Führerstandsmitfahrt möglich?


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  • ich schreibs mal so:


    - offizielle version -


    grundsätzlich ist es verboten !
    man braucht eine genehmigung, ausweise oder belege über den erwerb: streckenkenntnis


    - inoffizielle version -


    fragt höflich - nicht zu aufdringlich - zeigt interesse - oder nutzt züge - wo vorn ein steuerwagen ist....
    wenn der tf zustimmt - freut euch - verhaltet euch ruhig - stört nicht
    wenn nicht - nicht böse sein - auch die tf s werden kontrolliert - können bösen ärger bekommen....sollte euch immer
    bewusst sein....


    mein fazit - fragen kostet nichts - einen versuch ist es wert....


    was ganz wichtig ist !!!
    schreibt nie in foren darüber
    wer - welches unternehmen - euch - warum und wann mitgenommen hat
    auch nicht - dass ihr im cab leute gesehen habt....
    der feind liest immer mit - besonders - drehscheibe online - so können auch die
    PRIVATEN ärger bekommen.

    ( AMD Ryzen 5600 R, 3.7 Ghz, 32 Gb DDR 4, Nvidia RTX 3060 12 Gb, 2 TB SSD, WIN 11 )

    2 Mal editiert, zuletzt von RW1969 ()

  • So ganz unbegründet ist das Verbot nicht. Ich war -es ist schon lange her- aus dienstlichen Gründen im Besitz einer sogenannten Rotstrichkarte, die zur Mitfahrt auf den Loks berechtigte. Ich habe damals von dieser Möglichkeit nur sehr selten und in wirklich nur dringenden Fällen Gebrauch gemacht. Warum? Jeder, der hier sein Hobby ernsthaft betreibt, weiß oder ahnt zumindest, dass der Lokführer sich schon sehr konzentrieren muss. Die Gefahr einer Unachtsamkeit steigt mit jeder Ablenkung, aus welchem Grund auch immer. Mir geht dass am PC genauso. Meine Frau kommt rein, stellt irgendwelche Fragen, ich konzentriere mich auf die richtigen Antworten *=)* und schon ist es passiert, Signal übersehen, Bremspunkt verpasst *püh* . Am PC ist das relativ easy und bleibt ohne Konsequenzen. Das wirkliche Leben ist jedoch anders.


    Mein Wunsch, mein Vorschlag, mein Fazit: Verkneift Euch möglichst die Nachfragen beim TF. Es ist besser so.


    Gruss

  • Warum? Jeder, der hier sein Hobby ernsthaft betreibt, weiß oder ahnt zumindest, dass der Lokführer sich schon sehr konzentrieren muss.

    Ist zwar etwas Offtopic aber: dürfen Tf am Steuer telefonieren bzw. generell mit ihren Mobiltelefonen rumspielen?
    Ich sehe täglich Tf, die mit ihrem Mobiltelefon am Ohr in den Bahnhof ein- und ausfahren bzw. damit rumspielen. *denk*


    Meine Logik sagt mir, dass es verboten ist (Ausnahme: Zugfunk).

  • nun ja - man kann die strenge auch übertreiben -


    dann dürfte kein autofahrer seine frau oder kinder mitnehmen - wenn man so schnell abgelenkt wird....
    ein tf
    schaut nur nach vorn
    ohne rückspiegel - ohne schulterblick - muss nicht lenken - sich nicht einordnen -
    hat keine idioten vor oder hinter sich....
    ich denke - der strassenverkehr erfordert eine extremere aufmerksamkeit !
    wo es beim tf drauf ankommt - er hat längere bremswege
    darf schriftliche befehle nicht vergessen
    muss den funk an richtiger stelle umschalten
    muss la, fpl oder ebula beachten, streckengeschwindigkeiten
    er hat nachts kein richtiges fernlicht - fährt voll ins dunkle - was sehr anstrengend ist
    gefährliche bahnübergänge
    die aufmerksamkeit in einer lok ( schauen, reagieren, sifa, pzb ) ist eine andere - jedoch auch nicht zu unterschätzen !


    aber ich denke - dass ein stiller mitfahrer nicht stört ;)
    oft sieht man vorn auch die zugbegleiter - die da eigentlich auch nicht reingehören.... ;)


    fazit - jeder muss das selbst für sich beantworten und an den anderen denken !


    ps - wenn es keine diensthandys sind - darf während der fahrt nicht telefoniert werden.

