Bucharest – Ploiesti Vest


Abonniere unseren Kanal auf WhatsApp (klicke hier zum abonnieren).
  • ich bin doch kein Rechtsanwalt ....
    also technisch ist die Verwendung eines Assets in einer Strecke nichts anderes als die Verlinkung einer Internet-Seite.
    Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn jemand einen Musterprozess vor einem nicht sehr Internet-orientierten Gereicht anstrengt, dieses Gericht zu der Ansicht kommen könnte, dass die Verlinkung bereits illegal ist.
    Damit wären dann automatisch auch 90(? 95? 99?) Prozent aller Freeware-Strecken illegal.
    Bisher ist mir kein Musterurteil dieser Art bekannt.


    (jedenfalls ist das kein Urheberrechtsthema, sondern (vielleicht) ein Verwertungsrechtthema .. wie das DTG/BNSF Ding)

  • Es kommt auch darauf an was in den Readme´s der Assets steht.


    z.B. welche CC Lizenz:
    http://de.creativecommons.org/was-ist-cc


    Ich schreibe in meine ja auch rein, keine Verwendung in kommerziellen Produkten, außer nach Freigabe von mir.


    Bei Freeware Strecken ist ja im Gegensatz zu Payware Strecken keine Gewinnabsicht dahinter.
    Aber das könnte im genauen nur ein Anwalt sagen.

  • ja .. nur kennst du irgendeinen Fall, in dem jemand rechtsverbindlich durchgesetzt hat, dass seine Internet-Seite nicht von anderen verlinkt werden darf?
    (Sorry dass ich schon wieder von Internet-Seiten rede, aber über TS-Addons wird es wohl erst recht keine Musterurteile geben)

  • Auf eine Seite verlinken ist ja möglich.


    Aber da die Freeware Assets ja benötigt werden damit die Payware Strecke richtig angezeigt wird ist denke ich hier mehr als eine reine Verlinkung gegeben.
    Von RWA werden ja auch z.B. das Strassenpaket verwendet. Und ich schätze mal wenn RWA dem zugestimmt hätte, wären die Straßen im Paket mit enthalten (gegen Lizenzgebühr)


    Wenn meine Sachen ungefragt in Payware verwendet würden, ich würde wahrscheinlich erst mal beim Ersteller nachfragen.
    Sollte er sich nicht melden oder uneinsichtig sein, würde ich es wahrscheinlich einem Anwalt geben. (Wenn die Rechtsschutz da mitspielt ;) )


    So eine CC Lizenz sagt ja einiges aus, was mit den erstellten Assets passieren darf (egal ob TS oder irgendein anderes Spiel)

  • wären die Straßen im Paket mit enthalten (gegen Lizenzgebühr)

    im Paket enthalten = vervielfältigung ist ja auch ganz klar ein Urheberrechtsthema.


    Aber hier gehts ja darum, dass jemand dem User sagt "damit mein Ding funktioniert, brauchst du auch jenes Ding". Ich glaube nicht, dass du da dem Anbieter des Addons rechtlich nen Strick drehen kannst. Absolut jedes Addon (Freeware, Payware, whatever) sagt ja: damit das Addon funktioniert brauchst du den TrainSimulator von DTG (Payware), Windows (btw, Microsoft hat doch bestimmt auch irgendwo geschrieben, dass man sein BS nicht kommerziell verwenden darf?) - da kannst du auch keinem Addon nen Strick draus drehen.
    Da kann nur der einzelne User sagen: "die Voraussetzungen sind mir zu hoch".

  • Hello everyone ,
    The payware pack of our route does not contain any freeware / payware content from anyone.


    We offer strictly our own content ( All which is alot by the way) and we recommend for a better experience to download other assets as well.


    It's every user choise to download or not, external freeware or even payware assets.


    It's not our intention to violate any developers rights, and more than that we recommend them on our site and you may even call this supporting and apreciating Their work.
    To be honest, if I would see our assets reffered by an author I would be glad I could help the man make a better job for all of us in the end.


