Nicht ganz. vR kann da nicht dazwischenfunken, da als Entwickler eindeutig DTG beim ICE2 angegeben ist. Heißt im Gegensatz zum 111er Steam-Addon oder dem 1970er Fracht Paket kann vR da nicht gegen vorgehen. Das kann nur DTG, da DTG als offizieller Entwickler eingetragen ist. Der Endbenutzer kann und muss dieser Aussage dann auch vertrauen. Und DTG tut ja bekannterweise nichts dagegen, da sie es dulden.
Fahrbares Rollmaterial vom TTB Scenariopaket
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Tja dann sag das nicht mir, sondern vR. Mir wurde gesagt, dass der ICE2 wie das 111 Add On auch unter das Urheberrecht von vR fällt. Was meinst du, warum ich meinen fahrbaren ICE 2 nicht veröffentlicht habe?
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Man kann ja auch nirgends nachlesen, dass der ICE2 von vR stammt. Jedenfalls nicht auf offiziellen Seiten wie Steam oder dem offiziellen Handbuch indem das Copyright nur bei Railsimulator.com liegt.
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Also erst mal so zu betrachten wie jede andere DTG Veröffentlichung auch. Da werden Repaints und sonstige Modifikationen bisher geduldet so lange man sich an gewisse Regeln hält.
Diese werden meiner Meinung nach auch eingehalten weil die Community da auch ein Auge drauf hat welche Dateien mitgeliefert werden und welche nicht.Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher aber ich meine das @Charmed-Life mal geschrieben hat das er eine Anleitung online stellen wollte wie man sich den ICE dann entsprechend fahrbar umbaut.
Irgendwie schwebt mir vor das ihm von seiten vR nahegelegt worden ist das zu unterlassen.Wenn ich jetzt Stuss geschrieben habe dann tut es mir leid aber irgendwo so in der Richtung war jedenfalls mal was gewesen.
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@Madison Genauso ist es und ich lege dir lieber Jannik wiederholt nahe die Finger davon zu lassen, unerlaubt Sachen von vR einzubauen... So was kann teuer enden!
Es ist völlig Latte ob das irgendwo in irgendeiner Readme drinsteht oder nicht, da vR nun mal das Urheberecht an besagtem ICE (wenn auch evtl. nur teilweise) besitzt.
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Die Leute die es können werden sich das zuhause selbst umbauen was ja auch OK ist. Ansonsten sollte man das einfach so wie es ist akzeptieren das erspart nur unnötigen Ärger den ja keiner haben will.
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Also wer sich etwas mt der Sache befasst wird das TTB Zeug zum rollen bekommen. Ich habe durch Versuche es dann ja auch mit eingeschränkten Funktionen hinbekommen ( Pantos sind dauerhaft gehoben, beim ICE1 nicht tragisch)
Wenn man es genau nimmt geht es immer wieder nur um den ICE 1 oder 2
Nun warten wir es mal ab, denn ich habe irgendwo seitens VR gelesen, daß der ICE nochmal neu aufgelegt werden soll. Der aktuelle VR ICE 1 ist im Vergleich zu neueren VR Fahrzeugen optisch ne Katastrophe.Ich bin da aber guter Dinge, daß es wie bei der 232 ein originaleres Model geben wird. Wenn nun jeder mit dem TTB rumfährt, wird es nie einen gescheiten geben.
Eine Anleitung allgemein ist nach wie vor möglich z.B. TTB ICE mit DTG / RCS Br 101 Fst.
Was Tatsache ist, selbst wenn man es hin bekommt wird es kein vollwertiges Addon.Der eine bekommt es nicht hin, der andere zum Teil usw. Da ich selbst es nur durch Versuche hinbekommen habe, kann ich dafür kein Support geben. Der würde mit Sicherheit aber benötigt werden.
Als, wer es unbedingt möchte, kocht sich ne Kanne Kaffee und nimmt sich die Bin. Dateien vor...
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Also entweder denke ich zu einfach, oder ich verstehe es nicht.
Wenn ich mir ein Fahrzeug für den TS kaufe, dann kann ich Privat damit machen was ich will (Configs ändern, Texturen ändern usw.).
