Diskussion zu den Angeboten rund um den Train Simulator


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  • Oh spannend, wusste gar nicht, dass man bei Steam innerhalb der gleichen Währung mehrere Preise haben kann. :O Das erklärt, warum SteamDB noch nichts davon weiß, da SteamDB nur EU kennt als Preisregion. Ob es sich hier vielleicht um einen Fehler handelt? :/

  • gegen DTG vorzugehen wird auch nichts bringen. Vor allem, weil die ja in UK sitzen

    Naja... gem. § 29 Abs. 1 ZPO ist es egal, dass die in UK sitzen.

    Zitat von § 29 Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts - Zivilprozessordnung (ZPO)

    (1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.

    (2) Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort begründet die Zuständigkeit nur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

    Somit ist der Gerichtsstand in Deutschland, da die Verpflichtung (das Geschäft) in Deutschland getätigt wurde. Absatz 2 ist hier nicht von Bedeutung, da es sich hierbei um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 Abs. 1 BGB handelt.


    Wobei Satz 3 jetzt natürlich interessant wäre worauf der verweist, eventuell sind Videospiele-DLCs gar nicht gezwungen den Vergleichspreis anzugeben.

    Absatz 3 verweist nur darauf, dass die Absätze 1 und 2 grundsätzlich gültig sind und nur die Ausnahmefälle in Absatz 4 von dieser Angabepflicht unter den gegebenen Voraussetzungen ausgeschlossen sind. Da es sich hierbei weder um eine individuelle Preisermäßigungen, noch um schnell verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit handelt, haben diese keinen Einfluss auf die Rechtslage.


    wusste gar nicht, dass mein bei Steam innerhalb der gleichen Währung mehrere Preise haben kann.

    Muss es ja, da wir innerhalb der EU nicht nur einen Steuersatz für Umsatz- / bzw. Mehrwertsteuer haben.


    erklärt, warum SteamDB noch nichts davon weiß, da SteamDB nur EU kennt als Preisregion. Ob es sich hier vielleicht um einen Fehler handelt?

    Naja, eine Währungsunion ist halt in der Sicht nicht so eindeutig. Als Fehler würde ich das aber nicht betiteln...

  • Danke für deine weiteren Erläuterungen, dass der Verweis auf den abgebildeten Satz 4 zeigt, habe ich übersehen.


    Somit ist der Gerichtsstand in Deutschland, da die Verpflichtung (das Geschäft) in Deutschland getätigt wurde.

    Ja nur habe ich meinen Kaufvertrag ja auch mit Valve und nicht mit DTG geschlossen. Daher kann man vermutlich erstmal gar nicht direkt gegen DTG vorgehen. Oder gilt Steam hier nur als Verkaufsplattform für Händler wie Ebay oder Amazon? Egal so oder so macht es für die paar Euro aus meiner Sicht keinen Sinn. Wer möchte, darf das ja gerne übernehmen ;)

  • Kaufvertrag ja auch mit Valve und nicht mit DTG geschlossen. Daher kann man vermutlich erstmal gar nicht direkt gegen DTG vorgehen.

    Die Frage ist ja auch, wer die Preisänderung veranlasst hat. Da der Preis bspw. vom ICE-TD im DTG-Shop immer noch bei 13,99€ liegt, gehe ich davon aus, dass Valve die Preisänderung veranlasst hat. Somit müsste man nicht gegen DTG sondern Valve vorgehen... Zumindest nach Rechtslage. Was daraus gemacht wird ist dann halt "wo kein Kläger, da kein Richter"...


    gilt Steam hier nur als Verkaufsplattform für Händler wie Ebay oder Amazon?

    Meines Wissens ist Steam eine reine Verkaufsplattform.

  • dass Valve die Preisänderung veranlasst hat

    Kann mir nicht vorstellen, dass Valve hier Preise anpasst, ohne vom Entwickler dazu beauftragt worden zu sein, vor allem wenn Steam scheinbar nur eine reine Verkaufsplattform ist für die Entwickler. Kann mir auch vorstellen, dass es sich um einen Fehler handelt, wenn in anderen Euro-Ländern der vorherige Preis noch gilt.

  • Ich weiss nicht was das hier für eine Aufregubg ist wenn ich bei Steam schaue sind das doch die gewohntenPreise Lok-AddOn 13,99€ und Strecken meisten 29,99€ ist doch allles wie gehabt.

    Mein System: Win 11 Pro CPU: AMD Ryzen 7 5800X3D 4.5GHz RAM: 32GB DDR4 3200MHz GraKa: AsusI RX 6700XT 12GB , TSC auf 1TB M.2 SSD, Win11Pro auf 500GB M2.SSD.

