Versorger verplombt Hydranten - Dampflok wird abgeschleppt

  • Unfassbar, mich würde interessieren, wo die Hydranten stehen, etwa auf Bahngelände? Dann wäre eigentlich eine Anzeige wegen "Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr fällig", Anzeige an das EBA in jedem Fall. Erinnert mich an eine Kommune im Wiehltal, die einfach einen Prellbock auf "ihre" Strecke gestellt hatte. (-> alter Thread dazu: http://www.drehscheibe-online.…ad.php?2,4003768,page=all)


    § 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr


    (1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er


    1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,


    2. Hindernisse bereitet,


    3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder


    4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde
    Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von
    sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter


    1. in der Absicht handelt,


    a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder


    b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder


    2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen
    Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
    verursacht.


    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von
    drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes
    3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.


    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
    bestraft.


    (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr
    fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
    mit Geldstrafe bestraft.


    Vielleicht sollte man den Beckumern das einmal mitteilen. Auch wenn das Personal auf der Dampflok weiß, was bei Wassermangel zu machen ist, hier ist eine Gefährung der Sonderfahrteilnehmer biligend in Kauf genommen worden. Für die, die nicht mehr so firm sind in Bezug auf Dampfloktechnik. Wassermangel (auch schon zu niedriger Wasserstand) kann zum Kesselzerknall führen. Es gab da in der Vergangenheit spektakuläre Unfälle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kesselzerknall_in_Bitterfeld



    Gruß Bernd

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    4 Mal editiert, zuletzt von bernd_NdeM ()

  • Ich bin jetzt kein großer Dampflokfan, aber ist es nicht so, dass eine Dampflok ohne ausreichend Wasser ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt?
    Auch aus Brandschutzgründen.
    Können da nicht irgendwelche Teile überhitzen?


    Man sollte das wirklich überprüfen lassen, denn es wäre für mich unverhältnismäßig, wenn ein Schaden von 15 Euro/pro Füllung entsteht,
    man einen Sachschaden von vielleicht mehreren tausend Euro in Kauf nimmt.

    Einmal editiert, zuletzt von Gast ()

  • Eine Dampflok ohne Wasser stellt natürlich ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Und ich wette, die Wasserwerke hätten es für "in Ordnung" befunden, wenn die Feuerwehr das 2 Fache an Löschwasser nimmt, um die zerstörte Dampflok zu löschen, als der Dampflok das Wasser zu geben.


    Davon abgesehen, "macht sich des Siegelbruches strafbar" in diesem Falle könnte man das aber als Notwehr durchgehen lassen, da das Eisenbahnpersonal so eine erhebliche Gefahrenquelle im Keim ersticken würde.
    Es sind schon Leute ungeschoren davon gekommen, die eine Parkkralle aufgebrochen haben, weil das Auto einen Hänger mit Trinkwasser für Pferde ziehen musste. Das ging auch unter Notwehr vor Gericht durch.

  • :Ironie:


    Die werden halt einem Einflussreichen dort mal die frisch gewaschenen Wäsche schmutzig gemacht haben.
    Dieser hat dann die Wasserversorgung Beckum angerufen ...... :D:whistling:

    Train Simulator, obwohl oft Ärger bringend, oftmals nicht mal mit ihm an sich, einer von dem man doch nicht lassen kann. Viele können nicht mal von Unterwegs von ihm lassen (Forum). Was nach meiner Meinung zu voreiligen Postings führt. Auch von Usern die selbst gegen solche schimpfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Loco-Michel ()

