In Deutschland ist es nun mal normal, das hier alles "geregelt" sein muss. In Dänemark bspw kommst du an Buchfahrpläne und Las ganz umsonst und auf deren Webseite, wenn man im dänisch mächtig ist.
Wichtig in Deutschland wäre eher, um es zu vereinfachen, einen Lokführer zu kennen. Dabei ist es bei der DB teilweise schwieriger Mitfahrgenehmigungen zu bekommen. Bei Privat EVUs kann es schon mal einfacher sein. Wenn man einen Lokführer kennt, könnte er beim ÖBL oder EBL nach einer Mitfahrgenehmigung fragen. Blind anschreiben ist da meist schwieriger. Denn nicht jeder Lokführer möchte jemanden mitnehmen. Wie schon mehrfach geschrieben wurde, geht es um den Versicherungsschutz. Kenne solche Schreiben bisher nur von CFL Cargo Deutschland, wo ich Kollegen mit Frau aus der Disposition mit hatte, heutige ex Frau mit meiner Tochter und meine Eltern. Bei TX Logistik meine heutige Frau. Dafür gibt es ein Schreiben, das man bei Problemen selbst haftet und das man den Lokführer folgt im Gleisbereich und Aufforderung nach geht bzw gilt das dann nur für bestimmte Zugnummer und Strecke an bestimmten Tagen. Und natürlich muss man schon für die Rückfahrt in der Regel selbst sorgen oder Hotelübernachtungen bspw im Güterverkehr wenn am selben Tag kein Zug zurück fährt.