Was für ein gedankenloser Artikel! Typisch BLÖD!


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  • Der Traktorfahrer stand vllt wirklich unter schock, der wollte außerdem ungeschoren davon kommen weil wenn der notruf gewählt wird und Züge zum halten gebracht werden, wird auch nachgeprüft wieso weshalb und warum. Aber die Anwohner wissen da kommt ein Zug und statt den Notruf zu wählen und dem Mann sein leben zu retten versuchen sie minutenlang ihn davon zu überzeugen das er besser sein Fahrzeug verlässt. Bei der Technik und der Bahn ist hier nicht die Schuld zu suchen.
    Edit: Ich gebe Jason recht das man dem Fahrer in dem zustand keine schuld zuweisen kann aber zumindest die anwohner hätten reagieren "müssen".

  • Gut, dann einigen wir uns darauf. Es ist bleibt aber Kurios dass dort keiner (der Fahrer selbst und die aussenstehenden Personen) nicht reagieren und es, auf völlig unnötige Weise, zum Ableben des Mannes kommt.
    erinnert mich stark an folgendes:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Zuschauereffekt

  • Ich glaube es liegt wirklich daran das manche Angst davor haben den Notruf zu wählen weil der Traktor könnte ja in jedem Moment weiter rollen und dann müsste man sich ja rechtfertigen warum man den Notruf gewählt hat.

  • Die Polizei sagt laut NDR: "Es sei ein unglücklicher, tragischer Zufall gewesen, dass der Traktor ausgerechnet dort liegen geblieben war, so ein Polizeisprecher."
    Das mag sein, aber wie ein Bauer so bescheuert sein kann, auf einem Bahnübergang an einer viel befahrenen Strecke auf dem Trecker zu bleiben - und das 10 Minuten lang - will mir nicht in den Kopf.


    Der ist ja bestimmt nicht das erste Mal mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug über diesen Bahnübergang gefahren und hat bestimmt auch schon mal wegen roter "Ampel" anhalten müssen.
    Immerhin wird diesmal nicht automatisch die Schuld bei der Bahn gesucht (ich glaube, das war es, was Kollege @Lemaster121 meinte) à la "Lok donnert in Güllehänger", wie es ja sonst gerne in den Medien behandelt wird.


    Morgens um halb acht kann normalerweise auch kein Alkohol im Spiel sein, aber da war doch letztens ein Tatort vom Lande rund um Kiel. Da waren die Bauern auch seltsam drauf...
    Vielleicht erfahren wir ja noch den Grund nach der Obduktion des Bauern.


    Übrigens: Im Rahmen der derzeitigen Baumaßnahmen war mal der Hauptbahnübergang am Bahnhof Axstedt von
    der Fernüberwachung beim Fahrdienstleiter abgekuppelt. Mein Zug hat sich ein paar Minuten Verspätung eingefahren, weil der Lokführer vor dem Bahnübergang anhalten musste, um sich zu vergewissern, dass
    kein Auto auf dem Gleis steht und erst danach über den BÜ fahren durfte. Wikipedia und @SebastianO. haben also Recht.


    Ob hier die Schranke eine Störung gemeldet hat oder ob sie überhaupt gestört war, wird sicher auch die technische Untersuchung zeigen.


    Gruß
    Norbert

  • Die Polizei sagt laut NDR: "Es sei ein unglücklicher, tragischer Zufall gewesen, dass der Traktor ausgerechnet dort liegen geblieben war, so ein Polizeisprecher."
    Das mag sein, aber wie ein Bauer so bescheuert sein kann, auf einem Bahnübergang an einer viel befahrenen Strecke auf dem Trecker zu bleiben - und das 10 Minuten lang - will mir nicht in den Kopf.