  • Interessant wie ihr das seht. Also steht jetzt einer Dampflok zu, unentgeldlich Wasser an Hydranten zu zapfen? Ich glaube nicht.
    Stellt euch mal vor ein Privatmann würde das machen. Dann würde es großes Geschrei geben, aber wenn ein Spaßverein das macht ist das völlig in Ordnung. Klingt nicht ganz logisch. Jetzt sagt ihr bestimmt sie wollten es doch bezahlen. Ja, im nachhinein kann man sowas leicht behaupten, jedoch weiß ich das es bei fast allen von diesen Spaßeisenbahner wohl eine Selbstverständlichkeit ist Wasser umsonst zu bekommen. Bei dem Begriff gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr musste ich leicht schmunzeln. Wasser gehört noch nicht zu den Sachütern welche man einfach ohne Entgeld benutzen darf, gehst ja auch nicht ohne Geld in den Supermarkt und holst dir Wasser ohne es zu bezahlen und kippst es als Kühlflüssigkeit auf dein Auto mit dem Argument wenn ich weiterfahre ohne Wasser und das Auto geht kaputt zeige ich den Supermarktbetreiber wegen Sachbeschädigung an. Merkste selber, funktioniert nicht. Wenn kein Wasser da ist und ich kümmere mch nicht drum, dann muss ich mit der Dampflok wohl früh genug anhalten und meinen Fahrgästen erklären das man Mist gebaut hat, und das ganze jetzt nicht auf den ach sö bösen Wasserversorger schieben, Punkt.
    Zeigt mir mal wieder sehr gut warum ich diese Spaßeisenbahner nicht abkann.

  • Der Versorger hat nichts auf der Bahn-Anlage ohne vorhergehende Ankündigung zu suchen ... Da hätte die WLE vorher Informiert werden müssen, dass Verblombungen anstehen!


    Und das Argument, dass das gesamte Netz zusammenbrechen könne ist auch sehr dünn hat ja Jahrzehnte funktioniert ... und wegen einer entnehme von ein paar hundert Litern soll der Landkreis dann kein Wasser mehr haben? .... Selbst die Feuerwehr durfte ja nicht helfen hatte ein Verbot vom Wasser-Betreiber bekommen ... Ich finde es eine Sauerei!


    Demnächst Spenden dann wohl Anwohner 6er Packen 1,5L Flaschen aus dem Supermarkt auf dem Teilstück ... oder wie? Aber das will der Wasserbetreiber dann wahrscheinlich auch Verbieten! *dumm*


    Von kostenlos hat ja niemand was gesagt aber sich wegen 15€ Wasserwert sich so nass zu machen, die Kosten für die Verblombung und die Abstellung von Personal ist wesentlich Teurer als mal eine Lok an der Leitung nuckeln zu lassen! Ausserdem hatte sich der Verein ja auch dazu bereit erklärt die Kosten sofort zu bezahlen!

  • Hallo @luk009, Du hast mich nicht richtig verstanden. Ich hätte kein Problem gehabt, wenn ein Mitarbeiter eine Rechnung präsentiert hätte. Es geht darum, dass ohne Ankündigung kurzfristrig das für den sicheren Betrieb der Dampflok notwendige Wasser entzogen wurde. Die Dampflok ist ein in Deutschland zugelassenes Eisenbahnfahrzeug und ich habe nicht umsonst gefragt, wo die Hydranten stehen. Eisenbahnrecht liegt über Privatrecht, wenn der Hydrant auf Bahngelände steht. Im Übrigen, wäre das im Vorfeld bekannt gewesen, wäre eine Wasseraufnahme auch an anderer Stelle möglich gewesen. Es war an keiner Stelle die Rede davon, dass die Eisenbahnfreunde ihre Rechnung nicht bezahlen wollten. Es gibt für Hydranten mobile Wasseruhren, das Versäumnis liegt bei den Wasserwerken (zumindestens, so wie es in der Presse dargestellt wurde).


