Versorger verplombt Hydranten - Dampflok wird abgeschleppt


Abonniere unseren Kanal auf WhatsApp (klicke hier zum abonnieren).
  • Geduldet ist ja so eine Sache. Trotzdem wurde ja sogar der Feuerwehr gesagt "Gebt den Schmarotzern bloß keinen Tropfen Wasser ab!" Dann aber den "Schmarotzern" selbst nicht Bescheid zu sagen, und dann der Feuerwehr zu verbieten eine Gefahrensituation zu bändigen ist schon zimlich illegal. Seit wann darf ein Privatunternehmen der Feuerwehr sagen, sie soll Gefahren im Eisenbahnbereich nich bekämpfen.


    Wie schon vom @FabiaLP gesagt worden ist: Kesselzerknall ist kein Spaß. Und ehrlich gesagt finde ich die Reaktion der Feuerwehr auch unter aller Sau. Hinterher hätte man pauschal abrechnen können. Aber dass die Feuerwehr einer im Betrieb befindlichen Lok das Wasser mit Fingerzeig auf den Versorger verweigert geht mal überhaupt nicht. Die Feuerwehr kann doch in einem Notfall nicht einfach Mutmaßen wie schlimm es gerade um den Dampfkessel der Lok steht. Wenn ich anrufe, uns sage hier brennt ein stück Papier im nassen Baum, dann darf die Feuerwehr doch auch nicht sagen, dass das nicht so schlimm ist, und eh' gleich ausgeht. Da muss mit voller Mannschaft angerückt werden, auch wenn das Stück Papier dann schon längst von selbst ausgegangen ist.


    Und ich sage es trotzdem nochmal. Selbst eine Frau, die in einem Vollstreckungsverfahren steckte, hatte in Eigenregie die Parkkralle ihres gepfändeten Autos zerbrochen, damit sie den Pferden Wasser mit dem Hänger anliefern konnte, und hat hinterher auch noch vor Gericht Recht bekommen. Und hier geht es immerhin auch um Lebensgefahr, wenn eine Dampflok komplett ohne Wasser da steht.


    Wenn ein nicht versicherter Patient ins Krankenhaus geht, muss dieser auch behandelt werden, wenn es lebensgefährlich ist. Abgerechnet wird später. Wenn jemand die Feuerwehr aus Spaß ruft, muss sie trotzdem kommen. Abgerechet wird später.

  • Leute, wenn ich als Veranstalter so etwas plane, dann verlasse ich mich nicht auf Sachen sondern prüfe sie und gehe hinterher und frage nach. Man kann nicht davon ausgehen nur weil etwas 10 Jahre so war das es auch weiterhin so ist. Sollte dieser Verein wirklich den Mut haben vor Gericht zu ziehen, werden sie den kürzeren ziehen. Ich kann doch nicht als Veranstalter die Verantwortung abgeben. Ich habe mich im Vorfeld drum zu kümmern, das wurde nicht getan, sonst wäre es nicht zu dieser Situation gekommen. Der Stop war ja geplant, warum kann da jetzt bitte kein Veranstalter bei den Stadtwerken anfragen? Allein schon der Höflichkeit wegen, auch wenn es bislang alles so war und auch noch weiter so sein würde. Einfach davon auszugehen das etwas so war und jetzt auch noch so ist, ist grob fahrlässig und wenn da wirklich etwas passiert geht dafür der Veranstalter in den Bau. Was ist denn z.B. wenn der Hydrant entfernt oder versetzt werden würde? Wären dann auch die Stadtwerke Schuld weil sie es ja nicht mitgeteilt haben? Der Verein hat nunmal seine Fahrt gemacht, stand nun dort und wollte Wasser nehmen. Das man dies möchte das muss man nunmal an den Versorger herantragen und sich so einen Hydranten mit Zähler besorgen, so wie es geschrieben wurde kamen die dort einfach hin und der Verein hatte vorher keinen Kontakt zum Versorger. Also wusste er doch auch nicht vorher das dort ein Standrohr mit Zähler benötigt wurde. Der Versorger wollte lediglich die unentgeldliche Wasserentnahme unterbinden. Das es dann dort zu keiner Lösung gekommen ist ist nicht gerade vorteilhaft, aber wer weiß wie es dort abgelaufen ist (erhitzte Gemüter usw.) Der Versorger hat lediglich sein Recht durchgesetzt, das es jetzt zu dieser Situation gekommen ist, ist die Schuld des Veranstalters, hätte er sich vorher drum gekümmert das die Lok ihr Wasser bekommt und dafür auch Zusagen hat, wäre es nie zu dieser Situation gekommen. Man kann doch nicht einfach fahren und drauf hoffen das es Wasser gibt, das ist fahrlässig vom Veranstalter.