    Das ist ein sehr merkwürdiger Umstand, da wird sich die Staatsanwaltschaft noch untersuchend einschalten. Auch weiter oben im Thread wurde das schon versucht herauszuheben. Die zwei Möglichkeiten welche mir hierzu einfallen, erstens der Bauer war so gestresst (Typ bedingt), dass er alles um sich herum ignoriert hat, oder es war ein als Unfall getarnter Suizid.
    Sollte es das zweite sein, wird es für diese Familie finanziell sehr unangenehm werden, denn irgendwie denke ich das sie dann auf allen Kosten sitzen bleiben werden. Versicherungen werden dann ja auch nicht verpflichtet sein zu leisten. Schon übel!

  • Schon eine Ironie im Thread hier mitzulesen, auf YT zu gehen und genau das Video zu sehen:

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    Ist zwar ein ungesicherter Bahnübergang, aber der scheint wohl taub gewesen zu sein, dass er nach 2(3?) Pfiffen immer noch nicht reagiert?
    (1:45)

  • Thema Bü´s sind und bleiben ein heikles Thema.
    Die Leute die einen Zug an einem Bü abwarten müssen,wollen ja in ihrer Hast und Eile am liebsten noch schnell unten durch bevor die Schrankenbäume komplett geschlossen sind.
    Kommen mit ihren PKW angeflogen und steigen im letzten Moment in die Eisen.
    Wie in dem Video gezeigt wird,sind dieses Lokführer überwachte Bahnübergänge.
    In dem Fall alles Gut gegangen. Wie bei mir in Karlsruhe.
    Da muss man sich noch zu texten lassen. nach dem Motto: Was ich von ihm wolle...
    Genauso mit den angedeuteten Hechtsprung vor den Zug...
    Diese Leute wissen nicht was sie einem Tf damit antun können.
    Ob das Mutproben sind oder doch eher Blödheit oder Wahn ist... ich halte mich bedeckt.
    Fakt ist auf Grund der erneuten verkürzten Einschaltstrecke um das warten so gering wie möglich zu gestalten wird das Gefahrenpotenzial enorm Verstärkt.

  • Durch kurze Einschaltstrecken wird überhaupt kein Gefahrenpotential verstärkt, im Gegenteil passiert das eher durch längere Einschaltstrecken (und damit längere Schließzeiten), da die Leute dann meinen "dauert ja eh noch, da kann ich noch eben rüber"


    Die Bahnübergänge die ich kenne, wo irgendwelche Vollidioten STÄNDIG drüberrennen sind die, wo die Schrankenschließzeiten von Halbschranken relativ lang sind, weil sie Signal- und Fahrstraßenabhängig sind.

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    Einmal editiert, zuletzt von Barrett ()

  • Dieser Meinung sind sie bei den aktuell verkürzten Einschaltstrecke auch.
    Aus der Gewohnheit dieser Leute heraus machen sie es trotzdem.
    Sie wissen ja nicht,dass man gleich ran ist und vor Freude in den Führertisch beißt.

  • Ich finde etwas perfide, dem Traktorfahrer gleich Suizidabsichten oder Trunkenheit zu unterstellen; dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Was man aber wohl weiß, ist, dass die Bremsen blockiert haben und er nicht mehr wegkonnte. Vermutlich wollte er noch reparieren/durchstarten. Erkannt hat er es wohl, dass er auf einem BÜ war, aber wie es so ist wird er wohl die Geschwindigkeit unterschätzt haben und war vermutlich auch in heller Aufregung, weil solche Maschinen für Bauern oftmals die Existenz bedeuten und er vermutlich deswegen nicht ablassen konnte. Inwieweit die Bahn in solchen Fällen für Schäden haftbar ist oder ob er selbst versichert war (neben der Kfz-Haftpflicht) wäre jetzt natürlich reine Spekulation.


    Dass seine Familie dafür bezahlen soll, seh ich jetzt nicht. Sehe keinen Vorsatz und auch Fahrlässigkeit kann man ihm wohl nicht vorwerfen. Passiert halt mal das mit den Bremsen. Vermutlich sind auch Traktoren eher nicht so genau zu steuern wie man auch im Video gesehen hat. Die können vllt schonmal noch son Sprung nach vorne mache oder gehen schon mal bei filigranen Vorgängen aus bei soviel Power unterm Sitz.


