Urheberrechtverletzung?


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  • Konfigurationsdateien sind, soviel ich weiß, nicht urheberrechtlich geschützt. Im Gegensatz zu den (geschützten) 3D-Modellen und Texturbildern beschreiben sie lediglich, ob oder wie die Objekte/Texuren angezeigt werden.
    Zu den Konfigurationsdateien zählen sicherlich auch Blueprints, warum also nicht auch UVW Maps? Wenn sie UVW-Daten üblicherweise nur in Form eines Texturbildes ausgegeben werden, sind sie meines Erachtens kein geschützter Bestandteil eines geschützten Bildes.

  • Unter Beachtung aller Urheberrechte sollte man trotzdem wohlwollender aufeinander zugehen, denn das Endergebnis entschädigt sicher alle. Weil da wo man sich langweilt, hält man sich nicht ewig auf und lässt auch kein Geld mehr für Payware.

    Korrekt. Aber Leute wie Iceman mißachten das Urheberecht aus Prinzip und kämpfen noch für dessen Aushebelung. Das ist doch das Problem. Gegen fair use etc. hat doch keiner Was. Aber bitte immer sorgfältig mit dem Prinzip umgehen. Einfach machen ist kein fair use. Geht doch gar nicht mal so um irgendwelchen Profit. Das wollen manche so hinstellen. Sei es ihnen gegönnt. Aber das Verhalten der Leute ist eher das entscheidende. Wer ungefragt sein Ding macht der betreibt kein vernünftiges Prinzip.


    Konfigurationsdateien sind, soviel ich weiß, nicht urheberrechtlich geschützt.

    Wie kommst du darauf. Wenn die Dateien mit eigenen Ideen gefüllt sind, dann sind sie sehrwohl schützenswert. Eine eigene Idee kann eine bestimmte Parameterkonstellation sein die so keiner bisher nutzte. Ich habe davon viel in den Dateien drin. Wer das also einfach verwendet ohne zu fragen, verletzt meine Rechte. Ziemlich einfache Sache. Da dies aber sowieso alle tun, und das lässt sich auch einwandfrei feststellen, habe ich da schon stagniert. Sollens machen. Aber bei manchen Dingen kann man nicht so offen sein. Hier greift dann wieder das "kleier Finger ganze Hand" Ding zu.


    Zu den Konfigurationsdateien zählen sicherlich auch Blueprints, warum also nicht auch UVW Maps?

    UVW Maps werden wie erstellt? Ja, es gibt mehrere Methoden. Es gibt Unwrapper die auf Mausklick sowas machen. Da ist dann die Map vll sogar durch den Vorgang des Unwrappers schon geschützt, da diese Methoden auch einer Idee bedürfen. Von nix kommt nix, auch keine UVW Map. Dann gibt es Menschen wie Ulf, die sich beim Mappen sehr viel Zeit nehmen um das letzte aus dem Möglichkeiten rauszuholen und Platz auf der Textur zu sparen (ja ich weis dass diese Methoden den Repaintern auf den Sa** gehen, aber für Repainter wird es ja auch nicht gemacht). Diese Art des Mappings dauert sehr lange und fußt definitiv auf einer im Geiste enstandenen Idee. Also ebenfalls dem Urheberecht unterlegen. So eine UVW Map kann und muss man theoretisch als künsterlisches Werk behandeln. Es ist wie eine leere Leinwand die von eimem Maler gestaltet wird. Dessen Werke sind auch geschützt.

  • Wenn ich hier nochmal meinen Senf dazu geben darf:


