezwungen mindestens einen Teil mitzuliefern.

    Bei Signalen und ähnliches stimme ich dir zu, wobei man sagen muss das ältere Version bei so welchen Sachen, schon gut wären wenn sie verfügbar wären. Es gab nach Updates so einige Probleme schon.

    Es gibt auch Assets die was nicht mehr aufzufinden sind, manche Sachen sind bei Strecken dazugepackt und lassen sich alleine garnicht finden. Es gibt auch Downloadseiten die dann einfach verschwinden, 2-3 Monate offline, wechsel auf anderer Seite, bis gar nicht mehr downloadbar.


    Die Praxis sieht halt anders aus, deswegen bin ich kein Freund von so etwas.

  • Moin Jungs / Mädels und andere,

    hier mal ein blick aus der Sichtweise eines eigentlich Otto normal Users / Spielers,


    Der Normal zustand ist doch eigentlich folgender. Man hat eine Strecke und ein PDF dazu, wo eigentlich alle Downloads drin stehen sollten, die man so benötigt, um die Strecke spielen zu können.

    Und das ist auch alles nett gemeint, aber meistens fängt da der Spaß erst richtig an.


    Du guckst also in das PDF und da sollte ja eigentlich alles, was zu Downloaden ist drin stehen, das können je nach Strecke schonmal so an die 50 Assets werden (War das höchste was mir bis jetzt untergekommen ist)

    Man fängt also an zu Downloaden und die ersten klappen auch noch ohne Probleme und dann Zack:


    Der erste Link: Seite nicht gefunden

    Der zweite Link: Seite gefunden, Download nicht verfügbar

    Der dritte, vierte, fünfte Link genau dasselbe Problem.


    Jetzt darf also Otto normal Spieler anfangen zu suchen, wo es diese Assets gibt, und gibt es sie überhaupt noch irgendwo?


    Dann kommt das nächste Problem, wenn man besagtes Asset Paket gefunden hat, plötzlich steilste im ungünstigsten Fall nämlich fest, dass ein einzelnes Asset aus dem Paket XY fehlt.


    Wo bekommt man jetzt also besagtes Asset her? Soll da Otto aus der Sesamstraße wirklich erstmal alle Strecken Downloaden in der Hoffnung das Asset könnte ja irgendwer, irgendwann mal da verbaut haben sowie anschließend Mitgeliefert? Wie viele Stunden / Tage soll das denn dauern, mit viel Glück ist man nach den ersten 10 Strecken durch, mit Pech erst nach 30 oder 50 usw.

    Passiert ganz oft bei selbst gebauten Signalen, die aus irgendeinem Assetpack von Schuster oder Schienenbus kommen oder bei irgendwas anderem Selbst gebastelten.


    Als Otto normal Spieler haste, so immer die Arschkarte, wenn verbaute Asset Pakete nicht mit geliefert werden dürfen.

    Vor allem, wenn du dann noch so manchen Pro Spieler hast, der dann ohne mal darüber nachzudenken schreibt. Ja bastel es dir halt selber.


    Ich muss natürlich dazu sagen, ich kann absolut verstehen, wenn man der Einfachheit halber seine Assets auf einer Seite anbietet oder anbieten möchte, aber es gibt zwei Bsp. Da ging das voll nach Hinten los, so kommst du an die Assets von 3DTrains nicht mehr ohne weiteres ran, weil die Seite quasi off ist und Assets von Railomanie kannst du knicken, weil es die Seite nicht mehr gibt.

    Heißt also hast du eine Strecke, und die Assets für diese Strecke gab es vorher nur da, ja dann bist du quasi gekniffen. Mit viel Glück findet man die Assets auch noch woanders, weil sich eben nicht jeder an das verteilungs verbot hält, aber das kommt dann schon eher 'nem 6er im Lotto gleich.


    Ich als Otto normal Spieler, bin jedem Dankbar der überhaupt was für den Train Simulator macht, seien es Signale, Vegetation, Scenery Objekte oder ganze Strecken aber um ehrlich zu sein, von dem das es nicht Mitgeliefert werden darf halt ich persönlich gar nix und es bringt ja auch niemanden weiter.

  • Genau so sehe ich es auch, ist halt scheiße wenn es irgend ein Asset nirgendwo mehr gibt. Aber ich kann auch den Entwickler des Assets verstehen das er das nicht bei Jeden in nem anderen Ordner haben möchte, das ist halt alles ein Zweischneidiges Schwert.

  • Ich habe mir das mal genauer angeschaut und sehe da diverse Probleme grundsätzlicher Natur (deshalb kommt im Folgenden auch vieles, was für die konkrete Frage von D-ANNY nicht relevant ist, was aber trotzdem mal gesagt werden sollte). Die gängige Ansicht, dass man machen darf, was man will, wenn es um Freeware geht, teile ich nicht.

