Wann darf ein Zug pfeifen?


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  • Hallo zusammen!!!


    Offensichtlich wohnt er in einem Dorf wo vielleicht alle Stunde in jeder Richtung ein Zug fährt und nicht in der Nähe eines Bahnwerk's oder Rangierbahnhof. Da ist es an der Tagesordnung, das Zugpfeifen wie hier in Stendal mit dem AlstomWerk. Wer in der Nähe von denen wohnt hat es sehr oft auch mit Konzerten zu tun. Die Testen hier öfters ihre Fahrzeuge auch Akustisch.
    Vor allem Fahrzeuge fűr den Französischen und Britischen Raum, mit mehrklang.



    Da kann man sich ja gewöhnen. Gerade nachts ist es wenn alles ruhig ist.


    Alstom hatte in den letzten Wochen hier einen neuen Triebwagen getestet und da hatte sich auch keiner beschwert.


    Manchmal kommt es auf die Situation an, vielleicht war etwas was von seiner Position aus nicht zu sehen war und der Triebfahrzeugfűhrer angewiesen war Signalhorn zu geben.

  • möchte mich also bevor ich mich beschwere

    *facepalm* Kannst dich noch rausreden wie du möchtest bezüglich "Info einholen wollen". :rolleyes:


    Wenn ein Tf eine Situation als gefährlich erachtet, hat es die Fahrgäste überhaupt nicht zu interessieren, warum. Hinzu kommt das versehentliche Hängenbleiben. Oder er wollte das SIFA Pedal in der Höhe verstellen.


    Da irgendwas von Diskriminierung und Beschwerde zu labern, ist einfach nur absurd. Unglaublich auf was für Ideen manche Leute heutzutage kommen.

  • Mir ist das auch schon bei mehreren Baureihen passiert, sei es bei der 182 als ich die Spiegel ausfahren wollte und versehentlich das Makropedal erwischt habe oder beim 442/ 445 um das SiFa Pedal höhentechnisch zu verändern. Bitte vergiss nicht @Blechelse, auch Lokführer sind nur Menschen und solche Dinge passieren eben auch mal. Die betrieblichen Gründe wurden hier ja schon kommuniziert, aber auch bei der Zugvorbereitung muss die Tonsignaleinrichtung geprüft werden und das geschieht nun auch nicht immer nur im Betriebswerk. (Ja auch da sollen wir als Tf auf den Lärmschutz achten)


    Der Tf wird sicherlich nicht dich gemeint haben, außer du wärst zu nah an der Bahnsteigkante gewesen, da reagieren manche Kollegen empfindlicher als andere, aber all das ist kein Grund für eine Beschwerde...

  • Leute wie du sind es dann Schuld, wenn solch Kollegen wegen einem versehentlichen "Rucksack gegen Taster drücken" eine Vorladung zum Gruppenleiter erhalten, um so richtig schön einen reingedrückt zu bekommen. Viele von denen warten regelrecht auf Möglichkeiten, jemanden was auszuwischen. Aber das ist ja irgendwie typisch Deutsch. Hauptsache aufregen und anscheißen, der da durchbricht meinen Safespace.


    Sei froh das die bei dir da oben auf der eingleisigen überhaupt fahren. Wenns zu laut wird könnte man das ganze auch einfach einstampfen.

    #include <KlassischerGruß>
    Cirno, Techteam der Railomanie, Fachtrainer Tf bei DB Fernverkehr und selbstständig als Technical Designer bei DTG

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  • @Blechelse Gab es denn in der Vergangenheit ähnliche Erfahrungen an dieser Stelle? Nur weil jemand einmal ein Achtungssignal zur vermeindlich unpassenden Zeit gibt, sagt das gar nichts, denke ich. Wenn dies das aber regelmäßig, ohne erkennbaren Grund, aber in Zusammenhang mit deinem Auftreten / Erscheinen passiert, müsste man vielleicht mal drüber nachdenken.
    Hast du da bloß so gestanden, oder bist du ein Spotter, der regelmäßig am Bahngleis / Bahnsteig steht, um zu fotografieren?


