Sgns/zulässige Höchstgeschwindigkeit

  • Hallo zuzammen,


    im Netz bin ich auf unterschiedliche Angaben gestoßen;)


    Wie schnell dürfen die Sgns von SHG in der Realität bewegt werden ( beladen/unbeladen). Laut Bezeichnung an den Waggons sind es max. 120 km/h, es gibt im Internet aber auch Quellen, wonach es 100 km/h sein sollen.

    ,

    Wie schnell dürfen die denn jetzt?


    Danke und Grüße!

    Luckygod

  • Heisst das wegen den zwei Sternchen also, dass der Wagen auch beladen mit 120 km/h verkehren kann, sofern die Bedingungen für den ganzen Zug gegeben sind (sprich andere Wagen kompensieren das "Defizit" dieses Wagens)? So interpretiere ich die Angabe mit den zwei Sternchen.

    Dass der Wagen leer mit 120 km/h laufen kann, ergibt sich ja eindeutig aus dem Raster.

  • Grundsätzlich: 100 km/h beladen (erkennbar an dem "S") und 120 km/h unbeladen (erkennbar an der "120" mit 0,0 t mit dem höchsten zulässigen Ladegewicht).


    Jetzt bin ich mir gerade ein wenig unsicher bezüglich der zwei **, also ob die Wagen abweichend von dem oben genannten Grundsatz in gemischten Verbänden beladen trotzdem 120 km/h fahren dürfen, wenn so ausreichend Bremshundertstel erreicht werden können, kann da nochmal jemand aufklären?


    Edit: Meleo hat wohl den gleichen Gedanken wie ich :D

  • Jetzt bin ich mir gerade ein wenig unsicher bezüglich der zwei **, also ob die Wagen abweichend von dem oben genannten Grundsatz in gemischten Verbänden beladen trotzdem 120 km/h fahren dürfen, wenn so ausreichend Bremshundertstel erreicht werden können, kann da nochmal jemand aufklären?

    Wenn andere Wagen das Defizit ausgleichen können, dürfen die o.g. Wagen auch beladen 120 km/h fahren.


    Im Falle von luckygod sieht es aber nach einem Ganzzug mit Sgns Wagen aus. Also 100er Fahrplan.

  • Wenn andere Wagen das Defizit ausgleichen können, dürfen die o.g. Wagen auch beladen 120 km/h fahren.


    Im Falle von luckygod sieht es aber nach einem Ganzzug mit Sgns Wagen aus. Also 100er Fahrplan.

    yep, ist ein Ganzzug ....

    Meine Szenarien können Spuren von Fiktion enthalten - Je nach Unverträglichkeit sind Nebenwirkungen wie Spielspaßverlust, Verzweiflung und Juckreiz möglich.

  • Der Wagen darf uneingeschränkt 120 km/h fahren.

    Die 2 Sterne sagen (grob gesagt) aus, dass die Angaben der "S-Zeile" auch für die "120-Zeile" gelten.

    Solange das Ladungsgewicht <70t darf man 120 km/h fahren. Wären es über 70t, dann wäre der Laden so oder so überladen.


    Natürlich trotzdem der Grundsatz: Der Zug darf nur so schnell fahren, wie der langsamste Wagen es erlaubt. Sollte also ein 100 km/h Wagen im Zug sein, können natürlich nur die 100 km/h gefahren werden

  • Der Wagen darf uneingeschränkt 120 km/h fahren.

    Die 2 Sterne sagen (grob gesagt) aus, dass die Angaben der "S-Zeile" auch für die "120-Zeile" gelten.

    Solange das Ladungsgewicht <70t darf man 120 km/h fahren. Wären es über 70t, dann wäre der Laden so oder so überladen.

    Der Wagen ist dann aber nach wie vor bremstechnisch nicht dafür ausgelegt. Hat man also einen Ganzzug von diesen Wagen, wird man ziemlich sicher nicht auf die Mindestbremshundertstel von einem Fahrplan kommen, der für 120 km/h ausgelegt ist.

  • wird man ziemlich sicher nicht auf die Mindestbremshundertstel von einem Fahrplan kommen

    Wie kannst du so etwas, so pauschal sagen? Jeder Fahrplan ist von der Bestellung der Mindestbremshunderstel unterschiedlich.

    Da ich seit 2,5 Jahren im Kombinierten Verkehr fahre (u.A. mit Sgns, Sdggmrs) kann ich dir versichern, dass diese Wagen 120 km/h fahren können.

    Je nach Ausladung der Züge kommt man damit zwischen 74 BrH und teilweise bis zu 97 BrH raus.


    Beladen 100km/h und

    leer 120km/h.

    Nein

  • Da ich seit 2,5 Jahren im Kombinierten Verkehr fahre (u.A. mit Sgns, Sdggmrs) kann ich dir versichern, dass diese Wagen 120 km/h fahren können.

    Je nach Ausladung der Züge kommt man damit zwischen 74 BrH und teilweise bis zu 97 BrH raus.

    Das will ich auch überhaupt nicht bestreiten, dass das funktioniert.


    Meine Aussage war ausschließlich auf den Ganzzug mit Sgns bezogen.

  • Die 2 Sterne sagen Lauftechnisch 120km/h, also im leeren Zustand.

    Fast... Ja, Lauftechnisch bis 120 km/h. Von "nur im leeren Zustand" wird nirgendwo von gesprochen.



    Zitat von 936.0301A01

    Lastgrenzen in t für Wagen die in Zügen bis 120
    Km/h laufen dürfen, die Bremse aber den Vorschriften des SS-Verkehrs nicht voll genügt

  • Warum ist denn dann im Lastgrenzenraster,

    wenn das S in der Zeile mit Zuladung für je Streckenklasse und danach die 2 Sterne folgen und darunter

    120km/h mit 0,00t oder nur mit einer geringen Zuladung?


    Dann darf das Fz dann auch 120km/h laufen.


    So auch dein Zitat aus der Ril.

  • Als jemand, der dann doch "Laie" ist, bin ich jetzt leicht verwirrt. Verstehe ich also richtig:


    Grundsätzlich können die Wagen - je nach Zusammensetzung des Wagenverbandes - 120 km/h


    Im Sgns-Ganzzug und im beladenen Zustand aber nur maximal 100 km/h


    Grüße!

    Meine Szenarien können Spuren von Fiktion enthalten - Je nach Unverträglichkeit sind Nebenwirkungen wie Spielspaßverlust, Verzweiflung und Juckreiz möglich.

  • Rein technisch gesehen von den Wagen her dürfen diese 120 km/h fahren! Auch wenn sie beladen sind.

    Das würde dann aber die Anschrift "SS" mit "**" überflüssig machen.

    Verstehe mich nicht falsch, aber wofür steht denn bei dir die von mir genannte Anschrift?

  • Paul0105 Ganz im Ernst: Keine Ahnung.


    Ich vermute halt "altes System", "neues System". Als ich meine Wagenprüfer G Schulung bekommen habe war die Umstellung wohl noch nicht so lange her, denn die Ausbilder und Prüfer haben sich auch darüber aufgeregt, warum man das jetzt so kompliziert macht.


    Fakt ist aber, dass die Sterne die Geschwindigkeit von 120 km/h erlauben, solange das Ladungsgewicht nicht das Gewicht, welches in der "S/100" Zeile angeschrieben ist, überschreitet.