Downloads verkaufen?


Abonniere unseren Kanal auf WhatsApp (klicke hier zum abonnieren).
  • Hallo!


    Ich habe bisher keine payware DLCs für Railworks, langsam wird das Spiel aber ein bisschen langweilig, sodass ich mir doch mal was dazukaufen möchte. Vorher aber mal eine Frage: Kann ich Artikel, die ich in einem online-shop gekauft habe (vr, fopix,...) auch wieder verkaufen, wenn ich sie nicht mehr brauche?


    BR 012

  • Hmmmm....


    Sollte man in den AGBs der Hersteller nachsehen.
    Aber warum sollte man DLCs nicht mehr brauchen?
    Ich kaufe mir doch kein Rollmaterial und brauche es dann irgendwann nicht mehr. *nixda*
    Dann kann ich das Geld auch gleich Sparen.... :ugly:


    Aber irgendwie war da mal was das Du nur das Nutzungsrecht erwirbst aber nicht Eigentümer bist.
    Ich meine Prelli, wenn ich mich nicht irre, hatte da mal etwas geschrieben.

    Demokratie: Demokratie ist, wenn 10 Füchse und ein Hase da drüber diskutieren was es zum Abendessen gibt. :ugly:
    Freiheit: Freiheit ist wenn der Hase mit einer Schrotflinte sein Veto einlegt. :lolx2:

  • Musst du nachlesen, was in der EULA steht, der du ja spätestens bei der Installation zugestimmt hast.

  • Ich hab nix gemacht!!!! :ugly:



    Accountbezogene Inhalte (auch Datenträger mit Seriennummer):


    Da bewegt man sich in einer Grauzone und muss im Einzelfall beim Anbieter/Hersteller die AGBs beachten.
    Die EU hat(will?) zwar ermöglichen, dass solche Daten gebraucht weiterveräußert werden können, aber ich bin da nicht auf dem laufenden, was da Sache ist.
    meines Wissens arbeitet Steam an einer Umsetzung, damit Inhalte verliehen und veräußert werden können.



    "Lose Inhalte", also Downloads, die nicht mit einem Account oder anderem DRM derart gekoppelt sind, dass daraus eine Art Kundenzuordnung hergestellt werden kann (Beispiele vR, Fopix,...):


    Da kann ich nur von abraten, diese weiter zu veräußern. Denn es muss sichergestellt werden, dass diese Inhalte nicht nach Übereignung der Ware beim Verkäufer verbleiben. Und das ist unmöglich. Was die Rechtsprechung dazu genau sagt, weiß ich nicht, doch ich befürchte, dass wegen der Unmöglichkeit der Nachprüfung dies als äußerst bedenklich eingestuft werden würde.
    Wenn dies erlaubt sein sollte, würde ich mich nämlich in dem Augenblick strafbar machen, wenn ich versehentlich vergesse, diese Daten von meinem PC unwiderbringlich zu löschen. Außerdem würde dies zu einem nicht kontrollierbaren Missbrauch führen und ich könnte der Versuchung erliegen, das Produkt sogar mehrfach veräußern wollen, was dann in der Rechtsprechung als gewerblich eingestuft würde, was erheblich strenger geahndet wird als eine private Weitergabe.
    Ich würde das tunlichst unterlassen.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • Ich denke das es bei jeden Ersteller von Payware für den TS2013 nicht erlaubt ist.
    Ansonsten könnte man das ja ausnützen. Kaufen und installieren und dann gleich weiterverkaufen.
    So nach dem Motto: Made my Copy and... 8o
    Ich denke das es bei keinen Anbieter erlaubt ist.


    g'ice

  • Ja... das mit der Überprüfbarkeit bei externen Anbietern ist natürlich ein Problem, ich habe aber in den Konditionen von fopix jetzt nichts gefunden, was den Weiterverkauf verbieten würde.


    BR 012

  • Nicht richtig gelesen?
    Dazu kommt noch erschwerend das man sich das wohl mit gesunden Menschenverstand selbst erklären kann...statt: Made my Copy and sell.
    Wo sollte ein Author dann bitteschön noch Geld verdienen?


    g'ice



    übersetzt mit (Bing)
    Auzug aus Terms und Condition.


