Downloads verkaufen?


Abonniere unseren Kanal auf WhatsApp (klicke hier zum abonnieren).
  • Beim MSTS wurden ja auch fast alle Addons via Hardbox gekauft. Da war ein Weiterverkauf möglich.
    Beim Download und spätestens in einer Cloud sieht es anders aus.
    Wie sollte man denn als Author/Valve "Mach mir eine Kopie und verkauf weiter" sonst verhindern?
    Bei einer Hardbox musste man das Original liefern, sonst wusste der Käufer das er betrogen wurde, woran erkenne ich den an einen RAR File ob es vom Author oder vom Mehrfach Abzocker kopiert und verkauft wird?
    Bei Hardbox ist das eindeutiger und dafür lohnt kein Fälschungsverfahren. Digital sind da keine Hindernisse.
    Man muss auch die Authoren/Valve verstehen. Die Münze hat zwei Seiten.


    g'ice


  • Wir haben ja bald Bundestagswahlen, was sagen den die einzelnen Parteien dazu.


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    *eiei*


    Ich persönlich verstehe nicht warum ich DLC's nicht weiterverkaufen kann nur weil ich diese als download gekauft habe. Bei den BOX Versionen geht das in der Regel wenn ich mich nicht irre (solange sie nicht Account gebunden ist). Das Problem dass es sichergestellt werden muss dass der Verkäufer den Content gelöscht hat, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wer betrügen will, holt sich die Sachen eh illegal. Ulf hat ja vor ein paar Tagen geschrieben dass sogar die sehr günstigen Sachen von vR illelgal angeboten werden. :wacko:
    Die ganze DRM Geschichte hat sich in den letzten Jahren gegen den ehrlichen Käufer gerichtet, aber zum Glück gibt es ja auch Lichtblicke und Platformen wie gog.com die in letzter Zeit immer populärer werden bei den Kunden und auch fairen Publishern.


    MfG, Tom

  • Das Problem dass es sichergestellt werden muss dass der Verkäufer den Content gelöscht hat, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wer betrügen will, holt sich die Sachen eh illegal.

    Na das ist auch ne Logik , auf alle Schutzmechanisten zu verzichen, weil manche betrügen.
    Warum soll man Geldscheine fälschungssicher machen, gibt doch sowieso Leute die Geldscheine fälschen *shau*

    Mein System: Win 11 Pro CPU: AMD Ryzen 7 5800X3D 4.5GHz RAM: 32GB DDR4 3200MHz GraKa: AsusI RX 6700XT 12GB , TSC auf 1TB M.2 SSD, Win11Pro auf 500GB M2.SSD.

  • Das einzige was geht und auch praktiziert wird ist der Verkauf eines Steam Accounts. Laut Steam und deren ABG ist das aber grenzwertig.
    Jetzt ist das ja auch so das viele nur ein Steam Konto haben und nicht für jedes Spiel ein extra Account angelegt haben.
    Wenn also verkauft wird dann beinhaltet das natürlich alle Spiele die über diesen auch registriert sind. Ich könnte mir vorstellen das ein Verkauf einzelner DLC in Zukunft möglich ist.
    Steam hat ja die Möglichkeit auch ein Addon des jeweiligen User zu löschen.

  • Bei Hardbox ist das eindeutiger und dafür lohnt kein Fälschungsverfahren.

    Dann hast du Online noch keine Software Box Version gekauft. Ich hätte da ne Schwarzpressung Windows 7 im "Angebot".


    Als ich die Bestellungt aufgegeben habe, wusste ich nicht, das das gute Stück aus Ch.......kommt. :thumbdown: Bei der Installation war es dann klar. Box = alles gut? *motz*


    Gruß Norbert


    Die 50 Euro habe ich als Spende verbucht. Eventuell bringt eine Meldung an Microsoft ja mehr.

  • Norbert, Microsoft wurde schon immer gerne gefälscht. Als ich von Vista64 Bit auf Win7 64 Bit umgestiegen bin, habe ich ein Hardwaregeschäft aufgesucht. Dort hatte ich schon oft CPU's/GPU's Platinen gekauft. Als ich nach Retail bzw. OEM W7 fragte kramte der in einer Schublade einen DVD Rohling vor packte den in eine leere weisse Hülle und meinte dann lapidar der Installcode ist auf der DVD und da macht 79 Euro.
    Daraufhin habe ich darauf hingewiesen, ... da ist ja noch nichtmal ein DVD Rohlingsetikette darauf...die kannste behalten und das wars in Zukunft .Tschüss.
    Hab dann für 89 Euro W7 bei Saturn gekauft.
    Da war ein Booklet und zwei DVD's und eine Kurzbeschreibung und ein Zettel mit Serialnummer und die DVD's hatten beide MS Logos und Zertifikatlogos usw.
    Kleiner aber feiner Unterschied.


    g'ice

  • ^^ Die Fälscher in Ch sind keine Amateure! Alles dabei gewesen. Code, Zertifikat eben alles. Einfach nur Perfekt.


    Kaufe Online keine hochwertige Software von einer Quelle, die keinen Namen hat. Man lernt einfach nicht aus.


    Gruß Norbert

  • Ja sorry aber warum kauft man denn Software aus China :D


    Das man da unter Umständen etwas bekommt was nicht Original ist dürfte doch wohl klar sein. So gesehen hast du noch Glück gehabt das der Kram nicht schon beim Zoll hängen geblieben ist.


