Signalisierung und Beschilderung

  • Eine Frage zum Streckenbau!


    Werden Signale und Beschilderungen immer nur in Fahrtrichtung "Rechts" aufgestellt oder auch anders?
    Gerade in Bereichen wo der TF nicht so gut schauen...
    Gibt es dabei ausnahmeregelungen?
    Ich habe das bis jetzt noch nirgendwo gesehen...


    Gruß Marcel

    Eisenbahner im Betriebsdienst - DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee
    Baureihenbefähigung: 111, 146.2, 147, 218, 245, 401/402, 407, 425/426, 611, 612, 628.4, 650

  • Schachbretttafeln gibts übrigens hier im Download.
    Eine Spende vom netten Holzlaender, der sie bastelte!
    In hoher und niedriger Ausführung.
    Danke nochmal! :)

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • Moin,


    es gibt auch Signale, die ohne Schachbrettafeln links vom Gleis aufgestellt werden. Diese werden dann in den örtlichen Richtlinien zum Streckenfahrplan veröffentlicht. Beispiel: zweigleisige Hauptbahn, Einfahrt in einen Bahnhof (KS-signalisiert) Beide Einfahrsignale fürs linke und rechte Streckengleis stehen links und rechts des Gleiskörpers. Ohne Schachbretttafel! Ebenso deren Vorsignale. Schuster und sein Team haben das bei ihren KS-Signalen berücksichtigt. Es gibt rechts- und linksgeknickte. Bei HV ist diese Aufstellweise aber eher unüblich.


    Gruß, Jan

  • Das hat auch damit zu tun, dass der Lichtraum zwischen den Gleisen für die Maste nicht ausreicht, für geknickte schon gleich gar nicht.
    Mann müsste die Gleise weiter auseinander legen. Deshalb gilt bei zweigleisigen Hauptstrecken mit Gleiswechselbetrieb, Signale immer aussen.
    Im KS- und im HV- Paket gibts auch für spezielle Fälle verschiedene gerade Maste mit den entsprechenden Mastschildern um Signale zwischen die Gleise zu stellen. Daran kann man die mit SB gekennzeichneten Signale anbauen.
    Hier was über Gleisabstand. Mindestens 4,60 m für Signale zwischen den Gleisen. Hagen-Siegen hat 4,2 in der Trackrule!
    Also nichts dazwischen erlaubt, sonst knirschts gewaltig. ;(
    StS

    Keine Hilfe und Auskunft per PN, da meist von allgemeinem Interesse. Diese Fragen bitte im Forum stellen.

  • Grundsätzlich gilt in Deutschland das „Rechtsfahrgebot“.

    Seine Auswirkungen auf den Bau und Betrieb der Eisenbahnen werden in der „EBO“ (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2012 (BGBl. I S. 1703) geändert worden ist) mit Gesetzeskraft festgeschrieben.


    Hier heißt es in


    "§ 38 Fahrordnung
    Auf zweigleisigen Bahnen ist rechts zu fahren. Hiervon kann abgewichen werden
    1. in Bahnhöfen und bei der Einführung von Streckengleisen in Bahnhöfe,
    2. zwischen einem Bahnhof und einer Abzweigstelle oder Anschlußstelle oder einem benachbarten Bahnhof, der nur an eines der beiden Streckengleise angeschlossen ist,
    3. bei Gleiswechselbetrieb,
    4. bei Sperrung oder Belegung des rechten Gleises,
    5. bei Arbeitszügen und Arbeitswagen,
    6. bei Hilfszügen,
    7. bei zurückkehrenden Schiebelokomotiven,
    8. bei Nebenfahrzeugen."


    Die betrieblichen Regelungen hierzu befinden sich in der „Konzernrichtlinie 408 – Züge fahren und Rangieren (KoRil 408)“ – früher einfach nur „FV“ – und der „Richtlinie 301 - Signalbuch (Ril 301)“ - früher einfach nur „SB“.


    In den Ril 301 findet sich unter der Regelwerksnummer 301.0002 unter „2 Allgemeine Bestimmungen für Signale“

    "(3) Ortsfeste Signale sowie die Langsamfahrsignale Lf 1, Lf 2 und Lf 3, das Schutzhaltsignal Sh 2 und die Signale El 3, El 4 und El 5 befinden sich in der Regel unmittelbar rechts – auf zweigleisigen Strecken für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung auf der freien Strecke unmittelbar links – neben oder über dem Gleis, zu dem sie gehören."


    Auf Strecken mit Gleiswechselbetrieb (GWB) – hierzu gehören alle Neubaustrecken und zunehmend auch die zweigleisigen Hauptstrecken – stehen also die Signale für das in Fahrtrichtung rechte Gleis unmittelbar rechts neben oder über diesem, für das in Fahrtrichtung linke Gleis, welches im GWB entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren werden kann, unmittelbar links neben oder über diesem Gleis.


