Das würde ich nicht, denn das begehen der Eisenbahnanlagen ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
@coaster hatte vorher über einen Eingriff in den Bahnverkehr gesprochen.
Das ist (in Deutschland) eine Straftat.
Wenn er als Lokführer Jemanden festhalten will, heißt das (für mich) logischerweise,
dass er als Lokführer eine Notbremsung hingelegt hat, oder andere Belange für seine Begründung hat.
Somit ist der Straftatbestand erfüllt. (nach deutscher Rechtslage)
Wenn der Täter nun jedoch in diesem Fall von einer Dritten Person und nicht von einem Lokführer festgehalten wird, ist´s ok.
Missverständnisse aufgeräumt?