    War der Geiz wohl doch wieder geiler gewesen oder wie jetzt :ugly:

  • ^^ Die Fälscher in Ch sind keine Amateure! Alles dabei gewesen. Code, Zertifikat eben alles. Einfach nur Perfekt.

    Wieso hat er doch gar nicht aus China gekauft sondern aus der Schweiz(CH) , da muß er mit sowas ja nicht rechnen :lolx2:

    Mein System: Win 11 Pro CPU: AMD Ryzen 7 5800X3D 4.5GHz RAM: 32GB DDR4 3200MHz GraKa: AsusI RX 6700XT 12GB , TSC auf 1TB M.2 SSD, Win11Pro auf 500GB M2.SSD.

  • :huh: Da können einige nicht lesen. Wenn ich in China Software einkaufe, muss ich als :thumbup: Fachinformatiker einfach wissen, dass das eine Fäschung sein kann aber nicht muss. Auch in China wird Software per Lizenz legal hergestellt.


    Nein ich habe diese Software in Deutschland bei einem registrierten Händler gekauft.



    Als ich die Bestellungt aufgegeben habe, wusste ich nicht, das das gute Stück aus Ch.......kommt.


    Gruß Norbert


    Geiz ist Geil. Diese Mentalität habe ich mir auch zu eigen gemacht na klar doch. Das ist ja auch dann genau die Dummheit, die als Werbung daher kommt.

  • :D Ja das ist alles sehr sehr merkwürdig. Das passt ja eigentlich gar nicht das der Herr Koch auf so eine billige Bauernfängerei reinfällt.


    Vermutlich am Tag der Bestellung einfach nur blind gewesen :lolx2:


    Edit..


    Ja wie jetzt doch bei einem Händler in DE gekauft. Warum hast du den Sch..dann nicht zurück gegeben und deine Kohle eingefordert ?
    So wirklich verstehe ich das gerade nicht.

  • Das war so eine Spezialversion gewesen. Die Seriennummer war bestimmt gültig aber die benutzen dann bestimmt schon tausend andere :ugly:
    Und eines Tages wundert man sich dann über eine Meldung das die Version abgelaufen ist.


    Das muss man selbst alles nicht erleben das kann man im Netz oder diversen Computer Zeitschriften immer wieder nachlesen.

  • Ja wie jetzt doch bei einem Händler in DE gekauft. Warum hast du den Sch..dann nicht zurück gegeben und deine Kohle eingefordert ?
    So wirklich verstehe ich das gerade nicht.

    Für deine verständliche Neugier gibt es die PM. Dort würde ich dir aber auch das sagen, was ich gerade denke. ICE sprach an einer Stelle von Box Version weiter oben. Darauf hin meine Geschichte. Geschädigt bin ich und ich kann dir bestätigen schon Strafanzeigen gestellt zu haben, um von der Staatsanwaltschaft zu hören, das die Ermittlungen eingestellt wurden. Nach Ch fahren und dort einen Reissack umwerfen ist auch nicht sinnvoll. Also einfach lernen und hoffen dass das gelernte auch noch in 2 Tagen in der Birne ist und dort auch bleibt. *lach* Spätestens bei der nächsten Werbung Geiz ist Geil, ist es dann aber wieder vorbei.


    Gruß Norbert

  • Das solche Verfahren eingestellt werden ist ja nichts neues denn so lang ist der Arm des Gesetzes nicht.
    Nun da hast du einfach nur Pech gehabt da kann man nichts mehr dran ändern. Aber egal lassen wir das gut sein denn wir sind vom eigentlichen Thema schon wieder weit entfernt.

  • Zitat

    Zum Einen greift nun der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz bei jeder erstmaligen Veräußerung eines unbefristeten Nutzungsrechtes an Software. Das bedeutet, dass dem Hersteller danach kein Recht mehr zukommt, über einen weiteren Vertrieb des veräußerten Produktes durch den Erstkäufer zu bestimmen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass letzterer das Produkt ohne Einschränkungen weiterveräußern darf. Etwaige Bestimmungen eines Lizenzvertrages, die gegenteiliges behaupten, sind unwirksam (Randnummern 31, 32 und 67 des Urteils). Für einen wirksamen Erwerb durch einen Dritten reicht es aus, dass die Programmkopie von der Website des Urheberrechtsinhabers herunterzuladen, es bedarf keiner Übergabe von physischen Datenträgern (Randnummer 44).


    In der Randnummer 57 hält der BGH weiterhin detailliert fest, unter welchen Voraussetzungen Erwerber „gebrauchter“ Softwarelizenzen die notwendige Programmkopie „rechtmäßig erwerben“ können. Im Regelfall dürfte hier ein Download von der Herstellerseite selbst ausreichen.


    http://www.computerbase.de/new…s-bgh-zu-usedsoft-urteil/


    Sagt doch im Endeffekt aus, dass ich Payware verkaufen kann, wenn ich sie nicht mehr haben will. Hersteller können das nur unterbinden, wenn sie es, wie z.B. JustTrains, an den Account binden und man sich während der Installation einloggen muss. Aber selbst da würde es ja Möglichkeiten geben, die Dateien weiter zu geben. Man dürfte es dann halt nicht mehr benutzen. Auch wenn man es theoretisch noch hat.

    "Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, Du kannst sie kostenlos nutzen.


    Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen!"