Zugdeckungssignal zum Kuppeln von Zugteilen auf Kennlicht schalten


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  • Hallo,

    ich baue derzeit einen Bahnhof, an dem Züge planmäßig geflügelt und vereinigt werden sollen. Dazu benutze ich die KS Signale von SignalTeam und die Sperrsignale von CMD.


    Der 1. Zug fährt vom einen Streckenast in den Bahnhof, fährt an einem Zugdeckungssignal vorbei und hält dann zwischen diesem und dem Asig an.

    Anschließend fährt der 2. Zug vom anderen Streckenast ein. Das Zugdeckungssignal zeigt Hp0, das Esig Ks2 mit Zs3 Kz 6 und Zs3v Kz 2. Dann folgt ein alleinstehendes Zs3 Kz 2. So kann ich mit dem 2. Zug bis vor das Zugdeckungssignal fahren. Dieses springt dann in der Realität nach ein paar Sekunden wieder auf Kennlicht, sodass ich aufkuppeln kann. Das passiert im TS allerdings nicht, das Zugdeckungssignal zeigt weiterhin Hp0.


    Weder in der Anleitung der KS-Signale und Signaltrigger noch hier im Forum konnte ich eine Lösung für dieses Problem finden, es kann aber sein dass ich etwas übersehen habe.

    Ich würde mich über Tipps freuen, vielleicht weiß ja jemand wie man damit umgeht oder hat zumindest eine Idee.


    Gruß Valentin

  • ValentinR


    Hallo schaue dir die PDF Anleitung zu den Schuster HV-Signalen V9.8 mal auf Seite 28ff. an.

    Da wird zum Thema Schutz- und Sperrsignale und deren Einsatz einiges beschrieben.

    Gruß Andreas

    Wer Tippfehler findet darf sie behalten. Auf diesen Fehlern liegt kein (C).
    Auch ist das Repainten derartiger Fehler erlaubt und sogar erwünscht. *closed*

    Einmal editiert, zuletzt von adorm ()

  • Hallo adorm,

    vielen Dank für den Tipp.


    Leider steht auch in der HV Anleitung nicht mehr als in der KS Anleitung. Im Prinzip funktioniert ja das Zugdeckungssignal auch so wie in der Anleitung beschrieben, bis auf die Funktion dass es nachdem ein Zug vor ihm hält auf Kennlicht wechselt.


    Gruß Valentin

  • Um welchen Bahnhof handelt es sich denn?

    Ich kenne zumindest keinen Bahnhof, wo du auf "Kennlicht" auf ein anderen Zug fährst, das geht in der Regel mit einem SH1! Egal jetzt, ob es KS oder H/V Signale sind. Ein Kennlicht ist keine Zustimmung zur Rangier oder Zugfahrt. Also wenn müsste da ein SH1 trigger rein und kein Kennlicht gezeigt werden.

  • Ein Kennlicht ist keine Zustimmung zur Rangier oder Zugfahrt.

    So so, dann lieber nochmal die Unterlagen durchgucken bevor es peinlich wird. Es passiert genauso wie Valentin das oben beschrieben hat und zwar deutschlandweit

  • Ein Kennlicht ist keine Zustimmung zur Rangier oder Zugfahrt.

    Naja... Das Kennlicht sagt aus, dass das Signal für die aktuelle Fahrstraße nicht gültig ist (=betrieblich abgeschalten). Somit gilt erst das nächste Signal. Also klar, das Kennlicht ist kein Fahrtbegriff, aber eben auch kein haltzeigendes Signal. Deswegen ist eigentlich die Weiterfahrt gewährleistet. Man kann hier höchstens vom Anfahren gegen ein haltzeigendes Signal sprechen. Aber da die Zugvereinigung planmäßig ist, wird diese Regel wahrscheinlich ungültig.


  • Ich kenne zumindest keinen Bahnhof, wo du auf "Kennlicht" auf ein anderen Zug fährst, das geht in der Regel mit einem SH1!