    F.

  • Irgendwie lustig, dass wegen einen Pfeifsignal in 16 Std. beinahe zwei Seiten gefüllt sind.
    Es liegt noch immer im Ermessen des Tfzf:


    ÖBB DV V2


    Signal - ACHTUNG -
    (4) Das Signal dient allgemein dazu, die Aufmerksamkeit von Personen zu erregen oder Personen zu warnen.

  • Das Zitat davon hat Fabian bereits niedergeschrieben.


    Gleich danach wird konkretisiert, was darunter zu verstehen ist. :!:


    Nicht darunter zu verstehen ist z.B. einer Frau hinterherzupfeifen,
    andere Leute zu erziehen oder auch sinnloses Pfeifen aus Lust und Laune heraus (z.B. oft bei Sonderfahrten).


    Eigentlich auch nicht als Gruß.




    Jeder, der sich hier jetzt aufregt, dass TF´s pfeifen dürfen wie sie wollen und dies mit diesem Auszug "Aufmerksamkeit zu erregen" belegen wollen,
    müssen auch begründen können, wieso Aufmerksamkeit erregen notwendig ist.


    Wieso muss ein TF Aufmerksamkeit erregen, wenn sein Zug steht, keine Zugfahrt im Bahnhof stattfindet und auch sonst nichts
    die Gleise quert oder zu nahe kommt (laut Angaben Themenersteller), sodass eine betriebliche Gefahrensituation entstehen könnte?
    Und die einzig SACHLICHE Antwort darauf ist:

    Das muss nicht sein.


    Es gibt aber auch für mich einen anderen Betrieblichen Grund:
    Das Pfeifen könnte durch einen Betriebsbeamten gemäß EBO falsch aufgefasst werden.

    Alleine deswegen sollte man es vermeiden, sinnlos zu pfeifen.


    Und wer wirklich erzählen will, abends um 21:45 Uhr in Bad Zwischenahn Signalmittel prüfen zu wollen, der hat mehr Humor, als man sollte.

  • Der Kollege darf immer dann pfeifen wenn er es für nötig erachtet..


    *hust* trainspotter


    Ich finde es übrigens sehr bemerkenswert das du schreibst "ich hoffe man lacht dich dann aus" als Moderater. Du solltest eine Vorbildfunktion haben und dich erst recht an die Forumregeln halten...



    §2 Verhalten im Forum


    1. Seid nett zueinander

    • Es wird erwartet, dass sich die Mitglieder des Forums respektvoll gegenüber anderen Mitgliedern verhalten, dazu zählen auch Neulinge, Payware-Entwickler, Freeware-Entwickler und Mitglieder des Rail-Sim.de Teams
  • Es geht darum, dass ich gerade eben am Bahnhof Bad Zwischenahn von einem Tf angehupt wurde, oder das zumindest vermute.

    Oh, ich bin angehupt worden, da schreibt man jetzt schon über 30Post´s, ich fass es nicht so ein schwachs.... *dumm*

    Mein System: Win 11 Pro CPU: AMD Ryzen 7 5800X3D 4.5GHz RAM: 32GB DDR4 3200MHz GraKa: Asus RX 7800XT 16GB , TSC auf 1TB M.2 SSD, Win11Pro auf 500GB M2.SSD.

  • Ich hab mal während der Fahrt (bin ZUB) beim VT 641 den Ackermannknopf betätigt. Der ist im Führerraum unten rechts (auf Hüfthöhe). Mein Tf meinte das passiert öfters. :D
    Genau so kann bei dieser Baureihe vom anderen Führerstand das Horn bedienen, bin ich auch schon drauf gekommen...

