Servus,
vielen, vielen lieben Dank für die genommene Zeit @Tattissi!
Alice ist natürlich entweder Urheber der Assets oder ein Dritter, der dazu auch die notwendigen Rechte hat (=> Publisher).
Mallory empfielt selbstverständlich kein Filesharing oder ähnliches und verdient keinen Cent damit - das ist, wie gesagt, dann wieder ein anderes Thema.
Zwei Verständnisfragen noch:
1) "SOFERN keinerlei Einnahmen durch Assetsbenutzung generiert werden, keine Verbreitung außer jene von Alice selbst stattfindet, ist dieser Paragraph (Absatz 1) meiner Meinung nach eindeutig:
gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Alice tatsächlich freiwillig und unter Berücksichtigung all Ihrer Rechte die Assets frei zugänglich macht/für jeden erhältlich, wie oben mit UrhG 6 mehrfach erwähnt,
meiner Meinung nach."
Kann man das, deiner privaten Meinung nach, so zusammenfassen, dass die Referenzierung / Voraussetzung von Payware in reiner Freeware nicht grundsätzlich automatisch immer einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt, auch wenn keine explizite Genehmigung des Urhebers selbst vorliegt? (Aber natürlich schon darstellen kann, wenn man gegen Lizenzen verstößt oder ähnliches, klar.)
2) "Setzt aber auch voraus, dass die Nutzung durch die Zur-Verfügung-Stellung des Materials von Alice und ggf. vorhandenen Vertrages/Lizenzbestimmung nicht eingedämmt wurde!"
Damit sind alle Lizenzvereinbarungen wie EULAs gemeint, oder?
Muss die EULA dazu explizit, deiner privaten Meinung nach, die von Mallory geplante Nutzung erlauben oder reicht es, wenn sie nicht verboten wird und die allgemeine Nutzung erlaubt wird ("nicht eingedämmt wurde")? Falls du ein handfestes Beispiel bräuchtest, wäre hier die (recht kurze) EULA der "Alice Software GmbH":
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und der ALICE SOFTWARE GMBH, das Computersoftware enthält und außerdem zugehörige Medien, Drucksachen und "Online"-Dokumentation bzw. elektronische Dokumentation enthalten kann ("SOFTWAREPRODUKT"). Durch die Installation, Kopie oder anderweitige Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses EULA gebunden zu sein. Falls Sie sich damit nicht einverstanden erklären, sind Sie nicht zur Installation oder Verwendung dieses SOFTWAREPRODUKTS berechtigt. Sie können es jedoch gegebenenfalls gegen volle Erstattung des Kaufpreises an die Stelle zurückgeben, von der Sie es erworben haben.
SOFTWAREPRODUKTLIZENZ
Dieses SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Rechte und Verträge über geistiges Eigentum geschütt. Das SOFTWAREPRODUKT wird in Lizenz vergeben, nicht verkauft.
1. LIZENZGEWÄHRUNG. Dieses EULA gewährt Ihnen folgende Rechte:
- Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt, eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS zu installieren und zu verwenden.
- Die Verwendung ist nur für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch gestattet.
- Vervielfältigung und Verbreitung. Sie dürfen KEINE Kopie(n) dieses SOFTWAREPRODUKTS oder seiner Teile vervielfältigen oder verbreiten und an andere Personen weitergeben oder einen beliebigen Teil des SOFTWAREPRODUKTS anderen Parteien über das Internet zur Verfügung stellen.
2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.
- Einschränkungen im Hinblick auf Zurükentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurüczuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) dies ungeachtet dieser Einschränkung durch geltendes Recht ausdrücklich gestattet ist.
- Trennung von Komponenten. Das SOFTWAREPRODUKT ist als zusammenhängendes Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, seine Komponenten zur Verwendung auf mehr als einem Computer zu trennen.
- Softwareübertragung. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte im Rahmen dieses EULA auf Dauer an eine andere Person zu übertragen, vorausgesetzt, dass der Empfänger Ihrer Rechte sich mit den Bestimmungen dieses EULA einverstanden erklärt.
- Kündigung. Unbeschadet sonstiger Rechte ist ALICE SOFTWARE GMBH berechtigt, dieses EULA zu kündigen, falls Sie gegen die Bestimmungen dieses EULA verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und alle seine Komponenten zu vernichten.
3. URHEBERRECHT. Alle Titel und Urheberrechte in und an diesem SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, aber nicht beschränkt auf im SOFTWAREPRODUKT enthaltene Abbildungen, Fotos, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets") sowie an den zugehörigen Drucksachen und allen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS sind das Eigentum von ALICE SOFTWARE GMBH oder seiner Zulieferer. Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Daher sind Sie verpflichtet, das SOFTWAREPRODUKT wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln. Eine Ausnahme besteht darin, dass Sie das SOFTWAREPRODUKT auf einem einzigen Computer installieren dürfen, vorausgesetzt, dass Sie das Original ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken aufbewahren.