    Und zum Thema Spaßfaktor, wenn nicht einige Kommunen die Bedeutung der Dampfbahn sehen würden, gäbe es die Eisenbahnfreunde wohl kaum noch. Die Dampfeisenbahn ist in einigen Gebieten in Deutschland ein wichtiger Wirtschaftsfaktor (und nicht nur im Harz)


    Gruß Bernd

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  • Diese Fahrten fanden wohl schon viele Jahre statt, dabei wird bei solchen Veranstaltungen meist die Feuerwehr hinzugezogen oder eben wie hier wollte man wohl selber abzapfen. Wenn ich dann als Veranstalter so einer Fahrt im Vorherein nicht mal bei den Stadtwerken anfrage ob ich dort Wasser nehmen darf, dann brauch man sich nicht wundern wenn sowas passiert. Frag man bei den Stadtwerken an, bekommt man eben ein solches Standrohr mit Zähluhr. Es wurde aber nicht angefragt, und das ist hier der Punkt wo das Versäumnis beim Veranstalter liegt. Den Stadtwerken ging die Wasserversorgung auf deren Kosten die ganzen Jahre wohl gegen den Strich und wenn niemand von diesem Verein da etwas anfragt dann brauch man sich nicht wundern wenn das so passiert. Man kann doch nicht einfach so davon ausgehen weil es schon immer so war das dies auch so bleibt. Sonst könnte ich doch auch mit meinem ET an nen Hydranten fahren und würde meiner Firma Wasserkosten einsparen. Die meisten Hydranten liegen eben nicht auf dem Bahngelände, auch wenn er 2m von den Schienen wegliegt.


    Fändet ihr es in Ordnung wenn euer Nachbar so und so viel Wasser umsonst bekommt und ihr alles zahlen sollt? Ich glaube nicht. Es ist nunmal so das die Veranstalter als es so weit war gesagt haben wir bezahlen alles, nicht vorher.

  • Also steht jetzt einer Dampflok zu, unentgeldlich Wasser an Hydranten zu zapfen?

    Zunächst, die Dampflok selbst kann kein Wasser zapfen ;)


    Nein, natürlich ist es nicht in Ordnung, wenn Wasser unentgeldlich genommen wird.
    Das bestreitet, so denke ich mal, auch keiner.
    Fakt ist aber, dass hier eine Betriebsgefahr entstanden ist, die dem Betreiber vorher hätte mitgeteilt werden müssen.
    Wenn du Strom verbrauchst, ohne ihn zu bezahlen, wird dir auch nicht ohne Vorankündigung der Strom abgestellt!


    Wenn ein Verein Wasser "klaut", steht es den Stadtwerken zu, das Wasserentgeld nachzuberechnen,
    und ggf. juristisch durchzusetzen, aber einfach das Wasser abstellen -wenn es wirklich ohne Vorwarnung war-
    ist nicht richtig.


    Was aber nicht geht, ist, dass durch fehlendes Wasser eine potenzielle Gefahr für andere Personen oder umliegende Gegenstände entsteht.
    Selbst unbeteiligte nicht-Eisenbahnfans.
    Deswegen verstehe ich auch die Feuerwehr nicht, dass diese auch das Wasser verweigerte, wenn ich ehrlich bin.


    Da muss man sich fragen: Was ist vorrangig wichtiger? Gefahr von Personen und Gegenständen abzuwenden
    oder die Wahrung eines Siegels?
    Je nachdem, wie knapp das Wasser im Tender war, hätte ich persönlich gerne das Risiko auf mich genommen und hätte mich im Anschluss verklagen lassen.
    Ich bin mir sicher, dass das Verfahren spätestens vor Gericht eingestellt worden wäre ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Gast ()

  • Das ist ja das was ich meine. Wenn die Betreiber der Wasserwerke WISSEN, dass die Loks sich da regelmäßig dran bedienen, dann haben sie diese auch darüber zu informieren. Und sicherlich wenn diese Fahrten schon seit Jahrzehnten stattfinden, wird anfangs sich irgendwer um die Wasserlogistik gekümmert haben. Die werden mit der Bahn garantiert nicht auf eigene Faust losgezogen sein, und haben ihre Sonderfahrten angefangen, ohne irgendwen zu fragen. Wer ist wohl die erste Adresse für einen Veranstalter, wenn es um Hydranten geht? Nicht der Wasserversorger, sondern die Feuerwehr. Und vermtl. hat die Feuerwehr über all' die Jahre irgendwann den Leuten gesagt: Macht doch einfach selbst.