    ( AMD Ryzen 5600 R, 3.7 Ghz, 32 Gb DDR 4, Nvidia RTX 3060 12 Gb, 2 TB SSD, WIN 11 )

    Einmal editiert, zuletzt von RW1969 ()

  • Ist zwar etwas Offtopic aber: dürfen Tf am Steuer telefonieren bzw. generell mit ihren Mobiltelefonen rumspielen?
    Ich sehe täglich Tf, die mit ihrem Mobiltelefon am Ohr in den Bahnhof ein- und ausfahren bzw. damit rumspielen. *denk*


    Meine Logik sagt mir, dass es verboten ist (Ausnahme: Zugfunk).


    Das ging hier vor einigen Jahren mal durch die Presse, weil die Fahrer einer Privat-Bahn ständig damit aufgefallen sind das Handy am Ohr gehabt zu haben. Grobe Fehler sind dadurch wohl keine passiert, aber es haben sich mehrfach Leute drüber beschwert und laut gewundert.
    Wenige Tage drauf kam eine Pressemitteilung des Verkehrsverbunds und eine der Bahn, der Verbund hats hart verurteilt und überlegte sich Sanktionen zu ergreifen, die Bahn hat sich entschuldigt und wohl irgendwie die Mitarbeiter angeschnauzt das bleiben zu lassen. Paar Wochen später kam dann nochmal ein Folgeartikel das es sich wohl wirklich gebessert hat und keiner mehr auffällig wurde.
    Ob damals auch Behörden eingeschaltet waren und was letztlich draus wurde entzieht sich meinem Gedächtnis, dürfte knapp 10 Jahre her sein ;)

  • :D Also ich sage mal so viel. Ein Kind 12 Jahre steht vor dem BW Nirgendwo. Zuvor hatte ein Bekannter zum Telefon gegriffen und meinte "hör mal ich habe hier einen Lokführer." Dann der 12 jährige mit dem Kollegen gesprochen. Haste Lust? OK dann am um 8:00 Uhr vorm Parkplatz am BW Nirgendwo. Der Lokführer fuhr dann auf den Parkplatz. Nahm den Kollegen in Empfang und es ging am Fördner vorbei in die Fahrzeughalle und weiter hoch zur Lokleitung. Niemand hat gefragt, was denn das Kind hier zu suchen hat. Es wurde nur gesagt: "Ahh ein neuer Kollege ja?" Dann LA an der Wand und den ganzen Papierkram gelesen. Dann runter zur V200 Maschinenschulung mit Anlassen des Motor. Dann raus aus der Fahrzeughalle über das Vorfeld zur BR 614. Aufrüsten bei der Fahrdienstleitung anmelden und los.


    Stunden später wieder am Bahnhof Nirgendwo. Kollege meinte "Wenn du wieder mitfahren möchtest, hier meine TEl Nr." Hab ich mir nicht zweimal sagen lassen. Das selbe bei einen Schrankenwärter. Es geht also aber bitte nicht über die Zentrale der Bahn AG.


    :thumbup: Die sagte einmal im TV Sinngemäß). "Leute die mitfahren, fahren mit Kenntnis der jeweiligen Dienststellen mit und diese haben es auch zu verantworten. Wir spielen hier nicht Schnüffler." Im übrigen arbeiten bei der Bahn Menschen und deshalb werden auch immer und immer wieder betriebsfremde Personen mitfahren. So sicher wie das Armen in der Kirche.


    Gruß Norbert

  • :D Also ich sage mal so viel. [...] Fördner [...] So sicher wie das Armen in der Kirche.


    Gruß Norbert

    Schon zu viel gesagt. Das tut ja weh!


    Paraphrasiere mal das Ding "Fördner". Bin gespannt, was dabei rauskommt.

  • Es gibt aber auch Fälle wo Kollegen die Feierabend haben einfach mal mitfahren (Habe ich schon des Öfteren) erlebt. Dass das "dienstlich" ist, wage ich zu bezweifeln. ;)
    Ich bin auch schon auf diversen Führerständen mitgefahren - geredet wurde nur beim Halt an Bahnhöfen (praktisch beim S-Bahn-Verkehr), dann ist auch nix mit "unkonzentriert" während der Fahrt sein, wobei man ja auch hier wieder sagen kann, dass ein Lokführer in jeder Situation konzentriert sein muss...

    Einmal editiert, zuletzt von alias203 () aus folgendem Grund: Deutsche Sprache, schwere Sprache...

  • Also das sie nicht mehr zum stehen kommen wagen ich zu bezweifeln. Meistens fahren die Züge relativ langsam ein, zudem kann eine person auch 50< Meter vor dem Zug ins Gleis stürzen und dann kommt man noch zum stehen(in den meisten Fällen) und es geht auch darum das man nicht mit viel Tempo sie überfährt/anfährt manchmal kann 1km/h über Leben und Tot entscheiden.