    Worum geht es hier eigentlich? Gekränkter Stolz? Weil der böse User "iceman" den Pinsel geschwungen hat und nicht vorher gefragt hat?
    Bisher habe ich bei noch keinem Repaint einen solchen Diskussionsbedarf erlebt! Und es gibt etliche Repaints auf dem Freewaremarkt!
    RSC hat die Erstellung der Lok ( BR 232 ) in Auftrag gegeben, sehe ich das richtig? Hat RSC dann nicht eigentlich auch die Rechte an dem Modell?
    Wie schaut es denn mit dem veränderten Sound für die Lok aus? Ist das auch eine Urheberrechtsverletzung?
    Wenn ich mir eine Modellbahnlok der BR 132 der DR von Brawa kaufe und diese dann "altere", so dass sie die "normalen" Gebrauchsspuren hat, dieses Modell dann bei Ebay anbieten würde, mache ich mich keiner Urheberrechtsverletzung schuldig! Es ist immer noch eine Lok von "Brawa", nur das Aussehen hat sich verändert!
    Hier ist nur noch der Unterschied, dass ich das Modell als Ganzes verkaufen muss!
    Im TS ist es anders, da nur die Datei, die das Aussehen ( nicht die Form! ) bestimmt, verändert wurde. Wie ich schon geschrieben habe, nutzt diese Datei allein gar nichts! Vielleicht kann ich mir die Grafik mit nem Grafikprogramm anschauen und vielleicht auch ausdrucken, aber ich kann die Lok nicht einsetzen, solange ich nicht das Original von RSC(!!!) erworben habe!
    Ich persönlich bin froh darüber, dass es Leute wie "ice" gibt, die ihr Können unter Beweis stellen und die User somit glücklich machen! Ein glücklicher User kauft auch bestimmt das nächste Modell, welches dann wieder das Aussehen verändern wird, da bin ich mir sicher.
    Ich verstehe die ganze Diskussion nicht wirklich! Mit den gegenseitigen Anschuldigungen kommt man auch nicht weiter!
    Midrex

  • Lange mitgelesen, jetzt melde ich mich auch mal zu Wort. Wie Andreas bereits gestern sagte ,,viel kuddelmuddel" um ein paar Wagen, da anscheinend niemand mehr genau weiß, wem die Wagen überhaupt noch gehören.
    Wen soll man denn nun Fragen? GR, vR oder gar auch noch RSC, Kuju?


    @ Maik: Die Idee mit dem Daten an vR schicken und erst einmal eine Genehmigung einholen ist gut. In der Theorie. Pratisch habe ich da leider andere Erfahrungen gemacht - aber das hat im Detail hier nichts verloren.


    Ich für meinen Teil vertrete jedenfalls ebenfalls die Ansicht: Repaint ok, aber vom Fragen ist noch niemand gestorben (zumindest bisher noch nicht :lolx2: )
    Das Ganze währe natürlich viel einfacher, hätte man sein eigenes Rollmaterial, auf das man zurückgreifen könnte, wie zu Trainz-Zeiten *lok**kaffee*

  • Nur um das mal klarzustellen:
    RSC verbietet Repaints ganz generell.
    Nur weil das seitens RSC geduldet wird lässt sich kein "Recht" daraus ableiten.


    Nachzulesen unter Anderem in den (auch deutschen) EULAs, Punkt 8.1 Absatz b und c


    Ich zitiere mal

    Zitat


    8.1
    (b)
    Vorbehaltlich einer Autorisierung durch uns in dieser EULA (oder sofern gesetzlich erlaubt): Kopieren, Vermieten, Unterlizenzieren, Überlassen, Verändern, Anpassen, Zusammenfügen, Übersetzen, Rückentwickeln (Reverse Engineering), Dekompilieren, Disassemblieren oder Anfertigen von Bearbeitungen, basierend auf der Software als Gesamtheit oder als Teil davon;
    (c)
    Hacken, Versuchen zu hacken, Vertreiben, Modifizieren, Übertragen, Wiederverwerten (re-use), Wiederposten (re-post) oder Benutzen der Software in ihrer Gesamtheit oder als Teil davon (einschließlich der geistigen Eigentumsrechte und Kopierschutzsoftware, die Teil der Software oder von Steam ist, oder mit einem von beiden geliefert wird) zu irgendeinem Zweck, sofern dies nicht zuvor von uns schriftlich autorisiert wird;


    Quelle: \Steam\SteamApps\common\RailWorks\Manuals\DE\EULA TS2014 v2 de.pdf


    Also... nur weil RSC dazu nichts sagt, kann unmöglich impliziert werden, dass RSC es erlaubt. Das ist eindeutig nicht der Fall.



    Zitat von ES44AC

    Konfigurationsdateien sind, soviel ich weiß, nicht urheberrechtlich geschützt.

