BR294 mit der RK900 von FPS bzw Vr

  • Moin!


    Für die Rangierer hier hab ich mal die BR 294 mit der RK900 ausgerüstet.
    Die Rangierkupplung ist gesenkt an der Lok und lässt sich NICHT wie beim FPS Vossloh G6 Pack An und Abbauen bzw heben und senken!
    Die Lok eignet sich somit nur zum rangieren! Oder Als KI Lok in den Bahnhöfen.


    Die Position der RK900 hab ich wie beim Original angepasst und die Schraubenkupplung entfernt, den die Rangierkupplung wird am Zughaken montiert!


    Hab die Lok grade hochgeladen, benötigt wird


    - Das European Asset Set
    - Das BR 294 Plus Pack von Halycon bzw TTB
    - Das FPS Vossloh G6 Pack von virtualRailroads


    Gruß


    Stellwerker

  • Die Firma dankt, endlich, denn ich denke dass ein Großteil der Loks so ausgerüstet ist, sprich mit anderen Worten, mit gehobener RK könnte man quasi eine zweite statische version basteln? Super, ich glaub diese ganze Child Bastelei ist doch sehr interessant (ein Rangierer kann man wohl auch statisch vorne draufstellen), Schade dass das Umlaufgeländer wohl nicht wegzubekommen ist um ein altrotes V90 Exemplar zu repainten, jetzt mal vom Cab abgesehen. Immer noch eine schöne Lok auch wenn sie mit der 101 die dienstälteste Railwörkslok ist.

  • Du hast aber vR bzw. FPS schon vorher um Erlaubnis gefragt?

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Es wird aber ein vR/FSP Teil an nicht vR Material verwendet, in dem Fall die Rangierkupplung ;)

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Wenn ich es schaffe meine vR Lok in Trainz zu benutzen darf ich das auch, ich darf Sie nur nicht verändern.


    Wenn du meinst, ich muss mich ja dann nicht mit dem Urheber bzw. seinem Anwalt auseinandersetzen ;)

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Nein musst Du nicht.
    Was passiert denn? Es wird einen Datei von vR mit einem von vR nicht dafür vorgesehenen Fahrzeug benutzt, geöffnet, wie immer man das ausdrücken will. Wenn ich das nicht darf, dann darf ich keine vR bin Datei in einer Textverarbeitung öffnen, keine Audiodatei außerhalb de TS öffnen usw., das ist das gleiche.
    Dass ich innerhalb einer Lok nicht rumrühren darf wegen Support usw. kann man verstehen, dieser Fall ist hier aber nicht gegeben.


    Bis jetzt gibt es auch keinen Download von @Stellwerker, er muss wissen was er macht, aber wir können ja durchaus unsere Meinungen dazu äußern, auch wenn sie verschieden sind. ;)

  • Da Du ja dann unberechtigterweise das Virtuelle Produkt verdoppelst und dem Hersteller ein Geschäft entgeht. --> Geschäftsschädigung. Also Wenn Du keinen Schaderersatzprozess riskieren wilst. Finger Weg!
    Das ist der Unterschied zur realen materiellen Welt, Da kannst Du das gekaufte weitergeben,du kannst es dann ja nicht mehr nutzen.
    StS

    Keine Hilfe und Auskunft per PN, da meist von allgemeinem Interesse. Diese Fragen bitte im Forum stellen.

  • Der Unterschied zum Steuerwagen ist, dass da wichtige Teile des vR-Steuerwagens in ein Konkurrenzprodukt eingebaut werden, um es aufzuwerten und fahrbar zu machen, also quasi mithilfe von vR Teilen ein völlig neues Produkt geschaffen wird. Hier haben wir nur eine lächerliche Rangierkupplung, die nur als Child an ein bereits Fahrbares Fahrzeug gehängt wird, ohne jegliche Funktion. Das ist meiner Meinung nach schon ein nicht kleiner Unterschied.

    Für Support und Moderationsanfragen nutzt bitte die "melden" Funktion oder das entsprechende Forum. Anfragen per PN, Chat, Brieftaube etc werden von mir nicht bearbeitet!

  • Hab eine Nachricht an vR geschickt, hoffe die geben grünes Licht!
    Fände es sehr schade wenn vR das untersagt.


    Im Grunde kann man das ganz einfach auch über eine Anleitung machen denn es ist nicht viel zutun damit das jeder selber für sich machen kann.


    Gruß


    Thomas

  • Hier haben wir nur eine lächerliche Rangierkupplung, die nur als Child an ein bereits Fahrbares Fahrzeug gehängt wird, ohne jegliche Funktion. Das ist meiner Meinung nach schon ein nicht kleiner Unterschied.


    Das Urheberrecht interessiert es aber nicht ob es ein ganzes Cab, eine "lächerliche" Rangierkupplung oder eine 0,5mm x 1mm Schraube ist ;)

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • So ein Schwachsinn...


    Also wenn einer gefragt werden sollte, dann wohl eher "Kuju" da hier die Bin-Datei der 294 bearbeitet wird. Was Vr in diesem Fall davon hält ist zweitrangig, denn es wird lediglich in einer Bin-Datei auf eine Vr-Produkt verwiesen mehr nicht. Die geänderte Bin-Datei der 294 ist sogar nutzbar wenn man die Datei aus diesem Verweis nicht besitzt.

  • @Stellwerker


    Hiermit sei die Verwendung meiner Kupplung an der BR 294 erlaubt, jedoch hätte man die Sache aus meiner Sicht einfach mal vorher mit mir absprechen können.


    Gruß
    Frank