    Wenn ein Stellwerk seine Stromrechnung nicht bezahlen würde, würde man da auch nicht einfach den Strom abdrehen, und die Sicherheit des gesammten Bahnverkehrs in Gefahr bringen. Da würde man bis zum finalen Gerichtsbeschluss liefern müssen als Stromanbieter.


    Und wenn mir als Wasserwerk bekannt ist, dass schon seit Jahren eine Dampflok da langfährt, dann muss ich da erstmal eine Rechnung vorbereiten, und diese darauf hinweisen, dass das so nicht geht, und die Verplombung mit einer angemessenen Frist ankündigen. Denn Jahrzehnte zuschauen und DANN einen Rigel ohne Ankündigung vorschieben, das geht juristisch nicht zusammen.

  • Selbst wenn eine Gefahr durch die Dampflok entstanden wäre, wäre dies die Schuld des Tf/Veranstalters. Wenn ich bei meinem ersten planmäßigen Halt kein Wasser aufnehmen kann und dann noch auf "Reserve" weiterfahre und dann etwas passiert, ist dies meine Schuld. Wenn ich mit meiner Diesellok weiterfahre obwohl ich eig hätte tanken müssen und liegen bleibe ist es ja auch meine eigene Schuld. Ich darf es halt nicht soweit kommen lassen das soeine Gefahr entsteht, da die Schuld einfach andern in die Schuhe zu schieben halte ich für ein wenig zu leicht.


    Diese Hydranten liegen nicht auf Bahngelände, also macht der Versorger doch nichts falsch.
    Ich kann verstehen das ihr wollt das eure Dampfloks fahren, aber darum muss sich der Veranstalter kümmern. Es kann doch nicht sein das der Versorger hinterher telefonieren muss wann eine Fahrt stattfindet und wie das ablaufen soll. Da hat der Veranstalter tätig zu werden und beim Versorger anzufragen und nicht anders. Wäre ja auch zu schön, dann würden ja noch mehr Chaoseisenbahnen in Deutschland unterwegs sein wenn man sich um nichts kümmern müsste.
    Ist meine Meinung, das hier nicht der Versorger sondern der Veranstalter falsch gehandelt hat, vor allem in der Planung. Meine Sicht der Dinge liegt vielleicht auch darin das es mir relativ egal ist ob so eine Fahrt nun stattfindet oder nicht.


    Und übrigens, die Hydranten gehören der Gemeinde/Stadt, somit sind die Betriebe für die Wasserversorgung, eben hier die Stadtwerke, Ansprechpartner. Feuerwehr benutzt die Hydranten i.d.R. nur zur Brandbekämpfung. In anderen Fällen ist den meisten Feuerwehren das benutzen der Hydranten sogar untersagt, zwecks Hygiene.
    (Grüße von einem freiw. Feuerwehrmann)

  • Der Feuerwehr wurde bescheid gesagt, dem Bahnbetreiber nicht. Auch wenn die Wasserwerke im Recht sind, eine absolut überzogene Reaktion, das sind auch die Leute die z. B. bei Ebay sofort schlecht bewerten ohne mit dem Käufer/Verkäufer erst mal Rücksprache zu halten. Nein, das ist so nicht in Ordnung, auch wenn die Wasserwerke dreimal das Recht dazu hatten. :thumbdown:

  • Meine Sicht der Dinge liegt vielleicht auch darin das es mir relativ egal ist ob so eine Fahrt nun stattfindet oder nicht.

    Ohh mannomann... also ehrlich, gerade von einem (freiwilligen) Feuerwehrmann hätte ich im Bezug auf Brandverhütung/Unfallverhütung mehr Verantwortungsgefühl erwartet...


    Hier hat doch gar keiner gesagt, dass das nicht stimmt, was du sagst.
    Ja, das Wasser ist zu bezahlen und ja, das hat der Veranstalter versäumt.
    Hat nie einer dagegengeredet hier. Aber wichtiger als Geld oder Wasser ist die Vermeidung von Gefahren.