  • ;) Zunächst einmal zum "Fördner". Nein meine Tastatur haftet dafür nicht, sondern ausschließlich ich. Wenn ich hier mitlese und die Beiträge lese, dann schmerzt das nicht, so lange keiner seine Tastatur für seine Fehler haftbar macht.


    Zum Thema Aufmerksamkeit des Lokführer. *hi* Andere wollen auch mal mitfahren und deshalb darf ich einfach nicht sagen was war. Das nehme ich und die Beteiligten mit in ihr Grab. Eine Selbstverständlichkeit. Wenn ihr auf dem Eierkopf bei 140 Km/h euch unterhalten wollt, ist das einfach nur ein Vorhaben, dass nur möglich ist, wenn ihr euch gegenseitig anbrüllt und wer will dass schon? Auch bei der Bundesbahn im Jahre 1975 war es nicht gestattet betriebsfremde Personen mitzunehmen. Die Entscheidung trifft ja wie gesagt die Fachabteilung und das sind die Mitarbeiter der Fachabteilung. Wenn es erlaubt wäre, jemanden mitzunehmen und der Lokführer sagt nein, kann es 1001 mal erlaubt sein, es fährt dann keiner mit.


    Gruß Norbert

  • Ich zitiere hier mal die entsprechenden Artikel aus den schweizerischen Fahrdienstvorschriften (für alle Bahnunternehmen welche in der Schweiz fahren gültig, also auch DB):





    Bei uns bei Thurbo wird dies so gehandhabt, dass nur Familienangehörige eine schriftliche Bewilligung für eine Mitfahrt erhalten. Insgesamt werden maximal drei Mitfahrten pro Jahr und Lokführer genehmigt. Bei den SBB war es so, dass zwingend ein weiterer streckenkundiger Lokführer, den man, da dieser einen freien Tag opfert, selber organisiert, mitfahren muss.


    Ich gehe mal davon aus, dass dies in Deutschland nicht viel anders abläuft.


    Gruss, Jürg

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D

  • :D Deutsche Bundesbahn Bahnbetriebswerk. Zutritt für unbefugte verboten. Ein zweiter Lokführer ist nicht mitgefahren. Oh weh. Da muss der Vorstand den Betrieb mit Stacheldraht und Schießbefehl verrammeln. Der Vorstand der Bahn hat andere Aufgaben. Bei der SBB fahren sicherlich auch Leute mit, die eigentlich nicht mitfahren dürfen. Arbeiten auch nur Menschen bei der SBB. Alternativ digitalisiert man nicht die Modelleisenbahn, sondern das Vorbild und erst dann ist mit Mitfahrten Schluss.


    ;) Ich klink mich hier jetzt aus. Es ist einfach so, wie es ist. Was will man da machen? Dienstvorschrift hin und her.


    Gruß Norbert

  • @ Swisstraindriver,


    bei meinem Bekannten , bei einer Privatbahn, genau so.
    Mitfahgenehmigung und fertig.

    Demokratie: Demokratie ist, wenn 10 Füchse und ein Hase da drüber diskutieren was es zum Abendessen gibt. :ugly:
    Freiheit: Freiheit ist wenn der Hase mit einer Schrotflinte sein Veto einlegt. :lolx2:

  • Setz dich in die First Class und schau aus dem Fenster


    Noch besser: Fahr mit dem Auto


    *shau*

    Einmal editiert, zuletzt von CLAPlus ()

  • Nun ich habe auch schonmal eine "Maschinenraumführung" in einer Br 218 bekommen. Und das nur durch freundliches fragen. Aber mitfahren... das wage ich garnicht erst zu fragen. Man muss sich mal im Klaren sein, was das für den Tf bedeuten könnte. (Achtung!Fiktiv!) Er hätte ein Haus, Frau und Kinder haben können. Nach der Mitfahrt dürfen die von Hartz 4 leben. Also man sollte immer im Hinterkopf behalten und abwägen, wie viel einem das Wohl anderer am Herzen liegt... Auch der "nette" Tf der einen schon das zweite mal mitfahren ließ, könnte nächste Woche vor dem Arbeitsamt stehen. Und das vermutlich wegen "dir" (also nur symbolisch gemeint). Ist natürlich nie passiert das ist nur ein Szenario das passieren könnte.


    Aber im Maschinenraum der 218 war ich wirklich ^^


    Wenn es nur um die Information der Strecke an sich geht, und nicht um das Feeling des Mitfahrens im Führerstand, dann frage lieber, ob der TF für dich deine Video-Kamera aufstellt, und sie wärend der Fahrt laufen lässt. Du fährst dann normal unter all den anderen in den Wagen mit, und am Zielbahnhof, gehst du wieder nach vorne, klopfst, und holst deine Kamera ab.


