Eine Frage die mich schon lange beschäftigt. Warum sieht man mehr Loks die den hinteren Pantographen gehoben haben und nur sehr wenige Die mit dem vorderen fahren?
Hat das irgendeine Relevanz?
Gruß Mikesch
Eine Frage die mich schon lange beschäftigt. Warum sieht man mehr Loks die den hinteren Pantographen gehoben haben und nur sehr wenige Die mit dem vorderen fahren?
Hat das irgendeine Relevanz?
Gruß Mikesch
Es hängt von der Fracht ab,
GZ haben meist den vordernen Panto gehoben
und meist haben Personenzüge den hinteren Panto gehoben
Der hintere Pantograph wird meistens gehoben da es einfach den Zweck hat dass wenn er abbricht oder sonstiges er nach hinten auf einen Waggon fällt.
Falls das mit dem vorderen Pantographen passiert zerstört er im unglücklichen Fall die Dachaufbauten und legt die Lok komplett lahm, zerstört zum Beispiel auch den Hinteren Stromabnehmer.
Der vordere Pantograph ist nur zu heben wenn der hintere kaputt ist oder wenn man Doppeltraktion fährt oder die ersten Wagen Kesselwagen mit gefährlichem Gut sind. Dann will man den Pantograph soweit wie möglich davon entfernt haben, auch wegen Fünkchen vom Pantograph.
PS: Baul das gibt nen Dislike, war vielleicht doch nicht so schlecht dass wir uns damals nicht getroffen haben. Nicht so Verallgemeinern!
Dann habe ich gleich eine Frage, wieso heben die 112/114/143 meistens nur den vorderen Stromabnehmer?
Fertige eine Studie an und zeig sie mir, ich sehe nur richtig eingestellte Stromabnehmer bei Regio (außer wenn einer kaputt ist).
Du verwechselst nicht zufällig Schieben und Ziehen?
Das hat aber auch mit dem Abrieb zu tun Nils. Wenn man den hinteren hebt geht der Kohlestaub aufs Dach der Wagone, und beschmutzt nicht die ganzen Dachaufbauten. Auch bei Autozügen wird der vordere Stromabnehmer geoben, sonst währen die ganzen Neuwagen ja voll mit Kohlestaub.
Autos zählen auch zu offenes, empfindlichen Gut.
so falsch war meine Antwort doch net
Äääähm..doch
Es ist immer der hintere Stromabnehmer zu heben, sofern dies nicht durch Fahrzeuge hinter dem Tfz (Steuerwagen, zweites Tfz, Gefahrgut, beladene Autowagen, Planen, Holzwagen) oder Besonderheiten des Tfz (Mehrsystem-Tfz), oder einen Schaden anders erforderlich ist.
Außerdem muss bei Mehrfachtraktionen bei denen ein Tfz an der Spitze und eins am Schluss läuft auf den Abstand der Stromabnehmer zueinander geachtet werden, sonst muss langsamer gefahren werden. (Ausnahmen teilw. auf SFS)
Staub ist wohl weniger ein Problem. Funkenflug --> Brandfleck im neuen heilix Blechlelack! Einem dreckig versauten Benzin Kesselwagen ist der Staub vollkommen egal, aber trotzdem wird der vordere Stromabnehmer gehoben, warum wohl?
Der vordere Pantograph ist nur zu heben wenn der hintere kaputt ist oder wenn man Doppeltraktion fährt oder die ersten Wagen Kesselwagen mit gefährlichem Gut sind. Dann will man den Pantograph soweit wie möglich davon entfernt haben, auch wegen Fünkchen vom Pantograph.
Darf ich das noch ergänzen: Vorderer Panto wenn hinter der Lok empfindliche Güter offen transportiert werden (z.B. Neuwagen) wegen Verschmutzung durch Abrieb der Schleifleiste oder Kesselwagen oder sonstige brennbare Güter (wegen Funkenflug).
Wegen Verschmutzung durch Abrieb wird vor Fahrzeugen mit Führerstand auch mit dem vorderen Panto gefahren, also nicht nur bei Doppeltraktion, sondern auch wenn hinter der Lok ein Steuerwagen mit Führerstand voran läuft oder Vorspann vor Triebwagen.
Anbei noch ein schönes Beispiel, wo die erwähnten Regeln gleich zweimal zu Anwendung kommen.
Ja, der Abrieb zählt natürlich auch dazu, das gefährdet aber den Betrieb weit weniger da ja zudem auch viele Karreten Planen übergezogen haben.
Hast Recht, sah ich jetzt als nicht erwähnenswert.
Also jetzt muß ich mal an alle Euch ein herzliches Dankeschön loswerden!
Echt toll wie schnell und professionell hier geantwortet wird. Super (Daumen hoch)
So lerne auch ich noch was dazu.
Nachmals Dankeschön für die vielen Antworten.
Gruß
Mikesch
Ergänzen möchte ich noch, dass man niemals bei Doppeltraktion bei Lok #1 den hinteren und bei Lok #2 den vorderen Stromabnehmer hebt, weil der Anpressdruck der beiden Stromabnehmer zu punktuell auf den Fahrdraht einwirken würde.
Außerdem kann es im Winter bisweilen nötig sein, beide Stromabnehmer zu heben. Der erste raspelt das Eis ab, der zweite liefert den Saft. Allerdings gibt es meines Wissens hierbei Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten.
Bei der vR_BR103 wurde das sehr gut umgesetzt. Beim Lesen des Handbuchs war ich von den Socken, dass hierauf geachtet wurde. An dieser Stelle ein Danke an vR für dieses tolle Gimmick!