    2.Von RailTraction , das nach Absatz 1 gelieferte Ware. unter den Eigentumsvorbehalt fallen darf nicht weiterverkauft werden und dürfen nie als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Besucher darf keine Ware, die unter Beibehaltung des Titels oder in irgendeiner Weise zu verpflichten.
    3.Der Besucher sollte immer alles, was zu tun, die von ihm auf die Eigentumsrechte der RailTraction vernünftigerweise erwartet werden kann.
    4.Wenn Dritte unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ergreifen oder herzustellen oder Rechte daran geltend machen wollen, ist der Besucher verpflichtet, RailTraction unverzüglich zu informieren. 5.Für den Fall, dass RailTraction Wünsche zur Ausübung seiner Eigentumsrechte, die in dem vorliegenden Artikel erwähnten gibt dem Besucher im Voraus unbedingte, unwiderrufliche Erlaubnis RailTraction und dritten RailTraction an all diesen Orten die Eigenschaften der RailTraction ernannt, wo geben liegen und dass Fragen zurückzunehmen.
    6.Alle Text, Grafiken, Benutzeroberflächen, visuelle Schnittstellen, Fotos, Marken, Logos, Töne, Musik, Kunst und Computer-Codes sind Eigentum von RailTraction oder unterliegen dem Copyright, Patent-und Markenrecht oder kontrolliert wird oder lizenziert RailTraction..

  • Ok, tschuldigung :D Ich hab nur den englischen Teil gelesen. Aber könnte fopix nicht etwas wie einen Downloadcode erstellen, der auch gehandelt werden kann? Funktioniert ja auch bei anderen Spielen so (z.B. Minecraft).


    BR 012

  • Section: 12 Eigendomsvoorbehoud
    2:Goods delivered by Rail Traction, made pursuant to paragraph 1. under the title, may not be resold and must never be used as payment method or currency. The Visitor is not authorized to pledge the goods falling under the retention or otherwise encumber.


    3:The Visitor must always all not to do that may be the property of Rail Traction secure. Reasonably expected of him



    Short text:


    Reselling of products is not allowed, Every customer need to protect this products from piracy and need to quard the products from unautorized usage of your own paid usage rights.
    Every product stay property of railtraction and the licensed companys. like the DB deutschebahn addons. DB is the owner of the trademark logos or text. And by part owner of the addons.


    On almost every downloadable product available inside this world you pay usage rights and not owner rights.

  • Das steht zu bezweifeln.
    Ich las aber irgendwo, dass es irgendwann bei Steam möglich sein soll, Inhalte zu verleihen oder an Dritte zu veräußern.
    Damit gleicht man sich der EU-Forderung an, gebrauchte Inhalte übertragbar zu machen.
    Leider finde ich den Artikel nicht mehr.
    Wenn ich mich Recht erinnere, kam das auf ZDNet oder golem (oder war es doch heise?)

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • So, ich hab's nach langer Suche gefunden.


    Demnach gilt dies wohl für jedewede Software, egal ob per Datenträger oder DRM oder "lose" oder sonstwas. Wenn ich den Kram verkaufen will und einen Käufer finde, dann hat das nach diesem Artikel der Erstverkäufer zu dulden.
    Inwieweit das aber in verbindlich(!) deutsches Recht gegossen wurde oder werden soll oder werden wird, kann ich nicht sagen. Die EU-Gerichtsbarkeit scheint aber diesen Weg vorzugeben.


    EULAs, Lizenzverträge und AGBs können anders formuliert sein;
    so wie ich das interpretiere ist dies aber unwichtig, wenn die deutsche Gesetzeslage sich dem EU-recht angepasst haben sollte.


    Juli 2012, also vor 1 Jahr:
    http://www.heise.de/resale/art…kauft-werden-1631066.html
    und
    http://www.heise.de/newsticker…ter-Software-1631306.html


    Nachtrag:
    So wie ich das aus dem Artikel herauslese, gilt dies nur für Programme und nicht für Daten, wie Videos oder Musik.
    Inwieweit der in Railworks typische DLC beinhaltet ist oder nicht, ist fraglich, da diese DLCs einerseits wohl eher zu den daten gehören, andererseits aber auch als Programme gelten können, diese teils sogar beinhalten (LUA-Scripte).
    Ferner muss es technisch nicht möglich gemacht werden. Wenn Steam das technisch blockiert, hat man das Nachsehen.
    Ebensowenig gilt dies für eine Aufsplitterung von mehrfachlizenzen in Einzellizenzen. Ich kann also nicht eine 100er Lizenz von MS-Office an 100 Einzelkunden verkaufen, sehr wohl aber im Bündel an ein Unternehmen.