    @'FabiaLP
    Das bezweifel ich mal ganz stark, es geht hier immernoch um ein Sachgut, das kann man nicht einfach wegnehmen ohne dafür zu bezahlen. Außer wirklich feuerwehrtechnische Aufgaben oder Katastrophenschutz ist es schlicht und weg Diebstahl wenn ich einfach an einen Hydranten gehe und dort Wasser abzapfe.


    Es weiß doch niemand wie viel Wasser die Lok noch hatte, wäre es wirklich kurz vor dem Ende gewesen hätte der Tf einfach nicht mehr weiterfahren dürfen an dem planmäßigen Wasserhalt, dann noch solange zu fahren bis es wirklich soweit kommt in der Hoffnung es kommt noch ein Hydrant ist fahrlässig. Dann lasse ich die Dampflok dort stehen und lasse den Kessel abkühlen wenn ich noch genügend Wasser habe und führe so eine Situation nicht erst herei. Ich fahre doch nicht mit ner Diesellok wenn eine Tankstelle defekt ist und ich absehen kann das ich nicht mehr ankomme mit dem Resttreibstoff und bleibe liegen.Ist zwar dann nicht so eine Gefahr aber vom Prinzip her dasselbe. Wenn ich sehe das es kritisch wird bleibe ich stehen und es ist Schicht im Schacht.

  • Bin sehr neugierig wie dieses dumme Zeug weitergeht.
    Wie reagiert jetzt das Wasserwerk zum zweitenmahl? (mit: tausend Mahl entschuldige uns)
    Gibt es keinen Bürgermeister der das Wasserwerk eine Ohrfeige gibt?
    Hat schon der Bundeslandregierung schon reagiert?
    Hat Hagen von Ortlof schon einen Advokat in den Arm genommen?


    gruss maerklin
    Hat Merkel schon reagiert? Nur dieser Satzt ist sehr unwitzig!

  • @luk009,


    Druckknopfbahner, wa? ;)


    Ich hätte einfach die Plombe entfernt und fertig.
    Was soll denn passieren?
    Außer das die Stadtwerke ne Rechnung stellen die man hätte eh bezahlen müssen....


    Also bevor mir ne Dampflok um die Ohren fliegt sorge ich für Wasser....


    Auch wenn das nicht ganz okay ist. ;)

    Demokratie: Demokratie ist, wenn 10 Füchse und ein Hase da drüber diskutieren was es zum Abendessen gibt. :ugly:
    Freiheit: Freiheit ist wenn der Hase mit einer Schrotflinte sein Veto einlegt. :lolx2:

  • Auch wenn es Jahrzehnte lang geduldet wurde, entsteht daraus nie ein Rechtsanspruch.

    Doch, kann entstehen. In meiner Nachbarschaft gab es vor kurzen einen Streit um einen kleinen Gehweg, welcher über das Privatgrundstück von einem Bauern führt. Nun kam dieser nach einigen Jahrzehnten auf die Idee diesen Weg zu sperren. Daraufhin wurde gerichtlich dagegen vorgegangen und da das Gehrecht inzwischen als "ersessen" galt, ist es nun weiterhin möglich, legal über diesen Weg zu gehen.
    Ich will aber damit nicht sagen, dass das nun automatisch auch bei diesen Hydranten der Fall ist!

  • Doch, kann entstehen

    Gewohnheitsrecht oder wie sich das nennt, habe ich auch schon mal was davon gehört...
    Aber in wie weit das wirklich hier auf den Umstand zutrifft, kann ich auch nicht sagen.


    Beide Seiten haben bestimmt Fehler gemacht. Anstatt unangekündigt das Wasser abzudrehen, hätte man reden können und sich auf eine Pauschale im Jahr/Monat/pro Fahrt einigen können.
    Aber das ist typisch: Jeder fühlt sich im Recht und dann wird gebockt und es kommen Trotzreaktionen.
    Das Leben ist vielerorts ein Kindergarten...

  • Meines Wissens gibt es das Gewohnheitsrecht nicht mehr. Ist aber wohl auch immer Ermessenssache


    Zum Thema: Wer Wasser haben will, muss das mit dem Versorger vorab abklären, vorallem wenn im Normalfall kein Zähler vor Ort ist. Wenn ich losfahre und hoffe ich kann mir irgendwo Wasser "organisieren", dann ist das reichlich leichtsinnig und im Zweifelsfalle dann auch noch fahrlässig.

    Für Support und Moderationsanfragen nutzt bitte die "melden" Funktion oder das entsprechende Forum. Anfragen per PN, Chat, Brieftaube etc werden von mir nicht bearbeitet!

