Falsch gebügelt? "gelöst"


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  • Ich habe mal eine Frage an die Triebwagenführer hier. Heute beim Wandern ist mir ein Güterzug entgegen gekommen.
    Habe dazu auch ein Video gemacht (siehe Link). Ist die Pantoauswahl dort richtig?
    Denn das habe ich noch nie gesehen.


    Gruß *hi*


    Rene´


    Bahnvideos II.

  • Vmax hierbei ist 110 km/h.


    Unzulässig wäre es nur, wenn mindestens einer der beiden Stromabnehmer ein Scherenstromabnehmer wäre.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

    Einmal editiert, zuletzt von Prelli ()

  • Die Frage wäre von mir jetzt auch gekommen :D


    Ist das auch der Grund für Einschränkungen von verschiedenen Fahrzeugkombis?
    Weil 101/120 und 120/120 dürfen ja 200km/h, aber 101/101 darf 220km/h - oder liegt das einfach an den Höchstgeschwindigkeiten der Fahrzeuge?

  • @Lemaster121


    ... warum sollte er?


    Mit den mathematisch-technischen Grundlagen des "schwingfähigen Systems" Fahrleitung-Stromabnehmer
    hast Du Dich vorher schon beschäftig, oder eher doch nicht?


    Wir sprechen bei den üblichen Wechselspannungsfahrleitungen über eine statische Anpresskraft von
    ca. 60...80 N. Wesentlich kritischer ist jedoch die dynamsische Anpresskraft bei der Fahrt. Das hat
    seinen Grund darin, einerseits eine sichere Stromabnahme sicherzustellen und andererseits die Ketten-
    fahrleitung, im Durchhang, nicht unnötig anzuheben. Während der Fahrt (selbstverständlich zunehmend
    mit der Geschwindigkeit) kommt es zu Transversalschwingungen (Frequenz von ca. 20 Hz), ausgehend vom
    Anregungspunkt Stromabnehmer, welche sich längs der Fahrleitung fortpflanzen, an Unstetigkeitsstellen
    der Fahrleitung reflektiert werden und zum Fahrzeug zurückkehren. Dort überlagern Sie sich mit den
    ursächlichen dynamischen Vorgängen am Stromabnehmer. Dies führt zu einer Verringerung der dynamischen
    Anpresskraft. Für eine sichere Energieübertragung sollte ein Wert von ca. 40 N nicht unterschritten
    werden, da es sonst im Bereich des Schleiftücks, zu Mirkrolichtbögen und verstärkter punktförmiger
    Erwärmung, folglich also zu erhöhtem Verschleiss, an Schleifstück und Fahrleitung kommt. Einholm-
    stromabnehmer sind aufgrund ihrer geringeren Masse weniger träge als Scherenstromabnehmer. Daher ist
    auch das dynamische Verhalten während der Fahrt bei den Bauarten unterschiedlich. Befinden sich zwei
    gehobene Stromabnehmer, innerhalb eines relativ geringen Abstandes an der Fahrleitung, tritt dieser
    Effekt selbstverständlich verstärkt auf, da die Reflektionszeit abnimmt.
    Bei der Fahrt, mit vorgegebener Konstellation der gehobenen Stromabnehmer (Einfach- oder Mehrfach-
    traktion / Einholm- oder Scherenstromabnehmer), kann man folglich nur noch über eine Begrenzung der
    zulässigen Geschwindigkeit eingreifen, um die vorgenannten Effekte zu minimieren. Ist der Abstand
    zwischen den gehobenen Stromabnehmern zu gering, ist einerseits aus den vorgenannten dynamischen
    Gründen, aber auch wegen einer möglichen zu hohen Erwärmung der Fahrleitung auf geringer Länge,
    die entsprechende Konstellation unzulässig.


    Solltest Du tiefer in diese Materie einteigen wollen, kann ich Dir gerne einige gute Bücher zu diesen
    Themen empfehlen.



    @Fight43dom


    ich bin mir hier nicht zu 100% sicher, welche Stromabnehmer Bauart bei welcher Baureihe verbaut wurde.
    Moderne Ausführungen besitzen keine Hub- und Senkfeder mehr. Hier wird das Heben und Senken direkt
    über Magnetventile und Druckluft realisiert. Dadurch ist auch eine kontinuierliche Überwachung und
    Steuerung der Anpresskraft an die Fahrleitung möglich. Die 101er-Stromabnehmer haben eventuell bereits
    diese Bauart und die 120er nicht?


    ... nur so eine Vermutung / mögliche Erklärung.

    ... Grottenmolch der ersten Stunde und stolz darauf !

    Einmal editiert, zuletzt von RalfK () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Weil 101/120 und 120/120 dürfen ja 200km/h, aber 101/101 darf 220km/h - oder liegt das einfach an den Höchstgeschwindigkeiten der Fahrzeuge?

    Die 120 hat Vmax 200, die 101 hat oder hatte 220. Aber die 101 ist sowieso nur mit Wagen unterwegs die max. 200 laufen dürfen.

    Ganz liebe Grüße an alle meine Fans im Forum!
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  • Laut Regelwerk haben alle eine 220 km/h Zulassung. Gibt's da Quellen für? (Das was außen dran steht ist NICHT die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit)

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