Guten Morgen zusammen,
heute morgen wurde ich routinemäßig von einem Zugbegleiter kontrolliert,dieser hatte mir dann ein "B" auf meine Fahrkarte gezeichnet.
Weiß jemand was das bedeutet?
seltsames "B" auf Fahrkarte
- Andi112
- Geschlossen
-
-
Mehr Informationen währen nicht schlecht :).
z.B.: Welcher Betreiber (also DB oder ...)?, Ein Bild von der Fahrkarte, etc...LG Fabian
-
-
B wie Betrüger
-
haha der war gut @Fight43dom
-
-
Glaube eher das ist ein misslungenes Portrait vom Schwarzwald?
Oder der Typ heisst einfach Benno und vermerkt so, dass du einen gültigen Schülerausweis vorgezeigt hast und dies in Zukunft nicht mehr nötig ist. Würde ich mal tippen, eine offizielle Kennzeichnung wird das wohl eher nicht sein.
-
"B" wie "bestätigt" ?
-
wobei die Tatsache Betrüger es ganz gut trifft:http://www.gutefrage.net/frage…n-b-auf-meine-monatskarte
Am 28.05.2015 hast du die Karte gekauft und bist
vermutlichheute ( siehe Bild: 30.06.) noch damit gefahren, heißt der Monat ist um und du solltest beim nächsten mal besser einen gültigen Fahrausweis vorlegen. -
Monatskarten gelten immer kalendermonatsweise, und nicht 30 Tage ab Kaufdatum.
Daher steht auf der Karte auch Juni 2015, man hätte sie auch im Januar erwerben können, das wäre ebenfalls egal.Wenn das B tatsächlich "Berechtigung" meinen soll, dann hat derjenige vielleicht keinen gültigen Schülerausweis gehabt, oder sowas, mit dem belegt werden soll, dass diese Monatskarte tatsächlich die eines Schülers ist.
Ich würde mal nachsehen, was in den Nutzungsbedingungen der DB verlangt wird und dann das nötige Dokument künftig mitführen.Edit:
Witzig finde ich, dass der Zugbegleiter sich heute noch die Mühe mit dem B machte, denn morgen schon ist der 1. Juli und dieses Papier ist dann Altpapier. Es wird also kein Zugbegleiter/Schaffner/Kontrolleur jemals dieses B sehen können. -
Er kann ja mal noch zwei drei Tage mit der Karte und Berechtigung fahren und uns berichten ob er fahren durfte oder Aussteigen musste.
Wenn es eine gleitende Karte ist, warum steht dann auf der Karte "Schülermonatskarte Juni 2015"?Ja egal, sind nicht meine 40 Euro.
-
-
Wie denn?
Morgen ist der 1. Juli.
Der Juni ist vorbei und die Monatskarte damit verfallen und ungültig. -
Den muss der Zugbegleiter ja irgend etwas zu ihm gesagt haben, wenn seine Berechtigung gefehlt hat, aber diese Info haben wir ja nicht.
-
Der Juni ist vorbei und die Monatskarte damit verfallen und ungültig.
Monatskarten gelten bis maximal zum ersten Tag des neuen Monats (wenn ein Feiertag dazwischen ist, verlängert es sich um den/die Tag/e), zumindest ist es in Berlin so.
-
wobei die Tatsache Betrüger es ganz gut trifft
Sag ich doch
-
Wenn das B tatsächlich "Berechtigung" meinen soll, dann hat derjenige vielleicht keinen gültigen Schülerausweis gehabt, oder sowas, mit dem belegt werden soll, dass diese Monatskarte tatsächlich die eines Schülers ist.
Ich würde mal nachsehen, was in den Nutzungsbedingungen der DB verlangt wird und dann das nötige Dokument künftig mitführen.Das könnte passen,
vor lauter Aufregung hatte ich den alten 2014er Schülerausweis gezeigt,obwohl ich ja einen von diesem Jahr habe,
Nun darf ich die ganze Zeit meine Berechtigungskarte mitschleppen -.- -
-
Die Berechtigungskarte muss man immer vorzeigen können. Stand wenn ich mich recht entsinne vor ein paar Jahren auch auf der Karte drauf.
-
Wie soll der Kontrolleur auch sonst die Berechtigung prüfen? Ein "BB" vermerken?
Ab morgen gibt es dann endlich eine etwas wirksamere Erinnerung im Portemonnaie.Gruß
Norbert -
wirksamere Erinnerung im Portemonnaie.
Genau, ab morgen 60 € -
Nein, ab August erst, bei der Bahn.
-
(Berlin, 29. Juni 2015) Fahrgäste von Bahn und Bus, die ohne gültigen Fahrausweis unterwegs sind, müssen bundesweit ab 1. Juli tiefer in die Tasche greifen. Das erhöhte Beförderungsentgelt steigt von 40 auf 60 Euro.
-