    Meiner Ansicht nach ist das falsch.
    Letztlich sind z.B. Sound-Modifikationen oder auch TimeOfDays oder Wetter-Dateien nur Konfigurationsdateien. Es wird aber niemand ernsthaft bestreiten können, dass die Pakete von z.B. Armstrong Powerhouse (SoundPack, Lightning Enhancement Pack) einem Urheberschutz unterliegen.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • Mit Interesse verfolgte ich bis hier hin diese Diskussion und hab jetzt doch eine Frage die ich hier einwerfen möchte.


    Wie sieht das mit dem Urheberrecht aus, wenn ich eine Strecke neu erstelle.


    Wenn ich nun also eine Route auf Freewarebasis baue und da unzählige Objekte wie Gleise, Signale, Häuser, Vegetation etc., etc. von anderen Herstellern (Free- und Payware) benutze, muss ich vor einer Veröffentlichung dieser Route jeden einzelnen Ersteller dieser Objekte erst um Erlaubnis bitten? An und für sich biete ich da ja eigentlich nur Dateien an, die eine Verlinkung zu diesen Objekten angeben und nicht das Objekt selber, oder sehe ich da was falsch ?(


    Scheint ziemlich komplex zu sein dieses Thema Urheberrecht 8|


    Gruss vom Swisstraindriver

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D

  • Das kommt darauf an.
    Eine Strecke ist im einfachsten Fall nur eine Liste an Beschreibungen und Plänen. Darin ist beschrieben, welches Gleis wo liegt und welcher Baum wo steht. Du musst ja keine Objekte mitliefern, sondern kannst auf Objekte verweisen, die der Nutzer bei sich bereits vorliegen hat.


    Sobald du aber diese Objekte mitliefern möchtest, bewegst du dich auf Glatteis, egal ob das Payware oder Freeware ist.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • Eben, dass wäre dann das was ich mit Verlinkung gemeint habe. Ich liefere keine Objekte mit sondern nur den Hinweis darauf. Will heissen, jeder der die Strecke herunterladen würde muss bereits im Besitze der entsprechenden Objekte sein. Das wäre also demnach keine Urheberrechtsverletzung wenn ich das richtig verstanden habe :S

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D

  • Genau.
    Im Gegenteil wirst sogar du dann zu einem Urheber, den das Urheberrecht versucht zu schützen. Nämlich zu dem Urheber deiner Strecke.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob da noch nicht mal ein Grashalm mitgeliefert wird.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • Bei der Strecke hängt es auch davon ab, ob der Urheber der Objekte die du verwenden willst, die Erlaubnis erteilt, dies zu tun. Es gibt sicher auch Leute die nicht wollen dass ihre Objekte auf anderen Strecken stehen. Das muss auch respektiert werden. Da hilft auch kein Rumgemaule.


    Zum Rest äußere ich mich nicht mehr wirklich. Ich habe alles gesagt was ich persönlich sagen wollte. Es geht auch gar nicht um bestimmte Fahrzeuge oder Personen hier. Es geht doch nur ums Prinzip. Manche verstehen es aber nicht. Da kann man leider auch mit viel Worten nicht mehr helfen.

  • Viele Antworten nicht mal, trotz mehrmaliger Nachfrage...das ist auch schön :uglysanta:


    Generell Notieren was gebraucht wurde und link zum Download einfügen, fertig.


    Oder besser noch, selbst bauen.

    Einmal editiert, zuletzt von Christoph Otto ()

  • RSC weiß von Repaints und hat das bis dato geduldet. Und da dies seit RW Zeiten von RSC getan wurde, kann man von einer Duldung ausgehen.
    Das ist zumind. im Fall RSC. Da ist vollkommen egal WER der Erbauer ist.
    Anders sehe es aus wenn es diese Duldung nicht gebeben hätte.
    Werft mal einen Blick auf die englischen Kollegen und schaut mal bei Atomic in den verfügbaren Reskins des Train Simulators.