    Aus meiner Sicht (habe dazu keine Referenz gefunden, bitte per PN melden, falls da jemand was weiß) fällt das alleinige Referenzieren auf anderen Content (anhand der Pfade) nicht unter das Urheberrecht, dementsprend sollte es immer (egal ob Freeware (s.u.) oder Payware) erlaubt sein, andere Assets zu benutzen/referenzieren und dem Endanwender zu sagen "Lade dir das mal von da herunter oder kaufe dir das AddOn". Die Rechte des Asset-Autors werden dabei nämlich nicht tangiert. Der Endanwender muss selbst dafür sorgen, dass er sich auf legalem Wege die Assets beschafft (z.B. durch den Kauf der Strecke, wo die Assets enthalten sind oder über das Herunterladen von Assets aus dem Downloadbereich)

    Der Wille des Autors ist oft nicht klar erkennbar

    Einige Autoren haben entweder gar keine Bestimmungen angegeben oder drücken sich nicht eindeutig aus. Das klassische Beispiel ist "darf in eigenen Strecken benutzt werden." (heißt "benutzen" jetzt benutzen+mitliefern oder nur referenzieren?) Im Bereich OMSI sind wir mittlerweile dazu übergegangen, alles was nicht eindeutig ist, als "Alle Rechte vorbehalten" (d.h. grundsätzlich ist ein Mitliefern nicht erlaubt) zu behandeln. Eindeutige Lizenzen sind z.B. gängige Software-Lizenzen wie GPL, MIT, WFTPL, aber auch Creative Commons.

    Das Übersetzungsproblem

    Der Begriff "free" kann mit "kostenlos" übersetzt werden, aber auch mit "frei". Freeware ist also in zweierlei Hinsicht zu verstehen:

    1. Kostentechnisch (Software, die nichts kostet). Diese Bedeutung ist eher im deutschsprachigen Raum zugegen und wird oft zu Payware (man muss etwas bezahlen) abgegrenzt.
    2. Lizenztechnisch (Software, die unter einer freien Lizenz steht). Diese Bedeutung kommt aus dem englischsprachigen Raum und wird zu Deutsch oft mit "Freie Software" übersetzt.

    Der Wikipedia-Eintrag zum Thema "Freie Software" (DE) bietet da eine gute Grundlage für die einzelnen Unterscheidungen. Insbesondere ist Folgendes wichtig:

    Zitat

    Freeware räumt dem Benutzer nicht die von der Free Software Foundation aufgelisteten Freiheiten ein, sondern die der individuellen Lizenzvereinbarung mit dem Urheber. Daher gilt sie als „unfreie“ Software. Freie Software enthält hingegen die genannten Freiheiten und kann, muss aber nicht kostenlos sein.

    siehe auch die Tabelle hier:

    Anbieter von kostenloser Software können also grundsätzlich die weitere Verwendung/Verbreitung untersagen, beschränken (vgl. Creative Commons für den künstlerischen Gebrauch oder die (A)GPL bei Open-Source-Software) oder sogar ganz verbieten (proprietäre Lizenz):

    Zitat

    Für die Autoren ist bei der Verbreitung ihrer Software als Freeware grundsätzlich wichtig, daß die Software zwar von anderen unentgeltlich genutzt werden kann, der Anwender aber keine darüber hinausgehenden Rechte erhält. Insbesondere das Verändern des Programms oder das Übernehmen des Quellcodes, auch in Teilen, in eigene Programme sind dem Anwender häufig nicht oder nur in Ausnahmefällen gestattet. Das einfache Nutzungsrecht schließt die Weitergabe mit ein.

    Dementsprechend:

    Zitat

    Als Freeware bezeichnet man kostenlose Software.
    Dies bedeutet, dass die Software zur kostenlosen Nutzung durch den Urheber zur Verfügung gestellt wird. Freeware ist in zahlreichen Einsatzbereichen zu finden. Grundsätzlich ist Freeware von jedermann unentgeltlich nutzbar. Es ist somit keinerlei Vergütung an den Urheber, also den Softwarehersteller, zu entrichten. Freewareprogramme können frei kopiert und weitergegeben werden.

    Der markierte Teil trifft auf 2 (unter Auflagen, z.B. bei der "freien" GPL-Lizenz) zu, nicht auf 1. Die Tatsache, dass etwas kostenlos ist, entbindet (so steht es auch richtig weiter unten) nicht von Rechten. Jemand, der Software kostenlos veröffentlicht, kann diese Software eben auch unter einer proprietären Lizenz anbieten (z.B. IrfanView). Und so kann jemand, der seine TS-Assets (s.u. zu der Software-Problematik) veröffentlicht, eben auch sagen "Ich möchte nicht, dass meine Dinge weitergegeben werden."

