Vereinfacht gesagt: Gleisanlagen sind grundsätzlich planfestgestellt. Bei einer Änderung vor allem mit Eingriff in die Sicherungstechnik muss das neu planfestgestellt werden. Darum gibt es noch immer funktionierende Signale, wo schon kein Gleis mehr liegt und ähnliche Blüten. Der Umbau der Gleisanlagen mit neuer Stellwerkstechnik bedeutet dann aber, dass das noch den heute gültigen Sicherheitsvorschriften und -normen erfolgen muss; es gilt auch der sogenannte Stand der Technik.
Gruß Bernd