Natürlich darf ich das Fahrzeug im Ganzen oder auch nur Teile davon nicht an dritte weitergeben.Jetzt kaufe ich mir das TTB Pack mit den besagten ICEs. Ich bearbeite das Fahrzeug so, dass ich ein Cab einbinde (egal welches) und es fahren kann. Diese Erkenntnis teile ich nun in einem Forum ohne dabei iwelche Dateien zur Verfügung zu stellen.
Nach diesem Prinzip wäre ja jedes Repaint Tutorial und ähnliches genauso rechtswidrig. Von daher wage ich einfach mal zu bezweifeln dass hier eine Klage seitens Hersteller XY Erfolg haben wird.
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Das darfst Du.
Für Dich und deinen Bruder/Schwester usw ... ist das egal.
Nur nicht öffentlich weitergeben. -
Darum geht es aber nicht. Oder besser soweit soll es erst gar nicht kommen. Eine Anleitung wie ein Repaint ist für den Einen oder Anderen auch nicht leicht umzusetzen oder nachzuvollziehen, daher gibt es da auch immer wieder berechtigte Fragen wie was geht. Das Repainten ist aber eine durchschaubare Sache die bei richtiger Handhabe immer zu Erfolg führt.
Für Rollmaterial fahrbar machen wäre es am besten wenn man die geänderte Bin. oder dessen Änderungen zum DL stellen würde. Dagegen hat aber VR etwas, was sie zu Ihrem Recht auch untersagen dürfen.
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Dann ist die Sache doch eindeutig
Anleitung online stellen mit dem Hinweis, dass dazu keine Fragen im Forum beantwortet werden und jeder selbst zurecht kommen muss. Wers hinbekommt -> Gratulation; wer nicht -> pech gehabt
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@Patrick260284
dem, was du oben (in 88) schreibst, stimme ich größtenteils zu, und natürlich sind Repaint-Tutorials erlaubt (wenn sie kein fremdes Material ohne Zustimmung enthalten). Aber vielleicht liegt das Verständnisproblem genau da:ohne dabei iwelche Dateien zur Verfügung zu stellen.
ob man eine Datei als Attachment fertig zum Download bereitstellt, oder die selbe Datei in Text-Darstellung in einem Forum-Beitrag oder Tutorial "zum selbst abtippen" zur Verfügung stellt, bleibt sich gleich. Es ist in beiden Fällen eine Veröffentlichung desselben Materials.
Die Anleitungen sind eigentlich bereits vorhanden: sie bestehen aus dem Blueprint-Editor, der Dokumentation der verschiedenen Blueprints, und natürlich den Blueprints der Loks/Cabs, die man kombinieren will, und es gibt sogar Beispiele anderer (urheberrechtlich unproblematischer) Cab-Transplantationen im Forum.
Die Informationen sind für jeden zugänglich, er muss sie eben nur für seinen speziellen Fall übertragen.
Damitsindfühlen sich wohl viele User überfordert, und wünschen sich eine bebilderte Punkt-für-Punkt-Anleitung, wo genau markiert ist, was wo zu ersetzen ist. Aber da wären wir dann genau beim Problem der (möglicherweise unerlaubten) Veröffentlichung.Wenn jemand sowas veröffentlicht, muss er das zunächst mal mit sich selbst (und den Autoren) abmachen. Sich von irgendjemand zur Veröffentlichung überreden zu lassen, wäre aber ziemlich dumm, denn ausbaden muss es im "Ernstfall" der, der veröffentlicht, nicht der, der überredet.
Wie schon
Also, wer es unbedingt möchte, kocht sich ne Kanne Kaffee und nimmt sich die Bin. Dateien vor...
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Hallo @Patrick260284, @nobsi hat das schon ganz richtig angedeutet. Ein Programm besteht immer aus einem geschriebenen Code (egal ob Script, Blueprint.bin oder etwas anderes) und genau dieser Code ist geschützt, egal ob als Datei oder in Textform.
Aber, diesen Programmen liegt auch eine Logik zugrunde und die kann man sich selbst erarbeiten, vgl @Charmed-Life, Zeit nehmen und eine Kanne Kaffee kochen.Gruß Bernd