SONSTIGES
Falls Sie dieses Produkt in den Vereinigten Staaten von Amerika erworben haben, unterliegt dieses EULA den Gesetzen des Bundesstaats Georgia. Falls Sie dieses Produkt in Kanada erworben haben, unterliegt dieses EULA den Gesetzen der Provinz von Ontario, Kanada. Jede Partei unterwirft sich hiermit unwiderruflich der Rechtsprechung der Gerichte der Provinz von Ontario und erklärt sich weiterhin damit einverstanden, jegliche Schlichtung, die im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses SOFTWAREPRODUKTS eintreten könnte, in den Gerichten des Rechtsbezirks von York, Provinz von Ontario, zu beginnen. Falls Sie dieses Produkt au゚erhalb der Vereinigten Staaten von Amerika erworben haben, können lokale Gesetze gelten.
Dürfte Mallory bei einer solchen EULA, deiner privaten Meinung (oder der von anderen hier, immer raus damit) nach, diese Assets wie im ersten Beitrag beschrieben nutzen, auch ohne explizite Genehmigung?
Falls hilfreich: Die exakt gleiche EULA wird auch bei Produkten verwendet, die genau auf eine solche Nutzung ausgelegt sind, z.B. KI-Fahrzeugpakete für andere Simulatoren, wo eine Referenzierung in externen Projekten / Karten sogar in der Beschreibung vorgeschlagen wird. Aber eine Beschreibung ist eben keine EULA.
Das Beispiel mit der DLL ist wirklich gut, danke dir. Das ist ja genau das, worauf ich hinaus will: DLLs sind meistens lizenziert. DIese Lizenzen schränken ein, was ich tun kann.
Das ist im TS zum großen Teil, gerade bei Freeware, nicht der Fall. Da steht dann im schlimmsten Fall "(c) Nutzername 2009, viel Spaß!", und der Nutzer ist vielleicht schon 10 Jahre offline.
Diese Assets dürfte man dann nicht mehr nutzen. Bei Payware ist es oft ähnlich, gerade bei Steam-Content gibt es keine spezielle EULA oder einen Ansprechpartner.
Zitat von Maik GoltzDu darfst nur Vorschauen einbinden, keine großen und damit weiternutzbaren Originale.
Zitat von PrelliIch erstelle eine Webseite mit Billdern, die aber nicht auf meinem Server liegen, sondern nur referenziert sind.
Ich denke, jeder wird erkennen können, dass das Ärger mit sich bringen kann, egal, ob ich meine Webseite mit Spenden, Werbung oder zu 100% selbst finanziere.
Das stimmt eben leider (zumindest nach diversen Quellen, zwei sind sogar im ersten Beitrag verlinkt) scheinbar nicht (mehr). Deswegen fordert die verlinkte Seite (zweiter Link, das Fotografenmagazin) ja eine Verschärfung der Gesetzeslage. Wie gesagt, das war nur ein Beispiel, es wäre sehr schön, wenn es nicht weiter gen Grundsatzdiskussion gehen würde. ![]()
Du rennst da bei mir offene Türen ein. Deswegen steht im Titel ja auch nicht "gegen den Willen des Autors", sondern "ohne explizites Einverständnis". Das man sich natürlich holen sollte, wenn es irgendwie möglich ist. Wenn da dann ein "Nein" folgt, hat man das zu akzeptieren - klar!
Mir geht es nur darum, ob hier wirklich der Grundsatz "alles, was nicht erlaubt ist, ist verboten" gilt, wie im Urheberrecht allgemein - oder nicht anders herum das zur allgemeinen Nutzung zählt und erlaubt ist, außer, es wird (z.B. in einer EULA oder LIESMICH) eingeschränkt.
Sonst wird es halt echt schwierig. Warum sollte das dann nicht auch für Szenarien gelten, die einfach nur die mitgelieferten Streckenassets nutzen? Explizit erlaubt wird das ja nicht.
Edit:
Sehr gutes Beispiel! Danke dir! Da ist der Fall klar, ist nicht erlaubt, macht man nicht, ist verboten.
GENAU DAS ist die Frage, die mich umtreibt: Ist es grundsätzlich erlaubt, wenn es nicht explizit verboten ist, oder ist es grundsätzlich verboten, wenn es nicht explizit erlaubt ist. Ist das Referenzieren sozusagen eine "normale Nutzung".
Viele Grüße, Manfred
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