Oder schreibt einer den Hersteller einer Grafikkarte an wenn man eine modifizierte Firmware aufgespielt hat?
Ich prognostiziere massenhaft dicken Ärger, wenn man eine modifizierte Firmware öffentlich für jedermann anböte.
DTGs EULA ("Nutzungsbedingung") ist da eindeutig und lässt keinen Spielraum für Interpretationen. Dafür sind EULAs da! Es ist der Job solcher EULAs, keinen Nutzungs-/Missbrauchsspielraum zu erlauben und keine rechtlichen Fragen offen zu lassen.
Sich auf Gewohnheitsrecht zu berufen ("Haben wir doch immer so gemacht") wird locker und leicht abgeschmettert werden, wenn es ernst würde. Gewohnheitsrecht kann man z.B. beim Wegerecht anwenden, aber nicht hier.
Nur weil DTG hier still hält, soll das nicht darüber hinwegtäuschen, dass DTG im vorliegenden Fall alle Rechte hat, egal ob es nur eine kleine Mini-XML von 1 KByte ist.
Und bevor gleich wieder einer mich zum Bösewicht macht: Ich habe deren EULA nicht gemacht!
Ich bin nur derjenige, der die unbequeme Wahrheit ausspricht, die Viele aber nicht hören und akzeptieren wollen. Damit habe ich überhaupt kein Problem, doch sollte man nicht die rechtliche Lage sich so zurechtbiegen und sich so schönreden, wie man es gerade für genehm hält. Im Falle einer Rechtsverletzung wäre das nämlich vollkommen irrelevant. So ist nunmal die rechtliche Lage. Findet euch damit ab!
Wenn deren EULA einem nicht zusagt, hätte man sie nicht abnicken dürfen, was man aber beim Kauf des TS und den DTG-Addons getan hat.
Nachtrag:
Im Grunde können Firman wie Armstrong Powerhouse und TTB froh sein, dass keiner tätig wird. Denn sich einen geldwerten Vorteil zu verschaffen, indem man Dateien anderer Firmen modifiziert (Soundupdates, Light-Enhancement-Packs, etc etc) könnte schnell nach hinten losgehen.