    Markt Schwaben, Neufahrn, Dachau Bahnhof, München Ost Wendeanlage, Steinhausen, Höllriegelskreuth, Würzburg Hbf, Nürnberg Hbf, Hamburg Hbf, Hannover Hbf, Mühldorf (Oberbay), Tutzing, Garmisch-Partenkirchen und Karlsruhe Hbf fallen mir jetzt mal so auf die schnelle ein.

    Aus dem Walkman tönt es grell - den Nachbarn juckt´s im Trommelfell.

  • Markt Schwaben, Neufahrn, Dachau Bahnhof, München Ost Wendeanlage, Steinhausen, ...

    Okay, also ich bin bisher in Heilbronn Hbf nur auf Hp0 ran gefahren und dann mit SH1 an dem Zug, genau so wie Mühlacker. In Stuttgart bin ich mir tatsächlich nicht sicher, ob dann nicht auch ein Sh1 kommt. Die Bahnhöfe sind mir tatsächlich nicht bekannt, bzw musste ich dort noch nicht kuppeln.

    Raptor
    Also du willst mir erzählen, das ein "Kennlicht" ein Fahrtbegriff zeigt? Es zeigt, wie schon angemerkt wurde, das für den einsgestelten Fahrweg das Signal betrieblich abgeschaltet wurde. Wie und wo du daran vorbei fahren darfst, kommt auf die Sicht auf das nächste Signal oder eben dem Streckenbuch an. Aber an sich ist ein Kennlicht keine Zustimmung zur Vorbeifahrt. Bevor man nochmal schreibt, das man sich hier lächerlich macht, vielleicht an die eigene Nase fassen.

    BR-218
    Jap, wie ich aber auch geschrieben hatte, eben mit Trigger, mir war aber eben nicht bekannt, das dies teilweise auch mit Kennlicht so funktioniert.

    Man müsste dann eher im Streckeneditor gucken und schauen was da eingebaut wurde. Denke so von außen wird man das nicht feststellen können.

  • Also du willst mir erzählen, das ein "Kennlicht" ein Fahrtbegriff zeigt? Es zeigt, wie schon angemerkt wurde, das für den einsgestelten Fahrweg das Signal betrieblich abgeschaltet wurde. Wie und wo du daran vorbei fahren darfst, kommt auf die Sicht auf das nächste Signal oder eben dem Streckenbuch an. Aber an sich ist ein Kennlicht keine Zustimmung zur Vorbeifahrt.

    Tilmann gemäß Ril 408.4813, die meines Wissens nach für alle EVU, die auf Infrastruktur der DB InfraGO AG verkehren, gültig ist, laut Punkt (2) a) darf zum Kuppeln von Zugteilen, was hier ja praktiziert wird, auf eine Zustimmung des Weichenwärters verzichtet werden.
    Mal abgesehen davon, dass hier also weder eine Zustimmung per z.B. Sh 1, noch eine Zustimmung zu einer Zugfahrt erforderlich ist, gilt das Kenntlich gemäß 408.2331 Absatz 2, Punkt (1) g) durchaus als Zustimmung zur Abfahrt, insofern es im Streckenbuch zugelassen ist.
    Das Verfahren, auf ein Halt zeigendes Deckungssignal einzufahren, das anschließend auf Kennlicht schaltet um das Kuppeln zweier Zugteile zu erlauben, wird auch hier in der Region nicht selten angewendet.
    Das größte Beispiel hierfür wäre wohl der Kölner Hbf, in dem täglich einige Regional- und Fernverkehrszüge gestärkt werden, andere z.B. der Bahnhof Lindern entlang der Grenzlandbahn in dem jede Stunde die beiden Zugteile der RB33 kuppeln oder gar Remagen, wo transRegio die Mittelrheinbahn verstärkt.


    Bevor man nochmal schreibt, das man sich hier lächerlich macht, vielleicht an die eigene Nase fassen.

    Diese gesamte Diskussion über Betriebsverfahren sowie vor allem die Mutmaßung zur Qualifikation einzelner Personale ist hier eigentlich absolut *off*

    StrgC - StrgV. Learning by doing.

