Führerstandsmitfahrt möglich?


Abonniere unseren Kanal auf WhatsApp (klicke hier zum abonnieren).
  • Hallo allesamt!


    In ungefähr zwei Wochen fahre ich mit meinen Eltern im RE nach Wittenberg. Da kann man ja die neue Strecke von Jan Bleiß mal richtig unter die Lupe nehmen. :)


    Ich wollte immer mal vorne im Führerstand einer Lok mitfahren, hab mich jedoch nie getraut, den Lokführer zu fragen, ob ich nicht mal mitfahren darf. Jetzt dachte ich mir, ich versuche es einfach mal.


    Wäre es möglich, dass der TF mich in das Führerhaus reinlässt oder ist es streng nach den DB-Richtlinien untersagt, jemanden ins Führerhaus einer Lok hereinzulassen? Oder kommt es auf den Lokführer an, ob er einen hereinlässt oder nicht? Wenn es möglich ist, wie soll ich dann am besten fragen?



    Würde mich über eine Antwort freuen. :)

  • Wenn du es bei der Bahn anmeldest, halten die natürlich die Hand auf, und mit einem Kaugummi geben die sich nicht mehr zufrieden :D


    Ansonsten wie ich, mit bekannten fahren bzw vorher verabreden.

  • Hallo,


    das sieht so addhoc schlecht aus, denn es ist verboten, und im Reiseverkehr steht der Tf zudem unter ständiger Beobachtung durch Reisende und ..... An jedem Bahnsteig könnte ein Vorgesetzter oder ein Mitarbeiter des EBA zusteigen.


    Bliebe also nur der offizielle Weg, wobei dafür die Zeit nicht mehr reichen wird. Dieser Weg ist aber teuer, da du eine Fahrkarte für die Strecke brauchst und ein Mitarbeiter zur Überwachung / Schutz abgestellt werden muss. Dieser muss i.d.R. auch bezahlt werden. Den Antrag müsstest du beim zuständigen EBL stellen.


    Zumindest auf einer Strecke (hin oder zurück) ist der Steuerwagen vorne (zumindest RE / IC ), wo du dann darum bitten kannst, so nicht geschehen, dass der Sichtschutz hochgezogen wird.


    Frank

  • Naja, ein Ticket für die Fahrt werde ich ja dann haben, ist ja klar. Aber macht die DB heutzutage so etwas noch, dass die jemanden offiziell anmelden können für eine Mitfahrt?


    Vorher dachte ich mir, dass es einfach wäre. Einfach nett fragen und dann hoffen, dass man hereingelassen wird. Hab nicht gedacht, dass es da so strikte Vorschriften gibt etc. Werden die Lokführer denn wirklich so stark von der EBA überwacht, dass sie niemandem außerhalb der Vorschriften eine Freude machen können?


    Also wäre man schlecht dran, wenn man - nachdem der RE eingefahren ist - zur Lok läuft und von unten den TF ruft und fragt, ob man nicht mitfahren darf? Bekannte habe ich leider nicht, die Lokführer oder Bahnangestellte sind. :(



    Und bitte ernsthafte Beiträge. Späßchen sind zwar schön, aber ich möchte es wirklich gerne wissen, ob das möglich wäre. :)

  • Hallo,


    Kommt immer drauf an ob der Tf von Grund auf nett ist, seine Arbeit mag und gerne redet oder eben ein "Muffel" geworden ist.


    Bzw. ob er halt Schlechte Erfahrungen gemacht hat und schon mal erwischt wurde.


    Mich hat ein sau netter DR Lokführer auf dem BWE mit der Husarz bis Lichtenfelde (Zu der Zeit fuhr er ab Tief) mitgenommen (ohne gültiges Ticket), der hatte grundsätzlich nichts dagegen, ist aber auch DB Fernverkehr.


    Mir ist noch kein DB Regio Lokführer vorgekommen der sowas gemacht hätte, man wird halt durch die dauernden nervigen Fahrgäste zum Muffel. Sind alle grantig, ich will hier nichts verallgemeinern, hab aber eben nur schlechte Erfahrungen gemacht

  • Hmm, ich habe hier in Österreich ein paar Bekannte, die Lokführer sind. Durch die wurde das dann möglich, aber meist auch nur im REX-Verkehr und im Triebwagen.
    Es kommt schon immer auf den Tfz drauf an. Hab selbst schon gesehen, wie einer fragte und dann rauf auf die Lok durfte ;)


    Aber auf die Lok raufschreien würde ich sicher nicht. Wenn aber gerade mal raus schaut kannst du es ja mal versuchen.
    Mehr als 'Nein' wird dir nicht passieren.


    Viel Glück!