    Die Abbildung auf Seite 20 des TRAIN SIM MAGAZINs 6/2012 ist daher irreführend: Bei ausreichenden Platzverhältnissen stehen die Signale ebenerdig links vom linken Gleis, bei eingeschränktem Platz ggf. auf einer Signalbrücke mittig über dem linken Gleis – aber niemals auf einer Signalbrücke rechts vom linken Gleis.


    Auch German Railroads hat seinerzeit bei dem MSTS-Add-On „Schnelltriebwagen auf der Rollbahn“ einen Fehler begangen: In Höhe der Hauptsignale des in Fahrtrichtung linken Gleises wurden zusätzlich rechts von diesem Gleis in großen Mengen Signale Ne 4 (Schachbrettafeln) aufgestellt – zwar falsch, aber angeblich auf einer Information der DB AG beruhend…


    … die Ril 301 sagt natürlich „Ne 4 – Schachbretttafel“ (mit drei t), da ich jedoch seit 1995 im Ruhestand bin, bleibe ich bei zwei t ...


    Gruß Volker

  • Hallo Safter,


    durch den Black Friday bei Steam hat sich die Antwort etwas verzögert.


    Ich besitze berufsbedingt eine Reihe von Vorschriften von DR (alt) über DB bis zu DR (neu). Meine älteste FV stammt vom 01.April 1944 (der Pleitegeier wurde nach Kriegsende geschwärzt), meine jüngste wurde 1989 in der DDR gedruckt (Karl-Marx-Werk Pößneck), sie sollte ab 01.Januar 1990 gelten. Dieser Zeitpunkt wurde aber bereits vor der Wende per „Drucksachenbekanntmachungsblatt der DR“ vom 15.September 1989 auf den 01.September 1990 verschoben, weitere wendebedingte Anpassungen erfolgten zum 01.März 1991.


    All diesen Vorschriften, auch der EBO und dem SB, ist das DIN A5-Format - gebunden oder geheftet - gemeinsam, die Stärke der älteren FVen beträgt 1,5 cm, die der jüngsten 3 cm – wegen des holzhaltigen Papiers.


    Nach dem 01.Januar 1994 (Vereinigung von DB und DR zur DB AG) war der Begriff „Vorschrift“ streng verpönt, er wurde durch die Formulierung „Konzern-Richtlinie (KoRil)“ oder „Richtlinie (Ril)“ ersetzt. Das Papierformat wurde in DIN A4 – Loseblattform – geändert, die Stärke erheblich gesteigert: Die KoRil 408 benötigt heute einen Ordner mit breitem Rücken …


    Auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes findest Du unter „Eisenbahnrecht des Bundes“ die Rechtsverordnungen mit Gesetzescharakter, u.a. EBO (Link) und ESO (Link und pdf-Datei).


    Zum Regelwerk der DB AG findet sich hier eine Zusammenstellung, die man (-> rechts unten) herunterladen kann. In dieser pdf-Datei sind weitere Links enthalten, u.a. einer zum Regelwerk 301 (Signalbuch) und zwei zum Regelwerk 408 (Züge fahren und Rangieren).


    Gruß Volker

  • Hallo Volker,
    Danke für die ausführliche Info. Wenn man das Material, das Dir zur Verfügung steht veröffentlichen darf, könnte man es doch Scannen und hier im Downloadbereich zur Verfügung stellen.
    Die ganzen Objekt-, Szenario,- und Strecken Auer hier wären bestimmt dankbar dafür.
    Ja, ich weiß, kleiner Finger ganze Hand und so. Ist ja nur eine Idee.

  • Safter: Ich denke, den meisten Bastlern werden die aktuellen Fassungen von EBO und Rils ausreichen - und die stehen ja alle frei zur Verfügung, wie Volker schon schrieb.


    Nachdem die Regelwerke nun bestens präsentiert wurden, bleibt noch festzuhalten, dass auch die Planer in der Realität nicht immer alles im Blick haben. Zwei Anekdoten:


    Relativ bekannt geworden ist das "doppelte Einfahrsignal" in K-Mühlheim. Umso kurioser, wenn man bedenkt, dass das EBA an der Baufreigabe beteiligt war...


    Ich habe auch ein Foto vorliegen (kann ich aus urheberrechtlichen Gründen leider nicht zeigen), auf dem an einer zweigleisigen Strecke das Signal fürs linke Streckengleis wegen des geringen Parallelgleisabstandes korrekterweise links platziert ist. Schließlich kam jedoch ein schlauer Mensch auf die Idee, dort zwischen beiden Streckengleisen eine Schachbretttafel zu platzieren. Diese ragte unübersehbar ins Lichtraumprofil. Ob es dort schlussendlich krachte, ist mir leider nicht überliefert.


    Es wird sicher noch einige weitere Kuriositäten dieser Art geben...


    Viele Grüße,
    Benjamin

  • ...Wenn man das Material, das Dir zur Verfügung steht veröffentlichen darf, könnte man es doch Scannen und hier im Downloadbereich zur Verfügung stellen...


