Servus
@Tattissi
Zitat von Tattissi
Wenn der Urheber etwas nicht wünscht, egal ob in der Eula niedergeschrieben oder nicht, würde ich dem -wenn es nicht unverhältnismäßig/sittenwidrig oder durch andere Urteile bzw. Gesetze eindeutig vertragswidrig ist- immer nachkommen.
Das ist auch eine Frage des Respektes und des Anstandes (meiner Meinung nach).
Ja, sowieso! Ganz klar! Das ist auch nicht die Frage, das wollte ich auch nie in Frage stellen, siehe den von @99 beschriebenen Passus von SimTrain. Da ist der Fall klar.
Das man gegen den expliziten Willen eines Autors nichts machen darf (oder gar sollte) ist sowieso klar!
Nochmal: Mir geht es nicht um Fälle, in denen in irgendeiner Form vom Autor die Nutzung eingeschränkt wurde (oder man das mit "gesundem Menschenverstand" rauslesen könnte). Mir geht es nur darum, ob es wirklich, im "Defaultfall", wenn es nicht eingeschränkt ist, immer sofort eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Im Zweifel würde das in der Praxis ja bedeuten, falls wirklich "was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten" gilt, dass sämtlicher DTG-Content ohne explizite Erlaubnis von DTG tabu wäre. Obwohl diese, ich glaube da stimmst du mir zu, nach "gesundem Menschenverstand" nichts gegen Szenarien und Verbau in Strecken haben. Sonst wäre die Einbindung in den Steam Workshop, der nur so funktioniert (da kann man nur Fremdassets hochladen), irgendwie absurd.
Ich zitiere gern die Kernaussagen von Maik aus dem im ersten Beitrag als Kontext verlinkten Thread:
Zitat von Maik Goltz
[...] Für den Rest [Gleise von Münster-Bremen, Anmerkung von mir] habe ich, soweit ich weiß, keine Anfrage zur Zustimmung erhalten. Wie kommt man darauf, dass man das einfach machen darf? Rein rechtlich ist das nicht drin. Man braucht dazu die Einwilligung (auch wenn unentgeltlich) des Urhebers. [...]
Spielt keine Rolle ob mitgeliefert oder referenziert. Die Nutzung ist das entscheidende. [...]
Die reine Referenzierung ist eine Nutzung im Sinne des Urheberrechts [...]
Dazu braucht es dann eine Verwertungslizenz. Dann kaufst "du" eine Lizenz die Assets zu verwerten und damit eventuell auch (aber nicht zwingend) die Erlaubnis diese auch anzupassen.
(nach besten Wissen und Gewissen, wenn du dich falsch zitiert fühlst - ich ändere es gern sofort)
Wenn ich eine "Verwertungslizenz" des Urhebers brauche, wie von Maik schon öfters angedeutet, um Assets (deren Nutzung nicht explizit verboten wurde, nicht nur in der EULA, auch allgemein! Es geht mir nicht (!!!) um diesen speziellen Fall!) zu referenzieren, würde ja selbst ein OK des Publishers (und damit der einzigen Entität, die ich sicher erreichen kann) nicht ausreichen.
Damit hätte zumindest ich persönlich keine Ahnung, was ich jetzt noch genau referenzieren darf, weil der Urheber indirekt seinem Publisher widerspricht - der hat (allein aufgrund der Reaktionsgeschwindigkeit) ganz sicher nicht alle Zulieferer gefragt. Woher soll ich als Endverbraucher bei anderen AddOns wissen, wo die Zulieferer nicht "persönlich" bekannt sind, von wem welche Assets gebaut oder zugeliefert wurden? Im Handbuch und der EULA von Münster-Bremen steht z.B. nicht drin, dass die Gleise von Maik zugeliefert wurden und dass für sie besondere Konditionen gelten.
Mir geht es aber nicht um irgendeinen speziellen Fall, sondern um die allgemeinen Implikationen, falls dem so ist - wenn dem überhaupt so ist. Wie gesagt, dieses Szenario gibt es ja bei vielen Softwareprodukten - da wird dann, soweit ich das jetzt aus eigener Erfahrung kenne, entweder in der Lizenz explizit die Weiterverwendung ausgeschlossen, oder es gibt praktische, technische Hürden. (Die im TS ja auch möglich wären, man kann Objekte im Editor ja ausblenden)
Zitat von Tattissi
Wenn man sagt: NUR das ist erlaubt, kann man davon ausgehen, dass alles Weitergehende verboten ist.