    Meine Meinung:
    Auch wenn die EU-gerichtsbarkeit vorgibt, dass es erlaubt sein soll, muss dies noch lange nicht auch für den typischen RailWorks-DLC gelten und im Falle von Steam wird dies ohnehin technisch verunmöglicht, was rechtlich (noch) legitim ist.
    Ergo: Besser Finger davon lassen. Aber das ist nur meine Meinung.


    Nachtrag 2:
    Das ist -wie erwähnt- der Stand Juli 2012
    Was sich seither tat, weiß ich nicht. Der interessierte Leser ist eingeladen, sich selbst schlau zu machen oder/und einen Anwalt zu konsultieren, wenn er Rechtssicherheit will.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

    Einmal editiert, zuletzt von Prelli ()

  • Bei Steam ist es aber möglich, Spiele wieder zurückzugeben. Also sollte das bei auf Steam gekauften DLCs auch möglich sein

    Das bezieht sich aber nur auf Neuware, wenn überhaupt. Das ist zumindest die Aussage in diversen deutschen Foren, wo das Thema mal angeschnitten wurde.


    Bei gebrauchten Spielen und DLC geht das nicht, ist mir auch kein Fall bekannt wo das schon geklappt hätte.
    Ein Interessanter Artikel dazu von Gamersglobal 13.Juli 2012 "Steam: Kein Weiterverkauf gebrauchter Spiele geplant"
    Und hier noch ein relativ aktueller Artikel der Gamestar 04. Februar 2013 "Steam - Verbraucherzentrale Bundesverband erhebt Klage gegen Valve (Update)"


    BR 012
    Das funktioniert nur solange die Spiele noch im Inventar(als Geschenk gekauft oder bekommen) und nicht an den Account gebunden sind.

    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative und eine komische." Karl Valentin


    Grüsse, der IIThanatosII

  • Und hier noch ein relativ aktueller Artikel der Gamestar 04. Februar 2013 "Steam - Verbraucherzentrale Bundesverband erhebt Klage gegen Valve (Update)

    Da hat ja Valve bereits gesagt, dass sie das nicht die Bohne interessiert, was die VZBV da fordert und das deckt sich ja auch mit dem Text von heise.de über technische Verriegelungen, die nicht entriegelt werden müssen.

    BR 012
    Das funktioniert nur solange die Spiele noch im Inventar(als Geschenk gekauft oder bekommen) und nicht an den Account gebunden sind.

    Das deckt sich mit meinem Kenntnisstand. Quasi wie eine ungeöffnete Verpackung.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • ...da bin ich schon gespannt wie sich das entwickelt, letztendlich müssen solche Rechtsfragen/grundlagen sich ja demokratisch entwickeln, auch wenn Valve meint sich nicht drum zu kümmern leben die nicht in einem rechtsfreien Raum. Beim MSTS war es ja problemlos möglich die Strecken die mir nicht mehr gefielen weiterzuverkaufen - beim TS 2013 hätte ich auch einige amerikanische die ich völlig umsonst gekauft habe. Jetzt wird plötzlich definiert, dass ich nur ein "Nutzungsrecht" habe (auch z.B. bei meinen Kindle-Büchern).


    Wir haben ja bald Bundestagswahlen, was sagen den die einzelnen Parteien dazu. Gibts von den Piraten z.B. da ein Statement ?

    PC-Daten und ein TS Einstellungen siehe Profil

  • Jetzt wird plötzlich definiert, dass ich nur ein "Nutzungsrecht" habe (auch z.B. bei meinen Kindle-Büchern).

    Nicht jetzt plötzlich, bei "weicher Ware" war das schon immer so das du nur das Nutzungsrecht erwirbst , wohl noch nie
    das Kleingedruckte bei deiner Software gelesen

    Mein System: Win 11 Pro CPU: AMD Ryzen 7 5800X3D 4.5GHz RAM: 32GB DDR4 3200MHz GraKa: AsusI RX 6700XT 12GB , TSC auf 1TB M.2 SSD, Win11Pro auf 500GB M2.SSD.