    Post164
    heute so und morgen andersherum

  • ice:
    Ich behauptete auch nicht, dass RSC das nicht duldet.
    Nur wie gesagt lässt sich daraus nicht ein Recht ableiten. Auch kein Gewohnheitsrecht.
    Ob nun die rechtliche Situation uns gefällt oder nicht, spielt dabei garkeine Rolle.
    Es ist daher strategisch unklug, mit Hilfe der Duldung seitens RSCs da ein "Recht" oder eine Duldung auch an anderen Stellen einfordern zu wollen. Der Schuss kann nur ins Leere gehen. Dieses "Argeument" ist keins.
    Und wenn RSC ab sofort beschlösse, vehementer dagegen vorzugehen, wäre das Recht auf deren Seite.


    AC:
    Du hast die EULA in dem Moment akzeptiert, indem du das TS2014er-Game startetest.
    Ich möchte auch mal vermuten, dass es in der EULA des TS2013 und in der des TS2012 inhaltlich ähnlich nachzulesen war.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • Etwas, das ich zuvor noch nie gesehen habe, kann ich nicht akzeptiert haben. Als ich den TS 2012 zum ersten mal installierte, ist das vielleicht was anderes, da wird sowas bei der Installation mit angezeigt, aber beim TS13 und 14? Ich habe gar nichts zugestimmt. ;)

    Ganz liebe Grüße an alle meine Fans im Forum!
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    Quality-Pöbel since 2011

  • Das brauchst du auch nicht. Das nennt man konkludentes Handeln, Verhalten oder hier: Einverständnis.
    Wenn du in den Supermarkt gehst akzeptierst du deren Hausordnung und wenn du ferner einen Artikal auf das Band an der Kasse legst, signalisierst du der Kassiererin durch dein konkludentes Handeln, dass du die Verkaufs- und Zahlungsbedingungen akzeptiert hast und ferner, dass du den Artikel zu erwerben wünschst.
    Hier ist das genauso. In dem Moment, wo du zumutbar Kenntnis davon hast erlangen können, ist RSC auf der rechtlich abgesicherten Seite.



    Edit: nachtrag:
    Konkludentes Handeln am beispiel des ÖPNV:


    Quelle: Wikipedia

    Zitat von Wikipedia

    Steigt jemand in öffentliche Verkehrsmittel ein, kommt automatisch durch schlüssiges Verhalten ein Beförderungsvertrag mit dem Beförderungsunternehmen zustande.[7] Das Beförderungsunternehmen unterbreitet durch Halten an der Haltestelle ein Angebot an jedermann (Ad incertas personas), das der Fahrgast durch bloßes Einsteigen annimmt; im Einsteigen liegt das schlüssige Verhalten. Damit unterwirft sich der Fahrgast durch Einsteigen dem Beförderungsvertrag einschließlich der Beförderungsbedingungen.

    Auch ohne dass man die Bedingungen jemals las. Du hättest sie aber lesen können.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

    Einmal editiert, zuletzt von Prelli ()

  • ....Frage : es spielt ja auch in dieses Thema mit rein, was passiert wenn ich nicht zustimme ? Was passiert, wenn ich z.B. bei einem bereits gekauften und bezahlten Spiel, egal ob per CD oder als Download, diesen ganzen Bedingungen, denen man immer ausdrücklich zustimmen muss, nicht zustimmt bezw. einen einzelnen Punkt gern geändert hätte...kann ich dann die Software zurück geben ?

    PC-Daten und ein TS Einstellungen siehe Profil

  • Es geht doch hier in Wirklichkeit nur um vR und deren Einstellungen zu Verbiegern und Repaintern.
    Dann bin ich ja hier falsch im Thread.
    Ich dachte es geht um RSC, was anderes hab ich nie gesagt. Und RSC hat es bis jetzt geduldet. Die ER20 ist ebenfalls als Repaint veröffentlicht worden. Hat schon man Jemand Alarm geschlagen?
    Auf der Suche nach allesschluckenden Kaufvieh wird hier in dt. Comunity man sicher fündig. Nur braucht dann am Ende auch Niemand nach mehr Gleisregeln oder Gleisüberhöhungen fragen oder fehlender PzB.


    Am Ende darf man wenn man so päpstlich ist nicht eine einzige Veränderung am Original Dateien vornehmen oder kostenfrei zur Verfügung stellen.
    Hagen3.0 und solche tollen Arbeiten sind dann auch passe.


    Es werden sich sicher immer ein paar Hansl finden lassen die jede Kröte schlucken.


    g'ice


    Post164
    heute so und morgen andersherum