(So würde ich in diesem Falle Treu und Glauben definieren)
Das heißt, die Nutzung des Editors so, wie von DTG beworben, inkl. "sharing" mit anderen Leuten, ist deiner Meinung nach unter "Sie sind berechtigt, eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS zu installieren und zu verwenden" nicht eingeschlossen?
Zitat von Tattissi
Also immer nett fragen und die Sache ist doch meist gebongt, oder nicht?
Zum Verständnis: Wenn ich jetzt z.B. ein Szenario für die Strecke XYZ baue, mit Loks ABC und DEF, muss ich, deiner privaten Meinung nach, explizit den Autor der Strecke XYZ, alle evtl. Zulieferer der verwendeten Objekte und die Autoren der Loks ABC und DEF fragen, bevor ich es veröffentliche, auch wenn nichts dafür spricht, dass er etwas dagegen hätte, wenn ich zumindest halbwegs auf der sicheren Seite sein möchte?
Das ist in der Praxis halt oft schwierig. Sei es wegen Sprachbarrieren, fehlender Antwort oder Inaktivität. Siehe DTG, Mails werden da ja eher... nicht so ausführlich gelesen und beantwortet, selbst wenn es um z.B. für sie sehr wichtige, zeitkritische Dinge wie Sicherheitslücken geht. :-D
Danke dir für deine Zeit. Wenn die Rechtslage so wäre, kann man natürlich nichts daran ändern.
@alias203
Vielen, vielen lieben Dank für die Mühe und das schmökern in der Rechtslektüre. :-D
Zitat von alias203
Solange es keine Abrede gibt, dürfte gegen einen Verweis nichts sprechen.
Das wäre jetzt auch genau mein bisheriges Rechtsverständnis gewesen. Ist im Prinzip ja auch der Status Quo.
@Maik Goltz
Ich verstehe, dass das sehr frustrierend ist.
Ich schreibs gern explizit: Es geht mir wirklich nicht um dich, deine Gleise oder das Update zu Berlin-Leipzig. Ich will damit nicht legitimieren, dass andere sich an deinen Assets "vergreifen". Wenn der Autor sagt nein, ist alles klar.
Ich habe den Thread nur deswegen als Kontext verlinkt, weil ich diese Sichtweise vorher noch nie gehört habe und irgendeine Referenz darauf brauche, damit der Thread nicht völlig zusammenhangslos ist. Und auch im Internet keine ähnliche Aussage gefunden habe, obwohl ich wirklich versucht habe, etwas in diese Richtung zu finden. Das ist natürlich (!) mein Versagen, weil ich juristischer Laie bin / zu doof bin und die passenden Suchbegriffe nicht kenne - und nicht deine Schuld. Mea maxima culpa, falls es deswegen wie ein persönlicher Angriff wirkte. :-)
Zitat von Maik Goltz
[...] Wenn alle machen was sie wollen [...] herablassende Blick der Freeware-Community auf die PayWare Hersteller [...] als Hersteller einem Freeware-Verbastler Zugeständnisse macht [...]
Aber sei mir nicht böse, bei allem Verständnis: Das ist für die Sachfrage hier echt nicht hilfreich. Ich habe diesen Thread erstellt, weil mir das Urheberrecht und die Rechte der Autoren eben nicht egal sind.
@Prelli
Auch hier: Ich stimme dir vollständig zu! Ich glaube, ehrlich gesagt, auch der große Teil der Community.
Aber das, sei mir bitte nicht böse, hat doch mit der Frage nichts zu tun, oder? :-)
Es geht mir nur um Assets, bei denen das verbauen eben nicht verboten wurde - aber halt auch nicht explizit erlaubt.
Nicht: "Ist es ok, gegen den Willen des Autors etwas zu verbauen." (Antwort: Nein)
Also z.B.: Darf ich Szenarien für eine Strecke bauen (und dann zum Download anbieten), ohne explizit jeden Urheber von jeder Lok, jedem Wagen, jedem Streckenasset fragen zu müssen, wenn es eben nicht explizit in der EULA o.Ä. verboten wurde. Weil das eben oft auch nicht (mehr) wirklich geht.
Ich (und ich glaube, da bin ich nicht allein, was natürlich nichts heißt) dachte bisher, das sei "normale Verwendung", der Editor ist schließlich schon eine "Kernfunktion" des TS und wird in genau dieser Funktionsweise (nimm Assets von bestehenden Strecken, bau Szenarien / Strecken, so funktioniert alles im Workshop) von DTG beworben.
Vielen Dank für eure Zeit und Meinungen :-)
Liebe Grüße, Manfred