    ABER ACHTUNG: Auch das ist eigendlich nicht erlaubt. Filmaufnahmen von betriebsinternen öffentlich unzugänglichen Bereichen der Bahn sind ebenfalls verboten.


    AUSNAHME: Du besorgst dir oder dem Tf eine Drehgenehmigung. An selbige zu kommen ist vermutlich wesentlich einfacher, und könnte unter Umständen sogar kostenlos sein. Es ist nur eine rein rechtliche Sache. Sollte der Tf dann einen Fahrfehler während der Aufnahme machen, kannst du deine Aufnahmen ebenfalls vergessen, da die Bahn sowas ja eher weniger in der öffentlichkeit sehen will.


    Evtl. weiß es ja jemand besser, und korrigiert mich bezgl. der Drehgenhemigung. Bräuchte die genaue Information nämlich auch mal. Da ich diese Idee schon früher hatte, aber mich noch nicht durchgerungen habe, mal bei der Bahn nach einer Drehgenehmigung zu fragen.


    Also: weiß einer, wie das mit einer Drehgenehmigung ausschaut, wenn man selbst nicht im Führerstand sein muss, sondern der Tf eine Kamera auf einem Stativ aufstellt, sie einschaltet, und dann nicht weiter beachten muss, und sich voll und ganz auf's Fahren konzentrieren darf?

  • Also: weiß einer, wie das mit einer Drehgenehmigung ausschaut, wenn man selbst nicht im Führerstand sein muss, sondern der Tf eine Kamera auf einem Stativ aufstellt, sie einschaltet, und dann nicht weiter beachten muss, und sich voll und ganz auf's Fahren konzentrieren darf?

    Ich gehe davon aus, das nach dem ersten Anfahren bzw. dem ersten Weichenbereich die Aufnahme beendet ist, und Kamera nebst Stativ im Führerstand rumkullern. ^^
    Für vernünftige Aufnahmen muss die Kamera fixiert werden, egal ob mit verankertem Stativ, oder per Klebeband oder per händischer Kontrolle.
    Eine Drehgenehmigung für private Videoaufzeichnungen wäre mir neu, vielmehr geht es um öffentliche Aufnahmen durch Kamerateams o.ä.


    Frank

  • Da ich diese Idee schon früher hatte, aber mich noch nicht durchgerungen habe, mal bei der Bahn nach einer Drehgenehmigung zu fragen.

    Die Bahn hat eine Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit. Wenn bei der Bahn anfragen dann dort. Ich rate aber er davon ab. Geht es darum Postkarten/Poster von Lokomotiven zu erhalten oder eine Info wo man was bekommt, geht das noch. Aber die Damen und Herren der Presseabteilung haben nicht die Entscheidungsgewalt, ob ein Video aufgezeichnet werden darf oder gar mitgefahren werden kann. Man kann natürlich auch zum nächsten BW gehen, dort den Kollegen mit Aktentasche oder Rucksack ansprechen. Hallo ich hätte da mal eine Frage. Das ist die Eintrittskarte. Natürlich wird kein Lokführer auf anhieb fremde Personen mitnehmen oder für diese Videoaufnahmen machen. Also muss mann es so machen wie mit seiner Freundin. Intreresse bekunden, ausbauen, halten und Abschluss. *lach* Das AIDA Prinzip für den Eisenbahner. Viele Wege führen nach Rom aber keiner über die Zentrale der Bahn AG. Man kann natürlich auch dafür bezahlen, mitfahren zu können. Ist bestimmt nicht billig. Der Lokführer der einen mitnimmt, wird schon wissen was er macht und im Besten Fall hat er seinen Vorgesetzen mal gefragt ob es möglich wäre. Der darf das eigentlich auch nicht genehmigen aber irgendwie fahren da nicht alle Schwarz mit und es wissen auch alle das da mitgefahren wird. Es ist nur die Frage ob die Dienststelle es erlaubt hat oder nicht. Der Vorstand der Bahn AG verweist auf die Fachabteilungen und deren Mitarbeiter.


    Das *ohman* Neuland gibt massenhaft darüber auskunft, was Gut und Böse ist. Einfach mal BR 103 eingeben Leipzig-Nürnberg und mitfahren. Einfach mal Führerstandmitfahrten eingeben. Da wird man fündig. Im Guten wie im Bösen. Stichwort Aufforderung des FDL mal schneller zu fahren als nach Buchfahrplan usw.


    Ob du mitfährst oder nicht hängt von vielen Sachen ab. Wenn du mitfährst dann viel Spass dabei.


    Gruß Norbert

    3 Mal editiert, zuletzt von Norbert Koch ()