Siehe auch auf 140 zugelassene BR 111.
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Die 140km/h sind auf das Abschleppen bezogen nicht auf die Vmax.
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@Max98
Da stimme ich dir vollkommen zu. Die Geschwindigkeitsaufschrift auf der 112 bedeutet genau wie bei der BR 111 nur das diese eine maximale Schleppgeschwindigkeit von 140 km/h haben. Diese Angabe hat nichts mit der Vmax zu tun. Diese ist wie bei einer 112 und 111 immer 160 km/h. Mit bestehenden Ausnahmen kenne ich mich nicht aus aber sonst bin ich mir ziemlich sicher. -
@YannickOnnebrink
Dies ist aber mehr als Falsch. Es gibt sehr wohl 111 und 112 die nurnoch für 140 km/h zugelassen sind. Und zwar weil mann so die leichter durch die Revision bzw. die Revision verlängern kann... Beispiel weise haben wir bei DB Regio in Braunschweig nur noch 111 und 112 die für 140km/h zugelassen sind. Der Grund dafür ist recht Simpel alle Loks hier kommen nur noch vor N-Wagen und Dr/DB 140 km/h Dostos zum Einsatz.
Warum solte jetzt die DB die ja eh auf Sparkurs steht mehr Geld investieren damit die Loks weiterhin 20 km/h schneller fahren ?mfg
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Ohh dann bin ich wohl falsch informiert Ein guter Freund von mir hat seine Ausbildung als Eisenbahner im Betriebsdienst bei DB Regio gemacht hier in NRW und er hat gesagt das ist so wie ich gesagt hatte. Deine Erkenntnis ist mir neu Aber dann weiß ich jetzt bescheid
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In der Baureihenmappe steht jedenfalls das die BR 112 beim Schleppen/Abschleppen mit maximal 140km/h geschleppt werden darf weil die E-Bremse ausgeschaltet ist.
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Das ist korrekt, hat aber nichts mit der am Lokrahmen angeschriebenen Höchstgeschwindigkeit zu tun.
Das Schleppen/Abschleppen darf eh nur durch eingewiesene Mitarbeiter erfolgen, bzw. das Tfz ist durch eingewiesene Mitarbeiter schleppfertig herzurichten und dann durch einen Zettel im Fenster bezüglich Bremsstellung, Geschwindigkeit zu kennzeichnen, wenn diese Lok als Wagen mitgegeben wird. Sonst ist das Herrichten zum Schleppen im Übergabgebuch zu bestätigen.
Für das Herrichten zum Schleppen / Abschleppen gibt es ein separates Blatt im Störsuchplan. -
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Habe bei YT ein Video gesehen von einer 112er mit n-Wagen die nach Hamburg führt und man kann deutlich erkennen das schneller als 140 kmh gefahren wird. Gibts da "Ausnahmen" oder gibts einzelne n-Wagen die für mehr als 140 zugelassen sind?
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Das sind keine n Wagen.
Dabei handelt es sich um ehemalige IR Wagen (Bimz) und einen y Steuerwagen (gebaut aus Halberstädtern). Die Bimz dürfen 200 und der Steuerwagen wurde auf 160 zugelassen. Dabei handelt es sich um den SH Express von Hamburg nach Flensburg. -
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Gibt es denn noch andere Wagen die wie n-Wagen aussehen? Dachte es gäbe nur solche bzw keine die denen ähneln.
Was sind Halberstädtern? Habe ich noch nie gehört -
Sorry, aber bei so vielen Fragen...
http://lmgtfy.com/?q=Halberst%C3%A4dter Muss das gerade sein
(Ich empfehle auf Google Bilder zu gehen...) -
Wann darf denn eine Lok mit Wagenzug 160km/h fahren?
Richtig, wenn die Wagen Mg Bremsen haben.
Es gibt ja n-Wagen mit MgWie viele Mg-Bremsen der Wagenzug braucht, keine Ahnung mehr.
Aber jetzt nicht im Internet recherchieren.
Bremen sind eine heiße Angelegenheit und sehr wichtig. In Google nach der Ril 915 suchen. Die hilft weiter und nur die!!!
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Es gibt ja n-Wagen mit Mg
Quelle / Bilder?
Danke! -
Nein gibt es nicht. Es gibt nur einen (oder zwei?) Bybdzf 482.2, die mit einer Mg ausgerüstet wurden, damit der SH-Express 160 km/h zugelassene Steuerwagen hat.
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Es gibt 4 Steuerwagen für den SH Express (Taufnamen Flensburg, Rendsburg, Schleswig und Neumünster). Außerdem haben die Steuerwagen für den SH-Express auch neue Drehgestelle erhalten.
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... uups, da war der Kollege Jason schneller, aber ich schließe mich seinen Ausführungen an.
Die Bauart ist Bybdzf 482.4 (Umbau aus Bybdzf 482.1),
- Baujahr 1996, Raw Halberstadt -> Umbau: 2005/2006, AW Wittenberge
- 4 Stück: 50 80 80-75 001 ... 004 (müssten auch alle noch im Bestand sein)
- Drehgestellbauart: GP200-S-Mg
- Bremsbauart: <R> KE-GPR-mZ
- Heimatdienststelle: DB-Regio, Werk Kiel -
Bybdzf sind keine n-Wagen und waren auch nie welche!
@YannickOnnebrink
Dies ist aber mehr als Falsch. Es gibt sehr wohl 111 und 112 die nurnoch für 140 km/h zugelassen sind. Und zwar weil mann so die leichter durch die Revision bzw. die Revision verlängern kann...Hast du dafür auch eine Quelle?
Das ist korrekt, hat aber nichts mit der am Lokrahmen angeschriebenen Höchstgeschwindigkeit zu tun.
Am Lokrahmen ist die Schleppgeschwindigkeit angeschrieben, nicht die Höchstgeschwindigkeit.
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@Barrett - nun musste ich wirklich erstmal googeln und habe festgestellt, das dies tatsächlich so ist, aber wohl noch nicht lange. Habe ich aber in der Tat nicht gewusst, bzw. es gab bisher keine Fahrzeuge in meinem Blickfeld, welche hier eine Abweichung zur Hg. max hatten. Ich werde aber mal besonders darauf achten, wenn ich wieder eine Lok sehe.
Frank
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