    Für das Anrufen bei der Polizei/Bahnpolizei usw. sehe ich da übrigens keine zivilrechtlichen oder strafrechtliche Probleme, wenns mal dazu kommt, dass ein Zug anhalten muss und inzwischen das Fahrzeug weggefahren oder weggeschoben worden ist. Gehört halt zum Bahnverkehr dazu, dass bei nicht so gut gesicherten Stellen Gefahren auftauchen können, die zwischenzeitlich gelöst werden.



    Was die Dauer der Blockierung eines Bahnübergangs betrifft, ist ja vor allem auch der Bremsweg und damit auch die Geschwindigkeit interessant. Je schneller ein (schwerer) Zug unterwegs ist, desto länger der Bremsweg, desto länger sind die Schranken zu und desto mehr scheinen nach den Äußerungen hier die Verkehrsteilnehmer sich motiviert zu fühlen, die Wartepflicht zu verletzen. Wäre es dann nicht besser über andere Geschwindigkeiten nachzudenken, wenn man schon den Bahnübergang nicht so richtig sichern will/kann? Wie bereits gesagt: Für mich ist es unverständlich, warum man einen BÜ per FÜ überwachen lässt, wenn sowieso im Unglücksfall das nichts mehr hilft. Genau für solche Fälle (liegengebliebener Traktor oder Schulbus mit Kindern, usw) ist doch die Sicherung von Bahnübergängen vorgeschrieben. Da helfen Kategorien wie Pech, Tragödie oder Zufall gar nichts. Eigentlich darf sowas nicht passieren, wenn ein BÜ technisch gesichert ist. Wenn das dann doch passiert, ist die FÜ nicht viel wert.

    "if it's not all red, it's not red at all"

  • Wäre es dann nicht besser über andere Geschwindigkeiten nachzudenken, wenn man schon den Bahnübergang nicht so richtig sichern will/kann?


    Genau. Der Zug hält vor dem BÜ an, der Zugführer/Lokführer steigt ab, sichert den BÜ mit einem Zaun, der Zug fährt über den BÜ, der Zugführer/Schaffner baut den Zaun ab und darf die Fahrt fortsetzen (So ähnlich, wie das englische Prinzip. Entweder ist das Gleis gesperrt oder die Straße. D sind sie aber inzwischen auch von abgekommen). Natürlich zusätzlich zu den bereits installierten Sicherungseinrichtungen.
    Und das alles nur, weil die Leute zu blöd / zu dreist sind oder sogar nach 10 Minuten Anschreien sich nicht vorstellen können oder wollen, dass auf einem Bahnübergang auch mal ein Zug kommen kann?


    Wie bereits gesagt: Für mich ist es unverständlich, warum man einen BÜ per FÜ überwachen lässt, wenn sowieso im Unglücksfall das nichts mehr hilft.


    Für mich unverständlich, wie es zu dem Unverstand kommen kann. Die FÜ ist ja nicht nur dazu da, festzustellen, ob ein Schrankenbaum auf ein Fahrzeug "gekracht" ist, sondern auch zur allgemeinen Funktionsüberwachung ohne direkte Lebensgefahr für Lebensmüde und Lebensgefährder (Halbschranke geht nicht runter, Birne kaputt, Steuerung kaputt)


    Wenn das dann doch passiert, ist die FÜ nicht viel wert.


    Gegenvorschlag: Weil man die Dummheit der Verkehrsteilnehmer nicht ausschließen kann, werden alle BÜs abgebaut und Auto-, Rad- und Treckerfahrer machen einen kleinen Umweg zur nächsten Brücke oder zum nächsten beschrankten BÜ mit direkter Sichtkontrolle durch den Fahrdienstleiter.