  • Das ganze ist ein Zweischneidiges Schwert.


    Ohne gültiges Ticket würde ich es auf keinen Fall versuchen. Passiert nämlich etwas könnte es als böse Nachüberraschung eine Anzeige geben wegen Schwarzfahren. Was dann wiederum Versicherungstechnische Fragen aufwirft. Aber das ist dann die andere Seite.


    Nimmt dich der Tfz mit auf den Führerstand ist er verantwortlich wenn etwas passiert. Je nach (Dienst)Erlaubnis steht er dann aber auch mit halben Bein im Knast.


    Wenn jemand offiziell von der Bahn als Begleiter dabei ist, sieht die ganze Sache dann schon wieder anders aus.


    Persönlich muss ich gestehen würde es mich auch mal wieder reizen im Führerstand mitzufahren. Nachdem wir ja nur noch diese Doppelstockzüge in Verwendung haben, wo man nicht mehr den Kopf raushalten kann. X( Da vermisst man schon die alten Waggons. Ach ja...


    Wobei bei heißen Sommermonaten kann man glück haben, dass die Kabine im Steuerwaggon offen ist und man schön über die Schulter schauen kann.

  • Wobei bei heißen Sommermonaten kann man glück haben, dass die Kabine im Steuerwaggon offen ist und man schön über die Schulter schauen kann.

    Vorausgesetzt der Zug wird von der Lok geschoben und nicht gezogen. :)



    Nun gut, das mit dem ohne Ticket kommt für mich nicht in Frage. Ich kaufe immer einen Fahrschein, von daher ist das kein Problem. :)
    Im Grunde ist das also eine Frage des Glücks, ob man darf oder nicht (ob der TF ein netter Typ ist oder nicht), wenn man von den Vorschriften absieht?


    Ich bin ja ein ganz ruhiger Typ, ich werde jetzt nicht den TF bei seiner Arbeit stören. Klar, man kann ja auch nicht wissen, was eventuell passieren könnte und dass der Lokführer verantwortlich etc. Wäre verständlich, wenn man ein 10-jähriges Kind nicht hereinlassen würde. Aber so einen vernünftigen Jugendlichen, der Eisenbahn-besessen ist, wäre doch eine andere Sache, oder? :)

  • Kenne mich da nicht genügend mit den Bestimmungen aus.


    Zu Ostzeiten (DR) war es auch schon nicht erlaubt. Wer erwischt wurde hatte damals richtig einen am Hals.


    Wie gesagt, nimmt er dich auf den Führerstand mit und passiert etwas - ist er möglicherweise der Angeschissene.

  • von den vorschriften her ist es nicht gestattet....es kommt auf den tf an....er muss zustimmen und die verantwortung tragen....
    ich bin auch schon im ice1 mitgefahren....9 sagen nein....nummer 10 sagt....mach dich ruff und pssssssssssssssst :D :D
    am besten - am wochenende - denkt mal logisch....warum.... ;) 8)


    oder


    man darf vieles - wenn man sich nicht erwischen lässt....


    mfgc

    ( mainboard z77 pro4 - i5 - 3570k - 3.4ghz - 16gb ddr3 1800er - n geforce gtx 660 ti - 480er ssd sandisk ultra II )

    2 Mal editiert, zuletzt von RW1969 ()

  • Bitte beachten: Rail-Sim.de übernimmt keine Haftung für eventuelle Fragen seitens irgendwelcher Behörden oder Unternehmen, an denen Konsequenzen hängen oder den Unfug den ihr selber veranstaltet. Alles was ihr tut geschieht auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko, nicht das es später heisst "User08-15 hat geschrieben das alles okay ist und ich das darf".
    :lol2x:


    Und auch wenn es hier sehr gemischte Gefühle in den Antworten gibt: rechtliche Beratung erfolgt auf eigenes Risiko und ich würde mich nicht immer auf die Korrektheit aller Infos hier verlassen - ohne jemandem persönlich zu nahe treten zu wollen.


    Der einfachste Weg ist auf jeden Fall über Vitamin-B, alles andere Glückssache oder unmöglich. Oder sehr umständlich und womöglich sogar teuer.


    Meine Erfahrung mit Fotokamera und Bahnanlagen waren jedenfalls bislang eher negativ, wenn mans über den offiziellen Weg versucht hat. Als Privat Person und nur aus eigenem Interesse gibt es da kaum eine Chance. Da muss man sich schon ein Projekt aus dem Hut zaubern, wofür man unbedingt mal mit nem Lokführer reden will und die Perspektive erleben muss. (Kleiner Tipp: als Podcast/Internet Radio Macher stehen die Chancen ganz gut.)

