BR 146.2 als P160 Variante auf der Basis der vR 185.2


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  • Wurde offline genommen weil das Repaint nicht von TTB gewünscht war.

    Das kann Rail-sim.de natuerlich machen. Die Webseite gehoert Privatperson(en) und er/sie kann sicherlich löschen was sie wollen. Das hat nichts mit: "Das darf man nicht" oder "Dafür braucht man eine Erlaubnis" zu tun. Wenn TTB und Rail-sim.de sich verstaendigen, dass alle Inhalte die TTB stoeren geloescht werden sollen, dann ist das Ok und wird passieren. Das hat nichts mit der rechtlichen Situation zu tun!


    TTB Dostos (wahrscheinlich auch für das Reloaded Pack) DB Regio Mittelelbe, musste selbst auch offline genommen werden

    Dann ist Rail-sim.de einfach die falsche Webseite fuer so ein Projekt. Dann eben eine andere..

    Einmal editiert, zuletzt von StefanDD () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von StefanDD mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • StefanDD ich wollte dich keinesfalls angreifen, deine Arbeit schmälern oder gar irgendeine Diskussion lostreten.

    Mir ist es nur bereits selbst passiert, dass ich einige meiner Downloads, die ebenfalls keine Originaldateien enthielten, auf Wunsch des PW-Herstellers runternehmen musste.

    Ich wollte nur meine Erfahrungen teilen, bevor du ggf. noch vor demselben Problem stehst. Ich kann deine Meinung hierzu sehr gut nachvollziehen und auch die Faktenlage ist mir durchaus bekannt.

    StrgC - StrgV. Learning by doing.

    Triebfahrzeugführer Dieselnetz Köln / DB Regio NRW

  • StefanDD Mir ist es nur bereits selbst passiert, dass ich einige meiner Downloads, die ebenfalls keine Originaldateien enthielten, auf Wunsch des PW-Herstellers runternehmen musste.

    Ich hoffe sehr, Du bietest sie dann mittlerweile anderswo an - im Ernst. Wenn der Betreiber dieser Webseite einen derart vorauseilenden Gehorsam gegenüber PW Herstellern an den Tag legt, solltest Du Deine Arbeit einfach anderswo anbieten.

  • Ich veraendere ueberhaupt kein Skript -- wo kommt denn diese Annahme her?

    Du veränderts was an einem Fahrzeug von vR. Wir wissen das vR vorher gefragt werden möchte. Und Anstandshalber fragt man vorher nach, da man von vR ein Fahrzeug verändert.

    Wir hatten schon etliche Anliegen von Herstellern mit der Bitte was Offline zu nehmen.

    Die Webseite gehoert Privatperson(en) und er/sie kann sicherlich löschen was sie wollen

    Woher kommt diese Annahme? Hier wird nichts gelöscht aus reiner Willkür!

    Dann ist Rail-sim.de einfach die falsche Webseite fuer so ein Projekt. Dann eben eine andere..

    Du verstehst es nicht. Es liegt auf den ganzen Sachen eine Urheberrecht. Wenn der Ersteller das nicht will, dann kommts weg. Und einfach mal eine PN schreiben um zu Fragen kostet nix.

    Ob du es glaubst oder nicht. Alles was hier von mir ist hat eine Genehmigung. Und warum? Weil es der Anstand so will.

    Jetzt sagen wir mal du Veröffentlicht das jetzt und vR kommt an und sagt bitte Offline nehmen. Dann ist es so. Es ist einfach ein Hinweis das man das ganze vorher klären sollte um es auch veröffentlichen zu können.

    Wenn der Betreiber dieser Webseite einen derart vorauseilenden Gehorsam gegenüber PW Herstellern an den Tag legt, solltest Du Deine Arbeit einfach anderswo anbieten.

    Jetzt mal ohne Witz, legt dir mal einen andern Ton hier an! Rail-Sim was zu unterstellen ist das letzte!

    Du kennst dich bestimmt nicht mit der Rechtslage aus, sonst würdest du nicht sowas schreiben. Rail-Sim würde sich Strafbar machen wenn wir der Bitte eines Herstellers nicht nachkommen würden. So einfach ist das ganze.

  • Paywareentwickler können viel fordern, wie Freewareentwickler ebenfalls. Ob es dann auch so umgesetzt wird ist die andere Frage. In Deutschland muss man sich ne Genehmigung bei VR einholen um ein Repaint von deren Entwicklungen veröffentlichen zu können.

    Auf anderen Seiten in der EU gibt es massenhaft Repaints von VR Material, wo keine offizielle Genehmigung vorliegt. Und ist bis Heute was passiert? Nein.