  • Gleich danach wird konkretisiert, was darunter zu verstehen ist. :!:

    Da steht ein "z.B." vor. Für mich ist das eine Auflistung von Beispielen, keine konkrete Liste, wann ich es zu tun oder zu lassen habe.


    Und wer wirklich erzählen will, abends um 21:45 Uhr in Bad Zwischenahn Signalmittel prüfen zu wollen, der hat mehr Humor, als man sollte.

    Du weist garnicht, wie oft ich in Köln Nippes morgens um 2 die Signaleinrichtung geprüft habe. Hätte ich es nicht getan, wäre der Zug nicht vorbereitet und würde von mir nicht einen Zentimeter aus dem Werk bewegt werden. Weil:
    418.3328 1 (2)

    #include <KlassischerGruß>
    Cirno, Techteam der Railomanie, Fachtrainer Tf bei DB Fernverkehr und selbstständig als Technical Designer bei DTG

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  • Ich weiß ja nicht, was Fernverkehr in ihrem komischen Tf-Heft stehen hat, jedoch erlaubt das BRW (nach dem ALLE außer Fernverkehr fahren), die Abfahrt ohne das Prüfen der Pfeifeinrichtung, unter Beachtung der Regelungen einer gestörten Pfeifeinrichtung, bis diese geprüft ist.


    mfg


    FabiaLP

  • Das BRW ist allerdings für jedes EVU wieder anders, daher ja die EVU spezifischen Seiten. Das dann wieder zu verallgemeinern ist absurd.

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    Cirno, Techteam der Railomanie, Fachtrainer Tf bei DB Fernverkehr und selbstständig als Technical Designer bei DTG

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  • Da steht ein "z.B." vor. Für mich ist das eine Auflistung von Beispielen, keine konkrete Liste, wann ich es zu tun oder zu lassen habe.

    Das ist interessant! Sie bringen die Richtlinie ins Spiel um anschließend diese durch Ihre eigene Aussage zu relativieren?


    Das ist nicht sehr glaubwürdig.
    Wer Vorschriften heranzieht als Argumentation, sollte auch vorschriftengetreu arbeiten!
    Zumal die Vorschriften sehr konkret und sehr weitreichend sind!
    Und jetzt halten Sie sich nicht daran? *drunter*

    Du weist garnicht, wie oft ich in Köln Nippes morgens um 2 die Signaleinrichtung geprüft habe.

    Was hat die Prüfung der Pfeifeinrichtung bei Betriebsstart mit dem hier aufgezeigtem Beispiel zu tun,
    bei dem ein Wendezug bereits den ganzen Tag/Nachtmittag unterwegs ist,
    sodass man als Eisenbahner davon ausgehen muss, dass eine Prüfung der akustischen Signalanlage bereits stattgefunden hat?
    Das ist traurig, wenn man ein Fallbeispiel (Anfangspost) hat und dann zig andere (nicht zutreffende) Argumentationen herangezogen werden, nur um (augenscheinlich) Recht zu behalten.


    Man macht ja auch nicht ständig eine vollständige Bremsprobe, nur weil man den Führerstand oder eine Lok (bei einem konstanten Wagenzug) wechselt. So ist es mit den Signalmitteln ähnlich.


    Deswegen eskalieren hier sooft die "Streitigkeiten". Ihr sprecht alle aneinander vorbei.
    Der Threadersteller wollte bestimmt nicht per se das Pfeifen verbieten.
    Er hat sich aufgrund einer -laut seinen Angaben- unbegründeten Hupaktion angesprochen gefühlt.
    Was hat das mit einer Zugvorbereitung bei/vor Betriebsstart zu tun?



    By the way: Soweit mir bekannt, prüft man in Stellwerken die Signalmittel sogar nur wöchentlich.
    (Betroffene können mich korrigieren)

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  • Wer Vorschriften heranzieht als Argumentation, sollte auch vorschriftengetreu arbeiten!