    Gruß
    Norbert

  • Ich finde es interessant wie hier versucht wird die Schuld auf die Bahn zu schieben. Erstens die Technische Sicherung eines BÜs ist dazu da den Verkehrsteilnehmer am überqueren eines Bahnüberganges zu hindern. Zweitens wenn die technische Sicherung funktioniert wird dem Fdl auf dem Stellwerk Ordnungsstellung angezeigt und es sind keine Bertrieblichen Maßnahmen zu treffen. Drittens man kann wohl kaum damit rechnen das ein verkehrsteilnehmer Minutenlang auf dem BÜ rumgammelt ohne das ein Notruf abgesetzt wird. Die Idee mit der Gechwindigkeitsreduzierung ist schlicht nicht umsetzbar da die Fahrzeiten sich dadurch enormst verlängern würden. Das mit dem vor dem BÜ anhalten und sich vergewissern das sich kein Verkehrsteilnehmer auf dem BÜ befindet ist im Falle der Fü anlagen für den störungsfall vorgesehen. Die Bahn und die Technik trifft hier keine Schuld es ist schlicht und ergreifend Menschliches Versagen des Fahrers und der Passanten.

  • Drittens man kann wohl kaum damit rechnen das ein verkehrsteilnehmer Minutenlang auf dem BÜ rumgammelt ohne das ein Notruf abgesetzt wird.


    Bei einem technischen Defekt ist das doch denkbar und der Anspruch einer technischen Sicherung ist ja wohl, dass die ohne den Mensch funktionieren muss. Sonst könnte man sich ja auch PZB, Sifa & Co auch sparen, der Tf soll halt aufpassen...


    Zitat von Siebziger

    Genau. Der Zug hält vor dem BÜ an, der Zugführer/Lokführer steigt ab, sichert den BÜ mit einem Zaun, der Zug fährt über den BÜ, der Zugführer/Schaffner baut den Zaun ab und darf die Fahrt fortsetzen (So ähnlich, wie das englische Prinzip. Entweder ist das Gleis gesperrt oder die Straße. D sind sie aber inzwischen auch von abgekommen).


    Laut § 11 EBO könnte man wohl bei einfachen Fällen auch mit bis zu 20 km/h fahren (Abs. 7). In Berlin habe ich das schon mal mit der Industriebahn im Industriegebiet gesehen, da gibt es keine Schranken und die Lok fährt dann gemütlich mit bis 10 km/h über die Straße.


    Zitat

    Und das alles nur, weil die Leute zu blöd / zu dreist sind oder sogar nach 10 Minuten Anschreien sich nicht vorstellen können oder wollen, dass auf einem Bahnübergang auch mal ein Zug kommen kann?



    Ja, Menschenleben soll geschützt werden.


    Zitat

    Das mit dem vor dem BÜ anhalten und sich vergewissern das sich kein Verkehrsteilnehmer auf dem BÜ befindet ist im Falle der Fü anlagen für den störungsfall vorgesehen.


    War das hier kein Störungsfall? Die Schranken haben doch sicherlich eine Rückmeldung gegeben, dass sie nicht unbehindert schließen können?


    Zitat

    Die Bahn und die Technik trifft hier keine Schuld es ist schlicht und ergreifend Menschliches Versagen des Fahrers und der Passanten.

    Das klingt mir jetzt etwas zu einseitig, denn der Betrieb einer Bahnstrecke ist nunmal mit Gefahren verbunden, gerade wenn Straßen und Wege gekreuzt werden. Deswegen ja auch die Sicherung. Mir ist aber immer noch nicht klar, warum das mit der Fernüberwachung nicht funktioniert hat in diesem Fall. Genau für diesen Fall gibt es doch nunmal die Sicherung und eigentlich hätte der Zug vom Fdl diese Information rechtzeitig bekommen müssen, wenn das System gut ist und keine menschliche Fehler aufgetreten sind. Das ist jetzt mehr eine technische Frage als eine konkret rechtliche. Aus den Äußerungen hier im Thread und bei Wikipedia zur Funktionsweise der FÜ bin ich nicht schlau geworden, warum das mit dem Zug und FÜ nicht funktioniert, wenn ein Laster auf den Gleisen steht, denn das Sicherungssystem müsste für diesen Fall dem Zug doch rechtzeitig die Information geben.