    Am Ende des Tages passiert gar nichts, da es um Freeware geht. Kein Gericht in Deutschland würde da ne Klage zulassen. Ausser sie haben zu viel Zeit wie in Südbaden mit dem CanG damals.


    Analog dazu ein Beispiel: Ich nehme mir mit dem Handy ein Konzert meiner Lieblingsgruppe im Konzert auf. Ich besuche nur Konzerte wo es die Künstler auch ausdrücklich erlauben. Dann erstelle ich von diesem Konzert ein Remaster und verbreite es über YouTube. Klar hat der Künstler das Recht an seiner Musik und Performance. Aber ich habe das Recht an genau dem Remaster.

    Wenn ich das dann in ein Forum stelle, wo Fans selbstmitgetapte Konzertmitschnitte kostenlos tauschen, ist das ebenfalls kein Thema. Und ich höre nur Musik bei denen das den Künstlern mehr oder minder egal ist. Ist ja Werbung für selbige.


    VR könnte wenn Ulf wollte den liberalen Weg auch gehen, das jeder Repainter machen kann wie er mag. Es gäbe garantiert mehr Leute, die seine Entwicklungen kaufen würden. Mich eingenommen, da mir noch sooo viel fehlt.


    Klar hat Ulf das Copyright auf seinem Model. Aber ich hab das Copyright auf dem Repaint. Da von mir erstellt. Nur hilft einem ein Copyright bei Freeware, genau nix. Klar kann man dies und jenes reinschreiben. Bringt nur am Ende des Tages nichts. Copyright das es Rechtsgültig ist, muss man sich eintragen lassen. Einfach nur ein Copyright in eine Redme schreiben kann jeder. Bringt aber im Zweifelsfall vor Gericht nichts, da nicht eingetragen. Und genau danach ob es eingetragen ist oder nicht wird der Richter fragen. Und das kostet Geld, was glaube ich ebenfalls keiner macht bei Freeware....


    Lange Rede und gar kein Sinn. Wenn es um Freeware und kostenlose Mods geht, da möchte ich ein Gericht sehen, wo da verhandelt wird. Denn einen finanziellen Schaden gibt es ja keinen.

    Vielleicht sogar im Gegenteil, das sich gerade manche wegen Mods noch ein Model kaufen.

    Und das muss der Paywareemtwickler erst mal nachweisen, das durch Freeware ein finanzieller Schaden entstanden ist.


    VR kann es so machen wie sie es auch immer für richtig halten es zu tun. Es ist alleine deren Entscheidung was wir akzeptieren müssen.

    Und VR hat sehr tolle Sachen entwickelt.


    Ich greife hier keinen der Paywarehersteller in irgendeiner Form an oder unterstelle ihnen etwas.

    Das Geschriebene dient nur der Veranschaulichung.... ebenfalls möchte ich hiermit auch keine Aufruhr im Forum erzeugen, was mir wichtig zu erwähnen ist.

    Es ist alles was ich geschrieben habe absolut sachlich, nett und höflich gemeint.


    Liebe Grüße Julia <3

    I'm well dressed, waiting on the last train. But things have changed (Bob Dylan)

    Einmal editiert, zuletzt von Julia ()

  • Aber ich hab das Copyright auf dem Repaint. Da von mir erstellt

    DA muss ich dich enttäuschen und das aus einem banalem Grund: Markenschutzrecht.

    Du hast zwar das Repaint erstellt, aber im selben Atemzug jegliches Copyright verloren, sobald du ein/e eingetragene/s Design/Marke verwendest, ohne die erlaubnis/lizenz zu haben und das ist ein juristischer fakt, dabei ist es vollkommen egal ob Freeware oder nicht.


    Bestes Beispiel ist aktuell die SBB, was hier Thema ist/war im Forum.

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • DA muss ich dich enttäuschen und das aus einem banalem Grund: Markenschutzrecht.

    Was sich vor Gericht schon durchaus bestreiten lässt. Es gibt noch keine höchstrichterliche Interpretation, ob das nicht kommerzielle Verbreiten von Repaints über dieses Forum eine Markenrechtsverletzung ist. Markenschutz gilt nur im gewerblichen oder geschäftsmäßigen Verkehr. Und es ist zumindest strittig, ob das Forum das erfüllt.


    Du verlierst das Urheberrecht nicht, wenn du Markenrecht oder Urhebrrrecht verletzt. Gab schon genug Urteile, wo urheberrechtverletzende Werke selbst Urheberrecht genießen.


    Was bei vR aber erstmal unstrittig ist, wäre das Urheberrecht. Ein Repaint ist ja ein abgeleitetes Werk des Originalproduktes, da min. durch die Bin und Texturen Teile des Originals verwendest. Und das darf vR durchaus verbieten. Die nötige Schöpfungshöhe wird das vR-Originalprodukt auf jeden Fall haben. Ob das auch am Ende vor dem BGH Bestand hat, steht auf einem anderen Blatt.

