Wer öffentlich fotografiert und Personen auf dem Bild zu sehen sind, der macht sich bereits durch die Aufnahme selbst strafbar. Ein einziges Selfie könnte zu hoher Strafzahlung folgen. Die Kunstfreiheit stirbt damit aus.
Durch dieses Gesetz kann man zum Beispiel nicht mal mehr Urlaubsfotos machen.
Gerade den Spaß an der Fotografie, besonders an der Streeetfotografie entdeckt, und dann wirds direkt illegal.
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nun macht mal halblang. Natürlich kann man nach wie vor Selfies, Urlaubsfotos, Streetfotografie machen. Die Fotografie stirbt nicht durch DSGVO.
Aber Fotografieren ist eines, Veröffentlichung etwas ganz anderes. Klar, man darf Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, nicht ohne deren Einverständnis veröffentlichen. Auch das ist weder neu, noch DSGVO-spezifisch. Schlimm ist höchstens, in welchem Ausmaß durch die Allgegenwärtigkeit des Smartphones dagegen verstoßen wird. Millionen von "Kids" fotografieren und videografieren alles mögliche und stellen es ins Internet ohne auch nur einen Schimmer von Persönlichkeitsrechten zu haben. Zum Glück für die Autoren sind verletzte Persönlichkeitsrechte kein dankbares Geschäftsmodell für Abmahnanwälte o.ä., daher kommt es selten zur Verfolgung.
Wer kommerziell (das beinhaltet jede Veröffentlichung, z.B. auf YouTube oder Facebook, auch wenn man nicht direkt Kohle dafür bekommt) fotografier, braucht das schriftliche Einverständnis der fotografierten Personen - und zwar mit genauer Angabe des Verwendungszwecks.
Was sich mit der DSGVO generell ändert, ist auf jeden Fall die Höhe der Strafen. Die Summen können gigantisch sein. Und das ist auch ausdrücklich zur Abschreckung gedacht.
Der Vollständigkeit halber: ja, es gibt Fälle, in denen das Fotografieren an sich bereits strafbar ist. Aber das ist nicht neu und hat auch nichts mit der DSGVO zu tun.
Die Details zu den für Fotografie relevanten Persönlichkeitsrechten sind zu komplex, um sie in ein paar Sätzen in einem Forum zu klären.
Wer kommerziell (= mit Veröffentlichung) fotografiert, wird sich schon aus beruflichem Selbstschutz gründlich damit auseinander setzen (Rechtsanwalt inklusive).
Wer privat fotografiert, sollte halt einfach darauf achten dass die Fotos auch privat bleiben (also kein YouTube, Facebook, Firmennetzwerk usw ohne ausdrückliche (schriftliche) Erlaubnis).
Und noch was: der oft benutzte schwarze Balken über die Augen von fotografierten Personen reicht nicht unbedingt - es gibt sehr viel mehr Details, aus denen Personen erkennbar sein können als Augen oder Gesicht!