Ich habe mal eine Frage an die Triebwagenführer hier. Heute beim Wandern ist mir ein Güterzug entgegen gekommen.
Habe dazu auch ein Video gemacht (siehe Link). Ist die Pantoauswahl dort richtig?
Denn das habe ich noch nie gesehen.
Gruß
Rene´
Ich habe mal eine Frage an die Triebwagenführer hier. Heute beim Wandern ist mir ein Güterzug entgegen gekommen.
Habe dazu auch ein Video gemacht (siehe Link). Ist die Pantoauswahl dort richtig?
Denn das habe ich noch nie gesehen.
Gruß
Rene´
Ist schon richtig so. Sind ja zwei ES64F4 die nur einen Abnehmer fürs deutsche Netz haben.
Wenn mich nicht alles täuscht haben die 189er von MRCE ja nur einen deutschen Bügel und wenn die Loks
dann eben so stehen vor der Abfahrt dann wird eben so gefahren wie in dem Video.
Vmax hierbei ist 110 km/h.
Unzulässig wäre es nur, wenn mindestens einer der beiden Stromabnehmer ein Scherenstromabnehmer wäre.
Ah OK. Man lernt nie aus! Danke.
Gruß
Rene´
@Gainmaster http://www.tf-ausbildung.de/BahnInfo/saeinstellungen.htm
Dort findest du alles zu erlaubten und verbotenen Stromabnehmereinstellungen.
Jetzt mal ne dumme Frage von mir hinterher - bitte nicht auslachen
Warum denn die Unterschiede zwischen Scheren- und Einholmstromabnehmer?
Bzw. warum einschränkungen bei bestimmten Fahrzeugkombinationen?
Scherenstromabnehmer haben einen höheren Anpressdruck zur Fahrleitung.
Und warum haben die einen höheren Anpressdruck?
Die Frage wäre von mir jetzt auch gekommen
Ist das auch der Grund für Einschränkungen von verschiedenen Fahrzeugkombis?
Weil 101/120 und 120/120 dürfen ja 200km/h, aber 101/101 darf 220km/h - oder liegt das einfach an den Höchstgeschwindigkeiten der Fahrzeuge?
... warum sollte er?
Mit den mathematisch-technischen Grundlagen des "schwingfähigen Systems" Fahrleitung-Stromabnehmer
hast Du Dich vorher schon beschäftig, oder eher doch nicht?
Wir sprechen bei den üblichen Wechselspannungsfahrleitungen über eine statische Anpresskraft von
ca. 60...80 N. Wesentlich kritischer ist jedoch die dynamsische Anpresskraft bei der Fahrt. Das hat
seinen Grund darin, einerseits eine sichere Stromabnahme sicherzustellen und andererseits die Ketten-
fahrleitung, im Durchhang, nicht unnötig anzuheben. Während der Fahrt (selbstverständlich zunehmend
mit der Geschwindigkeit) kommt es zu Transversalschwingungen (Frequenz von ca. 20 Hz), ausgehend vom
Anregungspunkt Stromabnehmer, welche sich längs der Fahrleitung fortpflanzen, an Unstetigkeitsstellen
der Fahrleitung reflektiert werden und zum Fahrzeug zurückkehren. Dort überlagern Sie sich mit den
ursächlichen dynamischen Vorgängen am Stromabnehmer. Dies führt zu einer Verringerung der dynamischen
Anpresskraft. Für eine sichere Energieübertragung sollte ein Wert von ca. 40 N nicht unterschritten
werden, da es sonst im Bereich des Schleiftücks, zu Mirkrolichtbögen und verstärkter punktförmiger
Erwärmung, folglich also zu erhöhtem Verschleiss, an Schleifstück und Fahrleitung kommt. Einholm-
stromabnehmer sind aufgrund ihrer geringeren Masse weniger träge als Scherenstromabnehmer. Daher ist
auch das dynamische Verhalten während der Fahrt bei den Bauarten unterschiedlich. Befinden sich zwei
gehobene Stromabnehmer, innerhalb eines relativ geringen Abstandes an der Fahrleitung, tritt dieser
Effekt selbstverständlich verstärkt auf, da die Reflektionszeit abnimmt.
Bei der Fahrt, mit vorgegebener Konstellation der gehobenen Stromabnehmer (Einfach- oder Mehrfach-
traktion / Einholm- oder Scherenstromabnehmer), kann man folglich nur noch über eine Begrenzung der
zulässigen Geschwindigkeit eingreifen, um die vorgenannten Effekte zu minimieren. Ist der Abstand
zwischen den gehobenen Stromabnehmern zu gering, ist einerseits aus den vorgenannten dynamischen
Gründen, aber auch wegen einer möglichen zu hohen Erwärmung der Fahrleitung auf geringer Länge,
die entsprechende Konstellation unzulässig.
Solltest Du tiefer in diese Materie einteigen wollen, kann ich Dir gerne einige gute Bücher zu diesen
Themen empfehlen.
ich bin mir hier nicht zu 100% sicher, welche Stromabnehmer Bauart bei welcher Baureihe verbaut wurde.
Moderne Ausführungen besitzen keine Hub- und Senkfeder mehr. Hier wird das Heben und Senken direkt
über Magnetventile und Druckluft realisiert. Dadurch ist auch eine kontinuierliche Überwachung und
Steuerung der Anpresskraft an die Fahrleitung möglich. Die 101er-Stromabnehmer haben eventuell bereits
diese Bauart und die 120er nicht?
... nur so eine Vermutung / mögliche Erklärung.
Weil 101/120 und 120/120 dürfen ja 200km/h, aber 101/101 darf 220km/h - oder liegt das einfach an den Höchstgeschwindigkeiten der Fahrzeuge?
Die 120 hat Vmax 200, die 101 hat oder hatte 220. Aber die 101 ist sowieso nur mit Wagen unterwegs die max. 200 laufen dürfen.
Klingt plausibel .... danke euch.
Ja mit den Vmax der einzelnen Loks habe ich mich zugegebenerweise grad nicht beschäftigt weil Zeitmangel
Es hatten nur einige 101 eine Zulassung für 220 km/h. Ich meine das sind 101 124, 101 126, 101 130, 101 131, alle anderen nur für 200 km/h. Technisch gesehen können die 101er 220 km/h fahren.
Laut Regelwerk haben alle eine 220 km/h Zulassung. Gibt's da Quellen für? (Das was außen dran steht ist NICHT die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit)
Das ist die Geschwindigkeit, mit welcher die Lok geschleppt werden könnte.
War irgendwo in den Weiten hier schon mal Thema.
@Barrett: Was ist das für eine Geschwindigkeitsangabe die außen drauf steht?
Das ist die Abschlepp-Geschwindigkeit falls die Lok ohne "eigende" Antriebskraft als "Wagen" in einen Zugverband mitläuft.
Die Muss seit ein paar Jahren nun immer an den Rahmen des Schienenfahrzeuges angeschrieben sein.
Gruß
Nur mehr die MET-Loks der 101 duerfen 220 fahren. Alle anderen sind nur mehr auf 200 zugelassen.
Behauptet wikipedia, muss also nicht stimmen, vorallem da es dazu keine Quelle gibt.