Wobei Jowood als Publisher weniger daran pleite gegangen ist, dass sie nichts können wollten,
sondern weil die Firma ab ca. 2005 irgendwie quasi als Geldblase-AG bewirtschaftet wurde.
Übrigens wurde Jowood im Jahr 2011 (auch aus dem genannten Grund) von Koch Media abgewickelt
und die Inhaltsrechte sind an die Nordic Games Holding AB abgetreten.
Öh der Zusammenhang stimmt schon, dass sich Jowood durch den gang an die Börse kaputt gemacht hat, aber wie immer ist das nur ein Teil der Geschichte.
Jowood große Hoffnung, der Pleite doch noch zu entgehen war Arcania: Gothic 4. (Gott, das ich diese Travestie schreiben musste, Arcania als Gothic zu bezeichnen!)
Da wurde auf den Namen Gothic und das berühmt-berüchtige Breite Publikum gesetzt, so stark, dass man es sich mit den Gothic-Fans verschertzt hat.
Davon ist ein guter Teil auf World of Gothic organisiert, sogar ein für ein Spiel äußerst großer Teil der Community. WoG ist mehrsprachig.
Alleine dort sind das über 400.000 Menschen, wenn man es richtig gemacht hätte, ca. 400.000 garantierte Verkäufe.
Tja auf den Breiten Markt gesetzt, ein schlechtes Spiel geliefert, keiner hats gekauft, und das hat dann Jowood den Reste gegeben.
Denkt dran, sie hatten noch dem Gothic 3 Debakel noch eine Scharte auszuwetzen, Pyranha Bytes hat das mit Risen geschafft, in dem es die Fans nicht verärgert hat.
Arcania kam nach drei Producer-wechseln mehr schlecht als recht raus.
:XD Ja richtig. Das ist auch ein Einfallstor um den Damen und Herren doch nahe treten zu können. Am Ende ist es aber doch für die Katz, weil die sich so geschickt aus der Schlinge ziehen werden. Das Verbraucherschutzgesetz der Bundesrepublik das schärfste der Welt gilt in Luxenburg einen Dreck. Aber über das EU Recht ist wohl was machbar. Es lohnt net. Wichtigster Punkt bei dem Ganzen ist, das du gegen Entgelt ein Nutzungsrecht erworben hast und dass es zahlreiche Ausnahmen gibt, dass das Nutzungsrecht auch aufgehoben werden kann. So hat die Firma das Recht den Lizenzvertrag mit dir zu kündigen und dann is gut. Grundsätzlich ist das auch OK. Die Firma kann ja auch das Geschäft aufgeben. Eine Pleite muss es nicht zwingend dafür geben.
Für fehlende Updates zur BR 424 brauchst du keinen Rechtsanwalt. Der langweilt sich nur. Der Akkubetrieb ist kein technischer Mangel an der Sache.Das war es. Kaufst du noch RSC (Neue Firma) Fahrzeuge ohne zuvor hier oder anderswo dich über den Zustand zu informieren. Wenn ja ist dir der Akkubetrieb schnurz. Die Neue Firma wird es zu schätzen wissen.
Gruß Norbert
Am Montag oder wann auch immer die Umstellung kommt, hat jeder das Recht, ohne Kündigung die neuen Lizenzen abzulehnen. Insbesondere dann, wenn die Vertragsgrundlage wieder einmal nicht explizit zur Unterschrift vorgelegt wird.(Angezeigt auf dem Bildschirm mit Button OK/Abbrechen Das kann gar keine Rechtsgrundlage sein. Nach dem Verbraucherschutzgesetz das in Luxenbourg ein Dreck wert ist.
Profis halt.
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Moment mal, ich kann mich aus der Origin-Affäre noch erinnern, dass gewisse Salvatorische Klauseln, besonders überraschende unwirksam sind.
Das liegt daran, dass das deutsche Recht davon ausgeht, dass keiner die EULAs liest.
Link:
http://www.gamestar.de/spiele/…origin,45612,2561554.html
Schau mal auf seite 3:
http://www.gamestar.de/spiele/…igin,45612,2561554,3.html
Der ganze Spaß endete damit dass EA wegen einer Abmahnung des Verbandes der Verbraucherzentralen einknickte.
http://www.vzbv.de/8256.htm
Da steht was von §38 ZPO, und dass dieser Punkt nur unter Kaufleuten wirksam ist, wenn es Verbraucherschutzbestimmungen betrifft.
Es wäre daher zu prüfen, ob diese in dem Fall verletzt würden.
Und eine Änderung des Gerichtsstandes zwischen Verbraucher und Unternehmen ist ein Sonderfall, der verhandelt werden muss.
Der Paragraph 38 sagt dazu deutlich, wenn sie, Zitat: "...Kaufleute, Juristische Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind", Zitatende.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/38.html
Natürliche Person, wie wir Verbraucher es sind, wird nicht erwähnt.
Absatz 2, welcher die Vereinbarung eines Ausländischen Gerichtstandes bei fehlen eines Innländischen Allgemeinen Gerichtstandes einer der beiden Parteien betrifft, muss schriftlich geschlossen werden.
D.h. es muss ausdrücklich verhandelt und unterschrieben werden, und kann nicht stillschweigend geschehen.
Selbst wenn die Vereinbarung mündlich getroffen wird, muss sie schriftlich festgehalten werden.
Nebenbei damit ist auch gemeint, dass eine der beiden Parteien ablehnen kann, es kann keine Zwangsvereinbarung sein und es kann auch kein Teil einer AGB sein.
Da das deutsche Recht davon ausgeht, dass der Kunde die EULA nicht ließt, stelle ich in Frage, ob man den Klick des Benutzers auf "zustimmen" als Zustimmung zu dieser Klausel werten kann.
Da es sich hierbei um eine überraschende Klausel handelt, und noch dazu eine die gesondert Zustimmungspflichtig ist.
Und da sie kein Teil einer AGB sein kann, kann man auch sie auch nicht als Hobson's Choice, entweder du unterschreibst oder ich handel nicht mit dir einsetzen.
Und nachträglich schon gar nicht.
Nö ich bin kein Anwalt, aber das Vertragsrecht gehörte zur Ausbildung.
Zum Thema Ausländischer Gerichtstand gegenüber Verbrauchern:
http://www.wbs-law.de/heilmitt…-wahlen-39510/#more-39510
Prelli was das Gesichtsbuch angeht stimme ich dir voll und ganz zu.