    Wo wir schon beim nächsten sind, dem moralischen Aspekt:

    Der Wille des Autors

    Leuten, die Assets der Community kostenlos (= ohne Entgeld für die entstandenen Arbeitsstunden) zur Verfügung stellen, gebührt für ihre Arbeit auch ein gewisser Respekt. Auch wenn es schade ist, wenn Sachen potenziell verschwinden können: Wenn der Autor nicht möchte, dass seine Assets weiterverbreitet werden, sollte man diese Entscheidung respektieren und sich daran halten. Ansonsten kommt es evtl. dazu, dass der Autor die Lust verliert (weil aus seiner Sicht sein Wille mit Füßen getreten wird) oder seinen Content selbst offline nimmt, wovon niemand etwas hat. Als Ersteller einer Strecke ist man immer auch eine Art Nutznießer, dies bitte nicht vergessen.

    Der Rest

    Software oder etwas Anderes?

    Wir haben bisher immer nur über Software (etwas, was sich im Wesentlichen aus Programmiercode zusammensetzt) gesprochen. Strenggenommen sind Assets jedoch nicht (nur) Programmiercode, weshalb es strittig ist, ob hier überhaupt das Recht bezüglich Software anwendbar ist - oder ob 3D-Objekte eher künstlerisch zu betrachten sind (z.B. wie Bilder von einem Maler). Das würde jetzt allerdings viel zu weit führen.

    Die Schöpfungshöhe

    Last but not least wollte ich dazu auch ein paar Wörtchen loswerden. Damit etwas unter das Urheberrecht fällt, muss es eine gewisse Schöpfungshöhe besitzen. Es stellt sich theoretisch die Frage, ob es wirklich schon genügt, einen Würfel zu texturieren und diesen als Asset zu packen.

    Zitat

    Ein Werk im Sinne des § 2 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) muss eine konkrete, „wahrnehmbare Formgestaltung“ aufweisen, also über eine Idee hinaus bereits so weit konkretisiert sein, dass es mit menschlichen Sinnen wahrnehmbar ist, und es muss sich nach § 2 Abs. 2 UrhG um eine „persönliche geistige Schöpfung“ handeln. Dieses Kriterium schließt einerseits Zufallsentstehungen, Fundstücke und von Tieren Produziertes aus, und es verlangt eine dem Schöpfer zuzurechnende Individualität des Werkes.

    Da ich bis jetzt allerdings noch aus keiner Spiele-Community vernommen habe, dass jemand Rechte auf einen texturierten Würfel erhebt, ist diese Frage praktisch hinfällig. Ich würde jetzt keinem TS-Asset die Schöpfungshöhe absprechen. ^^

  • Luekas

    Wenn mans so lebt, kann man nur noch eigene Assets verwenden und wenn ich das so mache, würde ich keine meiner Strecken mehr Gratis zur Verfügung stellen. Dann kann man eigentlich 90% aller Strecken hier aus den Downloadbereich nehmen, weil man viele Assets gar nicht mehr bekommt.

  • Das Mitliefern von Assets hat sich in der Vergangenheit als ganz blöde Idee erwiesen, weil uralter Kram mitgeliefert wurde, der schon lange aktualisiert wurde.

    Dazu die Größe von Strecken im Download.


    Also ich hab keine Lust, mit einer Freeware-Strecke auch 5 GB an Assets herunterladen zu müssen, die ich dann eh löschen kann, weil man Uralt-Krempel mitlieferte.


    Man kann das so oder so sehen.

    Man kann dem Ganzen entgehen, indem man sammelt, sammelt, sammelt.

    Zur Not fragt man hier halt mal privat rum, ob man das Gesuchte an Freeware hat und vielleicht haben kann.


    Ich glaube, ich kann wohl behaupten:

    Das ist das Los eines jeden TS'lers und da müssen früher oder später Alle durch, die bisschen mehr wollen, als das, was DTG/Steam anbietet.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • Das Mitliefern von Assets hat sich in der Vergangenheit als ganz blöde Idee erwiesen, weil uralter Kram mitgeliefert wurde, der schon lange aktualisiert wurde.

    Dazu die Größe von Strecken im Download.

    Deswegen teilt man das bei großen Providern auf, da müssen sich die leute nur das runterladen was ihnen fehlt. Ich hab grundsätzlich eine Verlinkung auf den Original Download + Backup von mir, welches aus den gesamten Provider besteht.


    Dann funktioniert schon gut.

  • Ich bleibe dabei: Kein Gericht der Welt (zumindest nicht in DACH) nimmt eine Urheberrechtsklage an, weil in einer bin "objekt_ABCD.geopcdx" steht. Verweisungen sind m.E. vollkommen unproblematisch, aus ihr ergibt sich nämlich kein Mehrwert.


    Wenn ich eine wissenschaftliche Arbeit schreibe, referiere ich auch und gebe Fußnoten als Quelle an- das ist mMn nichts anderes.