    Wenn dort eine Auflistung von Beispielen steht, schränkt dies eben nicht die Nutzung auf nur die dort erbrachten _Beispiele_ ein. Wenn ich als Tf es für nötig erachte, Zp1 zu geben, hat dies eine von mir erachtete Notwendigkeit. Und wenn es in meinem letzten Fall Personen nahe Bahnsteigkante zwei Gleise weiter waren. Außerden gilt lieber einmal zu viel als zu wenig Pfeifen.

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    Cirno, Techteam der Railomanie, Fachtrainer Tf bei DB Fernverkehr und selbstständig als Technical Designer bei DTG

  • Wenn dort eine Auflistung von Beispielen steht, schränkt dies eben nicht die Nutzung auf nur die dort erbrachten _Beispiele_ ein.

    Das ist korrekt. Aber stimmt nicht mit der Aussage:


    Für mich ist das eine Auflistung von Beispielen, keine konkrete Liste, wann ich es zu tun oder zu lassen habe.

    überein. Das zweite Zitat zeigt Anarchie. ICh mache, was mir gefällt.


    Den tun MUSS/sollte man dies in diesen Situationen auf jeden Fall.


    Wenn ich als Tf es für nötig erachte, Zp1 zu geben, hat dies eine von mir erachtete Notwendigkeit.

    Und damit sind wir wieder beim Anfang. *lach*
    Genau darüber sprechen wir die ganze Zeit, dass es da auch Grenzen gibt,
    da manche TF auch meinen eine erachtete Notwendigkeit zu sehen,
    die BETRIEBLICH unbegründet ist.


    Deine vorgeführten Bespiele sind ja alle richtig, nur hier nicht zutreffend. *ka*
    ;)

  • Das ist doch alles vollkommen egal, ob hier nach Vorschrift gehandelt wurde oder nicht. Wie viele schon aufgezählt haben, kann es sich ebenso um ein Versehen gehandelt haben.
    Die Tatsache, dass hier jemand wegen einer Hupe Beschwerde bei der Bahngesellschaft einreichen will, ist das wahre Absurdum hier!
    Und dass du @Tattissi das auch noch so vehement verteidigen willst, mit deinem herumpicken auf Vorschriften, und dir die Unverhältnismäßigkeit der Sache nicht ein Mal in den Sinn zu kommen scheint, ist ebenso erschreckend.
    Liebe Leute etwas so dämliches sehe ich ja echt selten!
    Das nächste Mal wenn der Busfahrer an der Kreuzung hupt zeige ich den auch wegen Ruhestörung an *hilfe*

  • Die Tatsache, dass hier jemand wegen einer Hupe Beschwerde bei der Bahngesellschaft einreichen will, ist das wahre Absurdum hier!

    Eigentlich nicht. Es gibt ganze Dörfer die sich darüber beschweren.

    Und dass du @Tattissi das auch noch so vehement verteidigen willst und dir die Unverhältnismäßigkeit der Sache nicht ein Mal in den Sinn zu kommen scheint, ist ebenso erschreckend.

    Unverhältnismäßigkeit? Für dich oder eine Unverhältnismäßigkeit für jeden?


    Kannst du das begründen? Lärmschutz ist ein Thema, das sogar auf Bundesebene Beachtung findet,
    und das von vielen Bürgern gefordert wird und deswegen gesetzlich verankert ist.
    Da ist es abends um 21:45 Uhr definitiv unverhältnismäßig unnötig zu pfeifen.


    Wenn du das nicht einsehen willst, stellst du dich gegen das Gesundheitswesen,
    die EU und deine gewählte Regierung. (in gesamtheitlicher Sicht)

    Das nächste Mal wenn der Busfahrer an der Kreuzung hupt zeige ich den auch wegen Ruhestörung an

    und ggf. Nötigung :P


    Hier deine Bibel:
    https://www.bussgeldkatalog.ne…nverkehrsordnung/16-stvo/


    :D

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