@Lemaster121 Gute Frage... Was ist denn, wenn der Uploadfilter etwas zu unrecht sperrt? Klar kann man Beschwerde einlegen. Jedoch wird es bei großen Plattformen wahrscheinlich so viele Beschwerden geben, dass die Support Mitarbeiter kaum noch hinterher kommen.
Artikel 13 - Folgen?
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@SÜWEX AC hat völlig recht...das Blau ist leider die Standard Linkfarbe (meinen Privatkram würde ich nie so kennzeichnen). Ist natürlich in dem Zusammenhang etwas unglücklich
@alias203: wie @Lemaster121 schon treffend geschrieben hat, gilt diese Aussage primär für mich selbst. Nichts liegt mir ferner als anderen vorzuschreiben was sie zu tun/wählen haben. Der Link geht auch nicht zu Twitter, sondern die Tabelle dahinter zeigt eindrucksvoll, welcher Verein hier wohl zu hart von der Presse/Verwerterlobby beinflusst wurde.
Seine Meinungdarfmuss sich jeder selbst bilden...dafür fühle ich mich nicht zuständig@120 Hi Kris, als scheinheilig würde ich eher die Verlage/Lobbyisten, die diese Abstimmung entscheidend beinflusst haben, bezeichnen. Denen geht es nämlich genau nicht um den kleinen (Content)creator der damit mehr verdienen könnte, sondern ausschließlich um ein reichhaltig gefülltes eigenes "Säckle". Die Lausaugerfraktion wird auch die Nummer leider nicht von Ihrem treiben abhalten. Ich sehe nur die ganz große Gefahr das hier mit den darauf kommenden Gesetzesänderungen die
AbmahnAbsahn Anwälte mit ganz neuen Maschen genau die Leute Abziehen werden, die jetzt noch glauben davon zu profitieren.We will see
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Den kleinen Man der sich keinen teuren Anwalt leisten kann, um sich gegen Abmahn Anwälte zu wehren.
Wir sollten bemerken das in Deutschland bis jetzt keine EU Regelung oder Gesetzte so umgesetzt wurden wie es Beschlossen wurde.Und weiter noch die frage ob sich You Tube und co auch daran halten.
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Es gab heute mehrere spontan Demos teilweise wie in Berlin mit nur 2,5 Stunden Vorlaufzeit!
Bekannte bisherige Zahlen:
Berlin - 550
Hamburg - 200
Köln - 200
München - 250(tut sich was Update ich die Liste)
Hab sogar ein kleines Video gemacht ... Viel Spaß ;o)
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Kein Kommentar.
https://twitter.com/woelken/status/1110657088177487877 -
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Wir Kämpfen Weiter! ... Übrigens hab ich in meinem letzten Post noch ein Video hinzugefügt ... Habs mir nicht nehmen lassen mal ein kleines Video als Dank zu machen!
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So es gibt nochmal ein gutes Argument gegen Artikel 13 (bzw. jetzt 17 )
Beispielsweise gab es vor ein paar Wochen ein Video von Simplicissimus gegen das neue Zahlsystem von McDonalds. Mit der neuen Urheberrechtsreform würde dieses Video direkt gesperrt werden. Dann müsste das Irrtum geklärt werden und das Video wäre wieder freigegeben. Dieses Freigegebene Video wird aber nicht mehr im Abo feed angezeigt, was sich Unternehmen zu nutze machen könnten, um so Kritik entgegenzuwirken. Und sowas darf einfach nicht sein. Also, wir haben noch max. 24 Monate bis das ganze Durchgesetzt sein muss. -
Als Gesetz wird es jetzt erstmal kommen. Aber man kann Druck machen, wie das Gesetz aussehen wird. Ich sage nur Europawahl. Da kann man bereits jetzt die Parteien abstrafen, die dafür waren. Damit die endlich kapieren, das Menschen auch im Internet unterwegs sind und keine Bots.
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Aber man kann Druck machen, wie das Gesetz aussehen wird.
Nein kann man nicht. Es gibt da klare Richtlinien wie das umgesetzt werden muss.
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Nein kann man nicht. Es gibt da klare Richtlinien wie das umgesetzt werden muss.
Genau so ist es. Und alles andere ist nur schönrederei.
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Hier ein etwas längerer Text (Quelle: Gisela Manderla MdB, jaja ich weiß, böse CDU, aber vielleicht mal unvoreingenommen lesen):
Bisher war die Rechtslage so, dass im Falle eines Uploads von Musik ohne das Einverständnis des Eigentümers, derjenige haftbar war, der den Upload vorgenommen hat, in der Praxis also meistens private Nutzer. Sie konnten und wurden deshalb auch regelmäßig von Rechteinhabern abgemahnt oder verklagt.