    Triebfahrzeugführer Dieselnetz Köln / DB Regio NRW

  • StrgV

    Genau darum ging es mir doch:
    "insofern es im Streckenbuch zugelassen ist."
    Damit ist es nicht "Allgemein gültig" - und darf es bei jedem Bahnhof machen wie man möchte. Wie Privat geschrieben, geht es in Köln aber um das Nachfahren, das ist eine besondere Art mit Zugdeckungssignale umzugehen.

    Hier ist es halt Ortsgebunden dann möglich. Und ja ich halte auch nichts von "Mutmaßung" zur Qualifikation einzelner Personen, aber ich habe damit ja auch nicht angefangen.



  • Raptor
    Also du willst mir erzählen, das ein "Kennlicht" ein Fahrtbegriff zeigt? Bevor man nochmal schreibt, das man sich hier lächerlich macht, vielleicht an die eigene Nase fassen.

    Hab ich so nie geschrieben! Das Kennlicht gibt dem zweiten Zugteil die Zustimmung zum heran fahren an den ersten Zugteil, mehr ist es nicht und wird es auch niemals sein. Das du das nicht verstehen kannst tut mir sehr Leid für dich, vll. mal von der Bimmelbahn wieder auf eine echte Strecke wechseln, soll ja helfen. Ich mach das alle 30min mit 4 Zugpaaren hauptberuflich und weiß was Sache ist, also versuche nicht mir irgendeinen Quatsch vorzulabern!


    Das ist eine deutschlandweite Regelung zum kuppeln und flügeln, die in so gut wie allen Hbf und sonstigen Bf mit dieser Ausstattung Anwendung findet. Das dies den Tf in ihren Unterlagen mitgeteilt wird ist logischerweise gegeben, somit weiß jeder Tf der auf "Deckung" einfährt auch, das beim umschalten auf Kennlicht er seinen Park auf den ersten Teil beifahren darf.

  • Ich hab auch nie so geschrieben, das man bei Kennlicht immer eine mündliche Zustimmung braucht, sondern bei den Fällen der "wiederkehrenden Rangierbewegungen" am Sperrsignal vorbei gefahren werden kann, wenn es Kennlicht zeigt, aber nur zum Kuppeln aber nur bei "wiederkehrenden Rangierbewegungen".

    Und ja ich habe es tatsächlich noch nie mit Kennlicht gesehen, aber ich denke Stuttgart - Osterburken, oder Mannheim, bzw Karlsruhe sind wohl keine Bimmelbahnstrecken. Wie weiter oben beschrieben, kenne ich es halt nur mit SH1 am Zwischensignal. Denn in Mannheim bspw gibt keine Kupplungsfahrten bei unserer Bahngesellschaft, so das ich eben nach dem Kennlicht eben nicht daran vorbei fahren darf! Heilbronn und Mühlacker haben nun mal nicht diese Ausstattung. In Stuttgart haben wir bspw keine wiederkehrende Kupplungsvorgänge von zwei Zügen, da müsste man immer Bescheid geben und darf dann nicht vorbei fahren. Der Passus ist halt wirklich wichtig mit den "wiederkehrenden Rangierbewegungen". Die Zustimmung, ob du dran fahren darfst, musst du dir dann selbst geben - eine Zustimmung ist es in dem Fall nicht. Nur zum Beidrücken darfst du dann daran vorbei fahren, wenn du eine wiederkehrende Rangierfahrt zum Kuppeln unternimmst. Bspw bei ungeplanten Rangier und Kupplungsvorgängen dürftest du dann eben nicht daran vorbei. - An einem SH1 darf man nach Halt aber eben schon als Rangierfahrt wieder vorbei fahren, das ist dann eine Zustimmung zur Rangierfahrt.

  • Regelt das doch bitte in einer Privatnachricht an einer eurer Pinnwände, schliesslich wurde ja großer Wert darauf gelegt diesen Thread nicht weiter vollzumüllen um es mal mit den Worten eines anderen zu sagen.

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