  • Es geht ja nur um vereinzelte Produkte, wie eben die zwei die auf meiner Wunschliste waren und in meinem Beitrag verlinkt waren. Etwas anderes habe ich nie behauptet. Mich hat es nur irritiert und wollte wissen, ob das gängige Praxis bei DTG ist, mehr nicht.

  • Die Frage ist ja auch, wer die Preisänderung veranlasst hat. Da der Preis bspw. vom ICE-TD im DTG-Shop immer noch bei 13,99€ liegt, gehe ich davon aus, dass Valve die Preisänderung veranlasst hat.

    Wer fragt mal bei DTG direkt nach? :/

    Train Simulator, obwohl oft Ärger bringend, oftmals nicht mal mit ihm an sich, einer von dem man doch nicht lassen kann. Viele können nicht mal von Unterwegs von ihm lassen (Forum). Was nach meiner Meinung zu voreiligen Postings führt. Auch von Usern die selbst gegen solche schimpfen.

  • Hallo zusammen,

    wisst ihr vielleicht, bei welcher Strecke das US Asset Pack dabei war? Denn das Pack selbst ist nicht im Sale, die Strecke wird sicherlich unter 12 Euro kosten.

    Ich benötige es für die Strecke Nord Deutschland.

    Vielen Dank im Voraus

  • wisst ihr vielleicht, bei welcher Strecke das US Asset Pack dabei war?

    Steht doch in der Beschreibung bei Steam.

    Train Simulator, obwohl oft Ärger bringend, oftmals nicht mal mit ihm an sich, einer von dem man doch nicht lassen kann. Viele können nicht mal von Unterwegs von ihm lassen (Forum). Was nach meiner Meinung zu voreiligen Postings führt. Auch von Usern die selbst gegen solche schimpfen.

  • Danke für den Hinweis

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    Ich hoffe mal, dass es dabei ist...

    Wenn nicht geb ich die Strecke halt zurück, wenn möglich...


    Es war erfolgreich! Ich kann also garantieren dass es klappt, das EU Asset Pack scheint auch dabei zu sein, was ich aber schon hatte.

    2 Mal editiert, zuletzt von SHBBahn () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von SHBBahn mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Aua, bei aller Liebe meine Kollegen, da benomme ich als Jurist mit IPR-Schwerpunkt gerade hier Gänsehaut. ^^

    Grundsätzlich: Der hier zitierte § 29 I ZPO findet hier zunächst überhaupt keine Anwendung, weil es um rein innerstaatliche Sachverhalte geht.

    Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist das IPR einschlägig.

    Exkurs:

    Mit dem Austritt aus der EU ohne entsprechende Ersatzbestimmungen findet die EuGVVO (auch Brüssel-Ia-VO genannt) im UK keine Anwendung mehr.

    UK hat einen Antrag auf Aufnahme in das Luganer Übereinkommen (LugÜ, welches größtenteils auf die EuGVVO verweist) gestellt, dass das Verhältnis der Europäischen Nicht-EU-Staaten Schweiz, Island und Norwegen zur EU regelt. Das UK wollte Teil des LugÜ werden, was die Zustimmung aller Vertragsstaaten vorausgesetzt hätte. Die EU hat diese nicht erteilt:

    https://www.bj.admin.ch/bj/de/…/brexit-auswirkungen.html


    Jetzt kommt aber der Clou: aus den Art. 2-4 EuGVVO folgt, dass der Beklagte (es gilt fast überall in der Welt im Grundsatz der Beklagtengerichtsstand aus guten Gründen) seinen Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben muss. Das ist hier nicht der Fall, wenn wir Valve als Vertragspartner nehmen, dann sind wir mit Washington da ebenfalls raus Auch das LugÜ fällt aus dann weg. Wir bleiben also erstmal bei nationalen Bestimmungen hängen. Das ist jetzt nochmals fürchterlich kompliziert, weil sich Valve auch dem europäischen Wettbewerbsrecht unterwerfen muss, weil sie im EWR tätig werden. Wenn sie da jetzt irgendwie mit Tochtergesellschaften oder Ähnliches auf EU Boden operieren, landen wir nämlich doch in der EuGVVO und man müsste neu prüfen.

    Das ist also gerade juristisch äußerst interessant. Vielleicht schreibe ich mal einen Aufsatz darüber - danke für den Input :D

    Hätte ich mehr Ressourcen, müsste ich das eigentlich mal einfach einem deutschen Gericht vorlegen und gucken, was die daraus machen. ^^

  • Soweit ich weiß ja, aber man kann ja auch einfach mal auf die Seite schauen

    Mein System: Win 11 Pro CPU: AMD Ryzen 7 5800X3D 4.5GHz RAM: 32GB DDR4 3200MHz GraKa: AsusI RX 6700XT 12GB , TSC auf 1TB M.2 SSD, Win11Pro auf 500GB M2.SSD.