Mit Artikel 17 (in der früheren Fassung der Richtlinie Artikel 13) kommt es zu einer Änderung der Rechtslage, denn hier geht es hauptsächlich um die Durchsetzung des Urheberrechtes im digitalen Bereich. Anstatt jeden einzelnen Nutzer haftbar zu machen, soll die Haftung auf die Plattformen verlagert werden. Schließlich erzielen Plattformen Profite durch die Uploads, in der Regel in Form von Werbeeinnahmen und/oder durch die Analyse der übertragenen Daten. Die Plattformen müssen in Zukunft entweder eine Lizenz erwerben oder aber dafür sorgen, dass keine Inhalte ohne das Einverständnis des Rechteinhabers hochgeladen werden. Wenn die Plattform weder eine Lizenz kauft, noch den Upload verhindert, kann der Rechteinhaber die Plattform verklagen, anstatt gegen die privaten Nutzer vorzugehen.
In Artikel 2 der Richtlinie wird klar definiert, welche Plattformen für Urheberrechtsverstöße auf ihren Seiten haften sollen. Das sind nur solche, die ein Geschäft damit machen, dass Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte hochladen können. In Artikel 17 werden zudem Start-Ups und kleinere Unternehmen ausdrücklich geschützt, indem sie von einer Haftungserleichterung profitieren. Nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 17 fallen etwa: Wikipedia u. ä., Open Source- Plattformen, Dropbox u. ä., Ebay u. ä., Dating- Plattformen etc.
Die Kriterien einer Haftungserleichterung für Start-Ups und kleine Unternehmen sind: bis zu 10 Mio. Euro globaler Jahresumsatz und bis zu 5 Mio. monatliche individuelle Besucher (≠ Klicks) und Unternehmen, die nicht älter als 3 Jahre alt sind. Die erleichterte Haftung verpflichtet die betreffenden Plattformen lediglich, eine Autorisierung zu erlangen und bereits auf den Webseiten erschienene Werke - auf Mitteilung des Rechteinhabers hin - von der Webseite zu entfernen.
Upload-Filter sind im Richtlinien-Text nicht explizit enthalten. Im Text steht lediglich, dass die Plattformen nach industrieüblichen Standards größtmögliche Anstrengungen („best efforts“) unternehmen müssen, um nicht autorisierte Werke ausfindig zu machen. Diese „best efforts“ müssen zudem nur verhältnismäßig zur Plattformgröße, Besucherzahl und Menge der Werke stehen. Von einer kleineren Plattform werden daher nicht dieselben Anstrengungen erwartet, wie von einem größeren Unternehmen. Eine technologische Überprüfung durch Identifizierungssoftware ist aber auch nicht verboten, um die künstlerischen Werke zu erkennen, die nicht hochgeladen werden dürfen. Diese wird zwar gerne als „Upload-Filter“ bezeichnet, ist aber in der Sache nicht gleichbedeutend, weil diese nur auf die Daten reagiert, welche die Rechteinhaber vorher den Plattformen zur Verfügung gestellt haben. Wie genau die Plattformen die Autorisierung der Rechteinhaber erlangen, bleibt ihnen überlassen. Die gängige Praxis ist, dass die Plattformen mit Verwertungsgesellschaften Verträge schließen, die eine Vielzahl von Rechteinhabern vertreten.
Ob Videos von z.B. Hochzeitsfeiern, Geburtstagen oder Reitturnieren noch ins Internet gestellt werden, wenn auf ihnen im Hintergrund Musik zu hören ist, hängt vom Einzelfall ab. Zum einen spielt hierbei die
jeweilige Lizenzsituation seitens der Plattformen eine Rolle. Zum anderen können solche Nutzungen ebenfalls von einer rechtlich zulässigen Ausnahme gedeckt sein. Existiert keine Lizenz der Plattform und ist der Eigentümer der Musik auch nicht einverstanden, dass sein Werk ins Internet gestellt wird, dann muss dies beachtet werden. Dies gilt übrigens nicht nur für das Internet. So darf z.B. auch in Diskotheken, Bars und bei öffentlichen Veranstaltungen keine Musik gespielt werden, wenn der Rechteinhaber der Musik kein Einverständnis erteilt hat. In Deutschland läuft die Einverständniserteilung meist über die Verwertungsgesellschaft GEMA, die die Künstler vertritt. Dafür erhält sie Geld für die Nutzung der Musik, das sie dann an die Rechteinhaber weiterleitet. Wieso sollten also Diskotheken, Bars, Vereine und Kaufhäuser zahlen müssen, Internetplattformen jedoch nicht?