Das mit der Doppeltraktion so wie du es geschrieben hast ist möglich und auch zulässig, allerdings nicht bei allen Loks.
Ergänzen möchte ich noch, dass man niemals bei Doppeltraktion bei Lok #1 den hinteren und bei Lok #2 den vorderen Stromabnehmer hebt, weil der Anpressdruck der beiden Stromabnehmer zu punktuell auf den Fahrdraht einwirken würde.
Der Anpressdruck ist nicht das Problem, der Bügel erzeugt eine Welle in der Oberleitung, bei hohem Tempo und kurzen Abstand zwischen den Bügeln kann das zum Abbheben des Fahrdrahtes führen wodurch der Hauptschalter auslöst weil kein Strom mehr da ist. Oder schlimmer noch, Bügel und Oberleitung konnten schaden nehmen
Pantographen und Oberleitungen bilden zusammen ein schwingendes System, das genau abgestimmt sein muss, damit es nicht zu Aufschwung- und Resonanzeffekten kommt. Deshalb sind Pantograph-Anordnungen und die dazugehörige Maximalgeschwindigkeit bei Doppel-Traktion genau vorgeschrieben.
Das ist neben der Profilbreite der Schleifleiste auch der Hauptgrund, warum bei Mehrsystem-Loks mit unterschiedlichen Stromabnehmern gefahren werden muss. Vor Jahren ging mal auf der Moselstrecke bei einer BR184 der deutsche Stromabnehmer kaputt. Die Lok-Mannschaft (ein Siemens-Techniker war dabei) dachte "kein Problem" und fuhr mit dem französischen Pantographen weiter. Keine gute Idee: über 1 Km heruntergerissene Fahrleitung und 1 Tag Betriebsstörung.
MfG Hans-Peter.
Also um mal zusammenzufassen: Der vordere Phanto wird gehoben wenn zb, er abbricht großen Schaden anrichten kann, oder durch Funkenflug (Bügelfeuer etc.) verschiedene Sachen auf den Wagen beschädigt werden können. Wie zb, bei Autozügen, kann bei Bügelfeuer kleine Kohlestückchen glühend auf den Lack der Autos fallen, was diese beschädigen würde. Zur allgemeinen Erleichterung bei Kesselwägen muss NICHT der vordere gehoben sein, da das Gefahrgut sich ja eh im Wagen befindet und somit nicht beschädigt werden kann.
Und zur der Schieben/Ziehen Theorie: Es gibt durchaus RB´s etc, die gezogen mit dem Frontphanto farhren, das hat aber meist mit der vorhanden Zeit am Wendeort, oder den Schleifleistenzuständen zu tun. Und nein es ist auch nicht notwendig den 1.Phanto zu heben, auch wenn es ein Zug ist bei dem es sein muss, denn wenn die ersten 3 Wägen ohne diese Bestimmung sind, so ist der Sicherheitsabstand zu dem empfindlichen Frachtgut gegeben. Und anbei man kann aber muss nicht immer den 1.Phanto heben.
Edit: Link ist aus dem Inet: http://www.bahnbilder.de/1024/…-1-vor-ganzzug-682547.jpg hier sieht mans sehr gut das was ich wg Kesselzüge schrieb.
Bei Kesselzügen wird vermutlich auch unterschieden zwischen beladen und unbeladen und brennbaren und nicht brennbaren Flüßigkeiten.
Warum sollte ich den vorderen Stromabnehmer heben, wenn ich einen (vielleicht leeren) Kesselzug mit Ammoniak transportiere?
Hab euch mal was zum Thema Geschwindigkeiten und Stromabnehmer rausgesucht:
Grundsätzlich darf mit einer Geschwindigkeit von höchstens 100 km/h gefahren werden. Geschwindigkeiten über 100 km/h sind von der Anzahl und den Abständen der Stromabnehmer abhängig. Mit einer Geschwindigkeit bis einschließlich 160 km/h darf unter folgenden Voraussetzungen gefahren werden: a) Eine Lokomotive mit einem angehobenen Stromabnehmer, b) zwei unmittelbar aneinander gekuppelte Lokomotiven, wenn beide Lokomotiven den vorderen oder beide Lokomotiven den hinteren Stromabnehmer angehoben haben, c) bei Kombination von b) und weiteren Lokomotiven mit einem angehobenen Stromabnehmer, wenn dazwischen mindestens drei 4-achsige Reisezugwagen (70m) gereiht sind, oder d) Triebwagen/Triebzüge. Mit einer Geschwindigkeit von über 160 km/h darf unter folgenden Voraussetzungen gefahren werden: a) Eine Lokomotive mit einem angehobenen Stromabnehmer, b) zwei unmittelbar aneinander gekuppelte Lokomotiven, wenn die jeweils äußersten Stromabnehmer angehoben sind, c) bei zwei nicht unmittelbar aneinander gekuppelten Lokomotiven mit jeweils einem angehobenen Stromabnehmer, wenn dazwischen mindestens drei 4-achsige Reisezugwagen (70m) gereiht sind, d) bei Kombination von a) und b) wenn dazwischen mindestens drei 4-achsige Reisezugwagen (70m) gereiht sind oder e) Triebwagen/Triebzüge. Mehr als drei Stromabnehmer dürfen bei unmittelbar aneinander gekuppelten Lokomotiven nicht angehoben werden. Kann aufgrund von Einschränkungen bei den Stromabnehmern die Fahrplangeschwindigkeit nicht eingehalten werden, ist der IB (Fdl) zu verständigen.
MfG