  • Es ist halt so: Wenn der Lokführer schon ne Zeit dabei ist und an Eisenbahnen auch Freude hat und selbst als kleiner Junge mitgefahren ist hast du eher glück als bei einem der das wirklich nur als Broterwerb macht. Ich würde mich einfach nach vorne an den Bahnsteig stellen und dann mal fragen ob das noch möglich ist einfach mal vorne mitzufahren. Habe mal mit meinem Vater gesprochen, der ist Lokführer bei der SBB. Es ist halt so das es grundsätzlich verboten ist. Wie es bei der DB ist weis ich nicht. Ich würde einfach mal fragen.

  • Grundsätzlich ist es verboten. Wenn der Kollege dich trotzdem mitnimmt, und was passiert hat er ein Problem und du bist nicht versichert. *ka*

    Für Support und Moderationsanfragen nutzt bitte die "melden" Funktion oder das entsprechende Forum. Anfragen per PN, Chat, Brieftaube etc werden von mir nicht bearbeitet!

  • Ich habe das Gefühl, dass es wesentlich einfacher bei den kleineren Privatbahnen als bei der DB AG ist.
    Den Lokführern der NWB kann ich immer über die Schulter schauen (dank der Glastrennwand, deren Tür häufig offen steht 8) ). Darüberhinaus habe ich es schon ein paar mal mitbekommen, dass "Fremdpersonen" vorne beim Tf waren.


    Meine beste Gelegenheit ist mein Nachbar, der Tf bei der RBH ist und mir schonmal angeboten hat, mich mitzunehmen *klatschen*. Leider habe ich nicht so viel Zeit, sodass ich die Chance bisher nicht nutzen konnte. :pinch:

  • Moin,
    eine gute Möglichkeit ist auch,
    z.B bei einem AW (Ausbesserungswerk) eine Anfrage für ein kurzes
    Praktikum zu stellen (war bei mir schulisch vorgegeben,daher 2 wöchig).
    Wenn man gut mitarbeitet,bzw. aufmerksam und freundlich ist,darf man
    auch offiziell auf Testfahrten mitkommen (bei mir BR 218 ).
    Man bezahlt kein Geld, erfährt dazu viel Nützliches und hat eine Mitfahrt auf ´nem Tfz.

    Mit freundlichen Grüßen Ganderkeseeer

    Füllen - Fahren - Fliiiegen - RG1 BW Delmenhorst

    Einmal editiert, zuletzt von Ganderkeseeer ()

  • Ich habe das Gefühl, dass es wesentlich einfacher bei den kleineren Privatbahnen als bei der DB AG ist.
    Den Lokführern der NWB kann ich immer über die Schulter schauen (dank der Glastrennwand, deren Tür häufig offen steht 8) ). Darüberhinaus habe ich es schon ein paar mal mitbekommen, dass "Fremdpersonen" vorne beim Tf waren.


    Rechtlich ist es immer das gleiche, wenn das EBA dich erwischt oder was passiert, hast du ein Problem, sofern das EVU dir nicht offiziell die Erlaubnis gegeben hat

    Für Support und Moderationsanfragen nutzt bitte die "melden" Funktion oder das entsprechende Forum. Anfragen per PN, Chat, Brieftaube etc werden von mir nicht bearbeitet!

  • Mir hat es immer geholfen den Tf in ein kleines "Fachgespräch" zu verwickeln, z.B. über die Funktionsweise der PZB oder was ähnliches. Das geht natürlich nur, wenn dazu auch genug Zeit vorhanden ist.


    Bei so einem Fachgespräch merken die Tfs dann eigentlich schnell, dass man sehr interessiert ist und laden einen dann schonmal ein auf dem Führerstand mitzufahren. Selber gefragt habe ich nie, habe ich mich irgendwie immer nicht getraut.


    Mit meiner "Masche" habe ich immer mal wieder Erfolg. So war ich schon auf einer BR 140, 111, 212, 346 und verschiedenen Triebwagen. Natürlich klappt das nicht jedesmal.


    Die offizielle Variante kannst Du vergessen. Wahnsinnig teuer und wird trotzdem nur selten genehmigt.


    Viel Glück !


  • Die Antwort hast du doch schon bekommen und sie lautete: Nein. Du hast als Privatperson auf einen Führerstand nix zu suchen und der Triebfahrzeugführer kommt in arge Bedrängnis wenn am nächsten Bahnsteig das EBA steht. Es hat sogar schon Abmahnungen gegeben und trotzdem halten sich nicht alle Tf`s an diese Vorschrift. Zu 90% kann man aber sagen dass wenn mehrere Leute vom Triebfahrzeug absteigen es sich um reines Bahn Personal handelt,