    Das Einschaltzeit-Argument find ich da wenig überzeugend. Man kann sich nicht am Rechtsübertreter orientieren, sondern muss auch den Laster oder den Pkw im Kopf, der einfach mal schuldlos liegenbleibt. Wenn aber wirklich beim Absenken der Schranken der Zug schon nicht mehr vor dem BÜ zum Stehen kommen kann (ist das wirklich so?), ist die Einschaltzeit für mich viel zu kurz.

    "if it's not all red, it's not red at all"

    Einmal editiert, zuletzt von Zghuk ()

  • Die Technische Sicherung wird es registriert haben das sich dort ein Fahrzeug befindet nur registriert sie das erst wenn die Anlage vom Zug eingeschaltet wird und der Schließvorgang beginnt zu diesem zeitpunkt ist der FDL schon raus aus der Sache da die zeit zum anhalten nicht mehr reicht. Übrigens super Idee mit den 10kmh dann darf die bahn das aber überall nur fahren denn es könnte ja ein trottel über das gleis gehen. Ich habe gesehen das sie Jurist sind und ich kann hier schreiben was ich will sie werden immer eine Lücke finden nur in diesem Fall war es weder technisches Versagen noch ein Fehler der Bahn.
    Edit: die Einschaltzeit wird so kurz wie möglich berechnet es gibt sogar BÜs da sieht der Tf noch die schranke runtergehen.
    Edit2: Die Zeit reicht bei manchen BÜs vllt schon nur wie gesagt es ist meistens möglichst knapp berechnet um die Schließzeiten zu minimieren
    Edit3: Übrigens worüber reden wir hier in keinem der Artikel ist beschrieben um welche Bü bauart es sich handelt so wie es aussieht war es ein Vollschrankenabschluss das heißt es kann eigtl kein FÜ BÜ sein.(Oder es sind zwei Schranken eine für die Straße und eine für den Gehweg)

  • Das klingt mir jetzt etwas zu einseitig, denn der Betrieb einer Bahnstrecke ist nunmal mit Gefahren verbunden, gerade wenn Straßen und Wege gekreuzt werden.


    Und der andere Verkehrsteilnehmer kann machen was er will? Z.B. 10 Minuten auf dem BÜ parken und trotzdem ist nur die Bahn schuld?
    Das erinnert mich an den Kaffeebecher in den USA, wo sich auch der/die Dödel wundert, dass der Inhalt heiß ist, wenn er ihn sich in den Schoß kippt...Aber der Anwalt freut sich und kassiert 60 % der heraus geholten Entschädigung. Schöne heile Welt.


    Mir ist aber immer noch nicht klar, warum das mit der Fernüberwachung nicht funktioniert hat in diesem Fall. Genau für diesen Fall gibt es doch nunmal die Sicherung und eigentlich hätte der Zug vom Fdl diese Information rechtzeitig bekommen müssen, wenn das System gut ist und keine menschliche Fehler aufgetreten sind.


    Ist es für Dich vorstellbar, dass der Trecker mit Anhänger zwischen den Halbschranken liegen geblieben ist? Dann hätten die ja ordnungsgemäß funktioniert.


    Gruß
    Norbert

    2 Mal editiert, zuletzt von siebziger () aus folgendem Grund: Fehler korrigiert, Danke Kollege Zwolle. Ein bisschen Spaß muss sein...


  • Z.B. 10 Minuten auf dem BÜ parken und trotzdem ist nur dei Bahn schuld?
    Das erinnert mich an den Kaffeebecher in den USA, wo sich auch der/die Dödel wundert, dass der Inhalt heiß ist, wenn er ihn siuich in den Schoß kippt...Aber der Anwalt freut sich un dkassiert 60 % der herausgeholten Entschädigung. Schöne heile Welt.
    Norbert


    Norbert,


    Du lässt nach. ;)
    Tze Tze, und das von einem vehementen Vertreter der Rechtschreibung!?! :ugly:


    Gruß,
    Wolfgang