Züge filmen in Polen und im Baltikum


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  • Ich finde das auch arg überzogen. Ich kenne viele Leute, die bereits in östlichen Ländern, auch Polen und Ungarn fotografieren waren. Da habe ich garnichts, aber auch wirklich garnichts diesbezüglich gehört. Auch als ich letztens in Polen war, gab es null Probleme mit Fotos.


    Und kurz dazu: In Deutschland kann man als Tf rein garnichts machen, wenn man fotografiert wird und auf dem Bild zu sehen ist. Da gab es mal eine riesige Diskussion, das Ende vom Lied war, dass der Tf nicht das Hauptaugenmerk auf dem Bild ist, sondern der Zug. Somit sind die Fotos, egal wer erkennbar ist, legitim. Da muss man auch nicht die Fotografen "mit dem Makrofon erschrecken", zumal das sowieso nichts bringt, weil die Fotos zum Glück dennoch gut werden :D

  • Da muss man auch nicht die Fotografen "mit dem Makrofon erschrecken", zumal das sowieso nichts bringt

    Also ich hab da schon sehr gute Erfahrungen gemacht damit. Genau auf der Höhe des Trainspotters, dann das Makro betätigen. Das ist für uns in Ungarn hier immer wieder ein großer Spaß. Und auch wenn man durch einen Bahnhof fährt und dann am Bahnsteig das Makro betätigen muss, weil wieder jemand zu nah am Bahnsteig steht. Das macht schon Spaß. :)


    Tja, in Deutschland gelten andere Gesetze wie in Ungarn. Hier kann ich dagegen vorgehen, wenn ich auf einem Bild zu sehen bin. Egal ob Zug oder nicht. Und hier habe ich auch das Recht, es zu unterbinden.


    Mit ein Grund, warum ich nur noch immerhalb Ungarns und manchmal auch Rumänien fahre.

    Wer braucht schon dermaßen aufgeweichte Gesetzte wie in Deutschland. Kein Mensch.

  • Genau auf der Höhe des Trainspotters, dann das Makro betätigen

    Ich würde im Raum DACH sowas sein lassen, solltest du unterwegs sein. In meiner Staatsanwaltschaftsstation am OLG Köln habe ich schon Klageschriften zu ähnlichen Fällen verfasst, bei denen es am Ende auch zur Verurteilung wegen (einfacher) Körperverletzung sowie Sachbeschädigung kam - von der zivilrechtlichen Komponente mal abgesehen, und das völlig zurecht, weil der Tatbestand voll verwirklicht wird.

    hier habe ich auch das Recht, es zu unterbinden

    Das hast du in Deutschland u.a. mit deinem APR auch, es ist dann am Ende nur eine Abwägungsfrage. Und hier lasse ich das Stichwort "öffentlicher Raum" einfach mal so stehen. :D Zumindest in Bahnhofsbereichen. Aber dass die Ungarn es leider in letzter Zeit nicht mehr wirklich mit dem Rechtsstaat halten, ist ja leider kein Geheimnis - obwohl ich das Land und die Leute wirklich gern mag.


    Im Übrigen kann ich zur Thematik allgemein sagen: Leute, arbeitet doch mal mit Common sense. Nur, weil etwas möglicherweise erlaubt - respektive nicht ganz verboten - ist, muss man doch genug Empathie haben, situationsadäquat zu handeln. Muss man jetzt wirklich extra an die Ostgrenze Polens fahren, um Züge zu fotografieren? Man muss nicht alles voll ausreizen.

  • BR-218 Ich hoffe, das nachfolgender Beitrag dennoch erlaubt ist, da eine kurze Recherche im Internet Ergebnisse erbracht haben, die nicht ganz irrelevant sind.


    In Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild. Eine Ausnahme ist unter anderem dann gegeben, wenn die Personen als Beiwerk zum Motiv gewertet werden, etwa wenn man den Eiffelturm fotografiert und es nicht gänzlich vermeiden kann. Bei der Bahn ist aber auch nicht alles erlaubt und teilweise ist auch eine Genehmigung notwendig. Die Bahn hat diese PDF mit Regeln veröffentlicht, wo unter anderem auch steht das die Persönlichkeitsrechte von MitarbeiterInnen und Fahrgästen gewahrt werden muss. Wenn also der Tf sichtbar ist DasMoooritz oder faber2311 , wäre es - wenn es schon sein muss - respektvoll dessen Gesicht (und auch anderer sichtbarer Personen) zu verpixeln. Selber würde ich nicht ungefragt fotografiert werden wollen und handhabe es auch umgekehrt entsprechend.


    Einen schönen Tag noch.


    Mit freundlichen Grüßen.

  • Ich als Fragesteller möchte mich hier auch nochmal melden: Danke erstmal an alle für eure Einschätzungen und Meinungen zu dem Thema. Ich habe mich letztendlich doch dazu entschieden das Vorhaben erstmal so lange aufzuschieben bis sich die Lage ein wenig beruhigt hat. Dennoch möchte ich nochmal allen Danken die sich hier geäußert haben, weil ich die Entscheidung auch darauf basierend getroffen habe.

  • Weil es hier so schön rein passt: https://heise.de/-9067676

    Zitat

    Die im deutschen Urheberrechtsgesetz und der EU-Copyright-Richtlinie von 2001 verankerte Panoramafreiheit erstreckt sich nicht auf Bildaufnahmen geschützter Werke, die mit einer Drohne aus der Luft gefertigt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 27. April entschieden (Az.: 4 U 247/21).

    [...]

    Laut BGH fallen bereits Aufnahmen von Werken, die mit besonderen Hilfsmitteln wie einer Leiter, nach Beseitigung blickschützender Vorrichtungen wie einer Hecke oder durch Zugang zu einer höher gelegenen Privatwohnung angefertigt worden sind, nicht mehr unter die Panoramafreiheit.