Es gibt noch ein weiteres Kriterium, was zu erfüllen ist und gerne vernachlässigt wird: das Copyright! Zumindest bei den ersten beiden Repaint der 111 handelt es sich um Entwürfe, wo der Gestalter ein Copyright hat. Dieser muss zwingend um Genehmigung gefragt werden und wenn er die verweigert oder ein Honorar haben möchte, gibt es eben dieses Repaint nicht - sicher ärgerlich bei den beiden 111-Entwürfen. Aber so ist die Rechtslage. Ich hatte in meiner beruflichen Situation mehrmals mit diesen Fragen zu tun, in beide Richtungen.
Viele Grüße
Bernd