Die Erkennungssoftware eines automatischen Filters sollte natürlich zwischen Zitatrecht und Urheberrechtsverstoß unterscheiden können. Youtube benutzt etwa seit vielen Jahren eine solche Software namens „Content ID“. Der hierdurch immer wieder prognostizierte Niedergang der Meinungsfreiheit oder eine Veränderung des Internets blieb aus, sodass sich durch die jetzige Reform insbesondere für die Nutzer nichts ändern wird. Doch auch schon heute passiert es, dass Youtube eine erlaubte Verwendung nicht erkennt - und auch heute schon kann der Nutzer sich beschweren.
Zwar wird man – ob als Nutzer oder Rechteinhaber - eine perfekte Erkennung nicht erwarten können. Was man aber erwarten kann, ist eine sachliche und zielorientierte Verhaltensweise aller Beteiligten. So steht dem Nutzer ein Beschwerderecht zur Verfügung, falls tatsächlich nicht erkannt werden sollte, dass eine Ausnahme vorliegt, die einem Nutzer den Upload erlauben würde. In diesem Fall muss dann geklärt werden, ob die Ausnahme im konkreten Fall Anwendung findet oder nicht.
Entgegen zahlreicher Behauptungen wird die Meinungsfreiheit durch Artikel 17 nicht eingeschränkt. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit bleibt unangetastet. Jedoch hört die Meinungsfreiheit schon immer da auf, wo das Eigentumsrecht (Urheberrecht) eines anderen anfängt, d.h. nicht alles ist unter dem Argument der Meinungsfreiheit erlaubt. Daher ist von der Meinungsfreiheit nicht geschützt, etwa Musik von anderen ins Internet zu stellen. Mit Artikel 17 soll nur besser sichergestellt werden, dass das Eigentumsrecht (Urheberrecht) auch im Internet Anwendung findet.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD werden die Ziele und Schwerpunkte der deutschen Bundesregierung und der Regierungskoalition in Berlin geregelt, die generell im Ministerrat der EU- Regierungen über europäische Gesetze mitentscheidet. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass es keine verpflichtenden Upload-Filter geben soll, was ja auch in der Richtlinie nicht vorgesehen ist. Dagegen ist aber im Koalitionsvertrag die Stärkung der Rechte von Künstlern und Urhebern festgeschrieben.
Nach der Verabschiedung der Richtlinie durch das EU-Parlament haben die EU-Länder nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationale Gesetze zu gießen. -
Klar versucht die CDU jetzt irgendwie die Richtlinie schön zu reden. Die merken selber, dass ihre Vertreter auf EU Ebene ziemlichen Bockmist betrieben haben und versuchen sich jetzt an Schadensbegrenzung. Eine Neuregelung des Urheberrechts ist auch auf jeden Fall nötig, aber nicht auf diese weise. Die Regelungen für kleine Unternehmen sind ebenso Bullshit, da sie die Kriterien mit einem "oder" anstatt mit einem "und" verbindet. So muss jeder noch so kleiner Blogger mit Kommentarfunktion nach drei Jahren Internetpräsenz die selben Kriterien erfüllen, wie die Big Player, also Facebook, Youtube usw. So müssen eben diese kleinen Präsenzen entweder jegliche Möglichkeit an uploads unterbinden oder Filter von eben diesen Big Playern kaufen/mieten. Da diese aber nicht reguliert werden, können diese natürlich für eben diese Unternehmen unpassende Werke mit wegfiltern, fällt ja erstmal nicht auf.
Zusätzlich lass ich mal folgendes hier, denn eine erstmal bestehende Filterstruktur kann man ganz leicht für andere Mittel nutzen.
EU-Parlament: Internetdienste müssen Terrorinhalte binnen einer Stunde löschen | heise online
https://heise.de/-4402105Was Terror und Hassrede im Netz ist, definiert ja kein Humanist. Vielleicht reicht schon wettern gegen die aktuelle Regierung.
Die Parallelen zum Roman 1984 von George Orwell werden langsam beängstigend. Ich kann das Buch jedem wärmstens empfehlen.
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Worin liegt denn das Problem, dass Terrorpropaganda etc. nach behördlichem Hinweis (ergo die übernehmen die Feststellung für dich ) gelöscht werden soll? Eine Stunde ist mehr als genügend Zeit, um zu reagieren. Die big boys haben eh riesige Abteilungen dafür und bei kleineren Seiten muss dann notfalls die Seite kurz offline genommen werden bis man Zeit hat, das problematische Material runter zu nehmen.
Zu Art 17 und dem kleinen Blogger: Bitte noch mal den Absatz über die Verhältnismäßigkeitsklausel lesen. -
Das war's dann wohl.
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Am Ende wird's eh wieder halb so schlimm und alle Prophezeiungen des Weltuntergangs treffen nicht ein.
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Wir werden sehen, ist ja nicht mehr lange.
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Würde so ein Uploadfilter eigentlich auch die Filebase hier betreffen?
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Eigentlich ja
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Müssen das dann die Moderatoren übernehmen?
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