    We worked very hard developing this project and I could say, that the 30 euro price does not even cover at least the electrical power used over the years to work on this route.


    So since we do not force you to apreciate our work I would say that everyone is free to set any price is considering to be fair for his effort. And no, nobody has money problems. :)


    Best regards,
    TM

  • Dann hört sich das grundsätzlich schonmal wieder ganz anders an, nur das es dann auf der Website sehr unverständlich dargestellt ist.
    Trotzdem sind mir 30 order auch Euro für eine Strecke mit einer Länge von knapp 40 Kilometer einfach zu teuer.


    Es mag sehr aufwendig gewesen sein diese Strecke zu bauen bzw. die Strecke sieht auf den Bildern sehr umfangreich und aufwendig aus, aber ich denke
    das viele, so auch ich, zwar viel Wert auf das Äußerliche der Strecke legen, aber die Länge doch auch eine Rolle spielt.


    Folgendes ist aber auch noch ein wichtiger zu beachtender Aspekt:
    @TrainMotion How many and which rolling stock will be provided?


    Gruß
    Norman

  • 30€ und dann Freewareobjektfür eine Paywarestrecke, sorry aber 0 Interesse. Der Normalpreis ist sogar 40, mal abwarten aber mehr als 20€ zahle ich für eine Strecke nicht und sie muss trotzdem eine gewisse Länge haben.

  • Der Vergleich mit dem Verlinken auf eine Internetseite hinkt meiner Meinung nach, denn eine Seite im WWW befindet sich im öffentlichen Raum. Also ist auch ein Verlinken erlaubt. Ob ich die Seite vollumfänglich nutzen kann (Anmeldung?, Client?, Betriebssystem?, Zielgruppe?) steht natürlich auf einem anderen Blatt.
    Was nicht unbedingt erlaubt ist, ist das Verlinken auf deren Inhalte, wie z.B. das Einbinden von Bildern oder Texten einer Seite in meine eigene Website (Leistungsschutzrecht).


    Wenn ein Freeware-Ersteller vorgibt, dass er dies und das nicht möchte, hat man das zu akzeptieren, nicht nur aus moralischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht. Solange hier niemand diskriminiert wird, kann er sogar diversen Personengruppen die Nutzung untersagen, oder auch z. B. die Nutzung in bestimmten Ländern.


    Bei der Klausel zahlreicher Freeware-Autoren, dass die selbsterstellten Objekte nicht ohne Genehmigung in Payware benutzt werden dürfen, handelt es sich meiner Meinung nach um einen rechtswirksamen Passus, den auch Gerichte ohne Weiteres bestätigen würden.


    Nur weil es Freeware ist, ist es kein Freiwild, und hat dieselben Rechte inne, wie Payware auch. Mit dem Verzicht auf eine finanzielle Vergütung gibt ein Freeware-Autor mitnichten auch automatisch andere Rechte ab, die Payware innewohnen.


    Was anderes ist es, wenn die eigene Ware als Public Domain deklariert wird. Dann sind die Objekte wirklich Freiwild und dürften der Strecke sogar beigelegt werden.


    Sicher, ich bin kein Jurist, aber die in Deutschland existenten Urheber- und sonstigen Nutzungsrechte legen mir nahe, dass ich so falsch ganz sicher nicht liege.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

    2 Mal editiert, zuletzt von Prelli ()

  • Ich versteh die Diskussion nicht, liest den keiner die Readme, 2. Link im ersten Beitrag.
    Als Zusatzdownload sind 6 Quellen genannt.
    ELAP, Berlin -Wittenberg als Payware, der Rest Freeware.
    Das Zeug haben viele eh schon auf der Platte, ich seh nicht was sonst noch Fremdes dabei ist.
    Oder hat schon jemand den Streckendownload gefilzt?
    Gut ob man 30 oder 40 Euros spendieren will, ist die andere Frage. Aber unzulässiges ist so nicht zu erkennen.
    StS

    Keine Hilfe und Auskunft per PN, da meist von allgemeinem Interesse. Diese Fragen bitte im Forum stellen.