    Einmal editiert, zuletzt von Barrett ()

  • Das sehe ich anders. Angenommen du zahlst pro kWh 15 cent. Ein Monat darauf will dein Stromanbieter auf einmal 20 cent. Das weißt du natürlich nicht, er hat dich ja davon nicht in Kenntnis gesetzt. Zwei Monat später dreht er dir dann den Strom ab: du zahlst ja zu wenig. Das kann man so nicht machen!

  • So wie ich das verstehe, bestand aber keine Abmachung zwischen Versorger und dem Veranstalter über eine Wasserlieferung. Es geht also nicht um eine Preiserhöhung, sondern darum dass das Wasser nicht ohne vorherige Abmachung einfach entnommen werden darf.

    Für Support und Moderationsanfragen nutzt bitte die "melden" Funktion oder das entsprechende Forum. Anfragen per PN, Chat, Brieftaube etc werden von mir nicht bearbeitet!

  • Hallo @Barrett, dass kann durchaus sein. Was war aber die zehn Jahre vorher? Die Eisenbahntradition fährt ja schon viele Jahre auf der WLE. Möglich, dass das nie geklärt war. Vor 10 Jahren war die Bahnwelt auch noch anders. Vielleicht haben damals Personen etwas abgesprochen, die heute nicht mehr da sind. Die Eisenbahntradition fährt seit den 70er Jahren Dampfsonderfahrten. Die wissen eigentlich, was zu machen ist. Deshalb habe ich auch in meinem ersten Post darauf verwiesen, was in der Presse stand. Das muss alles nicht stimmen oder nur teilweise. Was aber aus meiner Sicht definitiv nicht geht, den Zugang kurzfristig und ohne Mitteilung zu sperren und nur darauf bezogen sich meine Ausführungen. Genau das, und nur das halte ich rechtlich nicht für tragbar. Im übrigen hatte ich auch berechtigt die Frage gestellt, wo denn die Hydranten stehen. Ich habe mehrere Gleispläne von Bahnhöfen, dort sind Hydranten auf Bahngelände eingezeichnet und die stehen nicht ohne Grund genau dort. Es gibt für ein privates Eisenbahnunternehmen das Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zur Energieversorgung. Das ist bei der Dampflok Wasser. Ich denke, dass in der Tat das EBA hier etwas zu klären hat.


    Gruß Bernd

    System: HP Z800, 2 x Xeon 5550 2,66 Ghz, 96 GB RAM, Nvidia Quadro 4000

  • Die Frage ist, ob man den Zugang zu Wasser (abseits von Wasserstellen an Tankstellen) noch "verlangen" kann, oder ob man sich das selbst besorgen muss. Glaube nicht, dass DB Netz noch offizielle Dampfloktankstellen vorhält.

    Für Support und Moderationsanfragen nutzt bitte die "melden" Funktion oder das entsprechende Forum. Anfragen per PN, Chat, Brieftaube etc werden von mir nicht bearbeitet!

  • Trotzdem kann man nicht einfach so einen Hydranten verplomben. Alle das man (ich weiß natürlich nicht welche Plombe es war, aber trotzdem) damit auch die Feuerwehr im Einsatz behindert wenn die erst eine Plombe entfernen müssen ist nicht tragbar. Und woher sollen die Triebfahrzeugführer/o. ä. wissen das sie auf einmal bezahlen müssen?
    Und was @bernd_NdeM eben ansprach finde ich auch wichtig. Ich nehme an die Dampfer zahlen Trassenentgeld und ich nehme an da sollte Wasser schon drinnen sein. Wenn ja dann hat sich der Wasserversorger an das EIU zu wenden und nicht das EVU zu behindern.

  • Die Feuerwehr wird dadurch nicht behindert, wenn es brennt, reißen die die Plompe ab und gut ist.


    Wasser gehört zu den Betriebsstoffen, und ist genausowenig in den Trassenkosten enthalten wie Strom, Heizöl, Diesel und Kohle.


    So wie es gelaufen ist, ist natürlich unschön, aber wenn man mit einer Dampflok rumfährt muss man VORHER abklären wo man Wasser herkriegt. Sich hinterher aufzuregen, dass der Versorger einem kein Wasser gibt, wenn man erst im Angesicht des liegenbleibens anbietet das Wasser notfalls auch zu bezahlen ist leicht......seltsam...

    Für Support und Moderationsanfragen nutzt bitte die "melden" Funktion oder das entsprechende Forum. Anfragen per PN, Chat, Brieftaube etc werden von mir nicht bearbeitet!