  • Wenn ich mir das z.B. Pepsi Logo auf das Auto male, kann es Pepsico durchaus verbieten das ich damit rumfahre, da sie die Markenrechte am Logo haben.


    Genau wie mit den Ansagen der S-Bahn Berlin, da hat die DB AG die Markenrechte dran und kann bestimmen wer sie verwendet und wer nicht.


    Die häufigste Form der Marke ist die Wortmarke, welche aus einzelnen oder mehreren Wörtern (z.B. Lego, Mercedes, Lego system, Mercedes Benz), aus Buchstaben und Zahlen (z.B. BMW, SLK, 501, 4711, A4) sowie Sätzen und Texten (z.B. "Nichts ist unmöglich - Toyota", "Tupperware - die Marke mit der Frische") bestehen kann. Sehr oft werden auch Bildmarken verwendet. Zulässig sind dabei Abbildungen jeder Art, sofern ihre Unterscheidungskraft eindeutig zu erkennen ist (z.B. vier Ringe von Audi, stilisierte Blume von Joop!). Als Wortbildmarken gelten die Kombination von Abbildungen und Wörtern (z.B. schwarzes und weißes Pferd mit dem Schriftzug Mustang, ein Krokodil mit dem Schriftzug Lacoste) und die besondere grafische Gestaltung von Wörtern, Buchstaben oder Zahlen (z.B. Davidoff Cool Water). Neuere Formen stellen die dreidimensionale Marke (z.B. BiC-Kugelschreiber, Odol-Mundwasserflasche), die Farbmarke (z.B. lila Farbe für Milka) die Hörmarke (z.B. Jingle eines Radiosenders) und die Bewegungsmarke (eine Abfolge bewegter Bilder) dar.


    [...]


    Die dritte Möglichkeit Markenschutz zu erlangen ist die notorische Bekanntheit einer Marke im Sinne der Pariser Verbandsübereinkunft (§ 4 Nr. 3 MarkenG). Notorische Bekanntheit bedeutet, dass der Gebrauch einer Marke untersagt ist bzw. eine Marke auf Antrag gelöscht wird, wenn eine Verwechslungsgefahr mit einer notorisch bekannten Marke in einem anderen Verbandsland besteht. Die Eintragung der notorisch bekannten Marke in ein Markenregister ist nicht erforderlich. Ein Beispiel für eine notorisch bekannte Marke ist der Mercedesstern.


    Wie man liest, kann einem sogar Mercedes in die Parade fahren, wenn man dessen Mercedesstern benutzt ohne Erlaubnis.

    Es braucht nur einer Schlechte Laune haben in der Firma und schon ist die sache gegessen.


    Deswegen lieber fragen, tut nicht weh und beseitigt alle Unklarheiten.

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Zum Steuerwagenproblem hätte ich noch folgendes:


    Das Projekt scheint aber auch eingeschlafen zu sein...

    Der Steuerwagen liegt immer noch bei mir auf Platte und könnte theoretisch von mir veröffentlicht werden..... Großes Problem: Das Skript von Niclas Lindner ist nach wie vor noch sehr fehlerhaft was den Fahrspaß mit diesem umgebauten Steuerwagen sehr stark beeinträchtigt.

    Es tritt nämlich sehr regelmäßig das Problem auf, dass sich beim Stw. von einem aufs andere Mal keine Leistung mehr aufschalten lässt.... Wurde beim Original-Fahrzeug von NL glaube ich bis heute nicht gefixt..... Ist mir zumindest nicht bekannt.....


    Vielleicht hat ja jemand eine Lösung für das Problem, dann könnte man ihn doch noch veröffentlichen....


    So "unfertig" mit dem Bug will den wahrscheinlich keiner haben....


    Gruß TrainFW

  • …Großes Problem: Das Skript von "... " Lindner ist nach wie vor noch sehr fehlerhaft…

    Entschuldige mich, aber so etwas respektloses habe ich noch nie gehört! Wenn einem das was jemand entwickelt oder entwickelt hat nicht gefällt oder es dort Fehler gibt, besteht überhaupt kein Recht, eine Person mit solch einem Kommentar anzugreifen!

    Wenn man schreibt: „…Fahrzeug macht keinen Spaß…“ ist das was anderes als wenn man mit einer Respektlosigkeit schreibt: „…das Skript von „... “ Lindner…“!

    Das ist wirklich menschenverachtend!

    Ich will dazu auch keine Rechtfertigung sehen, ich lass das einfach mal so stehen.