Servus Thomas!
Tja, da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Aber für ähnliche Fälle in der Zukunft…
Zuerst, AGB lesen. Auch wenn es nervt. Bei Steam wäre es der Steam-Nutzungsvertrag. Vorweg: wem die AGB oder Teile davon nicht gefallen, muss halt auf eine Geschäftsbeziehung verzichten. Punkt. Kaufen und später am Kleingedruckten herummäkeln klappt nicht.
Der Absatz 3C gilt ausdrücklich nicht für Käufer aus der EU! Und selbst wenn es eine Refund- Lösung gäbe, müsste immer erst die Ware beim Verkäufer reklamiert werden, dann eine angemessene Frist zum Umtausch / Nachbesserung abgewartet und dann erst könnte der Kaufvertrag (darum handelt es sich nämlich, einen Vertrag!) rückabgewickelt werden. Genaueres zum Thema Vertragsrecht bitte selbst nachlesen…
Fakt ist, Du hast dem Vertrag (Angebot) zugestimmt und kannst ihn jetzt nicht einseitig ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei kündigen, unbedarft der etwaigen Gründe (Fehlfunktion etc.). Steam (und andere) behalten sich in ihren Nutzungsverträgen eindeutig das Recht vor, dass
a) ihr Service der Datennutzungsbereitstellung auch durch menschliches / technisches Versagen ausfallen kann
b) eine Software fehlerhaft sein kann bzw. nicht bei jedem Nutzer in jeder Konfiguration funktioniert
c) Fehler jedweder Art in angemessener Frist beseitigt werden
Soweit der rechtliche Aspekt. Steam hat Anspruch auf Dein Geld und auch das Recht, Dich zeitweilig oder dauerhaft als Kunden abzulehnen.
Im Übrigen gibt es sehr wohl Softwareanbieter, die in ein einer gewissen Frist nach Kauf bei Nichtgefallen / Fehlfunktion einen Refund anbieten. Flight1 z.B., Flugsimulation. Ohne Diskussion und Probleme. Fernabfragegesetz hin oder her…
Gruß, Ralf.