  • Hallo @Barrett, ich weiß nicht wie es aktuell aussieht, dass müsste ich nachsehen, aber nach dem Trassenpreissystem gibt es einen Aufschlag bei der DB Netz und eine längere Anmeldefrist bei Trassen für Dampfloks (eben auch wegen der notwendigen Infrastrukturfragen) und ja, es gibt auch bei der DB Netz noch Wasserkräne. Die sind im aktuellen Anlagenpreissystem enthalten, auch der Zugang zu Wasser. Aber das ist nicht der besondere Punkt. Ein Hydrant auf Bahngelände ist mit der Bahnanlage als deren Bestandteil genehmigt worden. Damit hat ein EVU auch das Recht auf Zugang (etwas anderes ist der Hydrant im öffentlichen Raum). Und noch etwas, die Eisenbahntradition hat speziell für die BR78 einen Wasserwagen. Wenn keine Wasserversorgung vorhanden ist, dannn wird der mitgeführt.


    Gruß Bernd

    System: HP Z800, 2 x Xeon 5550 2,66 Ghz, 96 GB RAM, Nvidia Quadro 4000

  • Natürlich hat des EVU Recht auf Zugang. Es hat aber auch die Pflicht zu bezahlen.
    Wenn man sich dann immer einfach so bedient, muss man damit rechnen, dass einem irgendwann das Wasser abgedreht wird.
    Wenn ich den Diesel für meine Loks nie bezahle wird Bahntank auch irgendwann die Transponder an meinen Loks sperren.
    Dieses mal ist es blöd gelaufen, man wollte wohl ein Exempel statuieren. Ich denke in Zukunft werden die Veranstalter sich vorher mit den Versorgern absprechen.


    Sofern allerdings in den Nutzungsbedingungen für die Infrastruktur vorgesehen ist, dass Wasser inklusive ist, hat der Versorger einen Fehler gemacht, denn der hat schließlich Verträge mit DB Netz über die Lieferung.

    Für Support und Moderationsanfragen nutzt bitte die "melden" Funktion oder das entsprechende Forum. Anfragen per PN, Chat, Brieftaube etc werden von mir nicht bearbeitet!

  • Meines Wissens gibt es das Gewohnheitsrecht nicht mehr.

    Doch gibt es, aber es ist ein ungeschriebenes Recht.


    z.B. Bauer Karl fährt seit 4 Jahren über den Feldweg von Bauer Klaus um sein Feld zu bestellen, jetzt sagt Bauer Klaus aber das er es nicht will und Bauer Karl zieht vor Gericht.


    Da er schon länger als drei Jahre den Feldweg benutzt, gibt ihm das Gericht recht da daraus ein Gewohnheitsrecht entstanden ist.


    Wenn sie also schon länger als drei Jahre Wasser am Hydranten zapfen, ist es ein Gewohnheitsrecht, wenn es z.B. nur 2,5 Jahre sind, kann man drüber streiten.

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Fragen wir mal anders herum. Was passiert denn mit all' dem Wasser, das nicht verbraucht wird? Richtig! es wird nicht gewinnbringend zum Kanalspülen abgelassen. Jeder Liter gespartes Wasser fließt unverkauft in den Ausguss.
    Denn was macht man sonst mit Trinkwasser? Talsperren würden überlaufen, Quellen würden sich einen anderen Weg zum Ablaufen suchen.


    Es ist ja nicht wie im Supermarkt, wo eine gestohlene Ware hergestellt werden musste, und ansonsten bis zum Verkauf dort gelagert wäre. Frischwasser fließt immer. Es ist nur die Frage, wie viel wir davon nutzen.
    Und diese ganze unnötige Verplombungsaktion darf wer bezahlen? Garantiert nicht die nächste Dampfsonderfahrt die ihre 3m³ Wasser da kaufen. Ne das bezahlen die "Dummen", die eh' schon regelmäßig Wasser bezahlen. Also die Kunden. Also die Kunden müssen jetzt über ihre Wasserkosten den Schwachsinn bezahlen.


    Also der Kunde bezahlt, damit die Dampflok kein Wasser umsonst bekommt...

  • Hallo @Barrett, Du spekulierst in eine Richtung die so nirgends stand. Die Wasserversorgung Beckum hat die Wasserentnahme verweigert mit dem Hinweis, dass die Wasserversorgung zusammenbrechen könnte. Und selbst wenn die ET das Wasser die letzten Jahre für "lau" bekommen hat, dann hätte die Wasserversorgung Beckum das vorher und anders klären müssen. Ich kann nicht ein Unrecht mit einem neuen Unrecht ausgleichen (aber wie schon darauf hingewiesen, ich habe letztlich nur die in der Presse geschriebenen Infos und kann nur auf dieser Basis schreiben).


    Gruß Bernd

    System: HP Z800, 2 x Xeon 5550 2,66 Ghz, 96 GB RAM, Nvidia Quadro 4000