Beiträge von Algadar


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    Gerade installiert, was auffällt:

    • Es gibt wieder Dudelmusik im Menü statt des Gerumpels der letzten Jahre. Das fühlt sich ja wieder an wie aus den Anfangsjahren des Train Simulators.
    • Mein Ryzen-Prozessor läuft jetzt tatsächlich deutlich kühler. Während er zuvor auf 80 °C und höher stieg, scheint jetzt bei 70 °C Schluss zu sein. Weniger Abwärme, weniger Energieverbrauch, schön.

    Übrigens
    Zwei Werbungen aus dem Untergrund tragen "Heinz" im Werbetext

    Die Werbetafeln sind super. Vielleicht magst du noch die Tippfehler beseitigen:

    • Ihr persönlicher Steuerberater (ohne h)
    • professionell seit 1963 (mit o statt e)
    • brandneu (ein Wort)

    Unabhängig von dem 14-tägigen Rückgaberecht, das bei digitalen Gütern aus nachvollziehbaren Gründen eingeschränkt ist, gibt es immer noch die Mangelhaftung. Die greift selbstverständlich auch bei Software und verjährt im Regelfall erst nach zwei Jahren.


    Wenn ich, als fiktives Beispiel, eine Lok mit einer PZB als Kernfeature verkaufe und dann keine PZB vorhanden ist, dann stellt das einen eindeutigen Mangel dar. Ich kann dann vom Verkäufer des Produktes Nachbesserung fordern. Wenn der dieser Forderung nach Frist nicht nachkommt, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten oder Preisminderung verlangen. Das geht völlig unabhängig von dem 14-tägigen Rückgaberecht.


    Die entscheidende Frage wird aber natürlich immer sein: Wann ist ein Mangel wirklich ein Mangel? Was, wenn in meinem Beispiel-Produkt eine PZB vorhanden ist, diese aber nur zu 90 % funktioniert? Oder nur in der Hälfte aller Fälle anspricht? Das wird dann schnell Ansichts- oder Auslegungssache, in der im Zeifel dann ein Richter entscheiden kann. Da muss man dann auch sehr genau schauen, was wirklich angeboten wurde und was marktüblich unter den verwendeten Begrifflichkeiten verkauft wird.


    Wenn ihr euch sicher seid, dass bei der BR146.2 ein solch gravierender Mangel vorliegt (ich kann es nicht beurteilen, ich habe den Zug nach den Berichten hier im Forum nicht gekauft), dann schreibt den Verkäufer 3DZUG (oder wo immer man den Zug noch erwerben kann) an, setzt eine angemessene, realistische Frist und fordert Nachbesserung. Dann muss der Verkäufer reagieren. Entweder er bestreitet den Mangel oder er gesteht ihn ein, was dann zu Nachbesserung, Minderung oder Rückgabe führt.


    Zum Abschluss noch: Wie gibt man ein digitales Produkt zurück? In der Regel muss der Käufer schriftlich versichern, dass er die Software restlos entfernt und alle Kopien gelöscht hat.

    Ich nutze seit einiger Zeit (unabhängig von der Problematik mit USB-Soundkarten) Voicemeeter. Das ist eine virtuelle Software-Soundkarte, die dann ihrerseits das Audiosignal an beliebige Hardwaregeräte weitergibt. So steuere ich darüber wahlweise meine Onboard-Soundkarte mit 5.1-Lautsprechern, meinen USB-Kopfhörer oder mein USB-Headset an. Die Freezes hatte ich so auch mit den USB-Geräten in TS2020 noch nicht gehabt. Der Vorteil ist dann auch, dass man auch während des Spielens das Ausgabegerät noch ändern kann (spontan auf Kopfhörer wechseln, weil Frau vom Dieselwummern genervt ist).


    Ist vielleicht etwas mit Kanonen auf Spatzen geschossen, eine solche Software nur für diesen Zweck einzusetzen, aber vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen.

    Oftmals ist um HUD dann noch ein kleiner Strom angezeigt, auch wenn die Lok eigentlich nur rollt. Und so lange im HUD nicht 0Amp steht, funktioniert die E Bremse nicht alleine, sondern nur, wenn man eine kombinierte Bremsung einleitet und sie dann auskoppelt

    Genau das ist auch meine Beobachtung. Oft fließt noch Strom, obwohl dieser eigentlich schon weg sein sollte. Und dann greift die E-Bremse nicht und die AFB kann die Lok nicht bremsen.

    Du bietest im Shop ja einige Bundles an. Ich würde es großartig finden, wenn ich ein Bundle kaufe, dass dann auch die Einzelartikel des Bundles bei mir als "gekauft" vermerkt wären.


    Wenn ich also als Beispiel das Paket "Luxuszüge Gold Edition" erwerbe und ich gehe dann auf die Shop-Seite des Orient Expresses und könnte dort sehen, dass ich den schon habe. Wäre grandios. Gerade bei den alten RW/0381-Sachen bin ich schon öfters verwundert gewesen, dass mir da etwas fehlt bis mir wieder aufgefallen ist, dass ich den Artikel schon im Rahmen eines Bundles erworben habe.

