Kiter:
Gute Frage...
Softwarekauf auf Datenträger:
Normalerweise kannst du die nur zurückgeben, wenn die Verpackung unbeschädigt ist. Oft wird man mit der EULA aber erst während des Installierens konfrontiert.
Rein rechtlich gesehen hattest du also keine Chance einer zumutbaren(!) Kenntnisnahme. Ich möchte mal behaupten (Achtung, ich bin nur Laie), dass eine Rückgabe der geöffneten Verpackung möglich sein muss, wenn eine Möglichkeit der Zustimmung einer Lizenzvereinbarung (EULA) anders nicht zumutbar(!) möglich ist.
Downloadkauf:
Die EULA sollte bereits VOR dem Download einzusehen sein. Meist steht irgendwo dabei, dass man bei Anklicken des DL-Knopfes der Lizenzvereinbarung zustimmt. Wenn du das nicht tust, kannst du den DL verweigern und dein Geld rückfordern, sofern du schon bezahlt hast.
Meist ist man aber auch schon VOR dem kauf zumutbar(!) in der Lage, Kenntnis der EULA zu erlangen, und zwar irgendwo auf der Seite des Shops.