    Hiergegen würde die DB AG als Rechtsnachfolgerin von DB und DR (neu) Einspruch erheben. Zitate sind selbstverständlich mit Quellenangabe zulässig, die Vervielfältigung auf „photomechanischem Wege“ und anschließende Veröffentlichung im Internet jedoch nicht.


    Daß die Konzern-Tochter DB Netz AG ihr Regelwerk – zumindest teilweise - so „freigebig“ zur Verfügung stellt, hängt mit dem Verlust der früheren Monopolstellung von DB/DR und der Verpflichtung zusammen, allen Interessenten einen diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz zu gewähren. Ein EVU (Eisenbahn-Verkehrs-Unternehmen, z.B. Abellio) muß dem Eisenbahn-Bundesamt beim Zulassungsantrag die Kenntnis der aktuell gültigen Gesetze, Rechtsverordnungen und Ausführungsbestimmungen nachweisen.


    Wie Benjamin schreibt, sollte uns der hier erreichbare Wissensstand im allgemeinen genügen, spezielle Fragen – z.B. bayerisches Ruhehalt- oder Schmetterlingssignal) können aber jederzeit recherchiert werden.


    Zum Schluß noch meine kleinste Fahrdienstvorschrift (Taschenbuch-Format DIN A6, 2 cm dick):



    Gruß Volker


  • Relativ bekannt geworden ist das "doppelte Einfahrsignal" in K-Mühlheim. Umso kurioser, wenn man bedenkt, dass das EBA an der Baufreigabe beteiligt war...


    Wobei das absolut korrekt ist so wie es ist, eine Strecke hat maximal 2 Gleise, deshalb steht das rechte der beiden links vom Gleis (gegengleis der 2gleisigen Strecke rechts) und das linke rechts vom Gleis.

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  • … die Ril 301 sagt natürlich „Ne 4 – Schachbretttafel“ (mit drei t), da ich jedoch seit 1995 im Ruhestand bin, bleibe ich bei zwei t ...


    Gruß Volker


    Sehr guter Artikel...und am Schluss musste ich schmunzeln (für die Farcebug- Generation: LOL!)...man muss ja nicht jeden Unfug mitmachen...


    Grß, Ralf

    DTG = DumpTrashGarbage

    Rivet = Refund, Regret, Refused


  • Wobei das absolut korrekt ist so wie es ist, eine Strecke hat maximal 2 Gleise, deshalb steht das rechte der beiden links vom Gleis (gegengleis der 2gleisigen Strecke rechts) und das linke rechts vom Gleis.


    Da muss ich widersprechen: Im Normalfall gilt diese Regel zwar - oberstes Gebot ist aber die Eindeutigkeit der Signale. Lass mal bei Dunkelheit dort eine Lampe ausfallen... Ebenso abenteuerlich dürfte es sein, mit Vr0 auf eines der beiden Signale zuzufahren, vielleicht noch mit geändertem Signalbild nach Passieren des Vorsignals. Bedenkt man dann noch, dass man in einer S-Kurve auf die beiden Signale zufährt... 8o


    Im Infrastruktur-Handbuch steht zum Thema:

    Zitat

    Aufgrund örtlicher Besonderheiten kann von den Regeln abgewichen werden; wichtig ist in jedem Fall, dass die Zuordnung von Gleis und Signal eindeutig ist.


    Letzteres ist insbesondere bei Dunkelheit nicht mehr gegeben, insofern ist die Nähe beider Signale so unzulässig. Inzwischen existiert diese Konstellation in K-Mülheim ja auch nicht mehr. Das rechte der beiden Signale wurde längs des Gleises zurückversetzt und hat sogar den Weg auf die rechte Seite des linken Streckengleises gefunden (vgl. Google Earth). Bei Bing-Maps sieht man in der Vogelperspektive, dass das Signal nun auch richtigerweise eine Schachbretttafel links vom Gleis hat. DEN Aufwand wird man nicht zum Spaß betrieben haben :)


    Und um nochmal den Bogen zum Anfang des Themas zu schlagen, will ich noch zwei Besonderheiten zum Thema Signalstandorte erwähnen:


    - Die "Signale-links-vom-Gleis"-Regel greift auf freier Strecke übrigens nicht, wenn die zweigleisige Strecke betrieblich als mehrfach eingleisige Strecke geführt wird. Trifft z.B. auf die Berliner Stadtbahn zu (im letzten Bild dieses Beitrags zu sehen).


    - Es gibt (wie im Signalbuch vermerkt) Signale, die rechts vom Gleis stehen und trotzdem eine Schachbretttafel benötigen. Das gilt, wenn es eigentlich links stehen müsste (Bsp. K-Mülheim in diesem Beitrag) und wenn das Signal mehr als 10 Meter vom Gleis entfernt steht. Ebenso, wenn das Signal ein ganzes Gleis weiter rechts steht (wurde bspw. im Bhf. Lübbenau im Zuge des Umbaus so gehandhabt). Für die 10m-Regel hab ich aber kein Beispiel parat.


    Viele Grüße,
    Benjamin