    EDIT: Der Inputtmapper der mitgelieferten 111 bereitet der vR 111 EL (sowie Steuerwagen) übrigens Schwierigkeiten, da beim RemapperName das Gleiche steht, wird auch von der 111 EL dieser dann verwendet und lässt sich nicht richtig bedienen. Bei Konstanz-Villingen ist man das Problem umgangen, indem man "KV_" davor gesetzt hat. Kann man selbst bei Freiburg-Basel auch tun, aber das muss auch in den .bins der Loks angepasst werden. Oder man löscht bzw. benennt die Inputmapper Dateien der mitgelieferten 111 und Steuerwagen um.

    Danke für diesen Hinweis! Ich verzweifelte schon nach dem Loktausch zur 111 EL. Aber Dank deiner kleinen Anleitung war auch die EL-Version wieder steuerbar. *dhoch*

    Doch, doch, dass der Taskmanager anzeigt, dass der TS-Prozess immer weniger Speicher belegt, ist nicht so ungewöhnlich. Das hängt damit zusammen, dass Windows unter bestimmten Bedingungen anfangen kann, den von einem TS-Prozess belegten Speicher zu komprimieren. In manchen Windows-Versionen wird der komprimierte Speicher dann im Taskmanager dem TS-Prozess abgezogen und den Pseudo-Prozess "Systemspeicher und komprimierter Speicher" zugeschlagen. Das ist aber natürlich Augenwischerei: Der Speicher ist natürlich weiterhin von TS alloziert, und es kommt zum Absturz, sobald die 4 GB-Grenze überschritten wird.


    Da das recht verwirrend ist, hat Microsoft dieses Verhalten eigentlich auch mit dem Windows 10-Build 1607 wieder entfernt. Kann es sein, @floflo, dass du aktuelle Windows-Updates bei dir nicht installiert hast?


    Allgemein kann ich auch nur empfehlen, nicht den Taskmanager zur Anzeige des belegten Prozessspeichers zu verwenden. Der Taskmanager ignoriert zum Beispiel den Teil des Speichers, der sich auf Standby-Pages befindet. Der TS fliegt auch generell erst, wie bei 32-bit-Anwendungen üblich, bei exakt 4 GB-Speichernutzung ab und nicht wie oft zu lesen bei 3,2 bis 3,5 GB-Nutzung. Der Taskmanager weist nur einen Teil des tatsächlich von einer Anwendung reservierten Speichers aus. Bessere Ergebnisse liefert zum Beispiel Sysinternals Process Explorer (dort die Spalte Virtual Bytes einblenden): Hier wird man viel deutlicher sehen, dass der TS bei 4 GB an seine Grenze stößt.

    Was mich nur wundert ist, dass es bei Testläufen keine Probleme gab, sowie auch das Verhältnisse Käufer / Meldungen mich etwas wundert.

    Es schreibt halt nicht jeder sofort eine E-Mail, wenn mal eine Kleinigkeit auffällt. Es ist ja auch nicht Aufgabe des Kunden, Fehler aufzuspüren und zurück zu melden.


    Obwohl ich eigentlich nur noch selten Aufgaben für den Train Simulator kaufe, habe ich beim ET403 das Aufgabenpaket mal dazu genommen. Die erste Fahrt konnte nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Das war noch in der 1. Version, und der Fehler wurde auch hier im Forum genannt. Vermutlich wurde er mit Version 2.0 behoben. Später, nach Erscheinen der Version 2.0, habe ich dann ein zweites Szenario ausprobiert. Dabei kam kurz nach Verlassen des Startbahnhofs eine falsche Ansage eingespielt (Ankündigung, dass der Zielbahnhof gleich erreicht werden würde, obwohl noch ca. 50 Minuten Fahrt voraus lagen). Ich meine, das war die Aufgabe „Sonderfahrt von Konstanz nach Villingen“ in der IC-Version, bin mir aber nicht sicher.


    Nicht falsch verstehen: Fehler passieren überall. Aber bitte testet besser! Die Tatsache, dass das Aufgabenpaket in der Version 2.0 fast doppelt so groß ist wie Version 1.0 (rund 50 MB mehr), interpretiere ich auch mal so, dass da zunächst nicht nur eine Kleinigkeit gefehlt hat. Ein blockierender KI-Zug, wie von Kiter genannt, kann aufgrund zeitlicher Differenzen auftreten und daher vielleicht nicht beim ersten Test auftreten. Fehlende Ansagen wie in Version 1.0 oder falsche Ansagen wie in Version 2.0 müssen aber beim Testen auffallen.

    Ein Fernseher am Bett reicht schon, auch wenn der PC ein paar Zimmer weiter steht. Nimm das Steam Link, streame PC-Bild und -Ton auf den Fernseher, Tastatur und Maus auf den Schoss und los geht's. Im Bett habe ich es noch nicht gemacht, wohl aber von der Wohnzimmer-Couch aus. Problem ist hier eher nur, dass die Entfernung zum Fernseher größer ist als wenn man direkt am PC sitzt. Signale sind so viel schwieriger zu erkennen.