  • Das Suchen nach fehlenden Assets, wenn sie nicht in der ReadMe steht, kann schon sehr nervig sein. Wenn man schon seit einigen Jahren als Jäger und Sammler unterwegs hat man schon das eine oder andere in seinem Bestand.


    Warum schließen sich nicht die Freeware Hersteller zu einer Download-Plattform zusammen und bieten alles gemeinsam an. Vor gemacht wird es von Trainz mit ihrer Downloadstadion. Gut, auf dieser Plattform ist auch nicht jeder vertreten, aber hier gibt es einen entscheidenden Vorteil. Alle Assets, die für eine bestimmte Route benötigt wird, werden sofort heruntergeladen und installiert. Hier bleibt das nervige Suchen einem erspart. In diesem Fall bin ich auch gerne bereit wie bei Trainz mir ein First Class Ticket zu erwerben, denn die Unterhaltungskosten für den Server müssen ja irgendwie abgedeckt werden. Ich finde, dass man für diesen Service ein paar Euro übrighaben sollte.


    Es wäre schön, wenn sich die Freeware und Payware Hersteller und in diesem Punkt vielleicht einmal zusammensetzen könnten. Entschuldigung, für das OT.


    Gruß

    Bahnfreak

  • Verlinken geht immer, da hier das Urheberrecht bewahrt wird (keine redistribution, beziehe mich hier auf die Urteile des EuGh bezogen auf hyperlinking/framing).
    Mitliefern ist bei Payware grundsätzlich untersagt, außer die Lizenz gibt etwas anderes vor.
    Freeware ist schwieriger. Bei keiner ausgewiesenen Lizenz muss der Autor vorher gefragt werden (nach der Lizenz), bei ausgewiesener Lizenz gelten die darin aufgeführten Bedingungen.

    Ich für meinen Teil publish Freeware grundsätzlich immer als CC-BY-NC, also man kann es mitliefern, bearbeiten, aber nicht kommerziell verwenden und man muss mich als Autor nennen.
    Damit auch direkt ein Appell an alle Freeware-Entwickler, packt doch bitte ne Lizenz bei, das erübrigt gefrage :)

    #include <KlassischerGruß>
    Cirno, Techteam der Railomanie, Fachtrainer Tf bei DB Fernverkehr und selbstständig als Technical Designer bei DTG

  • Ich für meinen Teil publish Freeware grundsätzlich immer als CC-BY-NC, also man kann es mitliefern, bearbeiten, aber nicht kommerziell verwenden und man muss mich als Autor nennen.
    Damit auch direkt ein Appell an alle Freeware-Entwickler, packt doch bitte ne Lizenz bei, das erübrigt gefrage :)

    Diese Position finde ich richtig.

    Ich habe mir übrigens gestern mit großem Entsetzen die Readme des neuen hoch gelobten Luxus-Updates der Strecke Dresden-Schöna angesehen und werde diese Freeware nicht installieren. Zum einen bin ich kein Onassis-Erbe, um die Hersteller der geforderten Pay-Ware bedienen zu können und zum anderen werde ich mir nicht die Festplatte mit unnötigem Zeugs zumüllen, welchen ich gerade erst mit viel Mühe entfernt habe. Ich denke dabei unter anderem an die 6 GByte der rumänischen Assets. Davon werden offensichtlich nur ganz wenige Objekte gebraucht. Welche?

    Ich besitze paar Strecken, die ich gern befahre, weil in ihnen viel Landschaft zu sehen ist. Dresden-Schöna gehört dazu, auch weil ich an dieser Strecke 55 Jahre wohnte und lebte, aber den geforderten Pay-Rest werde ich weder bezahlen noch installieren. Zusätzlich müsste ich mir eine neue 2TB-SSD beim Chinesen kaufen.

    Eine Erfahrung habe ich in den zehn Jahren mit dem Hobby Railworks gemacht: Je größer sein Daten-Umfang ist, desto länger sind die Startzeiten des Programmes und der Szenarien.

    Nur Feiglinge machen ein Backup. Ich bin ein Feigling

    Einmal editiert, zuletzt von Hinterwaeldler ()

  • Hinterwaeldler

    Die 6 Gb in einen extra temporär angelegten Assets-Ordner extrahieren, das Original kurzfristig umbenennen. Cleanassets drüber!

    Dann Rw-Tools ansetzen was fehlt. NUR das rüberkopieren. Den Hilfs-Ordner wieder löschen, oder auslagern.

    Das schon die Arbeits-HD. Ich mach das mit allen „Wohlfühle exe“ die da so angeboten werden. Hat mich schon vor vielem Schrott bewahrt.

    Keine Hilfe und Auskunft per PN, da meist von allgemeinem Interesse. Diese Fragen bitte im Forum stellen.