    Aber als Feuerwehrmann wirst du bestimmt auch zustimmen, dass wenn es eine Gefahr gibt, diese auch -sofern es möglich ist-
    verhindert werden muss.
    Und wenn dazu nur Wasser fehlt, sollte das bei passender Infrastruktur kein Problem sein.
    Auch wenn dafür dann alle Kosten übernommen werden müssen...


    Was aber nicht geht, dass Wasser abgestellt wird, ohne Hinweis darauf für einen Veranstalter.
    Wie soll denn ein säumiger Kunde reagieren, wenn er keinen Bescheid bekommt?

  • also, ich bin bei der Feuerwehr, genauer gesagt, habe ich mehr als die Grundausbildung, deutlich mehr, und ich kann dir sagen, das die Feuerwehr gestattet ist, lokal einem verein zu gestatten, sich bei potenzieller Gefahr Wasser aus dem Hydrantennetz zu entnehmen, ehrlich gesagt, ist das gang und gebe, selbst hier auf dem land, weit weg von Schienen, wird mal ein Hydrant gesetzt, und tausende liter Wasser abgezogen, um eben Felder zu schützen, vor dem verdorren. Warum sollte das bei einer Dampflok SONDERFAHRT, es geht hier nicht um eine Regelfahrt!!!, anders sein. Und mal ganz ehrlich, ich stehe einem verein der Eisenbahngeschichte in Würzburg sehr nah, und nichts ist schlimmer als im Zugfunk eines ZBG zu hören, das der Wasserkran nicht geht und kaum noch Wasser da ist... ganz ehrlich, bevor es nur die Gefahr gibt, eines Kesselzerknall, würde ich das verdammte Siegel in der Luft zerreißen!
    Manche scheinen es ja immer noch nicht verstanden zu haben: Der Verein ist willig zu zahlen, aber wenn keine Uhr da, dann kein Geld, so einfach ist es, ganz ehrlich, Deutschland hat keine / kaum funktionierende Wasserkräne, also nimmt man Hydranten. Wenn die Jahre ein Hydrant dort war, dann kann man davon ausgehen, das dort immer noch einer steht, besonders, wenn man die Erlaubnis für die Fahrt Zugeteilt bekommen hat, denn das EBA prüft bei "Gefahrenreichen Zügen" immer nach ausreichender Infrastruktur, dabei wird dann aber auch immer schön der Versorger befragt.
    Wie genau die Umstände waren, wird man lesen, ich hoffe aber, das es Anzeigen geben wird, wegen gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr und Missachtung des Brandschutzes, für den Versorger.
    mfg


    FabiaLP


    PS.
    @luk009


    Es ist nicht wie beim Auto: "Wen ich weiter Fahre ohne Kühlmittel geht es kaputt" nein, eine Dampflok unter Dampf geht kaputt, und zwar fast garantiert mit verletzten oder Toten, egal, ob man weiter fährt oder nicht, denn die Energie der Kohle kann man nicht abschalten, wie den Motor eines Autos. Und der (reine Sachschaden) geht dann in die Millionen, geschweige denn von den Menschen.

  • Vor allem kann man argumentieren, dass die Dampflokfreunde dort Jahre lang Wasser entnehmen durften, handelt es sich dann nicht um "gängige Praxis" oder so was in der Art?


    @FabiaLP Der Sachschaden an der Maschine wäre immens. Wenn sogar nicht unwiederbringlich. Der Schaden an historischen Loks bedeutet meist das Aus der selbsigen und für den Verein.

  • Kann man argumentieren, bringt aber nichts. Auch wenn es Jahrzehnte lang geduldet wurde, entsteht daraus nie ein Rechtsanspruch.


    Ihr seid doch sonst immer so vernarrt auf Vorschriften, wieso zählt das bei der "korrekten Wasserentnahme" nicht ?